Bewertungserpressung durch Käufer

    • biguhu schrieb:

      Um die Sache nochmals klar auf den Punkt zu bringen: pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html

      Ausnahmen: Was ist keine Bewertungserpressung?

      Hier haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, wann wir nicht von einer Bewertungserpressung ausgehen:

      ...

      Der Käufer meldet dem Verkäufer, dass der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Er kündigt an, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn der Artikel nicht ersetzt wird.


      Somit liegt nach der Richtlinien von ebay hier keine Bewertungserpressung vor.



      aber der Artikel entsprach doch der Beschreibung...mal vorausgesetzt das man mir das glaubt...
    • So - und jetzt bist Du mir sympatisch.....das ist mal ne ehrliche Sache. Man kann also den (nichtbestehenden) Mangel nicht nachweisen und Du willst keinen Ärger. Nun sei mal so fäir, gib ihr einen Nachlass von 5 Euro und schließ den Scheiß ab......was willst Du dich rumstreiten, evt. hinter noch gerichtlichen Ärger bekommen oder Anwaltskosten übernehmen, wenn es eh so ist ?

      Trink nen Tee, zahl 5 Euro zurück und lerne daraus....

      Manchmal ist Nachgeben besser für die Seele, danach wirst Du dich gut fühlen, versprochen....biete es dem Käufer an und mit 5 Euro bist Du dabei diese Sorge einfach wegzulegen.....

      Du hast ja schon eingeräumt, dass es ein Fehler war, keine detaillierten Fotos zu machen. Alles andere bringt nur noch mehr Ärger und Zeitaufwand....

      Bin froh, dass Du dich nun offen äusserst und wir hier nicht mehr raten müssen ;)

      Vielen Dank !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich persönlich habe dir so lange geglaubt, bis du selbst auf die Definition von Gebrauchtware gekommen bist.

      Hier ist auch niemand, der sich über fehlende Bilder lustig macht oder wie auch immer du das nennst. So etwas passiert. Aber dann thematisiert man so etwas als TE, der glaubwürdig bleiben will, überhaupt nicht erst. Man bleibt, um glaubwürdig zu bleiben, bei der Wahrheit - so schusselig sie auch manchmal sein kann.
    • Oh das is aber nett...ich dachte ihr fallt jetzt über mich her...

      naja die hat sich seither nicht mehr gemeldet...hat auch keine negative Bewertung abgegeben...und einen Fall über ebay oder payPal hat se auch nicht aufgemacht...

      wenn sie sich doch so sicher wäre, dann würde sie das doch machen...oder? Ich habe den 100% Punktestand, weil ich mich echt immer bemüht habe alles richtig zu machen..das waren nun meine ersten Schuhe...und dann sowas...
    • engelchen schrieb:

      ... gib ihr einen Nachlass von 5 Euro und schließ den Scheiß ab...

      ... aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! Ansonsten könnte es ein Eingeständnis sein, das von K-Seite ausgenutzt werden könnte.

      Es ist generell wahrscheinlich besser, einen Auktionsgegenstand in seinem Zustand etwas "schlechter" zu beschreiben, als er tatsächlich ist. So freut sich dann der Käufer und meckert nicht wegen jedem Kratzerchen rum.
      Würde mich freuen, wenn die Sache gut ausgeht ... :thumbup:
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • engelchen schrieb:

      Dann mach ihr nun den Vorschlag und dann sollte die Sache vom Tisch sein !

      :rolleyes:



      ich habe mich gleich bei ebay eingeloggt und der Dame folgendes geschrieben:

      Verkäufer:


      Sehr geehrte Frau X,

      nach einiger Überlegung und um weitere langwierige Streitigkeiten
      zu vermeiden habe ich mich nun doch (aus Kulanz) entschlossen Ihnen einen
      Preisnachlass von 5 € einzuräumen. Teilen Sie mir doch mit, ob Sie damit
      einverstanden sind.


      Freundliche Grüße


      die Dame antwortet immer recht fix, so dass ich euch diese nun präsentieren kann:
      Käufer:

      Erlich zu sagen ist das zu wenig für die Gebrauchspuren. Wenn
      sie mir 20 € geben bin ich zufrieden. Wenn nicht mus ich es leider in der
      Bewertung erwehnen.





      Gruß X

      Also 20 € will ich der nun wirklich nicht geben. Dann hätte ich sie lieber in die Kleidersammlung gegeben.

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    • Keinen Cent würde ich vom Preis weichen, wenn die Qualität der Ware und die Angebotsbeschreibung stimmte. Im Gegenteil - wenn die Käuferin die Schuhe auch noch kaputt gemacht hat und obendrein den Preis senken will, würde ich die Anklage negieren. Hier liegt offensichtlich eine betrügerische Absicht vor. :thumbdown: Aber eigentlich hatte ich das ja vorhin schon geschrieben. ^^

      Warum reibt ihr euch eigentlich wegen eines Beweisfotos auf? Insofern ein Foto existieren würde, wüsste trotzdem niemand ob dieses _nach dem Gebrauch der Schuhe gemacht wurde und somit der Angebotsbeschreibung entspräche. Im Zweifelsfall geht man am Montag zum Schuhladen und macht eine Nahaufnahme von den Schuhen. Metadaten kann man doch ändern. :rolleyes:
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!
    • Da geb ich ich dir auch wieder Recht, das ist einfach zu viel....schreibe ihr nochmal, dass du ihr die 5 Euro erstattest, wenn Sie mag, ansonsten soll sie dir die Schuhe zurück schicken. Nun hättest Du dann wirklich deinen guten Willen gezeigt. Hast Rücknahme und Preisnachlass angegeben....mal sehen, was sie jetzt macht :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn sie jetzt 10 geschrieben haette...

      In dem Fall bekaeme sie von mir umgehend die Antwort, dass ich unter diesen Umstaenden nur die Rueckabwicklung nach Prüfung befuerworte. Sollte die Ware sich nicht mehr in dem von mir versendeten Zustand befinden, würde ich die Überweisung der dann nochmals entstehenden Versandkosten erwarten, damit ich ihr ihre Ware wieder zukommenlassen kann.

      Damit wäre ich dann aber auch mit dem Thema durch.
    • Na die Rückabwicklung hatte ich ihr doch schon angeboten...die möchte sie nicht...sie will unbedingt einen Preisnachlass...sagte aber nie die Höhe, die sie sich vorstellt....auf die 6 € hätte ich dann gerne verzichtet und die Schuhe nebenann in der kirche abgegeben..eine andere junge Frau hätte sich darüber gefreut..

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    • @divisi: Ob hier betrügerische Absichten der Käuferin vorliegen können wir nicht erörtern, noch können wir sicher sagen, dass die Schuhe vor Verkauf einwandfrei und ohne die angegeben Mängel waren.....

      Es gibt nur diese Möglichkeiten:

      1. Verkäufer geht auf Handel ein, erstatten oder nimmt zurück - Sache erledigt, wenn Käufer einverstanden....

      2. Käufer gibt negative Bewertung ab

      3. Käufer macht 2. und geht zum Anwalt

      4. Verkäufer beruft sich auf die Geschichte: "privater Verkauf" und lässt alles auf sich zukommen......was 2. und 3. nicht ausschließt.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Auch wenn ich der Frau gerne geschrieben hätte "Sie möge sich Ihre Bewertung in den PoPo schieben" so habe ihr abschließend folgendes mitgeteilt:




      Sehr geehrte Frau X,





      ich habe versucht Ihnen entgegenzukommen. Ich werde mit
      Ihrer Bewertung leben müssen. Ein weiteres Angebot meinerseits wird es nicht
      geben. Zudem möchte ich Sie bitten, mich diesbezüglich nicht mehr zu
      kontaktieren.






      Freundlichen Gruss

      Ich kassiere nun halt eine negative Bewertung, wenn sie denn dann kommt, und werde entsprechend antworten. Andere Ebayer können ja auch damit leben. Ich bedanke mich nochmal für die vielen Beiträge und die Hilfestellung.
      Aus die Maus...
    • Also ich für meinen teil würde die sache mitterweile auf sich beruhen lassen.
      weil
      1. hat man ihr schon ne rückabwicklung angeboten glaube wahr sogar im 1. post.
      2. weil ihr ebenfalls ein preisnachlass eingeräumt wurde der mit einer dreisten forderung beantwortet wurde
      denke mal damit hat man als VK eigentlich alles getan was man tun konnte.
    • Keinen Cent würde ich vom Preis weichen, wenn die Qualität der Ware und die Angebotsbeschreibung stimmte. Im Gegenteil - wenn die Käuferin die Schuhe auch noch kaputt gemacht hat und obendrein den Preis senken will, würde ich die Anklage negieren. Hier liegt offensichtlich eine betrügerische Absicht vor. :thumbdown: Aber eigentlich hatte ich das ja vorhin schon geschrieben. ^^

      Warum reibt ihr euch eigentlich wegen eines Beweisfotos auf? Insofern ein Foto existieren würde, wüsste trotzdem niemand ob dieses _nach dem Gebrauch der Schuhe gemacht wurde und somit der Angebotsbeschreibung entspräche. Im Zweifelsfall geht man am Montag zum Schuhladen und macht eine Nahaufnahme von den Schuhen. Metadaten kann man doch ändern. :rolleyes:

      Keinen Cent würde ich vom Preis weichen, wenn die Qualität der Ware und die Angebotsbeschreibung stimmte. Im Gegenteil - wenn die Käuferin die Schuhe auch noch kaputt gemacht hat und obendrein den Preis senken will, würde ich die Anklage negieren. Hier liegt offensichtlich eine betrügerische Absicht vor. :thumbdown:
      Ich stimme zu !!!!Will nur als Geschenk haben
    • Auch wenn ich der Frau gerne geschrieben hätte "Sie möge sich Ihre Bewertung in den PoPo schieben" so habe ihr abschließend folgendes mitgeteilt:

      Sehr geehrte Frau X,

      ich habe versucht Ihnen entgegenzukommen. Ich werde mit
      Ihrer Bewertung leben müssen. Ein weiteres Angebot meinerseits wird es nicht
      geben. Zudem möchte ich Sie bitten, mich diesbezüglich nicht mehr zu
      kontaktieren.

      Freundlichen Gruss

      Ich kassiere nun halt eine negative Bewertung, wenn sie denn dann kommt, und werde entsprechend antworten. Andere Ebayer können ja auch damit leben. Ich bedanke mich nochmal für die vielen Beiträge und die Hilfestellung.
      Aus die Maus..
      negative bewerbung ist noch kein beinbruch und wirkt nur 12 monaten
    • Hallo liebe Leute,

      ich bin jetzt sehr verwirrt. Habe eben von PayPal eine Mail mit einem Antrag auf Käuferschutz erhalten. Jetzt will se die Schuhe doch zurückgeben. Ich hatte ihr die Rückabwicklung doch angeboten. Wie würdet ihr reagieren? Zumal die Macke nicht von mir stammt! Hat jemand einen Tipp? Soll ich mir die Schuhe zur Prüfung schicken lassen? Ich meine so kann ich die wohl kaum noch verkaufen.

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    • Die Antwort für den Fall gab es hier schon such doch mal kurz im thread sinngemäss stand in einem Post sie möge dir die schuhe zurück senden du prüfst den zustand und wenn wie versendet erstattet man die kohle ansonsten kriegt sie die Schuhe gegen versandkosten erstattung retoure. zum thema PP geld aufs Giro sichern und gut is kann man danach nur leider kein PP mehr anbieten.
    • Hat sich zum Glück erledigt...habe mit PP gesprochen, der meinte die Frau muss ein Gutachten erstellen lassen, weil PP keine Fotos als Beweis akzeptiert...*der Gutachter wird natürlich feststellen, dass die Schuhe in nicht so gutem Zustand sind...

      allerdings ist mir eingefallen, dass ich ja ne Woche vor Verkauf bei unserem Schuster um die Ecke war, um Impregnierung zu kaufen...bzw. um zu erfragen ob die besagten Schuhe impregniert werden können...ich hatte die Schuhe dabei...
      Eben war ich nochmal da und hab ihm die Sache erzählt...er konnte sich an mich erinnern, da er mich relativ lange beraten hat...er war sofort bereit mir zu bescheinigen, dass sich die Schuhe vor Verkauf in einem absolut neuwertigen Zustand befanden...

      ****Puhhhh da hab ich nochmal Glück gehabt...

      allerdings frag ich mich warum mir das nicht früher eingefallen ist....dann hätten wir uns den Thread hier sparen können......trotzedem super vielen lieben DANK.....für die rege Anteilnahme...

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