Beschädigte Ware erhalten - Käufer weigert sich, Kaufpreis zu erstatten

    • Beschädigte Ware erhalten - Käufer weigert sich, Kaufpreis zu erstatten

      Hallo,

      ich habe bei Ebay ein Induktions Ceranfeld von privat ersteigert. Das Feld war unbenutzt, daher neuwertig.

      Leider kam dieses zerbrochen bei mir an. Auf dem Feld muß es beim Transport einen punktuellen Einschlag gegeben haben, da der Schaden sternförmig von einem Loch sich

      über das ganze Feld verteilt. Das Feld steckt in seitlichen Styropor Teilen. Auf dem Feld selber war nochmal eine Styroporplatte. Auf dieser Platte war eine so eine Schrankrückwandplatte geklebt.
      Um das ganze war ein normaler Karton.


      Ich habe den Schaden bei DHL angezeigt, doch die lehnten die Übernahme ab, da so das Paket nicht deren Verpackugnsrichtlinen entspricht. Der Verkäufer hatte daraufhin nochmal Einspruch eingelegt,

      aber das brachte auch keinen Erfolg.

      Nun weigert er sich mir den Schaden zu ersetzen, da dieser bei DHL entstanden sei und er das Paket nach bestem Wissen und Gewissen eingepackt hätte. Er sagt nun er würde nicht für

      Transportfehler von DHL haften als Verkäufer, nur weil die behaupten, es wäre nicht ausreichend genug verpackt gewesen. Mein Argument, dass er es dann auch nur in Packpapier verschicken könnte mit

      dieser Meinung ignoriert er. Er wüsste nicht wie er es besser hätte verpacken sollen.

      Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt mir den Kaufpreis zu ersetzen, er lehnte aber sofort ab, Begründung siehe oben.

      Wie stehen meine Chancen wenn ich zu einem Anwalt gehe? Eine andere Möglichkeit habe ich wohl auch nicht?

      Ich denke anders werde ich an mein Geld kommen können?

      Bekommt man in diesem Fall nur Kaufpreis erstattet oder den
      Wiederbeschaffungswert? Denn zur Zeit stehe ich nun seit bald 3 Monaten ohne Ceranfeld da und für den Preis werde ich es auch nicht mehr bekommen.



      Danke



      Tobias

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    • nun ja das mit der verpackung hab ich nicht so wirklich verstanden. aber egal man müsste nun wohl mal in den AGB`s von DHL nach schauen und nachlesen was darin steht wie was verpackt zusein hat. Das ist nicht genügent verpackt ist ne allgemeine DHL floskel um sich vor zahlungen zudrücken. Ich denke mal das der VK gegen DHL vorgehen muss (da er der Vertragspartner von DHL ist). ob du gegen den VK ne canche hat kann ich leider nicht sagen vielleicht wissen da die experten wie es aussieht ich denke der rat eines RA wäre eventuell nicht verkehrt.
    • senseman schrieb:

      nun ja das mit der verpackung hab ich nicht so wirklich verstanden....
      Also das komplette Cerandfeld steckte in 2 seitenlichen Styropor Blöcken. Auf dem eigentlich Feld lag eine Platte aus Styropor. Über diese Platte bis auf die seitenlichen Blöcke war eine dünne Platte geklebt, welche man als Schrankrückwand kennt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xTobiasx ()

    • Jau danke jetzt gerafft. wie gesagt der VK ist der vertragspartner von DHL also müsste er rechtliche schritte einleiten gegen das versandunternehmen und man müsste klären, in wie weit die ware verpackt sein muss damit sie den AGB`s standhält (die verpackung). ich für meinen teil würde sie als genügend halten.
      also ich würde behaupten, das man nun erstmal abklären müsste wann eine verpackung zureichent ist und wenn diese zureichend war wäre der VK am zu weil er ja der vertragspartner gegenüber DHL ist. ob du was gegen den VK ausrichten kannst weis nich nicht. weil der private vk das versandrisiko auf den k überträgt (bzw aufs versandunternehmen und er damit aus dem schneider ist, falls die verpackung ordnungsgemäss ist anders wäre es wenn die verpackung nicht ordnungsgemäss ist) anders als bei gewerblich zu privat. vielleicht hat en experte hier noch ne idee oder man geht falls RSV vorhanden zum RA und lässt sich da weiter beraten.
    • Meiner Laienmeinung nach war es auch gut verpackt. Nur habe ich von DHL schriftlich, dass es so nicht den Verpackungsrichtlinen entspricht. Und deren AGB steht, dass man nach diesen zu verpacken hat.

      Also hat der Verkäufer es doch nicht korrekt eingepackt und er muß haften?

      Es kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe. Ich habe doch keinen Einfluß darauf wie der Verkäufer das Paket einpackt noch wie DHL damit umgeht.

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    • Hallo xTobiasx,

      bekommen wir den angefragten Link zur Auktion? Dieser würde nämlich viele Diskussionen abkürzen.

      Aber kurz gesagt: Ist der Anbieter gewerbl., ist er für das Versandrisiko haftbar. In diesem Fall stünde Dir also Ersatzlieferung bzw. Kaufpreisrückerstattung zu. Die Diskussionen mit DHL hätte der Verkäufer zu führen.

      Ist der Anbieter privat, liegt das Versandrisiko beim Käufer.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • xTobiasx schrieb:

      Wie stehen meine Chancen wenn ich zu einem Anwalt gehe? Eine andere Möglichkeit habe ich wohl auch nicht?


      Hast Du Beweise gesichert?
      Fotos von der Transportverpackung beim Auspacken?
      Würdest Du im Zweifelsfall auch damit vor Gericht gehen?

      Anwalt kann wirklich helfen, weil Du für die Sache (die länger dauern kann) einen Fachmann brauchst. Nur der kann Dich während einer solchen Angelegenheit mit der notwendigen Fachkenntnis vertreten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Hast Du Beweise gesichert?
      Fotos von der Transportverpackung beim Auspacken?
      Würdest Du im Zweifelsfall auch damit vor Gericht gehen?

      Anwalt kann wirklich helfen, weil Du für die Sache (die länger dauern kann) einen Fachmann brauchst. Nur der kann Dich während einer solchen Angelegenheit mit der notwendigen Fachkenntnis vertreten.

      Das denke ich auch. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung zu deren Würdigung sicherlich alle in Betracht kommenden Faktoren hinzugezogen werden müssen. Es sitzen drei Mann im Boot (VK, K und Beförderer), die sich gegenseitig die Schuld geben. Es wird schwierig sein, ohne fachanwaltliche Unterstützung und ordentliche Beweisaufnahme einen Schuldigen zu finden.
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    • Hallo,

      das Ceranfeld habe ich von Privat ersteigert. Er meint nun das ich das Riskio der Beschädigung trage.

      Die Aktion kann ich nicht mehr verlinken, da sie bei Ebay nicht mehr da ist. Ich hatte aber vorher alles ausgedruckt.

      Er schrieb folgendes:


      Zitat:
      Bei nichterbrachter Leistung tritt das schon in kraft die ware wurde mängelfrei unter zeugen verpackt und dem Versand übergeben.
      Jegliche Gewährleistung wurde beim Verkauf ausgeschlossen und die Ware entsprach voll und ganz der Artikelbeschreibung und wurde so versand.

      Er verweist auf diese Urteil:

      123recht.net/article.asp?a=8277

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von xTobiasx ()

    • xTobiasx schrieb:

      Hallo,

      das Ceranfeld habe ich von Privat ersteigert. Er meint nun das ich das Riskio der Beschädigung trage.

      Die Aktion kann ich nicht mehr verlinken, da sie bei Ebay nicht mehr da ist. Ich hatte aber vorher alles ausgedruckt.

      Er schrieb folgendes:


      Zitat:
      Bei nichterbrachter Leistung tritt das schon in kraft die ware wurde mängelfrei unter zeugen verpackt und dem Versand übergeben.
      Jegliche Gewährleistung wurde beim Verkauf ausgeschlossen und die Ware entsprach voll und ganz der Artikelbeschreibung und wurde so versand.

      Er verweist auf diese Urteil:

      123recht.net/article.asp?a=8277

      Also, mit einem Verweis auf irgendwelche Urteile ist die Sache auch nicht erledigt. Alle 3 Beteiligten müssen hierbei entsprechend miteinander korrespondieren.
      Die Sachlage - soweit ich das verstanden habe - sieht ja folgendermaßen aus:

      VK: Meint die Sache ordnungsgemäß verpackt zu haben und bestätigt dies unter Nennung von Zeugen. Lehnt eine Übernahme des Schadens ab.

      Beförderer: Weist darauf hin, dass die Sache nicht ordnungsgemäß verpackt wurde. Lehnt eine Übernahme des Schadens ab.

      Du: Hast nach dem Auspacken einen Schaden festgestellt, der lt. Artikelbeschreibung nicht vorliegen dürfte. Du übernimmst den Schaden selbstredend auch nicht.

      Grundsätzlich trägt der Käufer das Versandrisiko, weil er einen anderen Erfüllungsort als den Standort der Ware wünscht. Dennoch ist der VK für die ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich. Im (Transport-)Schadensfall hat der Käufer einen Anspruch gegenüber dem VK. Der VK wiederum einen Anspruch gegen den Beförderer. Dieser muss gegenüber dem Beförderer entsprechend geltend gemacht werden (Fristen beachten).

      Der Beförderer, in diesem Fall DHL, hat jedoch die Übernahme des Schadens abgelehnt, mit dem Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäße Verpackung. Die Versandunternehmen (DHL, Hermes etc.) fragen in der Regel beim Auslieferungsfahrer nach, ob ihm irgendeine Besonderheit bei der Auslieferung des Pakets aufgefallen bzw. es möglich ist, dass er die Sendung unsachgemäß behandelt haben könnte. Sollte das nicht der Fall sein, erhält man in der Regel eine vorgefertigte Meldung, in der jegliche Schuld abgewiesen und auf eine nicht ordnungsgemäße Verpackung hingewiesen wird.

      Sofern das Paket bei Auslieferung beschädigt gewesen ist, hättest du dieses nicht annehmen dürfen. Ist ein äußerlicher Schaden nicht erkennbar gewesen, wird das Paketunternehmen auch weiterhin die Übernahme eines Schadens ablehnen.
      DHL hat m. E. einen qualifizierteren Schadensdienst als die anderen Beförderer, so kann der VK etwa im Schadensfall folgendermaßen vorgehen:

      Im Schadensfall geben Sie bitte Ihr beschädigtes Paket an eine Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab. Dort wird eine Schadensanzeige aufgenommen. Anschließend wird das Paket inklusive Inhalt zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung kann ca. 14 Tage in Anspruch nehmen, erfolgt jedoch meist schneller.
      Quelle

      Vom VK deshalb, da er Vertragspartner des Beförderers ist. Also, es hängt viel davon ab, inwieweit und in welchem Umfang die Beteiligten miteinander korrespondieren.

      Eventuell kannst du auch umfangreiche Fotos von der Verpackung und dem vorhandenen Schaden anfertigen und direkt an DHL, unter Benennung der Sendungs-ID, senden und abwarten, was die antworten. Lehnen die weiterhin die Übernahme ab (und du hast es schwarz auf weiss von DHL), da die Sendung unzureichend gesichert war, sollte der VK für den Schaden aufkommen.
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    • Hallo!

      Der Karton hatte außen nur eine kleine eingedrückte Delle, von da ging dann auch der Schaden aus, da muß was draufgefallen sein.

      Das Paket habe ich dann direkt zur Post gebracht. Dort wurde der Schaden aufgenommen und das Paket so wie es ist an die DHL

      Prüfstelle weitergeleitet.

      Darauf bekam ich das Paket zurück mit dem Schreiben, dass die Ware nicht ausreichend gegen Stoß/Sturz gesichert war,

      durch entsprechende Materialien. Wie es verpackt war siehe erstes Posting von mir.

      Daraufhin hat der Verkäufer bei DHL Einsprich eingelegt, als Empfänger kann man da ja gar nichts machen.

      Dieser wurde aber auch wieder abgelehnt.

      Das ist nun stand der Dinge und der Verkäufer weigert sich den Schaden zu ersetzen.
    • nun ja ich denke mal nun können wir mal etwas unnett sein udn das Urteil was er zuseinen gunsten auslegen möchte gegen ihn verwenden:

      Zum Schadenersatz
      sei der Verkäufer nur dann verpflichtet, wenn er nicht beweisen könne,
      dass er ordnungsgemäß das Paket an die Post oder an eine zur
      „Versendung bestimmten Person“ übergeben habe, so das Gericht. Ab
      diesem Zeitpunkt gehe die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der
      Sache auf den Käufer über.
      DHL hat ja nachgewiesen das es nicht ordnunggemäss verpackt war so mit hat erfahrlässig gehandelt und müsste für den schaden auf kommen. aber wie schon mal erwähnt wäre in so einem Fall der RA wohl die richtiger ansprechpartner da er ein fachwissen hat. Desweiteren das Urteil ist von 2003 sind eventuell in der zwischenzeit andere urteile bei so einem sachverhalt gefällt worden ??? somit könnte das Zitierte Urteil bereits durch neuere aufgehoben worden sein.
      desweiteren steht immer noch im raum wie muss ich ein ceranfeld einpacken damit es ausreichend gegen sturz und co gesichert ist ??? eventuell in Beton giessen ??? (übertrieben)
      ich denke mal hier müssten mal die AGB`s und ein RA zu rate gezogen werden. Denke mal alleine mit einem Forum wird man nicht weiter kommen DHL wird seinen standpunkt weiterhin vertreten und der VK genauso. ICh für meinen teil würde meine cancen rechtlich abklären lassen (beratung) und danach entscheiden wie es weiter geht.
    • senseman schrieb:

      nun ja ich denke mal nun können wir mal etwas unnett sein udn das Urteil was er zuseinen gunsten auslegen möchte gegen ihn verwenden:

      Zum Schadenersatz
      sei der Verkäufer nur dann verpflichtet, wenn er nicht beweisen könne,
      dass er ordnungsgemäß das Paket an die Post oder an eine zur
      „Versendung bestimmten Person“ übergeben habe, so das Gericht. Ab
      diesem Zeitpunkt gehe die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der
      Sache auf den Käufer über.
      DHL hat ja nachgewiesen das es nicht ordnunggemäss verpackt war so mit hat erfahrlässig gehandelt und müsste für den schaden auf kommen. aber wie schon mal erwähnt wäre in so einem Fall der RA wohl die richtiger ansprechpartner da er ein fachwissen hat. Desweiteren das Urteil ist von 2003 sind eventuell in der zwischenzeit andere urteile bei so einem sachverhalt gefällt worden ??? somit könnte das Zitierte Urteil bereits durch neuere aufgehoben worden sein.
      desweiteren steht immer noch im raum wie muss ich ein ceranfeld einpacken damit es ausreichend gegen sturz und co gesichert ist ??? eventuell in Beton giessen ??? (übertrieben)
      ich denke mal hier müssten mal die AGB`s und ein RA zu rate gezogen werden. Denke mal alleine mit einem Forum wird man nicht weiter kommen DHL wird seinen standpunkt weiterhin vertreten und der VK genauso. ICh für meinen teil würde meine cancen rechtlich abklären lassen (beratung) und danach entscheiden wie es weiter geht.

      Sehe ich auch so. Der Nachweis, dass der Artikel eben nicht ordnungsgemäß verpackt war, wurde ja bereits von DHL erbracht. Da kann der VK auch noch so viele Zeugen haben.
      Sofern du beabsichtigst, einen Anwalt aufzusuchen, wäre es wünschenswert, uns auch auf dem Laufenden zu halten.
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    • xTobiasx schrieb:

      senseman schrieb:

      ICh für meinen teil würde meine cancen rechtlich abklären lassen (beratung) und danach entscheiden wie es weiter geht.

      Weiß einer wieviel eine Beratung kostet?
      Das kommt darauf an, beispielsweise in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen man lebt bzw. ob eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist und sicherlich auch von welchem Schlag der Anwalt ist. So gibt es Anwälte, die mit den Sätzen der Rechtschutzversicherung weniger zurecht kommen als Andere. Wenn man ein kleines Einkommen hat (das müssen nicht unbedingt H4-Empfänger sein), kann man auch einen Beratungshilfeschein beantragen, z. B. als Alleinverdiener einer 4-köpfigen Familie. Das Gericht entscheidet ob der Antrag berechtigt ist. Nähere Info's beim örtlichen Amtsgericht einholen (da gibt's einen Sachbearbeiter der für Beratungshilfe zuständig ist).
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