Käufer hat Ware nicht erhalten (unversicherter Versand) - Wer haftet?

    • Und hier hätte ich dann ein weiteres gleichlautendes Urteil, das zumindest nach der Schuldrechtsreform gefällt worden ist: klopmeier.de/?q=haftung_fur_warenversand
      Die (dürftige) Beschreibung des zitierten Falls/Urteils endet mit der bedenkenswerten

      Anmerkung

      Es zeigt sich, dass kein vernünftiger Anbieter jemals unversichterten
      Versand anbieten sollte. Diese Möglichkeit sollte nur auf ausdrückliche
      Bitte des Käufers gewählt werden, oder wenn sich im Angebot der
      ausdrückliche Hinweis findet, dass der Versand auf Kosten und Gefahr des
      Käufers erfolgt.


      aber

      Auch die Gerichte sind sich nicht einig, darauf wird auch gleich hingewiesen:

      Andere Ansicht: Das LG Berlin stellt in seinem Urteil vom 1.
      Oktober 2003 - 18 O 117/03 - knapp fest, dass die Vertragsparteien bei
      eBay einen Versendungskauf nach § 447 BGB vereinbaren. Danach würde also
      der Käufer das Transportrisiko tragen.
      Bis sich in der Rechtsprechung alle einig sind, sollte der Käufer bei privaten
      Anbietern immer nur versicherten Versand wählen, bzw der umsichtige Vk nur
      verfolgbaren Versand anbieten und nur auf Anfrage davon abweichen. :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"