Dass die Gewährleistung gem. "EU-Zwang" oft ausgeschlossen wird, wissen wir ja...
aber wie verhält es sich da bei immer wiederkehrenden Auktionen mit Neuware von Pseudoprivaten:
[ebay='Guckst du hier!','']200516345200[/ebay]
Auch die 90-Tage Bilanz á la Goofbay kann sich sehen lassen...
aber wie verhält es sich da bei immer wiederkehrenden Auktionen mit Neuware von Pseudoprivaten:
[ebay='Guckst du hier!','']200516345200[/ebay]
Ist es nicht vielmehr so, dass auch Privatpersonen bei Neuware eine Gewährleistung dem Grunde nach nicht vollständig ausschliessen können?Laut der EU-Regelung muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich kein
Händler sondern eine Privatperson nach BGB bin und schließe hiermit die nach
neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf
alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel
sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots
nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und
akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne
des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein
Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen
Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine
Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und
Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.Alle angegebenen Firmen- und Markennamen und Warenzeichen
sind Eigentum Ihrer Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und
Beschreibung der Produkte.
Auch die 90-Tage Bilanz á la Goofbay kann sich sehen lassen...
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