Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • Fairhandel schrieb:

      Prione schrieb:

      Zur Rückerstattung selber: Wenn die nicht fristgerecht erfolgt, werde ich unmittelbar einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das geht ganz einfach und ohne eigenen Anwalt, zB per mahnung-online.de

      Du weißt was passiert, wenn Du über mahnung-online.de ein Mahnverfahren beantragst?

      Ähem ... willst Du mit mir quizzen? ;) Aber ja, ich weiß, was dann passiert: dahinter steht eine Anwaltskanzlei, die den ganzen Kram dann abwickelt. Hab das schon einmal mit einem renitenten Händler durch, bis hin zur Vollstreckung der Mahngebühren und es hat alles problemlos und ohne jegliche Kosten für mich geklappt.

      Mit "ohne eigenen Anwalt" (darauf zielst Du vermutlich ab?) meinte ich, daß man sich die Suche und den Gang zum örtlichen Anwalt spart, keine Gebühren für Beratung zahlen muß und keine Gebühren für das Mahnverfahren vorschießen muß. Bei mahnung-online.de muß man die relevanten Mails bzw Unterlagen hinschicken (per Mail), die gucken drauf und eröffnen das Mahnverfahren, wenn alles koscher aussieht. Im schlimmsten Fall, zB wenn der Schuldner pleite ist oder erfolgreich widerspricht, muß man die Kosten für das Mahnverfahren und ggf die Vollstreckung doch noch zahlen -- alles sehr überschaubar und risikoarm.

      Gruß, Prione.
    • Prione schrieb:

      Ähem ... willst Du mit mir quizzen? ;) Aber ja, ich weiß, was dann passiert ...

      ok, ich wollte nur sicher gehen, das Dir der Hintergrund (Anwalt) bekannt ist!
      Günstiger ist es, wenn Du direkt online beim zuständigen Gericht den Mahnbescheid beantragst. Das kostet nur die Hälfte und hat die gleiche Wirkung.

      Einen Anwalt kannst Du auch noch später nach einem eventuell (oder sicher) zu erwartenden Widerspruch beauftragen. Dann würdest Du für eine Klage ohne eine anwaltliche Vertretung nicht mehr auskommen. Aber beim anfänglichen Mahnverfahren ist dies noch nicht unbedingt notwendig.

      Aber egal, wenn Du letztendlich Recht bekommst, dann muß die Gegenseite ja alle Dir entstandenen Kosten erstatten.
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    • Fairhandel schrieb:

      Günstiger ist es, wenn Du direkt online beim zuständigen Gericht den Mahnbescheid beantragst. Das kostet nur die Hälfte und hat die gleiche Wirkung.

      Ah, danke für den Tip! Ich wußte bisher nicht, daß das auch ganz direkt geht.

      Fairhandel schrieb:

      Einen Anwalt kannst Du auch noch später nach einem eventuell (oder sicher) erwartenden Widerspruch beauftragen.

      Na, ich bin ja echt gespannt, ob die einem Mahnbescheid widersprechen. Das wäre ja geradezu aberwitzig, weil die ja den Betrag auf jeden Fall schulden.

      Gruß, Prione.
    • Nadine Kaulfers denim-express24 - Keine Reaktion bei Garantiefällen - Telefonisch nicht erreichbar

      Hallo,

      mein Fall ist eigentlich ganz kurz erläutert:

      Ich habe eine Jeans über EBAY bei denim-express24 (gehört einer Nadine Kaulfers, Cottbuser Straße 19, 03149 Forst) gekauft.

      Nun, nach ca 4 Monaten ist sie hin.

      Wollte reklamieren - per Mail - keine Antwort. Dann versuchte ichs per Telefon - keiner meldet sich.

      Da wohl so einige Probleme mit dieser Frau haben, scheint sie das bewusst zu machen. Also ACHTUNG vor NADINE KAULFERS DENIM-EXPRESS24!!!!!!
    • ebaykäufer2011 schrieb:

      Da wohl so einige Probleme mit dieser Frau haben, scheint sie das bewusst zu machen.

      Woran machst du das fest? Diesen Thread hier hast du offensichtlich jedenfalls nicht gelesen. Ich war so frei, dein Thema hier einzufügen.

      Was genau ist denn kaputt an der Hose? Welche Ansprüche möchtest du geltend machen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Moin,

      sorry hatte gedacht, dass der Post gelöscht wurde...

      Die Hose hat an einer Stelle (an einer Naht) ein Loch, welches sich gebildet hat. Die Hose ist bislang halt noch nicht oft getragen worden (so 4-5 mal). Auch wenn die Hose nur 75 Euro gekostet hatte, denke ich dass sich nach so kurzer Zeit noch keine Löcher bilden sollten. Auch wenn es jetzt heisst - zu stark beanspucht: Dem kann ich wiedersprechen. Die Hose wurde nur abends auf dem Sofa getragen. Und das sollte eine Hose definitiv aushalten!

      Habe Frau Kaulfers vor drei Wochen einen Brief geschrieben, weil ich sie halt telefonisch und per Mail nicht erreiche. Mit Rückschein. Habe ihr eine angemessene Frist von drei Wochen gesetzt. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten.

      Woran ich es festmache, dass sie es mit Vorsatz macht? Ganz einfach: Diese Frau hat einen EBAYSHOP und einen Onlineshop bei YATEGO. Rechtlich gesehen, ist davon auszugehen, dass sie wenigstens per Email erreichbar ist (was sie im übrigen auch sicherzustellen hat!) Da sie auf keinerlei Anfragen reagiert, gehe ich von Vorsatz aus.

      Habe heute bei Yatego angefragt, was man machen kann. Als Antwort kam: Strafanzeige stellen.

      Werde noch das WE abwarten und dann Anwalt einschalten.

      Gruß T.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebaykäufer2011 ()

    • Sofern man vorher abgeklärt hat, dass der VK noch existiert, ist das zusammen mit einem Anschreiben unter Nennung des Kaufdatums bzw. Rechnungsnummer und Angabe des Grundes der Reklamation die gängige Verfahrensweise.
      Weder Mails noch Telefonate haben einen gesicherten Status.

      Du hast auch keinen Anspruch auf Erstattung des Geldes. Die VK hat ein Recht nachzubessern. Das kann in diesem Fall auch lediglich darin bestehen, die Naht von einem Schneider nachnähen zu lassen.
    • Problem mit der Dame ist bekannt...

      Badebo schrieb:

      Hallo allerseits.
      Nachdem ich dem VK geschrieben habe dass ich auf eine Rückzahlung bestehe kommt diese mehr oder weniger freundliche Antwort:

      "ich übergebe die sache am montag unser kanzlei schroder aus kiel diese arbeiten seit jahren sehr erfolgreich gegen kunden die meinen der händler hat keine rechte und der käufer hat nur rechte . über die kosten die nun auf sie zukommen werden sie sich noch die augen wischen. der transaktionsaabruch dient dazu dem händler die unkosten von ebay zu erstatten. diese berühren in keinster weise ihren nach bgb anspruch auf rückzahlung. das verfahren wird immer von jedem händler so eingeleitet. erst schließt der kunde den fall der händler hat seine unkosten bis auf das rückporto was er schon aus seiner tasche zahlt für kunden die nicht wissen was sie richtig wollen. in ihrem fall ist von der ersten minute an zu erkennen das sie rechtsunwissend scheinen und dazu denken der händler ist ihr diener. weiter anliegen richten sie bitte nach dem ersten anschreiben nur noch an unsere kanzlei . die post sollte ihnen ende nächster woche vorliegen.

      ps wir zahlen gleich den kostenvorschuß an unseren anwalt für die klageerhebung mit ein . damit sie nicht denken die sache versickert im märkischen boden. herzliche grüsse"




      Ich kann die negativen Erfahrungen mit denim-express24h oder deine-neue-jeans nur bestätigen.

      Selbst bei Wideruf innerhalb der Frist bekommt man unqualifizierte und teilweise beleidigende Mails von der Dame zugesandt.

      Hier empfiehlt sich immer das Problem direkt an ebay zu melden und somit den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Desweiteren sollte man, wenn überhaupt Ware von diesen Shops nur via PayPal zahlen und zwingend versicherten Versand wählen, da hier eine Absicherung besteht.

      Grundsätzlich rate ich aber vom Kauf in einem dieser Shops ab, außer man ist sich 100% sicher, dass man die Ware in jedem Fall behalten möchte.

      Das sie mehrere Shops hat spricht dafür, dass sie sich ein Hintertürchen aufhalten möchte, sollte ein Shop aufgrund mehrerer negativer Bewertungen gesperrt werden.

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    • Denim Express24, Nadine Kaulfers

      Hallo,

      in gewisser Weise bin ich froh, euch gefunden zu haben.

      Ich hatte Mitte September 2011 zwei Hosen, gleicher Ausführung, unterschiedlicher Größen über yatego bestellt - Geld sofort angewiesen.
      Der Auftrag wurde von dort storniert, da Größenauswahl offensichtlich nicht gewünscht wird, d.h. die Versandkosten bei einem Kaufpreis über 40,00 Euro vom Verkäufer zurückzuerstatten sind (gem. Fernabgabegesetz), was ich zum Bestellzeitpunkt aber nicht realisiert hatte, da ich mich erst nach den ersten e-Mails des Shops damit auseinandergesetzt habe. Die Geldrückgabe dauerte, Fristsetzung meinerseits - Antwort von dort sinngemäß: Geduld, Sie sind nicht der Mittelpunkt der Erde.

      Egal - der e-Mail-Schriftverkehr ist auf dem gleichen Niveau, wie bei meinen Vorgängern, auch mir wird nun mit dem Anwalt (16.10./27.10.11) gedroht, da ihnen meine Bewertung bei yatego nicht passt - ich hätte ihnen die Ladenschaufenster beschmiert ...
      Auf die letzten e-Mails des Shops habe ich nicht mehr direkt reagiert, sondern diese an die besagte Kanzlei und an yatego weitergeleitet habe, bei yatego sind sie vorläufig wieder gesperrt und dem Anwalt habe ich bereits per Mail mitgeteilt, dass ich ganz gewiss nie wieder bei Nadine Kaulfers, denim express24 kaufen werde.

      Am 04.11.11 habe ich die Kanzlei Schroeder mal direkt angerufen und nachgefragt, ob ich von dort etwas zu erwarten habe. Grundsätzlich vertritt Lutz Schroeder wohl den Shop, bislang liegt dort ein Auftrag gegen mich jedoch noch nicht vor, d.h. für mich jetzt also weiter abwarten. Bin gespannt!
    • Probleme mit Nadine Kaulfers und ihrem Shop denim.express24h

      Hallo!

      ...Vielleicht hätte ich eure Beiträge hier lesen sollen, bevor ich dort eingekauft habe. Ich habe dort zwei Hosen gekauft und auch sofort bezahlt. Dann hat die Verkäuferin sich geweigert, mir beide Hosen zu schicken, weil sie eine "Probierbestellung" vermutete. Nach meiner Aufforderung mir die beiden Hosen doch bitte zu schicken, kam aber nur eine der beiden an, bei ebay hat sie aber beide als "versand" markiert. Da ich dieses Vorgehen für Betrug halte und die Mails der Verkäuferin in einem unverschämten Tonfall geschrieben waren, habe ich mir dann eine Anwältin gesucht. Mein Geld habe ich dann irgendwann zurückerhalten, zwar nicht in der Frist, die ich gesetzt hatte, aber immerhin. Der nächste Ärger kam dann, als ich die Bestellung negativ bewertet habe. Leider hatte ich das Kleingedruckte nicht gelesen: man darf das Wort "Anwalt" aus irgendwelchen Gründen nicht in einer Bewertung benutzen, deswegen wurde die 1. Bewertung gelöscht. In der zweiten Bewertung habe ich geschrieben, dass die eine Hose gar nicht bei mir angekommen ist, diese Bewertung wurde von ebay auch gelöscht, mit der Begründung, dass es ja eine Packettrackingnummer gab und die Verkäuferin gesagt hat, dass dort beide Hosen drin gewesen wären. Unverschämtheit! Ich habe die Verpackung aufbewahrt und dort passt ganz sicher nur eine Hose hinein. Mich ärgert es, dass so ein Verhalten durchkommt.

      Viele Grüße an Euch
    • denim-express 24h

      Hallo Zusammen,

      ich habe auch das "gleiche" Problem wie viele hier. Man bekommt Ware von der "Frau". Ware paßt nicht und schreibt entsprechend seiner Meinung seine Beurteilung bei Ebay und jemanden persönlich an zu greifen. Der Warenwert liegt unter 40 Euro somit habe ich mal zuerst PP und Käuferschutz beantragt. Diese wurde nun nach mehreren "Prüfungen" von Ebay abgelehnt---man möchte wohl einen Geldbringer mit über 7000 positiven Beurteilungen nicht vergraulen, wobei diese Person wohl auf das Ebaygeschäft angewiesen ist. Ich habe dann diese Hose fristgerecht auf eigene Kosten zurückgeschickt und doch tatsächlich den Warenwert erhalten. Die gesetzliche Verpflichtung, daß sie auch die Hinsendekosten zu erstatten hat, ist der "Dame" scheißegal. Im Gegenteil, sie läßt eine Unterlassungsklage fertigmache und nötigt mich, daß ich nur nach geänderter Bewertung das Hinsendeporto wieder zurückbekomme.
      Dies habe ich nun mehrmals bei Ebay geschrieben, doch denen ist dies auch scheißegal, daß SIE Gesetzesverstößern bei ihnen weiterhin verkaufen können.
    • Hayabusa2000 schrieb:

      Hallo Zusammen,

      ich habe auch das "gleiche" Problem wie viele hier. Man bekommt Ware von der "Frau". Ware paßt nicht und schreibt entsprechend seiner Meinung seine Beurteilung bei Ebay und jemanden persönlich an zu greifen. Der Warenwert liegt unter 40 Euro somit habe ich mal zuerst PP und Käuferschutz beantragt. Diese wurde nun nach mehreren "Prüfungen" von Ebay abgelehnt---man möchte wohl einen Geldbringer mit über 7000 positiven Beurteilungen nicht vergraulen, wobei diese Person wohl auf das Ebaygeschäft angewiesen ist. Ich habe dann diese Hose fristgerecht auf eigene Kosten zurückgeschickt und doch tatsächlich den Warenwert erhalten. Die gesetzliche Verpflichtung, daß sie auch die Hinsendekosten zu erstatten hat, ist der "Dame" scheißegal. Im Gegenteil, sie läßt eine Unterlassungsklage fertigmache und nötigt mich, daß ich nur nach geänderter Bewertung das Hinsendeporto wieder zurückbekomme.
      Dies habe ich nun mehrmals bei Ebay geschrieben, doch denen ist dies auch scheißegal, daß SIE Gesetzesverstößern bei ihnen weiterhin verkaufen können.

      Meinst du nicht, deine Vorgehensweise ist von hinten durch die Brust ins Auge?
      Normalerweise widerruft man und fertisch.
      Warum zuerst eine Rote reinknallen und dann auch noch Käuferschutz beantragen :wallbash
      Jetzt haste den selbst gepflückten Salat und kannst deine gesetzlichen Rechte zivilrechtlich einfordern, sprich deinen dreifuffzisch hinterherrennen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Die Art der Vorgehensweise bei einer Rückgabe ist bei dieser Verkäuferin so was von wurscht. Ein Käufer, der eine Beanstandung, Rückgabe oder neutrale/negative Bewertung hinterläßt, wird auf niedrigstem Niveau abgekehrt. Thema von Anfang an lesen ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Hayabusa2000 schrieb:

      Hallo Zusammen,

      ich habe auch das "gleiche" Problem wie viele hier. Man bekommt Ware von der "Frau". Ware paßt nicht und schreibt entsprechend seiner Meinung seine Beurteilung bei Ebay und jemanden persönlich an zu greifen. Der Warenwert liegt unter 40 Euro somit habe ich mal zuerst PP und Käuferschutz beantragt. Diese wurde nun nach mehreren "Prüfungen" von Ebay abgelehnt---man möchte wohl einen Geldbringer mit über 7000 positiven Beurteilungen nicht vergraulen, wobei diese Person wohl auf das Ebaygeschäft angewiesen ist. Ich habe dann diese Hose fristgerecht auf eigene Kosten zurückgeschickt und doch tatsächlich den Warenwert erhalten. Die gesetzliche Verpflichtung, daß sie auch die Hinsendekosten zu erstatten hat, ist der "Dame" scheißegal. Im Gegenteil, sie läßt eine Unterlassungsklage fertigmache und nötigt mich, daß ich nur nach geänderter Bewertung das Hinsendeporto wieder zurückbekomme.
      Dies habe ich nun mehrmals bei Ebay geschrieben, doch denen ist dies auch scheißegal, daß SIE Gesetzesverstößern bei ihnen weiterhin verkaufen können.

      Meinst du nicht, deine Vorgehensweise ist von hinten durch die Brust ins Auge?
      Normalerweise widerruft man und fertisch.
      Warum zuerst eine Rote reinknallen und dann auch noch Käuferschutz beantragen :wallbash
      Jetzt haste den selbst gepflückten Salat und kannst deine gesetzlichen Rechte zivilrechtlich einfordern, sprich deinen dreifuffzisch hinterherrennen.
      Hey schön, daß du mir das nun sagst,
      seit über 3,5 Jahren kaufe ich dort regelmäßig-auch mit Rückgaben, doch solch eine Nötigung ist mir bisher noch nicht untergekommen. Ist doch egal--heute sind bei mir 4,50 oder so und morgen dann bei dir 90 Euro Versandkosten für was Größeres. Regst du dich dann noch immer nicht auf ?? Es ist auch egal, ob Mitarbeiter für 10 Cent einen Bleistift mitgehen lassen oder gleich ein ganzes Auto klauen--es ist nunmal Gesetzesbruch.