Problem bei abgeschlossener Auktion!

    • Ich weiß ja nicht, was dieser Käufer genau geboten hat. Dieser Vertrag wäre gültig, hätte dieser Bieter tatsaächlich z.B. 200 Euro geboten. Dann wäre er nicht überboten worden. Allerdings machen dann die beiden anderen Gebote keinen Sinn mehr.

      In diesem Fall müsstest du den Vertrag anfechten. Die Grundlage dafür hast du genauso. Dann geht's aber ans Eingemachte.

      JETZT teilst du ihm erst einmal mit, dass kein Vertrag besteht, weil er überboten wurde, sollte er auf Lieferung bestehen wollen.
    • der käufer bot 2.50 auf den artikel nachdem in den letzten sekunden die beiden angebote über 180 und 181 nahezu zeitgleich zurückgenommen wurden.

      das angebot über 181 wurde um 20:35:11 zurückgenommen
      das angebot über 180 wurde um 20:35:13 zurückgenommen

      und dann um 20:35:14 kam das gebot von 2.50
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=290476404726 das der link dazu...

      das kommt doch der absprache gleich vorallem weil die zeiten für die gebote über 180 und 181 auch fast zeitgleich sind :S
      einmal 19:45:44 und einmal 19:45:47

      wer hat nun recht ? :S

      weil er drohte mir ja jetzt mit anwalt in einer email

    • Uhu, ... TE hat recht.
      Das 2,50 Gebot kam erst nach nach der Rücknahme ... eine Sekunde nach der zweiten.

      19.09.10 20:35:11 Zurückgenommen: EUR 181,00
      19.09.10 20:35:13 Zurückgenommen: EUR 180,00
      19.09.10 20:35:14 Gebotsbetrag EUR 2,50


      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=290476404726

      Saubande ...
      11 Sek vor Auktionsende zurückgezogen, 10 Sek vor Ende € 2,50 geboten.


      Frank, gib mal bitte die accounts der drei Beteiligten bekannt (ja, das ist erlaubt).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von little*big*dwarf ()

    • achso ok:P

      also er schrieb das es im nicht wichtig seie das ich bei dem erziehlten preis keine zufriedenheit spüre.
      desweiteren schrieb er das er auf den gültigen kaufpreis und gültigen kaufvertrags bestehe.

      kann man ebay nicht iwie kontaktieren und das gescheniss schildern das man vermutlich reingelegt wurde?
      machen die da nichts?:S
    • ebay hilft dir nicht.
      BZW, was ebay an Hilfe bieten könnte, ist von ebay entfernt worden.
      Es gibt (gab) eine Internetseite, da konnte man nachforschen worauf einer so alles geboten hat.
      Damit hätte man eventuell einen Zusammenhang der drei accounts erkennen können.

      Die Gebotsverfolgung funktioniert seit ein paar Wochen oder Monaten nicht mehr (dank ebay)
      All das begann mit der Anonymisierung der nicks in den Gebotslisten ...

      Gib trotzdem mal die drei nicks an.
      Ich muss jetzt leider in die Waagerechte.
      Gute Nacht.
    • Die Bietzeiten habe ich auch übersehen. :(

      Frank,

      dann würde ich jetzt den Spieß umdrehen. Ich würde diesem Käufer mitteilen, es stünde ihm frei, mich auf Herausgabe zu verklagen. Seinen Kumpel Sunnyboy 1701 habe es dem Anschein nach ja auch nicht grundlos dahingerafft.

      Du solltest alles ausdrucken, was du zur Auktion hast einschließlich der Seiten, auf denen die Menge der Gebotsrücknahmen der beiden Nuller stehen.
    • Eigentlich besteht der Vertrag mit dem ersten Zurückzieher der die höhere Summe geboten hat.
      Ein Gebot ist ebenso bindend wie ein Angebot und ebay gestattet eine Gebotsrücknahme nur in engem Rahmen.
      Wer sein Gebot wg falschem Gebotsbetrag zurückzieht muss laut AGB gleich darauf ein neues Gebot mit dem richtigen Betrag abgeben.
      Das ist hier nicht erfolgt.

      Ich würde mich auf Gebotsmanipulation berufen, unabhängig der Vermutung/Unterstellung, dass die drei Bieter zusammengehören.
    • ich hab einen bericht über deinen fall im tv gesehen, nur war es mit einer maschine.

      eines tages bekam der mann dann eine freundliche e-mail mit der aussage, das sie wissen wo seine Tochter zur Schule geht und das sie demnächst vorbeikommen würden um ihren ersteigerten Artikel zurückzuholen - es war Rumänen.

      wahnsinn das ebay das zulässt
    • little*big*dwarf schrieb:

      Uhu, ... TE hat recht.
      Das 2,50 Gebot kam erst nach nach der Rücknahme ... eine Sekunde nach der zweiten.

      19.09.10 20:35:11 Zurückgenommen: EUR 181,00
      19.09.10 20:35:13 Zurückgenommen: EUR 180,00
      19.09.10 20:35:14 Gebotsbetrag EUR 2,50

      Tatsache! Die zeiltliche Abfolge ist ja perfide. Besonders unschön ist, daß damit (nimmt man nur die nackten Gebote und nicht die Absicht dahinter) aus rechtlicher Sicht sogar zwei Verträge netstanden sein könnten. Für mich ist die rechtliche Situation hier vollkommen unklar. Man stelle sich vor, der Bieter mit 181€ hätte keinen Anfechtungsgrund...

      OnlineZocker schrieb:

      ich hab einen bericht über deinen fall im tv gesehen, nur war es mit einer maschine.

      eines tages bekam der mann dann eine freundliche e-mail mit der aussage, das sie wissen wo seine Tochter zur Schule geht und das sie demnächst vorbeikommen würden um ihren ersteigerten Artikel zurückzuholen - es war Rumänen.

      wahnsinn das ebay das zulässt

      Soll ebay eine Polizei einstellen, die Nötigung verfolgt? Wie soll ebay derartige Drohungen verhindern? An allem ist ebay auch nicht schuld...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • zum Thema "Gebotsabschirmung" gibt es hier was zu lesen:

      falle-internet.de/de/html/ap_abschirm.php

      Wobei in diesem Fall die Besonderheit besteht, dass das gültige Gebot erst NACH dem Rückzieher der Bieter abgegeben wurde, da greift nicht mal die ebay-AGB!

      Auch wenn es eine Sauerei ist: rechtlich gesehen hat der Käufer einen gültigen Kaufvertrag, wenn ihm die Gebotsabschirmung nicht nachgewiesen werden kann. In einem Prozess würde vermutlich der Verkäufer Recht bekommen, wenn der Richter die Gebotsabschirmung erkennt.

      Wer aber eine Auktion mit 1,00 Euro startet weiß schon, dass der Artikel dann auch für einen Preis über den Tisch gehen kann, der weit unter den Erwartungen liegt.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • @ Frank

      lass ihn doch drohen ...

      Die Typen wissen genau, was sie tun. Sie werden versuchen, Dich unter Druck zu setzen. Aber die rennen nicht zum Anwalt.

      Lass Dich nicht einschüchtern, denn genau darauf legen die es an - das ist deren "Geschäftsmodell".
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)