Mein erster Versand !

    • Mein erster Versand !

      Hallo,

      ich habe vor die Tage mein altes Telefon bei eBay zuverkaufen.
      Das Problem ist erstmal, dass ich sowas noch nie gemacht hab. Daher hab ich auch kein bestimmten Präfix ausgewählt, da ich zu mehreren Bereichen ne Frage hab.

      1. Verpackung:
      Einen geeigneten Karton hab ich schon. Der ist logischerweise größer als die Telefonverpackung. Kann ich den Rest von innen mit Zeitungspapier/Werbung ausstopfen ? Hört sich vielleicht komisch an, aber es sollte doch den Zweck erfüllen, oder kommt das vielleicht beim Empfänger nicht gut an und gibt eine negative Bewertung?

      2. Versand:
      So wie ih das jetzt mitbekommen hab, wird automatisch von eBay ein Versandschein erstellt, sobald meine Auktion vorbei ist. Den Schein kann ich dann anschließend einfach ausdrucken und bei der Poststelle abgeben ?!
      Falls ich das nicht mit dem Schein hinkriegen würde. Könnte ich einfach die Adressen aufschreiben oder müsste ich das bei der Post machen lassen ?

      Sorry für die dummen Fragen, aber das ist das erste mal, dass ich mich damit beschäftige ^^
    • 1. Das Telefon sollte sicher verpackt sein, Zeitungspapier reicht laut AGB der DHL nicht aus. Aber so ein Telefon ist natürlich nicht aus Glas. Ich denke ein stabiler Karton, der ein wenig größer ist, Füllmaterial (Styropor), Luftpolterfolie und geknülltes Papier sollte da reichen. Dies aber fest ohne Wackler und gut zukleben. Die Verpackung muss rund herum vor Stößen schützen.

      2. Du musst nicht den Versandschein von eBay ausdrucken. Es reicht auch ein normaler Paketschein von zB der DHL (wo willst Du denn versenden ?) den Du mit der richtigen Adresse ausfüllst. Wenn Du allerdings einen Drucker besitzt ist die andere Variante einfacher und zeitsparend.

      Was ich noch viel wichtiger finde: Offensichtlich bist Du neu im eBay www....demnach denk ich mal, dass Du noch unter 50 Bewertungen hast und demnach auch PayPal anbieten musst.

      Hast Du ein PP Konto ?

      Damit darfst Du auch nur einen versicherten Versand, also ein Paket angeben und anbieten !!!!!!

      Mach dir vorher klar wieviel das kostet und gib die Kosten auch so in der A-Beschreibung an. Sonst bekommst Du Schwierigkeiten dritter Art.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Danke erstmal für die schnelle Antwort :)

      Ich würde das Paket über DHL versenden. Gibt es die Versandscheine in der Filiale oder auch im Interet als PDF zum download ?
      Ja, PayPal-Konto hab ich und würde das auch freiwillig anbieten.
      Kostet der versicherte Versand extra? Dumme Frage, aber worauf bezieht sich der versicherte Versand ?
      Auf den Versand an sich, also versicherter Transport oder dass es definitv kein Fake ist ?

      Ich weiß... :wallbash :D
    • In erster Linie ist der sogenannte versicherte Versand nachweisbar durch eine Trackingnummer, das Paket ist online verfolgbar. Davon mal ab verlangt PP einen Versandnachweis und demnach eine T-Nummer. Ein Paket bei der DHL kostet im Regelfall 6,90 Euro bis 10 kg Gewicht. Online weniger, siehe hier:

      Klick !


      Abgesehen davon dass Du den Versand nachweisen kannst, kann der Käufer, falls der Artikel beschädigt ist (aber gut eingepackt war (lies hierzu die AGB der DHL)) oder verschwindet Schadenersatz bei der DHL geltend machen :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Okay, verstanden :)
      Nur wo kann ich auswählen, dass es ein versicherter Versand sein soll?
      Mein Paket würde die Maße "Paket bis 10 kg (max. 120 x 60 x 60cm)" betragen. Doch ich kann nirgendswo "Versicherten Versand auswählen".

      EDIT: Ist "Transportversicherung" das richtige? ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von icecrush ()

    • Oder alternativ mit Hermes verschicken. Dort ist die Sendung auch versichert und über die Paket Nr online überprüfbar. Hermes Paketshops gibt es ja überall

      Zu den Hermes Preisen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • engelchen schrieb:

      Abgesehen davon dass Du den Versand nachweisen kannst, kann der Käufer, falls der Artikel beschädigt ist (aber gut eingepackt war (lies hierzu die AGB der DHL)) oder verschwindet Schadenersatz bei der DHL geltend machen

      Kleine Korrektur:
      Nicht der Käufer kann/muss bei vom Versandunternehmen zu verantwortendem Transportschaden oder gar Verlust der Sendung die Haftung einfordern
      sondern der Verkäufer, denn der VK hat den Vertrag mit dem Spediteur geschlossen.
    • Das ist richtig......Der VK ist der Vertragspartner des Versandunternehmens. Richtiger Ablauf ist also: Käufer meldet Schaden oder Verlaust an Verkäufer, dieser meldet das ans Versandunternehmen. Hier bekommt er nun einen Vordruck zugesendet. Dieser muss ausgefüllt werden. Dazu braucht VK allerdings widerum Angaben des Käufers. Dann diesen Vordruck/die Schadenmeldung an das Versandunternehmen senden und warten was passiert......

      (Persönliche Meinung: Irgendwie blöd geregelt, das Gesetz besagt, dass der private VK mit Aufgabe der Sendung alles weitere auf den Käufer überträgt, aber im solch einem Falle muss sich VK doch wieder damit auseinander setzen.


      § 447 BGB
      Gefahrübergang beim Versendungskauf

      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
      )
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      (Persönliche Meinung: Irgendwie blöd geregelt, das Gesetz besagt, dass der private VK mit Aufgabe der Sendung alles weitere auf den Käufer überträgt, aber im solch einem Falle muss sich VK doch wieder damit auseinander setzen.

      Zitat

      § 447 BGB
      Gefahrübergang beim Versendungskauf

      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

      )

      Richtig! Denn der Käufer verlangt bei einem Versendungskauf vom VK, dass die gekaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Leistungs- bzw. Erfüllungsort versandt wird, deshalb trägt der K das dadurch erhöhte Risiko einer ordnungsgemäßen Erfüllung, insbesondere das von Transportschäden und Verlust.
      Ersatzanspruch: Ein solcher kann dem K gegenüber dem VK aus § 285 BGB zustehen, wenn der VK für Verlust oder Beschädigung einen Ersatz oder Ersatzanspruch erlangt, z. B. Schadenersatzanspruch gegen Dritte. Die Ansprüche des VK gegen die Beförderer richten sich folglich nach dem HGB: Frachtführer (vgl. §§ 429-431), Spediteur (§§ 407 II, 388 - 390).

      Zu deutsch:

      Käufer trägt das Versandrisiko (weil veränderter Erfüllungsort), hat bei einem Schaden aber einen Anspruch gegenüber dem VK (BGB).
      VK wiederum einen Anspruch gegenüber dem Beförderer (HGB).

      Gruß, Alpay

      Stopp: Ich habe privaten VK überlesen, das obige gilt natürlich grundsätzlich für gewerbliche VK.
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