Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • Also ich hab`s so verstanden
      1. er hat die ware warum auch immer wieder retoure geschickt
      2. der Vk wollte sich mit der erstattung 30 tage zeit lassen worauf hin der K den Fall bei ebay nicht schliessen wollte. Zu diesem Zeit punkt war der VK noch im besitz des Geldes des K. ( Da der VK noch im besitz des Geldes war wäre es eine einfache sache gewesen den BEtrag x mit abzug gebühr ebay ein zubehalten dafür brauch man keinen RA (ob ok oder nicht lassen wir mal so stehen). Darauf hin wollte VK clever sein und hat nen RA eingeschaltet
      3. ebay hat dem K sein geld zurück erstattet (wer zum geier ist ebay und seit wann zahlen die irgend welche Gelder aus, das sollte man mal genau definieren)
      4. Jetzt kommt nen RA um die ecke der gerne 5 Euro gebühren + sein Honorar möchte.

      spätestens jetzt würde ich nicht mehr mit meinen versicherungsfuzies rum hampeln sondern nägeln mit köpfen machen und meinen RA einschaltet, diesen bitten sich deckung zusage von der vers zuholen oder aber in vorkasse treten (wenn er denn den fall als 99% zu meinen gunsten sieht) und dem VK so was von in den A... treten lassen das er freiwillig auf seine gebühren verzichtet (die ihm ja nicht von mir zu steht und das er selbst verschuldet hat, da er ja nicht das geld direkt überwiesen hat wie es richtig gewesen wäre (sonst hätte man wohl den Fall geschlossen) desweiteren sein vorgehen gegen ebay AGB`s verstösst und gebühren auf den K abzuwälzen. und desweiteren die Honorare der beiden RA`s berappen kann. einfach so bezahlen und hoffen das die Vers es übernimmt wäre für mich keine option, da man sich auf diese weise auch nett das täschchen voll machen kann.
      Hab das ganze mal schnell mit nem RVG rechner überschlagen der RA bekäme danach 99,96 vom K. Ich finde es daher etwas komisch das er nur 39 € für seine tätigkeit verlangt da es ja seinem geldbeutel dienlich wäre und seinem mandanten egal sein dürfte wie hoch die rechnung ausfällt. ob man da eventuell auf die option spielt bei sollchen kleckerbeträgen macht man keinen herrman den zahlt man ???
      andererseits lächerlich das nen RA für 5€ tätig wird und den VK nicht jagt meiner würds tun :).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • hallo Ihr & erst mal entschuldigung das ich mich erst jetzt wieder melde aber ich habe nicht die ganze zeit internetzugang :)
      Hier jetzt noch mal alles:

      1. gekauft, per paypal bezahlt
      2. zurückgeschickt
      3. mails an VK gesendet wann geld kommt
      4. beschimpft worden von VK
      5. bei ebay & paypal gemeldet
      6. vk wollte transaktion abbrechen - ich habe das abgelehnt weil ich noch kein geld erhalten habe
      7. K schickt anwaltsdrohung
      8. mail von ebay (ja, EBAY) dass es ihnen leid tut das ich so einen ärger habe und dass sie mir das geld aus kulanz erstatten (inkl. versandkosten) ob sie sich das vom VK wiederholen weiß ich nicht
      9. anwaltspost kommt -> ich hätte ihr offensichtlich schaden zufügen wollen weil ich die transaktion nicht abbrechen wollte
      10. anwalt (!!!) angerufen -> der sagt ich soll noch mal rechtsschutz anrufen ob die so was lächerliches wirklich unterstützen
      11. rechtsschutz angerufen -> die sagten ich soll nicht zum anwalt gehen, da wäre der aufwand größer als alles andere auch wenn ich ihm recht bin, ich soll das geld bezahlen & sie überweisen mir das geld dafür, dem habe ich eingewilligt. Wäre mein anwalt mein nachbar kein problem aber so müsste ich durch die gegend fahren & noch mehr zeit in so eine dumme person stecken die ich sowieso am liebsten ******* würde

      12. das wars bisher

      ich hoffe ich konnte alle fragen beantworten !?!
    • wenn dein "Rechtsschutz" die Mühen und Kosten scheut, warum willst du das ganze denn nicht einfach aussitzen?

      Du hast dein Geld, der Vk hat die Hose
      und dass er die Provision nicht wiederbekommen hat, kommt ja schließlich durch seine eigene Schludrigkeit!

      Mit welchem Recht will er dich dafür verantwortlich machen, das kann er mit ebay aushandeln, die haben ja seine Provisionszahlung einbehalten ;)

      und dass der Vk für jeden Fuaz einen Anwalt nimmt (5!Euro Gebühren) ist eh unverhältnismäßig und
      letztendlich sein Privatvergnügen!

      Sag ihm doch einfach

      FALLS er das täte, könntest du immernoch deine "Rechtschutz" in Anspruch nehmen

      (Ich wusste ja schon immer, dass ich mir die Beiträge für
      son Schaisz im wahrsten Sinne des Wortes
      lieber für den "Ernstfall" sparen kann ... )
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • *alte_eule* schrieb:

      Nein, das war so weit richtig.




      Dir steht nicht nur der volle Kaufpreis zu sondern auch die entstandenen Versandkosten.

      Schicke deinem VK diesen Link zu und teile ihm mit, sollte er Zweifel haben, dürfe er gerne seinen Anwalt befragen.
      zdnet.de/news/wirtschaft_unter…y-39001020-41530542-1.htm

      Einer Kürzung der Rückerstattungssumme würdest du auf keinen Fall zustimmen, einer Verlängerung der von dir genannten Frist genauso wenig.



      Ja aber nur die Versandkosten, die sie an den VK überwiesen hat. Die Versandkosten, die sie hatte um die Ware zurückzuschicken nicht. Das war irgendwie verwirrend zu lesen. Deswegen hab ich nochmal meinen Senf dazu abgegeben.

      39 € für einen Anwalt sind ja noch recht human. Aber trotzdem ärgerlich für beide Seiten. Ebay sollte sich da wirklich mal eine bessere Ausdrucksvariante einfallen lassen. Es wäre doch besser zu schreiben: Bitte geben Sie dem Abbruch der Transaktion erst statt, wenn Sie die Kostenerstattung erhalten haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Ja aber nur die Versandkosten, die sie an den VK überwiesen hat. Die Versandkosten, die sie hatte um die Ware zurückzuschicken nicht. Das war irgendwie verwirrend zu lesen. Deswegen hab ich nochmal meinen Senf dazu abgegeben.

      Verwirreung bringst aber nun du hinein. Natürlich stehen dem Käufer auch die Rückversandkosten bei einem Widerruf zu, wenn die Ware über 40€ kostete. Und dies ist hier der Fall.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Habe die Dame nun auch bewertet, war echt schwer sich was auszudenken was passend formuliert in die paar zeilen passt :)
      ich bin nun ein "bösartiger kunde..." usw für sie :)

      Habe das Geld von meiner versicherung erhalten, werde sie demnach bezahlen auch wenn es mich innerlich auffrisst und ich dieser ********** am liebsten sonst was um die ohren hauen würde das sie jetzt was bekommt was ihr nicht zusteht,.... aber naja, ich will nicht meckern ich habe ja mein Geld bekommen.... und habe daraus gelernt :) Ich werde jedes profil genauestens prüfen :)

      Danke noch mal an alle :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Badebo ()

    • Lass es stehen.
      Es sieht besser aus für das Gesamtbild, weil es so jeder nachvollziehen kann. Für deine VK gestaltet sich das so zu einem echten Eigentor bewertungstechnisch.

      Ich habe dein Profil mal durch Toolhaus gejagt. Ein einziges Versehen aus 2002 mit Einsicht und dem Versuch, eine Lösung zu finden. Dir schadet diese VK nicht. Im Gegenteil.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • eBay verbietet ja auch positive Bewertungen mit negativem Text. Du könntest (theoretisch) den gesamten Text löschen lassen.

      Wie gesagt, so sieht es besser aus, weil jeder nachvollziehen kann, was da passiert ist. Deine VK macht damit s ganz nebenbei auch deutlich, dass sie sich um Richtlinien einen Dreck schert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • @ fairhandel

      Den Link finde ich nicht. Die Begründung liegt aber darin, dass Bewertungen aussagekräftig sein sollen. Ein grüner Punkt mit negativem Text widerspricht der Aussagekraft ganz offensichtlich. So etwas wird als Bewertungsmissbrauch angesehen.
      Allgemein bleibt dann aber dann aber der Punkt stehen. Der Text verschwindet auf Antrag.

      Auch deshalb ist ein Aufschrei der VK durch die Foren gegangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Wieder eine neue Email der Dame:
      so gute dame ihr geld habe ich ihnen nun frei gegeben alles in der frist wie im gesetz geregelt . im anschluß lasse ich sie nun verklagen bis sie begriffen haben was sie dürfen und was nicht . ihre dreisten und frechen mails habe ich alle fein unserem anwalt überreicht er macht nichts weiter als solche leute wie sie in rechte bahnen zu leiten. ihre beleidigungen in der bewertung ziehen nun noch weitere gerichtliche schritte nachsicht . ihre bewertung enthält mehr als erlaubte meinungsäusserungen und auch ihr eintrag im forum wirde derzeit von unserer it kanzlei auf jedes wort geprüft. leute wie sie sollten bei ebay ausgeschlossen werden . dies ist unsere meinung. in unseren 3 shops wurden sie ausgeschlossen.

      Darauf geantwortet habe ich ihr nur dass sie mich anscheinend mit ihr verwechselt da ich stes freundlich war, sie hat mich ja immer beschimpft.
      jaja, Ebay =)