Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • aus aktuellem Anlass wiederhol ich meine Einstellung dazu noch einmal:
      wenn dein "Rechtsschutz" die Mühen und Kosten scheut, warum willst du das ganze denn nicht einfach aussitzen?

      Du hast dein Geld, der Vk hat die Hose
      und dass er die Provision nicht wiederbekommen hat, kommt ja schließlich durch seine eigene Schludrigkeit!

      Mit welchem Recht will er dich dafür verantwortlich machen, das kann er mit ebay aushandeln, die haben ja seine Provisionszahlung einbehalten ;)

      und dass der Vk für jeden Fuaz einen Anwalt nimmt (5!Euro Gebühren) ist eh unverhältnismäßig und
      letztendlich sein Privatvergnügen!

      Sag ihm doch einfach

      FALLS er das täte, könntest du immernoch deine "Rechtschutz" in Anspruch nehmen


      Ich wusste ja schon immer, dass ich mir die Beiträge für
      son Schaisz im wahrsten Sinne des Wortes
      lieber für den "Ernstfall" sparen kann ...

      damit meine ich eine "Rechtschutzversicherung"! - Was ich mir da schon er spart hab!!:evil:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Denke mal so pauschal kann man das nicht sagen. Halte es für ein gerücht das man sich jeden monat betrag x für einen rechtsstreit zurück legt. und wenn man bedenkt das ein kleiner rechtsstreit schnell mal in die tausende gehen kann ist es nicht so verkehrt eine selbige zu haben.
      In dem Falle hätte ich aber mal die vers gefragt ob sie sicher sind mit dem was sie da vor haben, weil am ende müssten sie ja nur in vorkasse treten und könnten sich die kohle zurück holen. Da der VK versucht gebühren auf den K umzulegen welches nicht legitim ist.
    • 62. Darf im Falle des Widerrufs der Verkäufer seine eBay-Gebühren geltend machen?
      Nein.
      http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#58

      was willst du denn, nur weil ein Anwalt, der vielleicht von Ebay nicht mal Ahnung hat,
      einen Brief geschrieben hat und alles mögliche androht wird nicht nur die Rechtsschutz alarmiert,
      sondern noch in vorauseilender Ergebnheit auch noch Geld für so ein Treiben locker gemacht???? ?(

      wieso braucht man für sowas ne Versicherung? Man braucht doch auch nicht dauernd eine Anwalt
      das ist ja ne echte Volksseuche, seitdem alle Welt ne Rechtschutz hat explodiert doch
      nur die Streibarkeit vor Gericht. Wegen jedem F. wird ein Anwalt bemüht und wo wir dann dabei sind,
      gehn wir gleich mal durch die Instanzen, wozu hat man schließlich die Versicherung.

      Und wenn die dann in solch einer Art da "mitspielt" kann ich mir lebhaft vorstellen,
      dass das auch noch in deren Interesse ist! X/

      (vielleicht ist es ja nichtmal ein Anwalt, sondern nur der befreundete Jurastudent??)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wegen Geld der Versicherung: Darum ging es gar nicht (also geld behalten oder so! )So was hatte ich doch auch nie vor & es ist doch schon längst bezahlt :)
      hätte ich mich anders entschieden hätte ich der versicherung das geld zurück geschickt & gesagt ich will n Anwalt :)

      Wegen Anwalt & Versicherung: Ich bin froh dass ich sie habe, ist wirklich schon ätzend das heutzutage alles vor gericht landet aber anscheinend haben es ja einige darauf abgesehen damit geld zu verdienen (siehe abmahnvereine und co)
      Ist natürlich megaärgerlich wie das gerade bei uns abläuft aber bevor man da etwas falsch formuliert oder so nimmt sich ein "normal wissender" lieber einen anwalt.... oder !?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Badebo ()

    • Laut Ebay

      "Die von Ihnen abgegebenen Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Insbesondere dürfen Bewertungskommentare keine vulgären, obszönen, diskriminierenden, rassistischen, nicht jugendfreien oder im strafrechtlichen Sinne beleidigenden Bemerkungen enthalten."


      das ist ja schon wieder extrem oberflächlich ausgedrückt & jeder kann was anderes daraus sehen.

      Eure Meinung zu:

      "VORSICHT NUR KAUFEN WER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG HAT! DROHT BEI RETOURE ! UNPROFVerkäufer:


      • Antwort von denim.express24h (02.10.10 19:27):Rachbewertung ! Kunde hat die Woche Post von unserem Anwalt bekommen! sehr frech


        • Ergänzungskommentar von sockenschrammel (03.10.10 10:42):Geld von Ebay zurück,KENNT GESETZ NICHT & VERKKLAGT! VK UNFÄHIG ! Keine Rache !
    • ach, post kommt bestimmt ;)
      bin ja mal gespannt, nur nervig das ich deswegen meine zeit wieder vergeuden muss (anwalt anrufen und alles hinfaxen usw....)

      Wieso Anwalt anrufen usw.? Verstehe ich nicht.. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich dachte immer, dass wenn man angezeigt wurde, man Post von der Plizei bekomme..? Dann ist das wohl falsch?
    • HänselundGretel schrieb:

      Wieso Anwalt anrufen usw.? Verstehe ich nicht.. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich dachte immer, dass wenn man angezeigt wurde, man Post von der Plizei bekomme..? Dann ist das wohl falsch?

      Wieso Anzeige? Hier geht es doch um ein rein zivilrechtliches Problem.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wieso Anwalt anrufen usw.? Verstehe ich nicht.. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich dachte immer, dass wenn man angezeigt wurde, man Post von der Plizei bekomme..? Dann ist das wohl falsch?

      Wieso Anzeige? Hier geht es doch um ein rein zivilrechtliches Problem.

      Hm, und was kann da jetzt auf Badebo zukommen? Wie läuft das nun normalerweise ab? Post vom Anwalt und dann?
    • @badebo....fachlich gesehen kann die Dame dir auch keine Briefe von ihrem Anwalt versenden, aber wir verstehen ja was Du meinst. Wollte auch nicht böse klingen, nur um darauf zu antworte, was man dann macht, muss man erstmal wissen, was überhaupt in dem Schreiben steht. Demnach musst Du eben erstmal abwarten, was wann kommt und warum ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger