Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Den Bewertungsanwalt kannste knicken selbst wenn er dich anschreiben sollte.
      Dein Geld wohl auch oder willst du einen Mahnbescheid rausschikcen? Deine Sache.
      Deine Vorgehensweise verstehe ich 2x nich, wenn du dort schon öfter zur Zufriedenheit eingekauft hast...
      Ok, hab mich etwas ungenau ausgedrückt--ich meinte (natürlich) bei Ebay seit über 3,5 Jahren eingekauft.

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    • Hayabusa2000 schrieb:

      ich habe auch das "gleiche" Problem wie viele hier.
      Bist Du da sicher?

      Hayabusa2000 schrieb:

      Man bekommt Ware von der "Frau".
      Sieht eher nicht danach aus das Du das "gleiche Problem" hast wie die anderen hier.
      Die anderen haben entweder gar keine Ware bekommen, fehlerhafte Ware oder haben das Geld nach Rücksendung der Ware nicht wieder oder nur sehr zäh wieder bekommen.


      Hayabusa2000 schrieb:

      Ware paßt nicht und schreibt entsprechend seiner Meinung seine Beurteilung bei Ebay und jemanden persönlich an zu greifen.
      "Passt nicht" soll bedeuten die Hose passt grössenmäßig nicht oder die Qualität oder sonstwas "passt nicht"?
      Der zweite Teil Deines Satzes ist unverständlich. Du hast eine negative Bewertung abgegeben?
      Wenn "passt nicht" die Grösse betreffen sollte u. Du tatsächl. dafür eine neg. Bewertung abgegeben hast frage ich mich schon was das soll.
      Alles was Recht ist aber was kann der VK dafür wenn Dir die Hose nicht passt?

      Der Warenwert liegt unter 40 Euro somit habe ich mal zuerst PP und Käuferschutz beantragt.
      Seltsame vorgehensweise zuerst Käuferschutz zu beantragen (um mal zu versuchen ob`s möglich ist Hose und das Geld behalten zu können oder welchen Sinn sollte das haben).
      Die normale Vorgehensweise wäre gewesen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Hose zuerst zurück zu schicken.
      Wenn dann was "nicht passt", weil das Geld nicht oder nicht vollständig rückerstattet wird, dann ist das ein Grund sich aufzuregen aber nicht zuerst PillePalle Käuferschlunz beantragen u. obendrein (wie`s scheint) gleich eine negative Bewertung abzugeben (u. das nur weil die Hose "nicht passt").
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Hayabusa2000 schrieb:

      ich habe auch das "gleiche" Problem wie viele hier.
      Bist Du da sicher?

      Hayabusa2000 schrieb:

      Man bekommt Ware von der "Frau".
      Sieht eher nicht danach aus das Du das "gleiche Problem" hast wie die anderen hier.
      Die anderen haben entweder gar keine Ware bekommen, fehlerhafte Ware oder haben das Geld nach Rücksendung der Ware nicht wieder oder nur sehr zäh wieder bekommen.


      Hayabusa2000 schrieb:

      Ware paßt nicht und schreibt entsprechend seiner Meinung seine Beurteilung bei Ebay und jemanden persönlich an zu greifen.
      "Passt nicht" soll bedeuten die Hose passt grössenmäßig nicht oder die Qualität oder sonstwas "passt nicht"?
      Der zweite Teil Deines Satzes ist unverständlich. Du hast eine negative Bewertung abgegeben?
      Wenn "passt nicht" die Grösse betreffen sollte u. Du tatsächl. dafür eine neg. Bewertung abgegeben hast frage ich mich schon was das soll.
      Alles was Recht ist aber was kann der VK dafür wenn Dir die Hose nicht passt?

      Der Warenwert liegt unter 40 Euro somit habe ich mal zuerst PP und Käuferschutz beantragt.
      Seltsame vorgehensweise zuerst Käuferschutz zu beantragen (um mal zu versuchen ob`s möglich ist Hose und das Geld behalten zu können oder welchen Sinn sollte das haben).
      Die normale Vorgehensweise wäre gewesen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Hose zuerst zurück zu schicken.
      Wenn dann was "nicht passt", weil das Geld nicht oder nicht vollständig rückerstattet wird, dann ist das ein Grund sich aufzuregen aber nicht zuerst PillePalle Käuferschlunz beantragen u. obendrein (wie`s scheint) gleich eine negative Bewertung abzugeben (u. das nur weil die Hose "nicht passt").
      nein, ich habe eine Kurzgröße "W29" bestellt und geschickt hat sie eine "29" ldt Etikett. Da ich in einem Fachgeschäft auch eine Hose mit Größe "w29" aufm Kassenzettel gekauft habe, habe ich mich auf die Beschreibung in Ebay "W29" verlassen. Es gibt dort auch Händler die eine "29" verkaufen--ohne dem besagtem "W". Folglich war es für mich falsche Ware und genauso habs ich auch in die Bewertung geschrieben, daß ich falsche Ware bekommen habe und der Händler nun nicht für den Rücktransport aufkommen wollte. Als sie dann meine schriftliche Reklamation "kommentierte"...jeden Monat 1000 zufriedene Käufer usw. blabla habe ich den Käuferschutz beantragt. Ich wollte einen Hose haben, welche mir paßt. Sie hätte ja gerne die Hose wieder bekommen, was soll ich mit einem Staubfänger und auf ebay oder wo anders habe ich noch wie etwas verkauft. Was und wann ich letztendlich geschrieben habe, berechtigt noch lange niemanden, gegen das Fernabsatzgesetz zu verstoßen, da ich dann innerhalb der 2wöchigen Frist, die Hose auf meine Kosten zurückgeschickt habe. Das habe ich ihr auch geschrieben und sie unterstellte mir dann auch gleich, daß ich dann wohl eine "Rachebewertung" verfassen werde. Da ich alles immer sofort bezahle (Ausnahmen bestätigen die Regel) kam von der "Frau" eine positive Bewertung rüber.
    • Fairhandel schrieb:

      Die Art der Vorgehensweise bei einer Rückgabe ist bei dieser Verkäuferin so was von wurscht. Ein Käufer, der eine Beanstandung, Rückgabe oder neutrale/negative Bewertung hinterläßt, wird auf niedrigstem Niveau abgekehrt. Thema von Anfang an lesen ...
      Erstens kann das ein Käufer normalerweise überhaupt nicht wissen was nach der Rückgabe passiert (anhand des BW-Profils vielleicht allenfalls ahnen).
      Man kann also davon ausgehen das sich ein Käufer vor der Rückgabe an die Spielregeln hält.
      Selbst in dem Fall das ein K ahnt oder davon ausgehen kann das es danach wahrscheinlich zu Problemen kommen wird, berechtigt das nicht, quasi vorausgreifend, sich auf das Niveau zu begeben das man vom VK möglicherweise, voraussichtlich oder schätzungsweise zu erwarten hat.

      Als erstes Käuferschutz zu beantragen (anstatt zu widerrufen) und das auch noch vorab gleich mit negativ garnieren weil Hose "nicht passt", zeugt auch nicht gerade von "hohem Niveau", u. das ist noch sehr freundl. ausgedrückt.
      Sorry, aber manchmal kann man durchaus ein wenig nachvollziehen wenn Verkäufern wie diesem irgendwann anfangen die Sicherungen durchzuknallen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • N

      iiiihhBääähh schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Die Art der Vorgehensweise bei einer Rückgabe ist bei dieser Verkäuferin so was von wurscht. Ein Käufer, der eine Beanstandung, Rückgabe oder neutrale/negative Bewertung hinterläßt, wird auf niedrigstem Niveau abgekehrt. Thema von Anfang an lesen ...
      Erstens kann das ein Käufer normalerweise überhaupt nicht wissen was nach der Rückgabe passiert (anhand des BW-Profils vielleicht allenfalls ahnen).
      Man kann also davon ausgehen das sich ein Käufer vor der Rückgabe an die Spielregeln hält.
      Selbst in dem Fall das ein K ahnt oder davon ausgehen kann das es danach wahrscheinlich zu Problemen kommen wird, berechtigt das nicht, quasi vorausgreifend, sich auf das Niveau zu begeben das man vom VK möglicherweise, voraussichtlich oder schätzungsweise zu erwarten hat.

      Als erstes Käuferschutz zu beantragen (anstatt zu widerrufen) und das auch noch vorab gleich mit negativ garnieren weil Hose "nicht passt", zeugt auch nicht gerade von "hohem Niveau", u. das ist noch sehr freundl. ausgedrückt.
      Sorry, aber manchmal kann man durchaus ein wenig nachvollziehen wenn Verkäufern wie diesem irgendwann anfangen die Sicherungen durchzuknallen.
      Nur komisch, daß mein Problem auch andre in ihren beiden shops in Ebay haben. Was sollte ich denn machen, nachdem ich der Meinung bin, daß die Hosen falsch ausgezeichnet war ???...ob mit oder Ohne Käuferschutz hätte sie sich wohl geweigert die Verpflichtenden Hinsendekosten zu erstatten. Außerdem, was sind das für "Sitten" --überarbeitete Bewertung für die Hinsendekosten ????
    • Hayabusa2000 schrieb:

      N

      iiiihhBääähh schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Die Art der Vorgehensweise bei einer Rückgabe ist bei dieser Verkäuferin so was von wurscht. Ein Käufer, der eine Beanstandung, Rückgabe oder neutrale/negative Bewertung hinterläßt, wird auf niedrigstem Niveau abgekehrt. Thema von Anfang an lesen ...
      Erstens kann das ein Käufer normalerweise überhaupt nicht wissen was nach der Rückgabe passiert (anhand des BW-Profils vielleicht allenfalls ahnen).
      Man kann also davon ausgehen das sich ein Käufer vor der Rückgabe an die Spielregeln hält.
      Selbst in dem Fall das ein K ahnt oder davon ausgehen kann das es danach wahrscheinlich zu Problemen kommen wird, berechtigt das nicht, quasi vorausgreifend, sich auf das Niveau zu begeben das man vom VK möglicherweise, voraussichtlich oder schätzungsweise zu erwarten hat.

      Als erstes Käuferschutz zu beantragen (anstatt zu widerrufen) und das auch noch vorab gleich mit negativ garnieren weil Hose "nicht passt", zeugt auch nicht gerade von "hohem Niveau", u. das ist noch sehr freundl. ausgedrückt.
      Sorry, aber manchmal kann man durchaus ein wenig nachvollziehen wenn Verkäufern wie diesem irgendwann anfangen die Sicherungen durchzuknallen.
      Nur komisch, daß mein Problem auch andre in ihren beiden shops in Ebay haben. Was sollte ich denn machen, nachdem ich der Meinung bin, daß die Hosen falsch ausgezeichnet war ???...ob mit oder Ohne Käuferschutz hätte sie sich wohl geweigert die Verpflichtenden Hinsendekosten zu erstatten. Außerdem, was sind das für "Sitten" --überarbeitete Bewertung für die Hinsendekosten ????

      Wenn du schon immer auf deinen Rechten rumreitest solltest du diese wenigstens kennen!
      Eine falsch gelieferte Größe ist Grund für eine Reklamation.
      Wenn du denkst, daß Größe XY Größe XZ ist, kannst du widerrufen.

      Im ersten Fall trägt der VK sämtliche Versandkosten, beim Widerruf bei Warenwert unter 40 Euronen nur die Hinsendekosten, so das wirksam vereinbart ist!

      Um Gottes Willen :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hayabusa2000 schrieb:

      nein, ich habe eine Kurzgröße "W29" bestellt und geschickt hat sie eine "29" ldt Etikett. Da ich in einem Fachgeschäft auch eine Hose mit Größe "w29" aufm Kassenzettel gekauft habe, habe ich mich auf die Beschreibung in Ebay "W29" verlassen. Es gibt dort auch Händler die eine "29" verkaufen--ohne dem besagtem "W". Folglich war es für mich falsche Ware und genauso habs ich auch in die Bewertung geschrieben, daß ich falsche Ware bekommen habe und der Händler nun nicht für den Rücktransport aufkommen wollte. Als sie dann meine schriftliche Reklamation "kommentierte"...jeden Monat 1000 zufriedene Käufer usw. blabla habe ich den Käuferschutz beantragt. Ich wollte einen Hose haben, welche mir paßt. Sie hätte ja gerne die Hose wieder bekommen, was soll ich mit einem Staubfänger und auf ebay oder wo anders habe ich noch wie etwas verkauft. Was und wann ich letztendlich geschrieben habe, berechtigt noch lange niemanden, gegen das Fernabsatzgesetz zu verstoßen, da ich dann innerhalb der 2wöchigen Frist, die Hose auf meine Kosten zurückgeschickt habe. Das habe ich ihr auch geschrieben und sie unterstellte mir dann auch gleich, daß ich dann wohl eine "Rachebewertung" verfassen werde. Da ich alles immer sofort bezahle (Ausnahmen bestätigen die Regel) kam von der "Frau" eine positive Bewertung rüber.
      Darauf zu schliessen das auf dem Zettelchen oder der Hose nur "29" u. nicht "W29" stand zu schliessen es wäre "falsche Ware" geliefert worden u. die Hose deshalb nicht passt halte ich für abenteuerlich.

      W steht lediglich für "wide" oder breit. Bei manchen steht "W", bei manchen eben nicht oder irgendwas anderes. Hosen, wie überhaupt Kleidung im Allgemeinen, fallen grössenmässig von Hersteller zu Hersteller total unterschiedlich aus. Nur weil ne Hose W29 vom Hersteller-A passt heisst das noch lange nicht das ne W29 vom Hersteller-B auch passt. Das weis sogar ich und von Klamotten habe ich gar keine Ahnung.

      Sorry aber für mich sieht das Ganze so aus (nur meine persönl. Meinung, kann Dir also völlig "wurscht" sein), als ob DU mit der Haarspalterei "W29" oder "29" einen Fall von "falsch gelieferte Ware" (anstatt Hose passt mir nicht) konstruieren wolltest um damit vielleicht dem VK die Rücksendekosten auf`s Auge zu drücken.

      Wer Klamotten im Warenwert von unter 40€ im Internet kauft muss nun mal damit rechnen das mal was "nicht passt" u. man in dem Fall dann leider halt auch die Rücksendekosten zu tragen hat. Oder man kauft gleich im seriösen Online-Klamotten Handel, da ist ein kostenfreier Rückschein meist gleich von vornherein dabei.
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hayabusa2000 schrieb:

      N

      iiiihhBääähh schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Die Art der Vorgehensweise bei einer Rückgabe ist bei dieser Verkäuferin so was von wurscht. Ein Käufer, der eine Beanstandung, Rückgabe oder neutrale/negative Bewertung hinterläßt, wird auf niedrigstem Niveau abgekehrt. Thema von Anfang an lesen ...
      Erstens kann das ein Käufer normalerweise überhaupt nicht wissen was nach der Rückgabe passiert (anhand des BW-Profils vielleicht allenfalls ahnen).
      Man kann also davon ausgehen das sich ein Käufer vor der Rückgabe an die Spielregeln hält.
      Selbst in dem Fall das ein K ahnt oder davon ausgehen kann das es danach wahrscheinlich zu Problemen kommen wird, berechtigt das nicht, quasi vorausgreifend, sich auf das Niveau zu begeben das man vom VK möglicherweise, voraussichtlich oder schätzungsweise zu erwarten hat.

      Als erstes Käuferschutz zu beantragen (anstatt zu widerrufen) und das auch noch vorab gleich mit negativ garnieren weil Hose "nicht passt", zeugt auch nicht gerade von "hohem Niveau", u. das ist noch sehr freundl. ausgedrückt.
      Sorry, aber manchmal kann man durchaus ein wenig nachvollziehen wenn Verkäufern wie diesem irgendwann anfangen die Sicherungen durchzuknallen.
      Nur komisch, daß mein Problem auch andre in ihren beiden shops in Ebay haben. Was sollte ich denn machen, nachdem ich der Meinung bin, daß die Hosen falsch ausgezeichnet war ???...ob mit oder Ohne Käuferschutz hätte sie sich wohl geweigert die Verpflichtenden Hinsendekosten zu erstatten. Außerdem, was sind das für "Sitten" --überarbeitete Bewertung für die Hinsendekosten ????

      Wenn du schon immer auf deinen Rechten rumreitest solltest du diese wenigstens kennen!
      Eine falsch gelieferte Größe ist Grund für eine Reklamation.
      Wenn du denkst, daß Größe XY Größe XZ ist, kannst du widerrufen.

      Im ersten Fall trägt der VK sämtliche Versandkosten, beim Widerruf bei Warenwert unter 40 Euronen nur die Hinsendekosten, so das wirksam vereinbart ist!

      Um Gottes Willen :wallbash
      Jetzt muß ich mal fragen, wie ..... du eigentlich bist ???....letztendlich ists scheißegal, ob, was und wie...wenn ich die Hose (gleich welcher Verkaufspreis) zurückschicke, so muß mir der Verkäufer sämtliche Kosten zum Kunden zahlen. Hat der Händler falsche Ware unter 40 Euro geliefert, so muß er auch noch die Rücksendekosten übernehmen. Wenn du nur zurückschreibst, weil dir langweilig ist, dann geh doch auf ein andres Portal. Und wenn dieser nun meinst, daß er für 5,90 ??? ne andre Bewertung bekommt, damit er mir vll. die Hinsendekosten zurücküberweist, dann ist das.................? NÖTIGUNG !!! und wenn das Ebay nun nicht so sieht, daß dieser Shop gegen das Fernabsatzgesetz verstößt, dann ist das Duldung einer kriminellen Machenschaft.
    • Hayabusa2000 schrieb:

      Nur komisch, daß mein Problem auch andre in ihren beiden shops in Ebay haben. Was sollte ich denn machen, nachdem ich der Meinung bin, daß die Hosen falsch ausgezeichnet war ???...ob mit oder Ohne Käuferschutz hätte sie sich wohl geweigert die Verpflichtenden Hinsendekosten zu erstatten. Außerdem, was sind das für "Sitten" --überarbeitete Bewertung für die Hinsendekosten ????
      Immer schön der Reihe nach. Der Versuch der Bewertungserpressung seitens der VK ist natürlich unter aller Sau, kommt aber erst ganz am Schluss.
      Davor war mal erst mal Dein ebenfalls nicht gerade redlicher Versuch mittels Käuferschutz zu versuchen an Dein Geld zu kommen noch bevor Du die Ware überhaupt zurück geschickt hast, nur weil Du vermutet hast das Du Dein Geld nicht so zurück erstattet bekommen würdest wie Du Dir das vorgestellt hast.
      Und ob das nun wirklich "falsch gelieferte" Ware war oder nicht vielmehr nur Du das so sehen wolltest, das sei mal dahin gestellt.
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Hayabusa2000 schrieb:

      Nur komisch, daß mein Problem auch andre in ihren beiden shops in Ebay haben. Was sollte ich denn machen, nachdem ich der Meinung bin, daß die Hosen falsch ausgezeichnet war ???...ob mit oder Ohne Käuferschutz hätte sie sich wohl geweigert die Verpflichtenden Hinsendekosten zu erstatten. Außerdem, was sind das für "Sitten" --überarbeitete Bewertung für die Hinsendekosten ????
      Immer schön der Reihe nach. Der Versuch der Bewertungserpressung seitens der VK ist natürlich unter aller Sau, kommt aber erst ganz am Schluss.
      Davor war mal erst mal Dein ebenfalls nicht gerade redlicher Versuch mittels Käuferschutz zu versuchen an Dein Geld zu kommen noch bevor Du die Ware überhaupt zurück geschickt hast, nur weil Du vermutet hast das Du Dein Geld nicht so zurück erstattet bekommen würdest wie Du Dir das vorgestellt hast.
      Und ob das nun wirklich "falsch gelieferte" Ware war oder nicht vielmehr nur Du das so sehen wolltest, das sei mal dahin gestellt.
      Gute Idee --immer der Reihe nach:

      ich--falsche Ware bekommen
      mache den Verkäufer dadrauf aufmerksam-- Ich frage in solchen Fällen immer nach, wie die einzelnen dies Abwickeln (organisierte Abhholung, Freimarke usw)
      VK bezichtigt mich dann gleich, daß ich dann ne Rachbewertung schreiben werde, weil sie "immer" richtig liefern--siehe zufriedene Kunden.
      Mache sie nochmals drauf aufmerksam, daß sie in meinen Augen und auch im Angebot "falsche" Angaben gemacht hat--schreibt mir aber trotzdem, daß sie die Hinsendkosten übernimmt, aber die Rücksendekosten (Warenwert<40 Euro, selbst zu bezahlen habe). Dann beantrage ich Käuferschutz--und nachdem meiner Meinung EBAY nicht neutral bewertet (wer vergrault schon einen guten "Zahler"), wird mein Käuferschutz abgelehnt. Also bewerte ich "negativ" und schicke die Hose korrekt innerhalb der 2wöchigen Frist zurück. Warenwert erhalten. Auf Nachfrage, wo denn die versprochenen Hinsendekosten bleiben, bekomme ich zur Antwort, daß das auch kommt, sobald ich die Bewertung überarbeitet habe. Das "komische" ist aber, obwohl EBAY der Auffassung ist, daß ihr Verkaufsangebot richtig geschrieben war, bleibt aber meine Negative Bewertung im vollen Unfang erhalten--Text wie auch die "Prozente". Abgesehen wollte ich nicht mein Geld sondern quasi nur die Rücksendekosten erstattet bekommen, bzw. für die Falschlieferung eine Hose, welche mir auch paßt.
      Daß auch andre Probleme dieser Art mit dem Shop haben, habe ich erst später verfolgt und auch einige wegen der Anwaltsdrohungen angeschrieben.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Es ist nicht egal, mir dein selbstgemachtes Problem aber sowas von.
      Und was und wo ich schreibe lasse ich mir bestimmt als allerletztes von DIR vorschreiben!
      Mach eine Strafanzeige wegen Nötigung, am besten noch wegen Betruges.
      Schalte eine Inkassofirma ein, nerv die EBay-Hotline oder renn zum Anwalt!
      Deine schlauen Antworten hättest dir auch sparen können. Das weiß ich leider selbst, bin ja nicht aus Dummsdorf
    • ich--falsche Ware bekommen

      Hayabusa2000 schrieb:

      Mache sie nochmals drauf aufmerksam, daß sie in meinen Augen und auch im Angebot "falsche" Angaben gemacht hat-
      Du hast eine Hose bekommen die Dir nicht gepasst hat. Das war alles.
      Weil auf der Hose Grösse "29" stand u. nicht "W29" hast Du Dir das mit "falsch geliefert" aus den Fingern gesaugt. :rolleyes:
      Den daraus bzw. darauf folgenden "Punk" hast Du vom Zaun gebrochen.

      Sehr wahrscheinlich wär`s bei diesem VK so oder so so abgelaufen, aber angefangen hast Du mit dem Mist.


      ebay ist doch einfach herrlich :D
      Eine Knalltüte grösser als die andere u. alle versuchen sich gegenseitig zu behumpsen.
      Gott bin ich froh das von diesem Kasperletheater nicht meine Existenz abhängt. Das wär wirklich schrecklich.


      Auf Nachfrage, wo denn die versprochenen Hinsendekosten bleiben, bekomme ich zur Antwort, daß das auch kommt, sobald ich die Bewertung überarbeitet habe.
      Der Quark wird immer breiter.
      Ein VK mit 18000 Bewertungen weiss ganz genau das man eine einmal abgegebene negative Bewertungen nachträglich nicht "überarbeiten" oder vielleicht gar eine grüne daraus machen kann (eine Bewertung kann man nur ergänzen aber das ist dem VK garantiert ziemlich wurscht, das rot geht davon nämlich nicht weg u. das ist das was zählt, für den VK u. potentielle Interessenten ebenso, denn die zählen nur rote Pünktchen u. lesen den BW-Sermon i.d.R. nicht).

      Es wär also völlig sinnfrei (zu diesem Zeitpunkt) Dir sowas vorzuschlagen, BW "überarbeiten" geht nämlich einfach nicht mehr. :wallbash
      Das heisst nicht das ich bezweifle das dieser VK solche Erpressungen versucht, aber eben bevor eine BW abgegeben wurde........

      Und tschüss, dieses Geschwurbel wird mir dann doch zu blöd, Deine Geschichte stinkt zum Himmel, verscheissern kann ich mich selber besser.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hallo,

      dieser Thread ist ein Musterbeispiel für Zickenkrieg auf beiden Seiten,der bis zum Augenauskratzen(Rückversandkosten)gnadenlos ausgetragen wird.

      Die "Ergebnisse" eignen sich dann hervorragend zum weiteren "Rumknatschen" in der Reihenfolge:Jammern-Heulen-Amoklaufen.

      Auseinandersetzungen mit sowas sind vergeblich.

      petergabriel
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Ein VK mit 18000 Bewertungen weiss ganz genau das man eine einmal abgegebene negative Bewertungen nachträglich nicht "überarbeiten" oder vielleicht gar eine grüne daraus machen kann


      Aber natürlich geht das. Ein VK kann über das System diese Bewertung zur Überarbeitung freigeben.


      Und sorry, wenn ich den letzten Verlauf hier nachlese, habe ich Schwierigkeiten zu folgen. Das hinterlässt den Eindruck, dass von beiden Seiten die sachliche Ebene verlassen wurde. So etwas ist nie hilfreich.



      Ich unterswtelle jetzt einfach mal, dass dieser Hersteller tatsächlich einen Unterschied in der Größe "W29" und nur "29" macht.

      Und jetzt schreibe ich den optimalen Verlauf auf, der danach hätte passieren müssen:

      Reklamation mit der Bitte um Umtausch, weil der VK das Recht zur Nachbesserung hat.
      Erst wenn das nicht geht, hat der Kunde das Recht, die gesamten Auslagen erstattet zu bekommen.
      Andernfalls ist es ein Widerruf. In dem Fall trägt der Käufer die Rücksendekosten.



      Für mich erscheint die suboptimale Ausdrucksweise zu einem Widerruf geführt zu haben.
      In dem Fall besteht tatsächlich kein Anspruch auf weitere Erstattung.
    • Denim-expree / Nadine Kaulfers

      Hallo,
      Habe aktuell das gleiche Problem mit dieser "netten" Dame.
      3x Hosen gekauft, 1 wieder zurück gesendet und prompt ging der Terror los.
      Anscheinend ist eine Rückgabe für die Dame nicht Tragbar und eine persöhnliche Beleidigung...
      Aber Sie hat Ihr Verhalten dahingegend geändert, daß Sie nun argumentiert, daß bei der zurück gesendeten
      Hose die Labels/Warenmarkierungen entfernt worden seien und die Hose nach (Zitat) Öl und Werkstatt rieche...
      Ich denke dadurch will Sie den rückzahlungswert drücken ??
      Sehr ärgerlich und nervig das ganze bei so einem Wert macht der ganze Aufwand ja keinen Sinn, anderseits hat das ganze bei der Dame ja wohl System.
      Hat man da überhaupt eine Chance, wenn der VK mit quasi beschädigter Ware argumentiert ?
      Ciao,
      Tomy
    • Sehr geehrte Frau...,

      diese Geruchsbelästigung war bei mir bis zur Abgabe zum Versand mit... noch nicht vorhanden. Sollte die Ware jetzt dennoch riechen, liegt die Ursache wohl dort.
      Als gewerbliche VK sollte ihnen bekannt sein, dass sowohl Hin- als auch Rücksenderisiko von Warensendungen bei Ihnen liegt.
      Ich habe lediglich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und erwarte die vollständige Erstattung für die Hose in Höhe von ... bis zum ... auf meinem Konto XY.

      (Du setzt da eine angemessene Frist, die der AGB entspricht. Andernfalls 14 Tage)

      Sollte diese Frist nicht eingehalten werden oder Sie die Summe kürzen, werde ich einen Mahnbescheid gegen Sie erwirken, dessen Zusatzkosten Sie zu tragen haben.
      Mfg



      Zahlungsunfähig ist die Dame ja nicht. Einzutreiben ist das Geld.
      Fragt sich nur, welchen Aufwand dir der Zinober wert ist.
    • Ihr seid ja flott - Respekt und Merci für die schnelle Antwort(en).
      Werde der Dame ein derartiges Schreiben zusenden und dann schaun ma mal...
      Eigentlich ist mir der Aufwand ja irgendwie zu doof, aber andererseits sollte man solchen Leuten das ja nicht einfach durchgehen lassen.
      Am meisten ärgert mich eigentlich nur, dass ich diese Hose überhaupt zurückgesendet habe und diese ja jetzt nicht mehr habe.
      Ciao,
      Tomy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bavarian ()

    • Einfaches Mittel

      Es gibt ein einfaches Mittel, einfach nichts mehr kaufen bei diesem VK und im Netz in jedes Forum und jedes Bewertungsportal einen negativen Beitrag setzen, so dass auch potenzielle Käufer darauf verzichten. Denn alles andere, was Ihr so unternehmen wollt, läuft ins Leere. Ebay steht auf Seiten des VK, die schreiben die Bewertungen um,ignorieren Beschwerden, geben Adressen und sogar Telefonnummern an Den VK weiter, bei Ebay gibt es keien Datenschutz, selbst wenn Du für deinen Arbeitgeber was bestellt hast und seine Adresse als Lieferadresse angegeben hast wird diese weiter gereicht, und der VK arbeitet mit einem in der Szene bekannten Abmahnanwalt zusammen. Also einfach mit den Füssen abstimmen!