iPhone 4 verkauft - Käufer behauptet anderes bekommen zu haben

    • iPhone 4 verkauft - Käufer behauptet anderes bekommen zu haben



      Erstmal Hallo! :) Habe hier schon länger mitgelesen war aber (zum Glück) noch nie bedürftig einen eigenen Thread zu eröffnen. ;)
      Nun zu meinem Anliegen:
      Ich habe vor einigen Tagen ein iPhone 4 (welches aus England stammt) bei eBay verkauft. (Die Geräte, die direkt von Apple UK kommen haben von hause aus keinen Simlock)
      Nun hat der Käufer heute PayPal gemeldet, dass er ein Update gemacht hat und es nun nichtmehr funktionsfähig wäre, da es sich angeblich um ein software entsperrtes iPhone handele.
      Der Käufer forderte nun 490€ von den 690€ die er bezahlt hatte oder er würde mir das upgedatete iPhone welches nichtmehr funktioniert zurück schicken.

      Nachdem ich die Mail von PayPal gesehen habe, habe ich mich zuerst an den Käufer gewendet. Leider war dieser nicht an der Lösung des Problems interessiert und hat mir Unwissenheit unterstellt und angefangen mich zu beleidigen.
      Nun befürchte ich, dass der Käufer mir ein defektes Gerät unterjubeln will und meines behalten.
      Da ich bereits schlechte Erfahrungen mit PayPal Entscheidungen gemacht habe, dachte ich wende ich mich damit lieber an euch :)

      Sorry für die etwas wirre Textstruktur, allerdings ist es schon relativ spät und ich bin ziemlich aufgebracht über den Fall :/

      Vielen Dank schonmal!

      Liebe Grüße aus Schweden,
      Kai
    • AirKai23 schrieb:



      Erstmal Hallo! :) ........
      Der Käufer forderte nun 490€ von den 690€ die er bezahlt hatte oder er würde mir das upgedatete iPhone welches nichtmehr funktioniert zurück schicken.
      ..........
      Nun befürchte ich, dass der Käufer mir ein defektes Gerät unterjubeln will und meines behalten.
      Kai


      Tja, da stellt sich die Frage, warum er von den 690€ nur 490€ zurück will ?????? Ist es nun kaputt oder nicht? Warum will er um 200€ ein kaputtes iPhone herumliegen haben?
      Und DEINE Vermutung SEIN (und nicht DEIN) DEFEKTES GERÄT retour zu bekommen trifft den Nagel auf den Kopf!!!.

      Jedenfalls solltest du keinesfalls einer Rückabwicklung durch PP zustimmen.
      Gegenüber PP keinesfalls eine Rückabwicklung akzeptieren und gegebenefalls PP gleich mitteilen,
      das im Falle eines für den Käufer positiven KS-Antrages, du auf Grund von Zeugen für den Versand eines voll Funktionsfähigen iPhones
      rechtliche Schritte gegen PAYPAL-Luxemburg sowie den Verkäufer einleiten wirst.

      Hoffentlich hast du das Geld von PP schon aufs Giro transferiert!?!?!
      Das Problem ist nur, das du von EBAY gezwungen bist PP anzubieten.
      Also lasse in nächster Zeit die Finger von EBAY und PP bist die Sache gelaufen ist.
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Hallo!

      hast du dir die Seriennummer des Gerätes aufgeschrieben?
      Wenn ja kann er dir kein defektes Gerät unterjubeln.
      Wenn du dir die nicht aufgeschrieben hast, dann soll er dir doch vorerst mal die Seriennummer des defekten Gerätes mitteilen.
      Danach rufst du bei Apple an und erkundigst dich zu welcher Region die Seriennummer gehört.

      Ich hoffe ich habe dich auf ein paar Ideen gebracht.

      Viele Grüße!
    • Hallo erstmal danke für die schnelle Antwort. Müsste die Seriennummer noch in einem Log von meinem PC haben. Werde diese heute mal suchen.
      Habe jetzt erstmal folgenden Text vorgeschrieben:

      "Zuerst finde ich es sehr schade, dass der Käufer sich nicht zuerst bei mir gemeldet hat mit dem Problem, da wir dann hätten versuchen können das Problem unter uns zu klären.
      Das Gerät entspricht zu 100% der Beschreibung und war in einwandfreien und funktionsfähigen Zustand.
      Selbst ein nicht Factory-Unlocked iPhone hätte sich problemlos updaten lassen (Also schonmal dort die Schuld zu suchen nicht richtig und unberechtigt).
      Es tut mir sehr leid, dass bei dem Updatevorgang ein Fehler aufgetreten ist! Aber hierfür die Schuld bei mir zu suchen ist schlicht falsch und ungerecht. Ich habe bei meiner Auktion klar geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und jegliche Rücknahme und Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
      Da das Gerät allerdings noch Garantie bei Apple hat, sollte dies kein allzu großes Problem darstellen sich damit direkt an den Hersteller zu wenden. Wünsche trotz des unangenehmen Starts viel Spaß mit dem Gerät.
      Bin natürlich für weitere Fragen da und probiere bestmöglich zu helfen."


      Habe ich etwas wichtiges vergessen?

      Liebe Grüße
    • Hmm,

      ich würde nicht so auf "lieb" bei PayPal machen.

      Schreib folgendes:

      "Trotz versuchter Schlichtung und Alternativen, war der Käufer nicht bereit eine friedliche Lösung mit mir zu finden. Da das Gerät kurz vor Versand noch voll funktionstüchtig war, gehe ich davon aus der Käufer einen Betrug plant....."

      Gleich in die vollen gehen und Stärke zeigen!
    • Ich glaube ich werde nun erstmal die erste Version abschicken und auf Antwort vom Käufer warten. Bei der zweiten Nachricht werde ich dann die Seriennummer angeben (kann ich leider nicht direkt machen da nicht zuhause) und mich darauf einlassen genau dieses Gerät zurück zu nehmen fals es im Ausgangszustand ist.
      Danke für die Hilfe und ich halte euch auf dem Laufenden ;)
      Man fühlt sich doch deutlich besser wenn man noch andere Meinungen hört. Danke!

      Viele Grüße
    • Hoffentlich hast du das Geld von PP schon aufs Giro transferiert!?!?!
      Hast du das Geld bereits von PP aufs Girokonto transferiert?

      Ich würde meine "Art" zu schreiben auch ein wenig hiervon abhängig machen. Wenn das Geld auf deinem Girokonto ist, würde ich es darauf ankommen lassen und mich ggf. auch mit PP anlegen.
      Ob und inwieweit in diesem Sachverhalt ein Sachmangel vorliegt und du selbst dafür aufkommen musst (Privatverkäufer mit GewLeistungsausschluss), lasse ich mal dahingestellt.
      Fraglich ist hierbei jedoch, ob dieser Mangel einen solch hohen Abzug (490,- EUR) rechtfertigt. M. M. n. trifft dies hierbei nicht zu. Der K. versucht aus der Not heraus einen Profit in außergewöhnlichem Umfang zu schlagen.
      Diese Forderung wäre schon dem Grunde nach zurückzuweisen, da kein erheblicher Mangel vorliegt.

      Wohnst du in Schweden oder bist du gerade (nur) da?
      Falls du dort wohnst, ist der K auch ein Schwede?
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    • Hallo,
      Geld ist bis auf 56€ bereits auf dem Giro. Also erstmal kein Finanzieller Nachteil durch die Aktion!
      Ich bin momentan in Schweden und versuche hier Fuß zu fassen. Also der Plan ist hier zu bleiben, bin aber noch komplett in D gemeldet. Warum?
      Der Käufer ist aus Österreich.
      Danke!

      Lieber Gruß
    • Hallo,

      Geld ist bis auf 56€ bereits auf dem Giro. Also erstmal kein Finanzieller Nachteil durch die Aktion!

      Ich bin momentan in Schweden und versuche hier Fuß zu fassen. Also der
      Plan ist hier zu bleiben, bin aber noch komplett in D gemeldet. Warum?

      Der Käufer ist aus Österreich.



      Na, mir ging es in erster Linie darum, ob die Angelegenheit unter deutschem oder schwedischen Recht handzuhaben ist. Nach deinem Eingangspost hättest du auch in Schweden wohnen können und zu schwedischem Recht kann ich nichts sagen.

      Also, ich würde sagen, dass das Update eine vom Hersteller bereitgestellte freiwillige Leistung ist. Dieser kann man nachkommen, muss man aber nicht. So wie sich der Sachverhalt liest, hast du dem K. ein funktionsfähiges Telefon zugesendet, jedenfalls sollte dies zumindest unstreitig sein. Erst nachdem der K. das Update vollzogen hat, ist das Telefon unbrauchbar geworden. Das ist kein Sachmangel im herkömmlichen Sinne. Es liegt allenfalls ein Fehler oder Mangel vor, der vom Hersteller innerhalb der Garantiezeit behoben werden könnte. K. hat sich an den Hersteller zu wenden.

      Aber auch wenn hier ein Sachmangel vorliegen würde, welcher vom VK zu vertreten ist, ist mehr als fraglich, ob dieser Mangel einen Abzug in Höhe von 71% des Kaufpreises rechtfertige. Es käme allenfalls ein Abzug in Frage, welcher die Kosten eines neuen Updates (mit dem das Telefon wieder in funktionsfähigen Zustand gebracht wird) decken würde, denn offensichtlich liegt ja hierbei kein Defekt vor, welcher das Telefon unbrauchbar macht. Sost hätte der K. ja auch die vollen 690,- EUR geltend gemacht und auf Rückabwicklung bestanden.

      Fazit:
      Ich würde weiterhin daran festhalten, als privater VK nichts falsch gemacht zu haben. Was der K. mit dem Gerät nach dem Kauf anstellt, kann nicht in deinem Ermessen liegen. Ob er ein Update herunterlädt, dieses auch das Richtige ist oder Fehler beim Updatevorgang macht, kann dir nicht zum Nachteil werden. Das Telefon war bei Gefahrenübergang im beschriebenen Zustand. Diese Tatsache i. V. m. mit deinem halbrichtigen Gewährleistungsausschluss dürfte m. M. n. ausreichen kein Geld an den K. zurücksenden zu müssen. Sollte PP sich stur stellen, kann man ja vorschlagen, dem K. einen Nachlass in Höhe von 56,- EUR (welches die Kosten einer Inbetriebnahme des Telefons mehr als ausreichend deckt) zu senden. Sollte sich PP quer stellen, sind die 56,- EUR sowieso weg...
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    • Hallo erstmal danke für die schnelle Antwort. Müsste die Seriennummer noch in einem Log von meinem PC haben. Werde diese heute mal suchen.
      Habe jetzt erstmal folgenden Text vorgeschrieben:

      "Zuerst finde ich es sehr schade, dass der Käufer sich nicht zuerst bei mir gemeldet hat mit dem Problem, da wir dann hätten versuchen können das Problem unter uns zu klären.
      Das Gerät entspricht zu 100% der Beschreibung und war in einwandfreien und funktionsfähigen Zustand.
      Selbst ein nicht Factory-Unlocked iPhone hätte sich problemlos updaten lassen (Also schonmal dort die Schuld zu suchen nicht richtig und unberechtigt).
      Es tut mir sehr leid, dass bei dem Updatevorgang ein Fehler aufgetreten ist! Aber hierfür die Schuld bei mir zu suchen ist schlicht falsch und ungerecht. Ich habe bei meiner Auktion klar geschrieben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und jegliche Rücknahme und Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
      Da das Gerät allerdings noch Garantie bei Apple hat, sollte dies kein allzu großes Problem darstellen sich damit direkt an den Hersteller zu wenden. Wünsche trotz des unangenehmen Starts viel Spaß mit dem Gerät.
      Bin natürlich für weitere Fragen da und probiere bestmöglich zu helfen."


      Habe ich etwas wichtiges vergessen?

      Liebe Grüße
      ich weiß ja nicht, wie das in Schweden mit dem gewerblichen Handeln und Käuferschutzrechten aussieht,
      aber jemand wie du, der in einem Monat 8 nagelneue Eipötte verkauft,
      ist in meinen Augen nicht der typische Gewährleistungsausschlussprivatverkäufer ?(
      kann es sein, dass das Verhalten des Käufers auch damit zu tun hat?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • So... Nochmals vielen Dank für die Hilfe! Fall ist gewonnen! :)
      Hatte noch die Rechnung von Apple UK angehängt sonst aber meine eher friedliche Variante vom Text genommen.
      Leider hat mir PayPal allerdings direkt nach Fallgewinn den Account gesperrt und sagt mir nun, dass ich erst in 180 Tagen wieder an das Geld ran komme... Ist echt nen super Laden...
      Habe PayPal jetzt 7Tage Frist gesetzt das Geld auf mein Girokonto zu überweisen, da ich ansonsten einen Anwalt einschalten werde. Hat damit zufällig jemand Erfahrungen?

      Liebe Grüße aus Stockholm,
      Kai
    • Du solltest gleichzeitig ankündigen, dass du Verzinsung forderst und Anzeige bei der Polizei erstattest, sollten sie nicht bis zum... das Geld freigeben.

      Auf diesen Druck passiert dann auch meistens sehr schnell etwas.

      Mit zinslosen Darlehen der Kunden lässt sich doch gut arbeiten. Nicht jeder weiß sich zu helfen.
    • AirKai23 schrieb:

      So... Habe PayPal jetzt 7Tage Frist gesetzt das Geld auf mein Girokonto zu überweisen, da ich ansonsten einen Anwalt einschalten werde. Hat damit zufällig jemand Erfahrungen?

      Liebe Grüße aus Stockholm,
      Kai


      Keinen Anwalt, das ist rausgeschmissenes Geld (selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast).

      Schriftlich per Einschreiben an die Adresse in Luxemburg eine DATIERTE Fristsetzung zur Erstattung auf dein Girokonto setzen, mit Ankündigung nach Fristablauf ANZEIGE wegen Unterschlagung oder/bzw. Untreue zu erstatten und den Vorfall der Luxemburger Bankenaufsicht CSSF zu melden.
      Die CSSF kann man auch in Deutsch anschreiben (D ist in Luxemburg Amtssprache).
      cssf.lu
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Soo..
      heute hatte ich mir überlegt einfach die Lastschriftverfahren der Paypalzahlungen zurück gehen zu lassen (in der Hoffnung, dass es mit dem pp Guthaben verrechnet wird). Hat damit schon jemand Erfahrungen?
      Des weiteren ist wohl eine Redakteurin des WDR aufmerksam geworden und wird jetzt mal bezüglich des Falles bei der pp Pressestelle nachforschen. Hoffentlich bringt das was!

      Gruß,
      Kai
    • AirKai23 schrieb:

      Soo..
      heute hatte ich mir überlegt einfach die Lastschriftverfahren der Paypalzahlungen zurück gehen zu lassen (in der Hoffnung, dass es mit dem pp Guthaben verrechnet wird). Hat damit schon jemand Erfahrungen?
      Gruß,
      Kai


      Wie???
      Also das geht schon mal überhaupt nicht. Du kannst nicht Lastschriften für abgeschlossenen Käufe stornieren für Waren unbeteiligter Händler, weil die Stornos sofort an diese weitergereicht würden (auch wenn PP's beschxxxxx VERkäuferschutz was anderes behauptet). Und das DIE sich das nicht gefallen lassen würden, dürfte ja wohl klar sein!!!!

      Dir steht der Rechtsweg offen, Anzeigen und CSSF-Meldung kosten dich keinen Cent - alles andere ist Selbstjustiz und du würdest dich dabei auf eine Ebene mit PP stellen!!!
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.