PayPal-Verwirrung

    • Oberlix schrieb:

      Na das ist doch super, dass alles so glatt läuft.
      Nur für die Zukunft: Falls du mal Auktionen mit PP anbieten willst tu das nicht bei Auktionen mit Selbstabholung. Da hast du keinen Versandnachweis und bei späteren Problemen schlechte Karten.

      Aber man könnte sich eine Abholbestätigung vom Käufer unterschreiben lassen. Beispielsweise auf dem ausgedruckten Transaktionsbeleg von PP und Kopie des Personalausweises des Abholers um sicherzugehen.
      So würde ich es machen.

      Dani
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    • cast_away schrieb:

      Aber man könnte sich eine Abholbestätigung vom Käufer unterschreiben lassen. Beispielsweise auf dem ausgedruckten Transaktionsbeleg von PP und Kopie des Personalausweises des Abholers um sicherzugehen.

      Klingt logisch. Könnte man machen. Aber ob paypal das genügt?

      Auszug aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie:

      4. Versandbeleg.

      4.1. Allgemein. Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

      4.2. Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

      1.

      4.2.1. Name des Versandunternehmens
      2.

      4.2.2. Versanddatum
      3.

      4.2.3. Name und Adresse des Empfängers

      Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.
      4.

      4.2.4. Name und Adresse des Versenders

      Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.
      5.

      4.2.5. Nachverfolgungsnummer (optional)

      1.

      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

      Deutsche Post AG / DHL
      (alle Leistungen außer Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)

      GLS, DPD, Hermes, UPS, FedEx, TNT

      Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:

      Einlieferungsdatum

      Name des Empfängers

      Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

      Eine Abholbestätigung ist nicht vorgesehen. Da würde ich vorher bei paypal nachfragen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Gerade gefunden:


      Bin ich vom Verkäuferschutz abgedeckt, wenn ich den Artikel nicht verschicke, sondern er abgeholt wird?
      Question : Answer : Um als Online-Unternehmen nachvollziehen zu können, dass die Ware versendet wurde, benötigen wir einen Versandnachweis von Ihnen. Wenn ein Käufer die Ware bei Ihnen persönlich abholt, dann können Sie uns im Fall der Fälle keinen Versandnachweis zur Verfügung stellen und sind somit auch nicht vom PayPal-Verkäuferschutz abgedeckt.

      Also, nur noch Barzahlung bei Abholung akzeptieren. Im Zweifelsfall PP-Transaktion zurücksenden und vom Käufer bei Abholung in Bar kassieren.
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Hier mal ein offizielles, zwei Jahre altes statement von Paypal-Markus aus der alten neuen ebay-community/Forum Bezahlung:

      Hallo liebe Nutzer,

      Wenn Ihr eine Zahlung per PayPal erhaltet und der Käufer die Ware abholen möchte - lasst Euch nur unter der Bedingung darauf ein, dass Ihr dem Käufer die PayPal-Zahlung zurück erstattet und der Käufer bar bei Abholung zahlt.

      Ansonsten könnt Ihr PayPal im Zweifelsfall nicht belegen, dass Ihr dem Käufer die Ware ausgehändigt habt. Wenn es zu einem Antrag auf Käuferschutz oder zu einem Verkäuferschutzfall kommen sollte, wäret Ihr nicht abgesichert, denn da ist ein Nachweis über den Versand erforderlich!

      Hier der entsprechende Auszug aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie:

      4. Versandbeleg.

      4.1. Allgemein.

      Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer eines unabhängigen Versandunternehmens oder eines Einlieferungsbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens per Fax. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.

      4.2. Gültiger Versandbeleg*.*

      PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:

      4.2.1 Name des Versandunternehmens

      4.2.2 Versanddatum

      4.2.3 Name und Adresse des Empfängers

      Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.

      4.2.4 Name und Adresse des Versenders

      Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.

      4.2.5 Nachverfolgungsnummer (optional)

      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

      Deutsche Post AG / DHL

      (alle Leistungen außer Päckchen und Briefe, Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)

      GLS
      DPD
      Hermes
      UPS
      FedEx
      TNT

      Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem
      Versandbeleg enthalten sind:

      Einlieferungsdatum

      Name des Empfängers

      Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

      Gruß,

      Markus



      Kopiert aus dem alten Ae&V, nur noch begrenzte Zeit einsehbar community-legacy.ebay.de/forum…read.jspa?threadID=210402
    • E-Mail-Antwort von PP:

      Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Versandart
      Selbstabholung.

      Ihrer E-Mail entnehme ich, dass Sie in Ihren Auktionen Selbstabholung
      angegeben. Gern gebe ich Ihnen dazu folgende Informationen.

      Wenn die Ware abgeholt wird und der Betrag mit PayPal bezahlt wird, kann
      der Käuferschutz für Sie abgelehnt werden. Sie brauchen immer einer
      Versandnachweis damit der Antrag für Sie entschieden werden kann.

      Wenn Sie die Selbstabholung in Ihren Auktionen haben, können Sie auch
      das Geld an den Absender zurücksenden. Sie sind tatsächlich nicht über
      den Verkäuferschutz abgesichert sind, wenn der Käufer für nicht Erhalt
      der Ware einen Konflikt meldet.

      Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Falls Sie noch
      Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
      Also, keine Absicherung durch PP für den Verkäufer. Am Besten Geld zurücksenden und bei Abholung bar auszahlen lassen. Barzahlung auf einem Beleg nachweisen mit Unterschrift des Kunden und eigener.
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    • Wobei die "erfahrenen PP-zahlenden Selbstabholer" ohnehin nicht die zeitaufwändige Methode mit dem "nicht gelieferten Artikel" durchziehen, sondern einfach ihren PP-Account als gehackt melden. Dann gibt es keine 7-Tage Fristen wo der VK einen Versandbeleg einreichen kann (oder auch nicht) - da geht es RuckZuck mit der Erstattung innerhalb eines Tages.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • maghreb66 schrieb:

      Wobei die "erfahrenen PP-zahlenden Selbstabholer" ohnehin nicht die zeitaufwändige Methode mit dem "nicht gelieferten Artikel" durchziehen, sondern einfach ihren PP-Account als gehackt melden. Dann gibt es keine 7-Tage Fristen wo der VK einen Versandbeleg einreichen kann (oder auch nicht) - da geht es RuckZuck mit der Erstattung innerhalb eines Tages.
      Kann ich bestätigen! Einen unberechtigten Zugriff aufs PP-Konto melden sehr gerne Käufer von virtuellen Waren. In meiner Unkenntnis über die PP-Richtlinie "immaterielle Güter" habe ich mal zwei Spiele-Keys zum Kauf angeboten. Beide Keys wurden prompt verkauft und per PP bezahlt. Nach dem Versand per E-Mail haben die Käufer einen unberechtigten Zugriff auf ihre PP-Accounts gemeldet. Die Transaktion wurde sofort "eingefroren" und von PP später rückgängig gemacht.

      Fazit: Keys weg und bereits benutzt, Geld weg... :(

      Ein Käufer hieß: pierreruppel
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    • Ein Käufer hieß: pierreruppel


      Du meinst diesen Käufer ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"