Auktion versehentlich mit Angebotsgebühr gestartet - Storno möglich?

    • Auktion versehentlich mit Angebotsgebühr gestartet - Storno möglich?

      Ich habe versehentlich eine Auktion gestartet, bei der Angebotsgebühren anfallen. :S

      Es ist zwar kein großer Betrag, aber kann man da noch reagieren und die Auktion stornieren,
      sodass die Gebühren erstattet werden? (Bin mir nicht sicher, ob dies bei einer Änderung
      des Angebots oder einem Beenden der Auktion der Fall wäre) :S
    • Venkman schrieb:

      Ich habe versehentlich eine Auktion gestartet, bei der Angebotsgebühren anfallen. :S

      Es ist zwar kein großer Betrag, aber kann man da noch reagieren und die Auktion stornieren,
      sodass die Gebühren erstattet werden? (Bin mir nicht sicher, ob dies bei einer Änderung
      des Angebots oder einem Beenden der Auktion der Fall wäre) :S

      Die Auktion kann man auch nachträglich editieren, wenn noch kein Gebot abgegeben ist, z.b. Startpreis auf 1€ setzen und kostenpflichtige Optionen wieder abwählen, ebay berechnet dann die Gebühren neu.
      Ein Beenden ist dann gar nicht nötig !
      Wenn schon ein Gebot abgegeben wurde, würde ich die Auktion unbedingt weiterlaufen lassen, weil sonst beim Abbruch ein gültiger Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, womöglich über 1€ 8o
    • dieselfisch schrieb:

      Die Auktion kann man auch nachträglich editieren, ... z.b. Startpreis auf 1€ setzen und kostenpflichtige Optionen wieder abwählen, ebay berechnet dann die Gebühren neu.
      Nein, das ist falsch.
      Weder bekommt man die Gebühren für einmal gewählte Zusatzoptionen erstattet, noch bewirkt die Senkung des Startpreises eine Gebührenersparnis.

      Eine Gebührenanpassung, wenn man den Startpreis senkt ist schon lange Geschichte.
      Das wurde einfach zu exessiv ausgenutzt, kurz vor Knapp den Startpreis senken bei nicht verkauften Artikeln, um Gebühren zu sparen.
      Das hat ebay sich nicht lange mit angegguggt.
    • little*big*dwarf schrieb:

      Die Auktion kann man auch nachträglich editieren, ... z.b. Startpreis auf 1€ setzen und k
      Eine Gebührenanpassung, wenn man den Startpreis senkt ist schon lange Geschichte.
      Das wurde einfach zu exessiv ausgenutzt, kurz vor Knapp den Startpreis senken bei nicht verkauften Artikeln, um Gebühren zu sparen.
      Das hat ebay sich nicht lange mit angegguggt.

      Seit wann ist das so wenn man fragen darf ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • little*big*dwarf schrieb:

      dieselfisch schrieb:

      Die Auktion kann man auch nachträglich editieren, ... z.b. Startpreis auf 1€ setzen und kostenpflichtige Optionen wieder abwählen, ebay berechnet dann die Gebühren neu.
      Nein, das ist falsch.
      Weder bekommt man die Gebühren für einmal gewählte Zusatzoptionen erstattet, noch bewirkt die Senkung des Startpreises eine Gebührenersparnis.

      Eine Gebührenanpassung, wenn man den Startpreis senkt ist schon lange Geschichte.
      Das wurde einfach zu exessiv ausgenutzt, kurz vor Knapp den Startpreis senken bei nicht verkauften Artikeln, um Gebühren zu sparen.
      Das hat ebay sich nicht lange mit angegguggt.

      Danke für die Antworten. Das hatte ich befürchtet - also lass ich es drin, vielleicht wird es ja verkauft. ;)
    • Aufgrund Rücknahme irgendwelcher Zusatzoptionen wurde m.W. noch nie etwas erstattet, Stand der Dinge ist jedenfalls: Gebuchtes wird auch abgerechnet.
      Und, dass sich die Angebotsgebühren senken wenn man den gewählten Startpreis runtersetzt, das ist bestimmt schon seit 3 oder 4 Jahren geändert?
      Wenn nicht länger ...
    • Richtig, wenn die Auktion gestartet ist, nützt auch keine nachträgliche Änderung. Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich ? Welche Optionen hast Du denn eingestellt ? Oder vielmehr, was wolltest Du eigentlich nicht einstellen?

      Auf jeden Fall sollte man vor dem tatsächlichen Einstellen (beim nächsten mal) dringend auf die Abrechnung (anfallenden Gebühren) achten. Die kann man aufgelistet vor Gebotseinstellung bereits komplett ersehen und dann ggf. nochmal verändern, bevor man das Knöpfchen tatsächlich betätigt !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger