Ebay-Angebot wurde entfernt - droht eine Abmahnung?

    • Ebay-Angebot wurde entfernt - droht eine Abmahnung?


      Hallo,


      ich bin schon seit Jahren bei Ebay angemeldet und auch schon viele Verkäufe getätigt. Nun habe ich anscheinend einen gravierenden Fehler gemacht. Ich habe wahrscheinlich ein Urheberrechts geschütztes Foto für meinen Verkauf verwendet.(Oder vielleicht war es ja auch die Artikelbeschreibung) Jedenfalls habe ich von Ebay heute morgen folgende Nachricht bekommen.
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      MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Urheberrecht: urheberrechtsverletzender Artikel
      Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

      .... - *** SONY PLAYSTATION 3 PS3 ** 80 GB ** ....**


      Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

      Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.



      Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:

      Die Verletzung von Urheberrechten verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern ist auch gesetzeswidrig.

      eBay verbietet daher das Anbieten nicht genehmigter Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Nicht genehmigte Kopien sind unter anderem:

      - Fotokopien und Nachdrucke
      - Backups (Sicherungskopien)
      - Unerlaubt mitgeschnittene Aufzeichnungen oder Raubkopien
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      Droht mir jetzt eine Abmahnung(saftige Geldbuße)? Woher weiß ich ob Ebay den Artikel von sich aus oder auf Meldung irgendeiner Firma getan hat? Danke!
    • Wo hattest du das Bild her ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich tippe mal auf Vollversion auf der Festplatte.
      Wenn das original Trägermedium nicht dabei ist, ist das eine Raubkopie.
      Oder es war ein download, dann sollte man es aber auch dazuschreiben.

      Laut Ebay-AGB darf man keine Software auf nicht originalen Datenträgern anbieten.
      Könnte also auch vorauseilender Gehorsam von ebay gewesen sein, die Auktion zu löschen.

    • Ebay angebot gelöscht, droht Abmahnung?

      Hallo,

      letzte Woche hat es mich erwischt, mein Angebot wurde gelöscht. Da ich nun gerne wissen möchte, mit was ich rechnen muß, wollte ich mal fragen was aus deiner Sache geworden ist? hast du nachträglich noch Post bekommen? Gab es vielleicht eine Abmahnung? Wenn ja, wie lange hat das gedauert und was hatte es für Konsequenzen? Vielen Dank
    • Towatai schrieb:

      Hallo,

      letzte Woche hat es mich erwischt, mein Angebot wurde gelöscht. Da ich nun gerne wissen möchte, mit was ich rechnen muß, wollte ich mal fragen was aus deiner Sache geworden ist? hast du nachträglich noch Post bekommen? Gab es vielleicht eine Abmahnung? Wenn ja, wie lange hat das gedauert und was hatte es für Konsequenzen? Vielen Dank
      Hey Towatai,

      wie bereits beschrieben hast Du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nichts zu befürchten. Ist nur eine Vorsichtsmaßnahme von Ebay. ;)

      LG
    • Angebot gelöscht,was nun?

      Hallo,
      erst mal zum obigem Thema,zu befürchten hast du wohl nichts,solange sich der Urheber nicht bei dir meldet.
      Mein Problem:
      Habe vor zwei Wochen eine Wasserpfeife,die ich verkaufen wollte,eingestellt.Wurde natürlich Prombt entfernt,mit der Begründung,das ich gegen einen ebay Grundsatz verstoßen hätte.Soweit so gut,es stimmt das man sie zum konsum von Drogen(Cannabis)benutzen könnte.Das Teil ist aber von einem sehr bekannten Glasbläser die mitlerweile gesammelt werden und die Pfeifen werden ganz legal in Deutschland verkauft.Es war auch ersichtlich,das diese Pfeife nur gesammelt wird(wer raucht eine Wasserpfeife die 1200 euro kostet?).Mein Problem ist nun,
      1.die Dinger sind legal
      2.es gibt eine eigene Rubrik dafür
      3.es müssten sehr viele andere gegenstände aus ebay entfernt werden(bücher,Natriumdampflampen,erde,etc)
      4.habe sie vor gut einem jahr selbst bei ebay ersteigert
      Dagegen wird man wohl nichts machen können,oder?
      Achja mir wurde eine "info tour"angedroht,was immer das auch heissen mag.
    • Du kannst über das Kontaktformular gehen und dich erkundigen, wo nun genau der Löschgrund lag. Vielleicht war ja nicht der Artikel selbst das Problem sondern die Artder Beschreibung.

      Nein, machen kannst du sonst nichts und eine Wiedereinstellung in unveränderter Form kann ich nicht empfehlen.
    • Nein, machen kannst du sonst nichts und eine Wiedereinstellung in unveränderter Form kann ich nicht empfehlen.


      Auf gar keinen Fall, denn dann droht ein Ausschluss !! Das ist dann eine Wiederholung des Verstosses gegen die AGB ! Versuch herauszufinden, woran es lag. Wenn es den Artikel selber nicht betrifft, dann könntest DU diesen (wenn DU Kenntnis vom Fehler in der Beschreibung hast) unter geänderer Beschreibung wieder einstellen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger