Also wenn ich nicht weiß, dass mein Konto nicht gedeckt ist, darf ich straflos munter Schecks ausstellen ?Beim §263 StGB aber sehr wohl. Betrug setzt Vorsatz voraus!
Ist es nicht eher so, dass der VK verantwortlich für sein Angeobt ist, er sich in ausreichendem Maße darüber informieren und eine entsprechende AB erarbeiten muss ?
Muss ein Scheckaussteller sich nicht auch vorher darüber informieren, ob sein Konto ausreichend gedeckt ist ?
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