Beschädigte Ware erhalten - Käufer weigert sich, Kaufpreis zu erstatten

    • den genauen betrag für ne Erstberatung kann ich dir nicht genau sagen rechne mal mit 190 Euro+ mehrwertsteuer (heisst aber nicht das der RA deines vertrauens das nimmt ist nur ne festgesetzte gebühr nach RVG die aber bei einem streitigenverfahren mit verrechnet wird frag nicht wie da bin ich überfragt). Ne RSV wäre nun auch nicht verkehrt dort könnte man anrufen wegen deckungszusage und dann zum RA gehen.

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    • Die Tatsache, dass bei einer kleinen Eindellung am Karton das Ceranfeld zerstört wurde, gibt DHL recht: Die VP war nicht ausreichend.
      Es handelt sich alledings auch um ein heikles Objekt, von der Form mehr flach als hoch.
      Wenn es nun auf anderen Paketen oben auf liegt und durch die unterschiedlichen Abmessungen eben jener anderen Pakete nicht plan aufliegt,
      kann ich mir schon vorstellen, dass das Teil schaden nimmt wenn dann noch ein Paket obendrauf geworfen wird.


      War die Eindellung am Karton auf Höhe der Stelle des Loches im Ceranfeld?
      Punktueller Einschlag?
      Kannst du ein Foto hochladen?
    • mag ja richtig sein das die VP nicht ok war aber wann ist sie ok ??? sowie ich das hier mitverfolge heisst es nur war nicht ok. entsprach nicht den richtlinien etc. wenn dies so ist muss auch irgendwo stehen wie es verpackt zu sein hat. ich hab schliesslich nicht das produkt x 100x zuhause rum liegen um es 100x ein zupacken und zu testen wann die verpackung weis der geier alles aushält, somit müsste es ja bei DHL beschrieben sein wie es aus zusehen hat und worauf sie sich berufen, sonst kann man immer sagen ne war nicht ok die VP. das die nicht pfleglich mit den packeten umgehen ist ja alt bekannt und das mal was drufgechmissen wird wissen wir auch alle. nach der beschreibung tippe ich auf einen kantigen gegenstand von kleinem durchmesser womit ein punktueller druck ausgeübt wurde welches das ceranfeld zerstörte (denke da an ne art nothammer, da hält selbst ne panzerscheibe nicht stand weil die kraft auf einer kleinen fläche wirkt, denke mal wenn ein grosses packet auf das feld getroffen wäre, dann wäre wohl nix passiert.
    • senseman schrieb:

      denke da an ne art nothammer

      Der Gedanke ist mir auch ganz spontan gekommen :o)


      senseman schrieb:

      muss auch irgendwo stehen wie es verpackt zu sein hat.

      Glaubst du wirklich, ein Spediteur kann Verpackungsrichtlinien formulieren für jedes erdenkliche Produkt?
      Ich denke, bei der Forderung würde jeder Richter abwinken, das ist nicht darstellbar.

      Fakt ist: Die VP war nicht maßgeblich beschädigt aber der Inhalt ist zerstört.
      Könnte man DHL unsachgemäßen Umgang mit der Sendung nachweisen?
      Der VK als Vertragspartner müsste wohl einen Gutachter dransetzen, da DHL eine Haftung (auch auf erneute Nachfrage) ablehnt.

      Neben dem Nothammer stelle ich mir mal eine gut verpackte Bowlingkugel vor,
      die geworfen genau mit der Kartonecke auf das Ceranfeld traf welches auf unebenem Untergrund lagerte ...


    • Hallo !

      Ich hatte mal ein ganz ähnliches Problem... Es ist definitiv nicht möglich, ein Ceranfeld AGB-gerecht zu verpacken. Ich habe auch viel Schriftverkehr und einige Telefonate geführt und habe mich mit DHL dann auf 50% geeinigt. Jedoch sagte der Mitarbeiter klar und deutlich, dass Ceranfelder nicht für den Versand mit DHL Express (so nennt sich das ganze als Paket mit Sperrgutzuschlag) geeignet sind. Sie müssen mit einer Spedition auf einer (Einweg)Palette festgeschnallt versandt werden, was den Endkunden zwischen 40 - 80 € kosten dürfte. Das vielleicht mal so allgemein. Wie es da in deinem Fall jetzt weiter geht, kann ich dir auch nicht sagen. Du hast dir als Käufer ja auch die Versandart ausgewählt, wobei Speditionslieferung mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht zur Auswahl stand. Aber ob der Versand als fahrlässig eingestuft wird... Wer weis... ? Ich wusste auch nicht das es gar nicht möglich ist... Lt. AGB der Post muss das Paket so gut gepolstert sein, dass es einen Sturz aus 1m Höhe auf jeder Kante standhalten könnte. Zeig mir mal einer wie ich da ein Ceranfeld einpacken soll...
      Ich würde probieren: lasse dir eine Abtrittserklärung ausstellen, damit kannst du als Empfänger mit DHL über den Fall weiter verhandeln. Probiere dort mit jemanden ins Gespräch zu kommen und versuche eine Einigung zu erzielen. Is günstiger als der Anwalt...

      LG
    • nun ja bei einer rvs versicherung würde ich den VK zur rechenschaft ziehen, da er ja qausi fahrlässig gehandelt hat und die ware unzureichent verpackt war dann kann der VK sich weiter mit DHL rum zoffeln. und wie erwähnt wäre hier wohl ein RA zumindestens beratung der bessere weg. nur weil DHL ein mal gesagt hat 50% heisst es nicht das es wieder funxt. nen gewerblicher ist vor nen paar monaten z.b. bei UPS auf die nase gefallen. die beschädung war von aussen gering das packet mit fast gleich farbigem packetband wieder verschlossen aber der inhalt im brötchen. und UPS hat nix bezahlt.
    • little*big*dwarf schrieb:

      Neben dem Nothammer stelle ich mir mal eine gut verpackte Bowlingkugel vor,
      die geworfen genau mit der Kartonecke auf das Ceranfeld traf welches auf unebenem Untergrund lagerte ...

      :lach: tja immer diese Bowlingkugeln ...!


      MegaData schrieb:

      lasse dir eine Abtrittserklärung ausstellen, damit kannst du als Empfänger mit DHL über den Fall weiter verhandeln. Probiere dort mit jemanden ins Gespräch zu kommen und versuche eine Einigung zu erzielen.

      Würde ich nicht machen, denn dann hätte der Käufer die alleinige Verantwortung und das Risiko für die Verhandlungen mit dem Transporteur. Der Verkäufer steht hier aber in der Pflicht, gegenüber dem Käufer eine sachgerechte Verpackung nachweisen zu können oder aber den entstandenen Schaden ersetzen zu müssen. Warum sollte sich der Käufer um solche Dinge kümmern müssen? Er hat doch schon genug Ärger damit.

      Ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt ist entweder kostenlos, oder kostet nicht viel. Es ist doch wert!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Sicherlich gibt es zB per Telefon bei vernünftigen Anwälten eine kurze Einschätzung der Situation....ABER: Das kann auch nach hinten losgehen, denn weniger gute Anwälte locken auch erstmal und wenn der Vertrag dann unterschrieben ist, bzw. die Vollmacht erteilt wurde, dann kommt das große Erwachen, dass es ja doch nicht sooo gut aussieht. Pauschal würde ich sowas nicht als Beratung, sondern als erste Einschätzung der Sache werten.....DAS sollte nicht verwechselt werden !

      Die hier benannten Zahlen zu einer tatsächlichen vertraglichen Beratung sind allerdings beim benannten Streitwert auch viel zu hoch angesetzt....

      Es kommt auf den Anwalt an, pauschalisieren kann man hier erstmal nicht !

      Was ich aber mit gutem Gewissen sagen kann lieber TE, ruf mal bei dem Anwalt in meiner Sig an und frag dort mal nach.....das kostet erstmal nichts und die Einschätzung sollte realistisch sein ;) Hier kannst Du auch nach den Kosten fragen, die in diesem Falle dann tatsächlich auf dich zukommen.....

      Grüße aus Kölle......
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Was ich aber mit gutem Gewissen sagen kann lieber TE, ruf mal bei dem Anwalt in meiner Sig an und frag dort mal nach.....das kostet erstmal nichts und die Einschätzung sollte realistisch sein ;) Hier kannst Du auch nach den Kosten fragen, die in diesem Falle dann tatsächlich auf dich zukommen.....

      ...ich dachte immer Werbung sei verboten im Forum... :)

      Nein, mal im Ernst. Ich hatte ja bereits gesagt, dass es auch mit darauf ankommt, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen man lebt (Rechtsschutz vorhanden, Beratungshilfe etc.). Sicherlich kann man auch nicht pauschalisieren, wieviel welcher Anwalt für ein Beratungsgespräch veranschlagen wird. Über die Beratungshilfe jedenfalls bekommt er einen Satz in Höhe von ca. 60,- EUR zzgl. MwSt. Schreibt er noch einen Brief, kann der Satz auf ca. 95,- EUR brutto angehoben werden. Das sind jedenfalls die Sätze unseres hiesigen Amtsgerichtes für Leute die Beratungshilfe in Anspruch nehmen dürfen. Man muss nicht unbedingt Sozialhilfeempfänger sein, um Beratungshilfe bewilligt zu bekommen. Auch berufstätige "Geringverdiener" können Beratungshilfe beantragen.
      Der Anwalt meines Vertrauens nimmt für ein Beratungsgespräch inkl. Schriftverkehr im untersten Satz einen Betrag zwischen 40 und 60,- EUR (immer vorausgesetzt Streitwert <200 EUR). Wenn ich die Schreiben selber verfasse, er die rechtliche Richtigkeit überprüft und seinen Willi druntersetzt sogar weniger.

      Also bei einem Streitwert von um die 200,- EUR, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Anwalt hier eine Rechnung aufsetzt á la 159,- EUR zzgl. MwSt. Und bei so einer Angelegenheit muss man auch nicht direkt zu einem Anwalt laufen, der seine Kanzlei oder sein Büro auf der Kö in Düsseldorf hat.

      @engelchen
      Düsseldorf ist die andere Stadt am Rhein (Kölner sollen D'dorf ja meistens nicht kennen... :) )
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