Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • Das Gleiche in grün...

      Hallo!

      Wollte hier auch nur kurz berichten, dass es mir genauso ging bei dieser Person.
      Nachdem ich die Ware zurückgeschickt habe ging der Terror los.
      Ich habe übirgens die Transaktion auch nicht beendet, da ich mich auch an den Text gehalten habe, dass man dies nur tun sollte, wenn das Geld zurück ist.
      Inzwischen habe ich durch Kulanz von eBay über PayPal das Geld inkl. Versandkosten wieder zurückbekommen.
      Das lustige ist nur, dass diese minderbemittelte Person das Geld dann auch (ohne Versandkosten) erstattet hat.
      Nun habe ich das Geld doppelt zurückbekommen - wie dumm muss man denn sein? Nun kann sie mal 30 Tage warten bis es das Geld zurückbekommt - dann merkt sie mal wie es ist wenn man andere zappelt lässt!
      Ansonsten kann ich den Email-Verkehr mit ihr nur als niveaulos bezeichnen. Am Besten man versucht den Kontakt über das eBay-Postfach laufen zu lassen, damit man eine Meldung wegen beleidigender Emails machen kann. Dumm für sie nur, dass sich diese Person in den Emails über eBay und die Sanktionen lustig gemacht hat. Bin gespannt ob das so bleibt, nachdem das Sicherheitsteam von eBay das gelesen hat. :lach:
      Mir wurde zwar auch mit dem Anwalt gedroht, jedoch sehe ich dem gelassen entgegen. Diese Person scheint wohl einen Deal mit einem Anwalt zu haben, der sich durch diese Schreiben auch ein paar Euro hinzuverdienen will. Sehr unseriös! Da das Recht auf meiner Seite ist und ich eine Rechtschutzversicherung habe sehr ich solchen leeren Drohungen jedoch gelassen entgegen. Schade nur, dass es viele naive und dumme Menschen gibt, die sich durch so etwas einschüchtern lassen und diese Masche damit auch noch unterstützen... :(
      Ich würde meiner Rechtschutzversicherung jedoch verbieten die Gebühr zu bezahlen um Arbeit aus dem Weg zu gehen. Dort würde ich dagegenhalten bis es dieser Person auch finanziell richtig weh tut.
      Am Ende kann ich aber nur lachen, da ich das Geld nun doppelt zurückbekommen habe und in einer komfortablen Position bin... :thumbsup:
    • schön! Allerdings würd ich dies Geld nun so schnell als möglich loswerden wollen.
      Vielleicht sollte sie Ebay/pp die Auslagen ersetzten und hat aus Versehen an dich überwiesen? :D

      Egal, wenn du dir sicher bist, das PP nicht plötzlich das an dich gezahlte Geld wieder zurückzieht
      weil sie nun angegeben und belegt hat, dass sie dich ausbezahlt hat ... (?)
      DANN würde ich dieses doppelte Geld so schnell als möglich loswerden wollen,
      um nicht länger als nötig mit so einer Vk zu tun zu haben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die doppelte Bezahlung (einmal von eBay und einmal vom Verkäufer) wurde an einem Tag vorgenommen. Da haben sich die beiden Sachen überschnitten.
      Das Geld von der Verkäuferin kam zuerst (aber ohne Versandkosten). Ich habe sie dann per PayPal aufgefordert die 6,90 Euro zu bezahlen. Sie wollte dann Belege haben, die ich Ihr aber schon Wochen zuvor per Email eingescannt zugeschickt hatte. Sie wollte die Belege aber noch einmal haben um zu prüfen ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt sei. Und dann wieder die obligatorische Drohung mit dem Anwalt.
      Zwei Stunden später kam das Geld von eBay. Nun warte ich erst einmal ab. Das Geld von Ihr ist noch auf meinem PayPal Konto und wartet dort auf Rückzahlung. Ich will mir ja auch nicht nachsagen lassen, dass ich mich an dieser Person auch noch bereichert hätte. Es reicht mir vollkommen, wenn ihr Laden durch eBay dicht gemacht wird... :O
    • Habe genau das gleiche Problem mit dem Verkäufer, auch Bedrohungen und Anwalt blablabla, ich sehe auch keine Fehler meinerseits und habe auch einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe gar nicht mehr auf die 12% Abzug-Mail geantwortet und habe gleich meinen Anwalt eingeschaltet.

      Wie wäre es wenn wir drei uns zusammentun und gemeinsam gegen den Verkäufer vorgehen? Da muss doch irgendetwas möglich sein den bei eBay zu sperren!?

      Was waren jetzt bei euch die nächsten Schritte? Ihr habt Post von dem seim Anwalt bekommen und habt dies gleich an euern Anwalt weitergeleitet oder??

      Gruß Dennis
    • Ich habe eBay mehr als einmal und sehr deutlich auf die Probleme mit dieser Verläuferin am Service-Telefon hingewiesen - auch dass ich nicht alleine bin.
      Antwort: Das Sicherheitsteam von eBay würde sich darum kümmern - das kann aber dauern. Dann wurde wieder auf die "Macht" der Bewertungen hingewiesen.
      Ich glaube nicht, dass man mit einer Sammel-Beschwerde etwas bewegen kann. Dabei wäre ich aber auf jeden Fall!!!
      Ich befürchte jedoch, dass eBay mehr Interesse an (großen) Verkäufern hat, die mit ihren Gebühren eBay finanzieren, als die Kundenzufriedenheit einzelner Käufer.
      Und wenn man sich die (positive) Bewertungszahl von über 7000 bei dieser Person anschaut bezweifle ich, dass eBay da aktiv wird.
      Man wird sehen...
      Hauptsache die Bewertung ist dementsprechend und in der Hoffnung, dass tatsächlich einige diese Bewertungen lesen und Konsequenzen daraus ziehen...
      Ich finde es übrigens gut, dass du mit Anwalt dagegen vorgehst. Hätte ich das Geld nicht zurückbekommen hätte ich das gleiche getan!
    • Ich habe ja dummerweise bei meiner rechtsschutz nachgefragt und die haben mir dann ja gesagt ich solls einfach zahlen (bzw. sie haben es gezahlt), das wäre einfacher.
      und dem habe ich aus faulheit zugestimmt (keine lust wegen so einem schwachsinn zum anwalt zu rennen)
      Die letzte mail die ich von der VK bekommen habe bestand ja wieder aus drohung (anwalt & gleich schon gericht,ui, wusste gar nicht dass das geht ;) )
      bisher ist aber nichts gekommen, sollte was kommen gehts natürlich direkt zum anwalt, melde mich dann wieder :)

      zum thema geld doppelt: warum wollt ihr es der vk zurückgeben ? gebt es ebay zurück :)
    • So, Neuigkeiten...

      Heute ist bei unserem Anwalt ein Schreiben vom Anwalt von denim.express reingeflattert, der Brief ist auf einmal total freundlich und es steht drin, dass "Ihre Mandantin beruhigt sein kann, dass sie ihr Geld innerhlab der 30 Tage Frist erhält und somit keine Anwaltskosten auf denim.express zukommen". Die wollen keine Anwaltskosten bezahlen... :)

      Erst große Töne spucken und dann auf einmal so freundlich, wahrscheinlich hat der denim.express Anwalt auch bemerkt, dass es keinerlei Anlass gibt, uns 12 Prozent vom Kaufpreis abzuziehen. Mal schauen wie's weitergeht, aber ich denke durch diese 12 Prozent Drohung oder Anwalt Mail haben viele Leute Angst und nehmen halt die 12 Prozent weniger in Kauf...

      Gibts von euch Neuigkeiten??

      Gruß Dennis
    • Hallo,
      hier spricht auch eine geschädigte von denim-express
      Hätte ich doch mal eher hier reingeschaut da hätte ich nicht auf meine 12% verzichen müssen.
      Der Verkäufer hat diese mir nämlich abgezogen, wenn ich dem nicht zugestimmt hätte drohte er mit Anwalt und da ich ein scheues Schäfchen bin hab ich mich verdammt nochmal LEIDER gefügt!!!
      Ich habe auch den anderen Button betätigt der bei transaktion abbrechen stand. Ich wollte nämlich erst mein Geld zurück und dann die transaktion abbrechen. Tja der Herr Schütz rief mich nämlich daraufhin in einem höhnischen Ton an und meinte er sendet meine Akte zum Anwalt da ich ihm vorsetzlich geschädigt habe. Er muss die 5,60€ an ebay abdrücken obwohl ich nur auf den abbrechen knopf hätte drücken müssen. dumm wie ich war, hab ich eingewilligt das zu zahlen bzw von meinem warenwert abziehen zu lassen. So überwies mir denim express KEINE versandkosten zurück PLUS zog die 5,60 auch noch ab.
      Am liebsten würde ich den dermassen in den Hintern treten, weil er mit der Masche wohl häufig durchkommt und wohl dadurch eine goldene Nase verdient. Solch fall müsste man Akte oder Stern TV mal zukommen lassen.
      Auch ebay hatte ich eingeschaltet, aber die verdienen an dem und sperren den mit sicherheit nicht! Ebay konnte mir also leider nicht helfen. Die Stimme am telefon meinte: Es tue ihm leid aber er könne in meinem Fall nichts machen, ebay bietet nur die Platform. Alles andere muss ich mit dem verkäufer verhandeln.
      Tja nun sitz ich da. Wie gesagt, hätte ich eher hier reingeschaut hätte ich mich gerne mit ihm vor Gericht getroffen. Schliesslich beleidigte er mich über email und am telefon.. diese visage hätte ich gern doch mal life gesehen...
      grüße an alle :)
    • Anzeige stellen

      Auch ich wurde von denim.express24h geschädigt...Den Werdegang kann ich wohl verkürzen ;)

      Bis zum zurück senden war alles okay...bei Widerruf geht der Ärger dann los

      Nach den beleidigenden und niveaulosen Mails + Post vom Kieler Anwalt, habe ich nach über 30 Tagen den Kaufpreis erstattet bekommen. Die Versandkosten wurden mir trotz mehrmaligem Frist setzen nicht erstattet. Daraufhin habe ich Anzeige wegen Online Betrug gestellt. Aktuell wird die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Cottbus bearbeitet und neue Erkenntnisse sind dort immer Willkommen.
    • Warnung vor Nadine Kaulfers aka Denim-Express24h

      Meine bisherigen Erlebnisse mit Nadine Kaulfers, denim-express24h: Ich habe über Yatego bestellt, ein Portal, auf dem verschiedene Online-Händler ihre Waren anbieten. Die angebotene Ware war teilweise nicht lieferbar, das wurde mir leider erst nach Bezahlung mitgeteilt. Versendung der lieferbaren Teile erfolgte erst 9 Tage nach Zahlungseingang, statt 1-3 Tage wie in den Lieferbedingungen angegeben. Meine zwischenzeitliche Nachfrage nach Verbleib der Ware wurde ignoriert. Naja, ich habe mich schon etwas geärgert, war dann aber froh als die Ware endlich da war.

      Eine der beiden Hosen passte leider nicht, deshalb originalverpackte und unversehrte Rücksendung der Hose. Ich berief mich auf mein Widerrufsrecht und bat um Rückerstattung innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eingang der Rücksendung. Daß ich die Hose zurückgeben anstatt mir eine passendere schicken zu lassen, begründete ich damit, daß ich mit der langen Lieferzeit unzufrieden bin -- alles ganz nüchtern und sachlich. Bald darauf folgte die erste pampige Mail, wobei die wenigstens noch in halbwegs ganzen Sätzen formuliert war. Man teilte mir mit, daß die Rückerstattung nicht innerhalb der von mir gesetzten Frist erfolgen würde, sondern innerhalb von 30 Tagen. Außerdem könne man auf "Besteller wie sie einer sind" verzichten und ich solle in Zukunft woanders einkaufen.

      • Anzumerken ist, daß diese "30-Tage-Frist", auf die sich Denim-Express24h beruft, nicht bedeutet, daß Händler grundsätzlich das Recht haben, Ihre Kunden 30 Tage auf fällige Rückerstattungen warten zu lassen. Vielmehr ist dies die Frist, nach deren Ablauf Schuldner spätestens und automatisch in Verzug geraten, wenn keine Frist gesetzt wurde (§ 286 BGB). Diese Frist kann jedoch vom Gläubiger rechtswirksam verkürzt werden, und zwar mittels Setzung einer angemessenen Frist. Für Banküberweisungen gelten nach heutiger Rechtssprechung wenige Tage als angemessene Frist -- man muß sich also keinesfalls auf 30 Tage Wartezeit einlassen, sondern sollte von vornherein eine angemessene Frist setzen.

      Deshalb sendete ich nochmals eine Mail, in der ich sachlich aber bestimmt auf diese Rechtslage hinwies, die gesetzte Frist bekräftigte und für den Fall der Nichteinhaltung einen gerichtlichen Mahnbescheid ankündigte. Desweiteren drohte ich für den Fall nicht fristgerechter Rücküberweisung mit Prüfung einer Strafanzeige, da ich den Verdacht habe, das Geschäftsmodell ist darauf angelegt, Ware anzubieten, die nicht lieferbar ist und dann dem Kunden die Rückerstattung der bereits bezahlten Ware möglichst lange vorzuenthalten. Nach den zahlreichen negativen Berichten hier sowie bei Ebay und in anderen Foren ein recht naheliegender Gedanke.

      Daraufhin erhielt ich folgende Mail:
      • "wir halten uns an das widerrufsrecht punkt an punkt ihre unterstellungen leiten wir montag an unsere kanzlei schroeder aus kiel schwerpunkt it recht . die kanzlei wird sich mit ihnen in verbindung. setzen . alle rechtlichen mittel werden ausgeschöpft. sowas dreistes was sie sich hier leisten kommt selten vorbei. gerne dürfen sie alle ihre schritte durchführen das entlockt mir ein herzliches lachen .wir haben alle seiten von der it kanzlei schroeder seit jahren wettbewerbssicher stellen lassen. aber so ein schlaubäerchen wie sie einer sind wird es schon wissen."

      Ich antwortete nochmals ganz sachlich, wies darauf hin, daß auch die Einschaltung eines Anwalts nicht von der Pflicht fristgerechter Rückerstattung befreien würde und bekräftigte abschließend, daß ich alle gebotenenen Rechtsmittel nutzen werde, falls die Frist nicht eingehalten würde.

      Daraufhin erhielt ich dieses hysterische Gestammel:
      • "auch diese eamil sende ich als beweißmittel des erpressungsversuchs weiter. sie dürfen sich nun auf eine knallharte auseinandersetzung die ihrem dreisten verhalten angemessen ist freuen. wir werden einmal den staatsanwalt darüber nachdenken lassen was sie so in den raum stellen-ich sehe der sache gelassen entgegen .
        ich weise ihre fristsetzung nochmals zurück . wir befinden uns ab nächste woche mittwoch bis zum 1. feb.2011 auf auslandsreise . daher werden alle warenrückläufer in der gesetzlichen frist bearbeitet. aber
        dazu schreibt ihnen mein anwalt ( kostenpflichtig ) noch ein wenig. nun wünschen wir ihnen ein schönes wochenende und erholen sie sich gut
        .....
        scheinbar sind sie mit ihrem leben leicht unzufirieden ihr verhalten lässt da auf einige defizite schließen . maßregeln können sie ihre bekannten oder freunde wenn sie welche haben aber bei uns sind sind da leider falsch und auch mit grosser selbstübeschätzung unterwegs.:-) nichts für ungut wir haben heute genug gelacht muss ja auch mal sein................. geltungsbewußtsein -überreizung ist extrem gefährlich"

      xxx Der "Erpressungsversuch" besteht aus deren Sicht offensichtlich darin, daß ich Rechtsmittel für den Fall angekündigt habe, daß die ihre Rechtspflichten mir gegenüber nicht erfüllen (also nicht fristgerecht rücküberweisen). Soweit kommt es noch, daß sich Rechtverletzer über Erpressung beklagen, wenn mehrfach angekündigte und damit vorsätzliche Rechtsverletzungen mit Rechtsfolgen bedroht werden. Da ist die Gute bei mir aber an den Falschen geraten.

      Schade ist nur, daß solche traurigen Gestalten den gesamten Online-Handel in Verruf bringen.

      Falls es Neuigkeiten dazu gibt, werde ich die hier veröffentlichen.

      Gruß, Prione.


      xxx Auf Wunsch wegen bedenklicher Äußerungen editiert
    • Zur Sache direkt kann ich nichts weiter sagen, es wurden ja schon viele Erfahrungsberichte und Tipps hier geschrieben.

      Allerdings wäre ich mit irgendwelchen Behauptungen über Geisteszustände beteiligter Personen sehr vorsichtig. Du bist vielleicht einigermaßen anonym hier, auch wenn die Gegenseite vielleicht anhand der Schriftverkehrszitate doch auf Dich schließen könnte. Gerade weil die Verkäuferin so streitfreudig ist, könnte dies teuer für Dich werden. Davon abgesehen sind die Forenbetreiber hier gegebenenfalls verpflichtet, solchen Beleidigungen, wie Du sie geäußert hast, entgegenzuwirken. Zumindest diese Passage könnte gelöscht werden müssen. Bitte sei vorsichtig, das Internet ist nicht immer so anonym und rechtsfrei wie man glauben mag.

      Ansonsten lasse Dich von der Verkäuferin nicht einschüchtern! :thumbup:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Vermutungen sind erlaubt

      Fairhandel schrieb:

      Allerdings wäre ich mit irgendwelchen Behauptungen über Geisteszustände beteiligter Personen sehr vorsichtig.

      Das ist richtig, deshalb habe ich ja auch nur vermutet, nicht behauptet!;) Auch hab ich ja keine bestimmte Person direkt verdächtigt, sondern die Person, die diese Mail geschrieben hatl. Und ich bezweifle stark, daß sich eine Person ohne Not freiwillig dazu bekennt, dieses Machwerk abgesondert zu haben.

      Doch angesichts dieser hysterischen, zusammenhangslosen Mail mit verdrehten Buchstaben, weitgehend frei von jeder gültigen Rechtschreibung und Grammatik (vom Inhalt gar nicht zu reden) würden mir wohl die allermeisten Psychologen und Richter beipflichten, daß meine Vermutung nicht ganz abwegig ist. Insbesondere auch, wenn ich mir den Verlauf des Mailwechsels anschaue -- von einer leicht pampigen Mail in ganzen Sätzen und mittelmäßiger Rechtschreibung, über eine wütende schon schwerer zu verstehende Aneinanderreihung von Drohungen bis hin zu diesem abschließenden Pamphlet mit wirren Zeilenumbrüchen (die meisten habe ich hier entfernt), deplazierten Punkten sowie einer Reihe irrer Mutmaßungen über "Defizite" in meinem Leben. Ich denke schon, daß der Schreiber oder die Schreiberin von normgerechtem Sozialverhalten, das man von einem gewerbetreibenden Händler erwarten würde, deutlich abweicht.

      Die Firma Denim-Express24h vermeidet es übrigens vollständig, Ihre Mails als geschäftliche Mails zu kennzeichnen oder gar einen Namen unter Mails zu setzen. Stattdessen schreiben die Mails ohne jede Anrede und ohne abschließenden Gruß. Zum einen eine absolut unfreundliche Geste, ich bin ansonsten Mails mit Anrede und Gruß gewohnt, insbesondere von Firmen. Erstens aus Höflichkeit und zweitens, damit ich überhaupt weiß, wer mir schreibt und wie ich denjenigen oder diejenige ansprechen darf. Zum anderen verstößt Denim-Express24h damit gegen geltendes Recht, nach dem sämtliche Geschäftsmails bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen (vgl.: internetrecht-rostock.de/email-pflichtangaben.htm).

      Gruß, Prione.
    • Ich kann Deinen Groll verstehen und würde ihn auch sicher teilen, wenn ich selbst betroffen wäre. ;(

      Der Schriftverkehr dieser Person ist in der Tat sehr seltsam! :huh:

      Aber egal was Psychologen und Richter darüber denken und urteilen könnten (soweit sind wir noch lange nicht), Deine Aussagen (nenne ich so) könnten ehrverletzend sein und das wäre dann strafrechtsrelevant.

      „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
      Üble Nachrede

      Verrenne Dich nicht in einen Irrtum, sondern bleibe trotz des Ärgers sachlich und cool. Würdest Du vor Gericht (wenn es denn dazu käme) auch voll vom Leder ziehen?
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    • Keine üble Nachrede

      Fairhandel schrieb:

      Aber egal was Psychologen und Richter darüber denken und urteilen könnten (soweit sind wir noch lange nicht), Deine Aussagen (nenne ich so) könnten ehrverletzend sein und das wäre dann strafrechtsrelevant.

      Jo, ich nehme Deinen Hinweis schon ernst, Botschaft angekommen, danke. Ich bin mir dessen auch durchaus bewußt.In diesem Fall sehe ich jedoch keinerlei Gefahr aus meiner Äußerung, da ich mich nicht über eine bestimmte identifizierbare Person geäußert habe. Üble Nachrede wäre auch deshalb nicht einschlägig, da ich eben keine Tatsachenbehauptung aufgestellt habe, sondern lediglich vermutet habe. Das ist ein kleiner aber entscheidender Unterschied.

      Fairhandel schrieb:


      Würdest Du vor Gericht (wenn es denn dazu käme) auch voll vom Leder ziehen?

      Gewiß nicht. Doch möglicherweise würde ich ein psychologisches Gutachten über den Schreiber/die Schreiberin dieser Mails einfordern ;)

      Gruß, Prione.
    • ... na wenn Du meinst; des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
      Ich persönlich würde dieser Person jedenfalls keine Steilvorlage liefern!
      Glück wirst Du haben, wenn sie hier nicht mitliest!

      Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wird von den zuständigen Forenmods oder Admins die betreffende Passage sowieso herausgenommen werden, da sich kein Forum einen (aussichtslosen) Rechtsstreit leisten kann und somit den möglichen Folgen aus dem Weg geht.

      Aber zurück zum eigentlichen Fall.
      So wie es aussieht, wirst Du tatsächlich Post von der anwaltlichen Vertretung der VK bekommen. Bist Du darauf vorbereitet? Hast Du auch einen Anwalt, der Dich vertreten kann? Und bist Du bereit, bis vor Gericht für Deine Sache zu ziehen?
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    • Fairhandel schrieb:

      ... na wenn Du meinst; des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
      Ich persönlich würde dieser Person jedenfalls keine Steilvorlage liefern!

      Ich kanns doch jetzt eh nicht mehr ändern. Auch wenn ich meine Äußerung weiterhin als völlig unproblemtisch einschätze, maile ich vielleicht sogar selbst die Admins an (wenn das irgendwo geht). Dann sind alle Unsicherheiten beseitigt.

      Fairhandel schrieb:

      So wie es aussieht, wirst Du tatsächlich Post von der anwaltlichen Vertretung der VK bekommen.

      Ja und, was sollte der mir schreiben wollen? Gute Wünsche fürs neue Jahr oder sich beklagen, daß ich seiner Mandantschaft das Wochenende versaut habe? :)

      Fairhandel schrieb:

      Bist Du darauf vorbereitet?

      Ja. Ich weiß auch, wie ich mich zu wehren habe und kann (und werde), falls notwendig, auch Anwaltsgebühren dafür aufbringen.

      Fairhandel schrieb:

      Hast Du auch einen Anwalt, der Dich vertreten kann?

      Ich habe keinen festen Anwalt, weil ich recht selten einen benötige. Aber ich weiß, wie ich einen fachkundigen finde, falls tatsächlich nötig. Ich denke aber nicht, daß das notwendig wird.

      Fairhandel schrieb:

      Und bist Du bereit, bis vor Gericht für Deine Sache zu ziehen?

      Ich habe doch gar nicht die Absicht, vor Gericht zu ziehen -- die will doch was von mir, samt ihrem Anwalt. Leider hat sie mir nicht verraten, was. Außer daß sie meine Mails als "beweißmittel des erpressungsversuchs" weiterleitet. Wenn die mir irgendwas anhängen wollten, müßten schon die vor Gericht ziehen, nicht ich.

      Zur Rückerstattung selber: Wenn die nicht fristgerecht erfolgt, werde ich unmittelbar einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das geht ganz einfach und ohne eigenen Anwalt, zB per mahnung-online.de (es gibt noch weitere derartige Dienste). Das Kostenrisiko ist äußerst gering und die Sache funktioniert problemlos. Vor allem dann, wenn man so eindeutig im Recht ist, daß der Händler dem Mahnbescheid nicht widersprechen kann. Und ja, wenn die Sache weiter eskalieren würde, würde ich mich auch vor Gericht mit dieser Person streiten. Und zwar nicht wegen des Geldes, sondern um solchem Geschäftsgebaren Einhalt zu gebieten. Denn leider gelingt es solchen Personen viel zu oft, ihre Kunden Gegner mit Anwälten oder potentiellen Kosten zu erschrecken und dann doch irgendwie durchzukommen. Das wird ihr mit mir nicht gelingen.

      Darüberhinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, Händlern, die derart mit ihren Kunden umspringen, auf die Finger zu klopfen: Veröffentlichung solcher Vorgänge im Netz, wie das hier sehr schön geschieht. Information von Verbraucherschutzorganisationen, Information der Händlerportale (Ebay, Yatego usw.). Und zur Not Strafanzeige, falls ein entsprechender Verdacht vorliegt.

      Gruß, Prione.
    • Prione schrieb:

      Zur Rückerstattung selber: Wenn die nicht fristgerecht erfolgt, werde ich unmittelbar einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Das geht ganz einfach und ohne eigenen Anwalt, zB per mahnung-online.de

      Du weißt was passiert, wenn Du über mahnung-online.de ein Mahnverfahren beantragst?
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