Artikel vor Auktionsende beendet - Hat der Höchstbietende Anspruch auf Ware?

    • Artikel vor Auktionsende beendet - Hat der Höchstbietende Anspruch auf Ware?

      Guten Abend,

      ich hatte einen Artikel vor Angebotsende aus meiner Auktion gelöscht,da ich ein Fehler beim Artikel gemacht,jedoch wurde auf den Artikel schon geboten.Die Auktion lief noch mehr als 2Tage.

      Ist damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen????Muss ich jetzt somit dem Höchstbietenden,den Artikel zuschicken???

      Ich bin echt am verzweifeln:((((

      Ich wäre über Antworten sehr dankbar!!!!!!

      Mfg

      mulmi68

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mulmi86 ()

    • Naja,ich muss sagen ich bin neu bei Ebay.Ich wollte was an der Beschreibung des Artikels ändern und hab ausversehen das Angebot beendet.

      Ich hab ihn noch nicht darüber aufgeklärt.

      Hier ist die Artikelnnummer:

      160483482625


      Bin echt durcheinander.
      Tut mir leid! :(

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    • 10 Euro wurden von TE gestrichen und das Angebot beendet ...
      Wenn der Bieter sich grade macht ...
      Er hat Anspruch auf das Teil für seine 10 Euro. nein, für sein sichtbares Höchstgebot zum Zeitpunkt der Streichung, also für einen Euro!

      Mal grundsätzlich mulmi86
      Start- und Sofortkaufenpreis sollten niemals so weit auseinander liegen.
      Du hast sicher vermutet, die 100 Euro bleiben bestehen, selbst wenn einer einen Euro bietet?

      Jetzt weisst du, dass der SK mit dem ersten Gebot verschwindet.
      Hastdu Panik bekommen und das Angebot deshalb vorzeitig beendet?

      Das wäre ein ein Fehler gewesen ...
    • Ich muss noch dabei sagen,als ich den Artikel beendet habe,hab ich alle Angebote streichen lassen.Ist wohl auch der Grund wieso jetzt die 0 Gebote da stehen.

      Also wenn ich auf die "0 Gebeote" klicke steht da:

      Gestrichen: 10,00

      Erklärung: Der Verkäufer hat das Angebot vorzeitig beendet und alle Gebote gestrichen.

      Ich bin halt nur so unsicher,da ich das Angebot beendet hatte,auf jeden Fall ein Angebot abgegeben wurde.

      Hab nur muffel,dass jetzt trotzdem irgendwie was kommt?Wie gesagt kenn mich bei Ebay nicht sso gut aus.

      Kann ich mich jetzt sicher fühlen,dass da jetzt nix kommt???

      Nochmals vielen Danke für eure antworten!!!!!!!!!!!

      Mfg

      mulmi68

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    • mulmi86 schrieb:

      Hab nur muffel,dass jetzt trotzdem irgendwie was kommt?Wie gesagt kenn mich bei Ebay nicht sso gut aus.

      Kann ich mich jetzt sicher fühlen,dass da jetzt nix kommt???
      Da kommt es ganz auf den Bieter an, will er das Teil für einen Euro? Kennt er seine Rechte?
      Da kannst du nur abwarten. Und halte das Teil zur Verfügung falls er sich doch grade macht.
      Hmmm, wann verjährt so ein Vertrag, nach 3 Jahren glaube ich?

      Erschwerend kommt hinzu, du hast weder Vorkasse angesagt noch einen genauen Zahltermin genannt.
      Er könnte also genausogut Vorablieferung fordern, auch wenn Vorkasse bei ebay de Regel ist ... du hast leider keine Regeln aufgestellt.
    • Ach Quatsch, ich würde dem Bieter schreiben und deinen Fehler erklären. Ihn freundlich bitten dies zu verstehen und ihm sagen, dass Du nochmal einstellst. Da Du noch keine Bewertung hast und somit neu bist, dürfte ein Bedienungsfehler glaubhaft sein, wenn er kein AL ist, sollte er doch nachsichtig sein und das verstehen. Ansonsten verfahre wie vorher geschrieben...gib das Ding ab und sieh es als Lehrgeld....ist ja nur ein kaputter Staubsauger und keine LV Tasche.... :P

      Ärgerlich wenn es dann so kommt, aber ich denke, es ist zu verkraften....versuch es dennoch nochmal sehr freundlich und mach ein wenig auf Mittleid ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich habe bei Ebay noch folgendes gefunden:

      Angebote läuft noch länger als 12 Stunden(Was ja bei mir zugetroffen hatte)



      Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft,
      können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum
      Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen,
      werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den
      Höchstbietenden verkaufen möchten.

      Genau das habe ich gemacht.
      Kann ich davon Gebrauch machen?Oder sieht die Realtität anders aus?
      Nochmals vielen Dank für eure Antworten!!!

      Mfg
      mulmi68
    • mulmi86 schrieb:

      Ich habe bei Ebay noch folgendes gefunden:
      ...
      Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen,
      werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den
      Höchstbietenden verkaufen möchten.

      Das ist eher eine technische Erläuterung, ebay-typisch formuliert, die man zugegebenermaßen missverstehen kann.
      Lies dazu im Rechtsportal von ebay, das steht eher die Wahrheit ...
    • @mulmi86
      Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft,
      können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum
      Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen,
      werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den
      Höchstbietenden verkaufen möchten.
      Man muss die Ebay-Richtlinien immer für sich betrachten. Diese stehen meist im Widerspruch zum BGB, die Erfahrung habe ich jedenfalls gemacht. Ein Anwalt (und ein Gericht) würde sich im Zweifelsfall immer auf das BGB berufen. Insofern ist es schön, dass es Ebay-Richtlinien und -grundsätze gibt aber diese sagen über den rechtlichen Hintergrund meist wenig aus.

      @engelchen
      wenn er kein AL ist, sollte er doch nachsichtig sein und das verstehen. Ansonsten verfahre wie vorher geschrieben...gib das Ding ab und sieh es als Lehrgeld....ist ja nur ein kaputter Staubsauger und keine LV Tasche.... :P
      Ich bin ja sehr bemüht, die Beiträge der fortgeschrittenen User zu verstehen, leider ist mir dies allzuoft aber durch die gemachten Abkürzungen nicht oder schwer möglich. Da ich nicht davon ausgehe, dass der TE (der recht neu ist) weiß, was AL oder LV Tasche bedeutet, möchte ich um eine kurze Erläuterung bitten. AL = Arbeitsloser ?( ; LV = Lebensversicherung ?(
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    • @ cast_away

      Jetzt driftest du aber wirklich ab. Ich denke, so genau will das keiner wissen. Du solltest bedenken, dass das hier trotz vorgeschrittener Stunde für manchen zum Vormittagsprogramm gehört.
      Eine effektive Nutzung der Windungen hätte dir aber auch verdeutlicht, dass die mangelnde Vorliebe für Handtäschchen das ausschließt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()