Problem bei abgeschlossener Auktion!

    • frank,

      ein Restrisiko bleibt natürlich. Aber es handelt sich hier um ein Handy, das NEU um die 200 Euro verkauft wird. Die abgelaufenen Auktionen für gleichwertige Handys haben zwischen 150 und 170 Euro geendet. Warum sollte also jemand so sekundengenau bei 181 Euo nochmals nachlegen wollen? Abgesehen davon müsste dein "Käufer" auch nachweisen können, dass sein abgegebener Gebotsbetrag darüber lag.

      Ich behaupte jetzt einfach, an einer Stelle hat er einen Fehler gemacht. Wenn der auf Vertragseinhaltung bestehen sollte, legt er sich selbst ein Ei.

      Ich persönlich würde ihm schreiben, er darf es gerne drauf ankommen lassen. Im Gegenzug gebe es dann von mir eine Anzeige wegen versuchten Betruges.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ich persönlich würde ihm schreiben, er darf es gerne drauf ankommen lassen. Im Gegenzug gebe es dann von mir eine Anzeige wegen versuchten Betruges.


      Ja, dieser wahrscheinliche Betrugsversuch ist schon erschreckend. Es sieht wirklich dementsprechend so aus, besonders wenn man nach den uns verfügbaren Informationen sich die drei Bieter einmal näher anschaut. Und zwar so nahe, wie es im Moment möglich ist. Die Bieter haben, abgesehen vom gemeinsamen Interesse an Handys (was ja noch verständlich ist), bei der "Gebotsübersicht der letzten 30 Tage" weitere erkennbare Parallelen bei ihren Geboten. Das kann nicht zufällig sein!

      Bieter 'm***a ( 0 )' und Bieter 'b***k ( 0 )':
      • Kleidung & Accessoires > Pelze
      • Haushaltsgeräte > Kochfelder

      Bieter 'b***k ( 0 )' und der angebliche Gewinner 'y**** ( 7 )':
      • Computer > PCMCIA Cards & Controller
      • Computer > WLAN-Geräte

      Es ist doch schon auffällig, oder? :cursing:

      Frank, Du willst doch nicht für 2,50 Euro Dein Handy einem Betrüger überlassen?
      Es ist (wie die alte Eule gesagt hat) richtig, daß ein gewisses Restrisiko in einem Rechtsstreit bliebe. Aber dazu muß es erstens mal kommen (der 'Käufer' wird wahrscheinlich nur drohen, mehr nicht). Wenn es zu einem Verfahren kommen würde, hättest Du aufgrund der ersten Indizien und vielleicht noch aufkommenden Beweise gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen.

      Haa, und dann wärst Du vollends auf der Gewinnerseite. Du könntest nämlich Deinen, durch diesen Betrug entstandenen Schaden (Verkaufsverlust), diesen Betrügern auch noch zivilrechtlich zur Last legen.
      Falls der Verkäufer Dir weiterhin auf den Nerv gehen sollte, kann ich Dir nur raten einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur dieser kann Dich in Deinem Recht (das Du ja echt hast) fachmännisch beraten und vertreten!

      Nicht nachgeben! :thumbup:

      Solchen Betrügern darf man keine Möglichkeit lassen! Und Deine Chancen sehen so schlecht nicht aus!
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      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Es ist schon ein Vertrag entstanden. Und zwar mit demjenigen, der 181€ geboten hat. Er dürfte nämlich keinen Anfechtungsgrund für die Rücknahme des Gebotes haben. Das dürfte jetzt aber natürlich theoretischer Natur für den Fall sein.

      Korrekt !
      Aus Zeitgründen ohne Angabe von Paragraphen:
      Anders als bei öffentlichen Versteigerungen, handelt es sich bei Online-Auktionen nicht um klassische Versteigerung, sondern um "invitatio ad offerendum" - Aufforderungen zur Abgabe eines Gebotes. Der Höchstbietende oder besser gesagt der Letztbietende hat den Artikel gekauft, es ist also ein Kaufvertrag zustande gekommen. Sollte der Letztbietende sein Gebot über Ebay zurückgenommen haben, so ist dies lediglich eine Verfahrensweise, die bei Ebay gehandhabt wird. Gemäß den Vorgaben des BGB müsste der Letztbietende zusätzlich zur Gebotsrücknahme dem Verkäufer gegenüber zusätzlich erklären, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt.

      Genaugenommen könntest du den Letztbietenden dazu verpflichten, die Ware abzunehmen. Aber ehrlich gesagt, wer will sich schon mit so einem Gesindel rumschlagen...?
      Lieber neu einstellen, vielleicht mit erhöhtem Startpreis.
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