Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

    • Artikel zurückgeschickt - Verkäufer will Transaktion abbrechen - denim.express24h

      Hallo!
      Ist mein 1. beitrag hier, also habt ein wenig verständniss falls ich in der falschen kategorie gelandet bin :)

      Ich habe etwas (wert > 40) gekauft (gewerblicher verkäufer). Aus best. Gründen habe ich es zurück geschickt. Dem verkäufer habe ich vorher eine email geschickt und auch diese ebay abwicklung zur rücksendung geschickt sowie dem paket beigelegt.
      Weitere emails geschrieben wann ich mein geld zurückbekomme. Keine Antwort.
      Ich habe mit Paypal bezahlt. also dachte ich an käuferschutz. aber dort gibt es keine kategorie für "kein geld zurückerhalten"
      Jetzt will der Verkäufer die transaktion über ebay beenden.

      Meine Frage: soll ich dem zustimmen ? habe ja noch kein geld bekommen! und kann ich den verkäufer dann noch bewerten !? Der Verkäufer hat einmal geantwortet - und das sehr unverschämt. er hätte schließlich 30 tage zeit das geld zurückzugeben...

      euer rat !?

      Danke :)
    • Danke für die Antwort.

      Schriftlich habe ich leider kein Datum gesetzt bis wann er mir mein geld zurückgeben soll, ich habe schon viel bei Ebay gekauft und bisher war es nie das Problem das Geld schnell zurückzubekommen wenn ich mal was zurück geben musste (ist jetzt auch erst das 3.mal)

      Jetzt heißt es also einfach abwarten bis er mir das Geld zurück überweist ?

      2. Frage: In seine anderen bewertungen (habe ich leider erst jetzt gesehen) waren auch ein paar negative wo gesagt wurde dass er -wenn überhaupt geld zurückkommt- die rücksendekosten nicht erstattet, das muss er doch wenn ich über 40 € bezahlt habe, oder ?! und was mache ich wenn er mir es nicht überweist ?

      Danke!
    • Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank für ihr Schreiben vom ..., in dem Sie mir den Eingang meiner Rücksendung von Artikel 00000000 (die Art.-Nr.) bestätigt haben.

      Eine Frist für die Rückerstattung meines Geldes hatte ich tatsächlich nicht gesetzt, weil meine bisherigen VK immer umgehend erstattet haben. Das hole ich hiermit nach. Ich erwarte den Geldeingang bis zum... auf meinem Konto .... (BLZ und Kontonummer) ind Höhe von... . Die Summe setzt sich zusammen aus Kaufsumme zuzüglich der Versandkosten bei einem Warenwert über 40 Euro.

      Sollte bis zum genannten Zeitpunkt kein Geldeingang stattgefunden haben, werde ich auch den Gang nicht scheuen, einen Mahnbescheid zu erwirken, dessen Zusatzkosten ich dann an Sie weiter geben werde.

      Dieses Schreiben geht Ihnen zur Sicherheit auch nochmals auf dem Postweg zu.

      MfG





      Die von dir genannte Frist sollte 10 Werktage beinhalten. Eine Postlaufzeit von etwa 3 Tagen musst du berücksichtigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Droht mit Anwalt

      Hallo ihr lieben!
      Es geht weiter...
      trotz eurem Rat die Transaktion abzubrechen (s.o.) habe ich es nicht gemacht, da bei ebay dort steht:

      >>>Sie sollten die Bitte um Abbruch der Transaktion nur akzeptieren, wenn Sie noch nicht bezahlt haben oder Sie Ihre Rückerstattung vom Verkäufer bereits erhalten haben. Sollten Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte den Verkäufer<<<

      Daher habe ich es abgelehnt die Transaktion abzubrechen und dem Verkäufer den o.g. satz mitgeteilt.
      Nun schlägt er mir folgendes vor: er zahlt mir innerhalb von 30 tagen den Kaufpreis abzüglich 12% (wegen ebaygebühren) oder er übergibt es einem Anwalt.
      Ich sehe nicht ein 12% weniger zurückzuerhalten.
      Ich bin auch Rechtsschutz versichert & ich denke ich habe mich nach Ebay richtlinien verhalten.

      Hilfe ?!

      danke
    • :wallbash

      Sag mal, warum fragst du hier, wenn du es hinterher doch anders machst? Warum fragst du hier nicht nochmals nach, wenn du einen Widerspruch in den Aussagen siehst?

      Man sollte eBay die Richtlinien um die Ohren hauen!

      Genau genommen ist es jetzt sogar so, dass dein VK dir die Ware nochmals auf deine Kosten zusenden könnte, weil du durch deine Ablehnung, dem Transaktionsabbruch zuzustimmen, kund getan hast, den Auftrag aufrecht zu erhalten.


      Was ist noch passiert? Hast du schon weiter reagiert?
    • Ja ich habe es nur anders gemacht weil auf der Ebay seite dann ausdrücklich stand ich solle es NICHT abbrechen !

      Das hat mich alles verwirrt !HInterher ist man immer schlauer :(

      Es kann doch nicht so kompliziert sein einen Artikel zurückzugeben.....

      Nachdem der VK mir mit Anwalt gedroht hat habe ich so reagiert:
      - ich sagte dass ich den vollen kaufpreis fristgerecht zurückverlange
      - und dass ich nach Ebayrichtlinien gehandelt habe und habe ihm nochmals den Ebay-Satz kopiert
      ">>>Sie sollten die Bitte um Abbruch der Transaktion nur akzeptieren, wenn Sie noch nicht bezahlt haben oder Sie Ihre Rückerstattung vom Verkäufer bereits erhalten haben. Sollten Sie Ihre Rückerstattung noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte den Verkäufer<<<"

      wieder falsch :( ?!
    • Nein, das war so weit richtig.

      Und ich hoffe, der Schrecken sitzt jetzt tief genug, dass du dem Gesülze von eBay nie wieder blind vertrauen wirst.


      Dir steht nicht nur der volle Kaufpreis zu sondern auch die entstandenen Versandkosten.

      Schicke deinem VK diesen Link zu und teile ihm mit, sollte er Zweifel haben, dürfe er gerne seinen Anwalt befragen.
      zdnet.de/news/wirtschaft_unter…y-39001020-41530542-1.htm

      Einer Kürzung der Rückerstattungssumme würdest du auf keinen Fall zustimmen, einer Verlängerung der von dir genannten Frist genauso wenig.
    • Danke erst mal :)

      Jetzt sollte ich also warten bis er mir das Geld zurückerstattet.
      Wenn er tatsächlich zum Anwalt gehen sollte übergebe ich alles meinem Rechtsschutz & dann ist gut !?

      Und ja, Ebay nicht mehr vertrauen - ich gehe doch lieber wieder ins Geschäft :)
    • Und um so länger man sich das Auftreten des Verkäufers hier so mit anschaut, umso mehr würde ich sagen, es spräche nichts dagegen, den Verkäufer zu verlinken. Es sollte sich jeder davon ein Bild machen können. Vielleicht gibt es ja im Profil Auffälligkeiten, die nicht auf einen Einzelfall schließen lassen. Magst du uns den Nick des Verkäufers nennen oder das Profil verlinken, Badebo?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • NEIN!

      Du sollst NICHT abwarten. Dein VK wird sich jetzt die Zeit für die Erstattung nehmen, die er will. (30 Tage) und auch kürzen, wenn du nicht widersprichst.

      Danach geht das Geleier von vorne los, und du 'darfst' den Rest einfordern.



      Uhu,

      das hat System. Das steht für mich außer Frage. Aber man könnte unserem TE mal aufzeigen, wie er mit so einem Kandidaten nie wieder in Kontakt gerät oder zumindest nicht nach menschlichem Ermessen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Hier dann mal die Verkäuferdaten:

      Ebay-Account: denim.express24h

      Negative Bewertungen

      Impressum:

      Denim-Express24, Nadine Kaulfers
      Nadine Kaulfers
      Cottbuser Straße 19
      03149 Forst
      Deutschland Telefon: 03562 697815
      Fax: 035600 22609
      E-Mail: denim-express24@gmx.de


      Bei allem Respekt, aber bei einem solch schlechten Profil wundern mich Probleme nicht wirklich. Du könntest deinen Verkäufer vielleicht auch auf diesen Thread hier aufmerksam machen. So mancher hat sein Verhalten geändert, wenn er gemerkt hat, sein Geschäftsgebaren wird öffentlich diskutiert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo allerseits.
      Nachdem ich dem VK geschrieben habe dass ich auf eine Rückzahlung bestehe kommt diese mehr oder weniger freundliche Antwort:

      "ich übergebe die sache am montag unser kanzlei schroder aus kiel diese arbeiten seit jahren sehr erfolgreich gegen kunden die meinen der händler hat keine rechte und der käufer hat nur rechte . über die kosten die nun auf sie zukommen werden sie sich noch die augen wischen. der transaktionsaabruch dient dazu dem händler die unkosten von ebay zu erstatten. diese berühren in keinster weise ihren nach bgb anspruch auf rückzahlung. das verfahren wird immer von jedem händler so eingeleitet. erst schließt der kunde den fall der händler hat seine unkosten bis auf das rückporto was er schon aus seiner tasche zahlt für kunden die nicht wissen was sie richtig wollen. in ihrem fall ist von der ersten minute an zu erkennen das sie rechtsunwissend scheinen und dazu denken der händler ist ihr diener. weiter anliegen richten sie bitte nach dem ersten anschreiben nur noch an unsere kanzlei . die post sollte ihnen ende nächster woche vorliegen.

      ps wir zahlen gleich den kostenvorschuß an unseren anwalt für die klageerhebung mit ein . damit sie nicht denken die sache versickert im märkischen boden. herzliche grüsse"



    • Na das nenne ich doch einmal Kundendienst! Ich hoffe nur, dass der benannte Anwalt mehr von der Materie versteht, als der Händler.

      @Badebo: Lasse Dich nicht ins Bockshorn jagen, genieße den Sonntag und warte auf die Dinge, die da kommen mögen. Es wird nicht allzuviel sein.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Nochmal zur Ergänzung.

      Deine VK hat schick gegoogelt. Da Forst in der Lausitz liegt, habe ich mich natürlich gefragt, wie man an einen Anwalt aus Kiel kommt. Hier der Internetauftritt ihres Anwalts, den sie im übrigen nicht einmal richtig abgeschrieben hat:
      kanzleischroeder-kiel.de/

      Die werden ihr die Hammelbeine lang ziehen, wenn sie da sagt, sie wollte ihre "Rechte" durchsetzen. Die haben einen Ruf zu verlieren.