Fairhandel schrieb:
Prione schrieb:
Zur Rückerstattung selber: Wenn die nicht fristgerecht erfolgt, werde ich unmittelbar einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das geht ganz einfach und ohne eigenen Anwalt, zB per mahnung-online.de
Du weißt was passiert, wenn Du über mahnung-online.de ein Mahnverfahren beantragst?
Ähem ... willst Du mit mir quizzen?

Mit "ohne eigenen Anwalt" (darauf zielst Du vermutlich ab?) meinte ich, daß man sich die Suche und den Gang zum örtlichen Anwalt spart, keine Gebühren für Beratung zahlen muß und keine Gebühren für das Mahnverfahren vorschießen muß. Bei mahnung-online.de muß man die relevanten Mails bzw Unterlagen hinschicken (per Mail), die gucken drauf und eröffnen das Mahnverfahren, wenn alles koscher aussieht. Im schlimmsten Fall, zB wenn der Schuldner pleite ist oder erfolgreich widerspricht, muß man die Kosten für das Mahnverfahren und ggf die Vollstreckung doch noch zahlen -- alles sehr überschaubar und risikoarm.
Gruß, Prione.