Bewertungserpressung durch Käufer

    • Man kann sich auch in gewisse Dinge hineinsteigern. Wenn man die Teilnehmer eines Forums um Hilfe bittet, muß man die dort dargelegten Meinungen Anderer auch akzeptieren und sich selbst zudem selbstkritisch hinterfragen. Dies vermisse ich ein bisschen. Auch die Weigerung, die angeblich so beweiskräftigen Bilder zu zeigen, zeugt doch von einer gewissen Ignoranz.

      Die unscharfen Fotos der VK zeigen Stiefel. Das Foto der K zeigt Stiefel-Vorderkappen mit Gebrauchsspuren. So ein Foto in der Artikelbeschreibung wäre wünschenswert gewesen.

      MirFälltKeinNameEin schrieb:

      ... was Mängelrechte angeht so bin ich juristisch bestens beraten, da mein Freund Jurist ist...und sich mit Mängelrechten auskennt...er hat bereits auch alles durchgeprüft...er hat sogar die Schuhe mit mir zusammen verpackt....

      Ist doch klar, daß Dein Freund (der Jurist) beim Einpacken mitgeholfen hat. Das macht er doch im Zweifelsfall immer gerne ... :] ... weil er sich ja mit Mängelrechten auskennt, der Gute ... :thumbsup:

      MirFälltKeinNameEin schrieb:


      mir ging es ja eher um meine Fragen am Ende....
      Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?

      Es handelt sich hier nicht um eine Erpressung im juristischen Sinne.

      Nur als Denkanstoß:
      "Einerseits muss die Nötigungshandlung zu dem angestrebten Zweck (Bereicherung) verwerflich und damit rechtswidrig sein. Andererseits muss die angestrebte Bereicherung selbst rechtswidrig sein. Daran fehlt es, wenn ein entsprechender zivilrechtlicher Anspruch besteht." de.wikipedia.org/wiki/Erpressung#Rechtslage_in_Deutschland


      MirFälltKeinNameEin schrieb:


      Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht?

      Neiiinn, schon im Vorfeld alle Rechts-Hebel in Bewegung setzen. Wo kämen wir dann hin, wenn vielleicht irgendwann vermutlich irgendsowas passieren könnte.
      Ok, im Ernst. Warten bis es soweit ist. Meine Meinung zu einer negativen Bewertung siehe unten.


      MirFälltKeinNameEin schrieb:


      Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?...

      Im Prinzip ja, aber ...
      ... der Verlauf hängt von den Handelspartnern ab. Man müßte dafür schon einen Grund haben, wie z.B. Streitigkeiten über die angepriesenen und tatsächlichen Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes.
      "in einem neuem gepflegten Zustand" ist eine Eigenschaftsbeschreibung, die (zumindest in diesem Fall) wegen offensichtlich unterschiedlich wahrgenommenen Realität, zu Meinungsverschiedenheiten führt. In Verbindung mit unzureichenden Fotos der Artikelbeschreibung kann es zu Differenzen in der Auslegung der Realitätsbeschreibung kommen. Dies ist bei derartigen ebay-Auktionen oft zu beobachten und nichts außergewöhnliches. Hier ein weiteres Beispiel: http://www.auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=47067#post47067

      MirFälltKeinNameEin schrieb:


      Zukünftig werde ich aber sowas anders handhaben...dein Tipp, dass man sich das zuschicken lässt und prüft...ist gar nicht so blöde...

      Einfach für gebrauchte Sachen die Aussage "neuer Zustand" vermeiden und aussagefähige "scharfe" Bilder einfügen. Dies dürfte doch für einen "alten ebay-Hasen" kein Problem sein.

      Nachtrag wegen Beitrag von 10:19:
      Es ist möglich, daß die K in diesem Fall einen Preisnachlass erzielen will und dabei diesen angeblichen Mangel als willkommene Gelegenheit nutzt. Einfach auf Rückabwicklung bestehen und sich auf keinen Preisnachlass einlassen, denn dies wäre ohne entsprechenden Kommentar ein Eingeständnis. Falls die K sich nicht auf eine Rückabwicklung einläßt und eine negative Bewertung abgibt, einen passenden sachlichen Kommentar dazu einstellen. Die negative Bewertung und Kommentare stehen lassen. Nach meiner Erfahrung schreckt nur eine negative Bewertung eines VK mit passendem Kommentar potentielle Interessenten nicht unbedingt ab. Schreibe in Deiner Bewertung der K, daß sie Nachverhandeln, aber keine angebotene Rückabwicklung wollte. Das sollte genügen.
      So ein Fall (und erwartete Bewertung) ist ärgerlich, aber versuche darüber zu stehen. :) Vielleicht wird auch die Bewertung der K nicht so wie angedroht ...
      Bilder
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      viribus unitis semper et ubique

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • ich zitiere mich mal selbst:"Zudem habe ich Ihr gestern ne Mail geschrieben und ihr, als Vorschlag zur Güte, eine Rückabwicklung angeboten...und siehe da ihre Antwort war, dass Sie die Schuhe behalten und weiterhin einen Preisnachlass fordert...also wollte sie einfach nur handeln..."

      ....ich bin ihr also nochmal entgegengekommen...


      und natürlich akzeptiere ich andere Meinungen...ach und mein Freund ist mir immer gerne behilflich...das ist doch gut...
    • Jetzt möchte ich mich auch mal einmischen, obwohl auch meine Zeilen nichts mit den eigentlichen Fragen der Threaderstellerin zu tun haben:

      Fairhandel schrieb:

      Es ist möglich, daß die K in diesem Fall einen Preisnachlass erzielen will und dabei diesen angeblichen Mangel als willkommene Gelegenheit nutzt. Einfach auf Rückabwicklung bestehen und sich auf keinen Preisnachlass einlassen, denn dies wäre ohne entsprechenden Kommentar ein Eingeständnis.
      Bei einer Rückabwicklung zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich ein weiteres Problem: Die Schuhe sind laut Angaben der Verkäuferin inzwischen durch die Käuferin beschädigt worden. Wenn also die Kratzer zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden waren, ist nicht nur die Anklage der Käuferin falsch, sondern auch die Rücknahme ohne Ausgleich für die Wertminderung. Anders gesagt: warum sollte denn die Verkäuferin jetzt die ruinierten Schuhe zurücknehmen? Da kann ja jeder kommen, gebrauchte Waren kaufen, sie beschädigen und Preisminderung verlangen. ?(

      (Ironiemodus an)
      Wenn die Käuferin in diesem Fall damit durchkommt, werde ich Ware künftig nach Erhalt absichtlich beschädigen und Preisminderung verlangen. Ätsch! :tongue:
      (Ironiemodus aus)

      Der Neupreis solcher Schuhe beträgt laut Angaben der Verkäuferin 149,98 €. In einem "neuen gepflegten Zustand" brachten sie 26,05 € ein. Was sind diese Schuhe nun mit den Beschädigungen dann wohl noch Wert? Ich vermute nicht mehr als einen Obulus.

      Der Streitwert ist nicht sehr groß, ich wüsste dennoch nicht warum sich die Verkäuferin in Unterwürfigkeit üben soll - insofern sie beschwören kann das Obermaterial der Schuhe sei bei Übergabe an die Käuferin unbeschädigt gewesen. Hier geht es wohl um mehr als eine (möglicherweise negative) Bewertung.
      Geizt mit Abkürzungen wo immer es Sinn macht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von divisi () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

    • MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Ich habe noch andere Bilder auf dem Rechner, die belegen, dass die Macke z.B. die bei den Bildern der Dame plötzlich auftaucht, vorher nicht da war.

      Wenn dies der Fall ist, verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Warum präsentierst du uns diese Fotos nicht, wenn du unseren Rat suchst? Warum läßt du uns hier einen längeren Thread lang im Trüben fischen? Du könntest mit nur einem Streich nicht nur die weitere Diskussion hier deutlich verkürzen, sondern auch den Schlagabtausch mit der Käuferin ersparen.

      Stattdessen gibst du den Spekulationen auch noch Nahrung.

      esperans schrieb:

      Die Schuhe wurde als „gebraucht“ verkauft, so dass mit allgemeinen Gebrauchsspuren zu rechnen ist. Auch wenn man den gebrauch nicht als normale Gebrauchsspur sehen will.

      So einfach ist die Sache nicht, denn der Zustand ist in der Auktionsbeschreibung auch als neu und gepflegt angegeben worden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • "Wenn dies der Fall ist, verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Warum präsentierst du uns diese Fotos nicht, wenn du unseren Rat suchst?"

      Weil ich nicht darum gebeten habe, darüber zu philosophieren ob ich im Recht oder im Unrecht bin.
      Ich habe zu meinem Fall folgende Fragen gestellt:
      Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann? Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht? Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?
    • Wenn du ein solches Problem in einem Auktionsforum präsentierst, dann wirst du nicht verhindern können, daß man den ganzen Fall betrachtet und nicht nur den von dir gewünschten Teilaspekt, zumal du das Problem auch in seiner vollen Breite hier selbst präsentiert hast.

      Die Einschätzung solcher Sachverhalte hat für den außenstehenden Forenuser, dessen Rat du aktiv gesucht hast, gerade auch was mit Glaubwürdigkeit zu tun. Die unterwanderst du gerade selbst massiv. Es gibt keinen rationalen Grund, die Fotos hier nicht zu zeigen. Ganz im Gegenteil: Sie würden Licht ins Dunkel bringen.

      Zur Frage der Bewertungserpressung: Hier wird es wohl darauf ankommen, wie der Mitarbeiter, an den du gerätst, die Mail interpretiert. Ich würde hierin kein Grund sehen, eine eventuell abgegebene Rote zu löschen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wenn du ein solches Problem in einem Auktionsforum präsentierst, dann wirst du nicht verhindern können, daß man den ganzen Fall betrachtet und nicht nur den von dir gewünschten Teilaspekt, zumal du das Problem auch in seiner vollen Breite hier selbst präsentiert hast.


      Nun das wollte ich auch nicht verhindern...ich habe mich auch nicht darüber beschwert...


      biguhu schrieb:


      Die Einschätzung solcher Sachverhalte hat für den außenstehenden Forenuser, dessen Rat du aktiv gesucht hast, gerade auch was mit Glaubwürdigkeit zu tun. Die unterwanderst du gerade selbst massiv. Es gibt keinen rationalen Grund, die Fotos hier nicht zu zeigen. Ganz im Gegenteil: Sie würden Licht ins Dunkel bringen.


      Ich habe keinen aktiven Rat gesucht sondern zu diesem Sachverhalt allgemeine Fragen gestellt. Nun das mit der Glaubwürdigkeit kann man sehen wie man möchte. Ich glaube nicht, dass ich meine Glaubwürdigkeit in einem Forum in Frage stellen lassen muss.


      biguhu schrieb:


      Zur Frage der Bewertungserpressung: Hier wird es wohl darauf ankommen, wie der Mitarbeiter, an den du gerätst, die Mail interpretiert. Ich würde hierin kein Grund sehen, eine eventuell abgegebene Rote zu löschen.



      Na dann hoffe ich mal auf einen wohlgesonnenen Mitarbeiter.
    • Gut, wenn Du das so willst, hier die Antworten, aber auf weiter Hilfe kannst Du offenbar verzichten...dann wirst Du damit alleine klar kommen müssen !

      Weiß jemand, ob man bei Bewertungserpressung seinen Handelspartner schon vorher, also bevor er eine neg. Bewertung abgibt, melden kann?


      Du kannst melden was Du magst und wann Du magst, ob es was bringt entscheidet der SB im Einzelfall !

      Wenn nein, hat jemand schon Erfahrung mit Bewertungslöschungen? Abwarten bis Käufer das durchzieht?


      Was sonst, bevor er es nicht durchzieht, kannst Du auch nichts löschen lassen !

      Sind nachträgliche Preisverhandlungen überhaupt zulässig?


      Nicht, solange das Angebot so übersendet wird, wie es beschrieben wurde, der Rest ist Ansichtssache und wird wie ggf. in deinem Fall im Zweifel per Gericht entschieden.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • biguhu schrieb:



      Zitat von »esperans«

      Die Schuhe wurde als „gebraucht“ verkauft, so dass mit allgemeinen Gebrauchsspuren zu rechnen ist. Auch wenn man den gebrauch nicht als normale Gebrauchsspur sehen will.

      So einfach ist die Sache nicht, denn der Zustand ist in der Auktionsbeschreibung auch als neu und gepflegt angegeben worden.



      Irgendwie wird bei den ganzen Spekulationen vergessen, dass der Mangel erheblich sein muss. Der Gebrauch der Sache muss also gravierend eingeschränkt sein (z.B. Reißverschluss defekt oder Sohle löst sich ab). Also eigentlich ist die Sache doch ganz einfach.;-)
    • Für mich als Käufer, so wie du dich hier darstellst, wäre die Sache ganz einfach.

      Sachlich und aussagkräftig rot und dann rüber zur Tagesordnung. Mit VK wie dir wollte ich mich nicht weiter ärgern aber auch anderen die Chance geben, von vornherein einen Bogen zu machen.
    • MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Irgendwie wird bei den ganzen Spekulationen vergessen, dass der Mangel erheblich sein muss. Der Gebrauch der Sache muss also gravierend eingeschränkt sein (z.B. Reißverschluss defekt oder Sohle löst sich ab). Also eigentlich ist die Sache doch ganz einfach.;-)

      Nö, es reicht bereits, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. In diesem Fall reden wir von der Eigenschaft "neuer gepflegter Zustand".



      MirFälltKeinNameEin schrieb:

      Ich glaube nicht, dass ich meine Glaubwürdigkeit in einem Forum in Frage stellen lassen muss.

      Du erwartest aber, daß wir die Glaubwürdigkeit der Käuferin in Frage stellen. Du würdest uns nicht vielleicht ihren Nick nennen, damit wir sie auch hierher einladen können?
      Im übrigen wirst du mit dieser Einstellung in allen gleichartigen Foren auf Skepsis stoßen. Du machst dir das Leben selber schwer. Und nimm bitte "Leben" jetzt nicht zu wörtlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Warum so unfreundlich...?


      ..........wieso unfreundlich ? Ich bin - genau wie Du wolltest nur auf deine gestellten Fragen eingegangen-...offensichtlich kannst Du Kritik dahingehend was Du geschrieben hast nicht vertragen. Wenn Du hier rein sachlich vorgehen möchtest, dann mache ich das auch. Das hat nichts mit Unfreundlichkeit zu tun ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wassn das wird jetzt dieser typische Forenhickhack...???? Man weigert sich irgendeiner Aufforderung nachzukommen, nämlich irgendwelche Bilder hochzuladen und dann wird man hier rund gemacht? Ich werde getadelt, weil ich mich hier nicht anständig präsentiere? Oh Je....Letzten Endes geht es doch darum...Käufer kauft entsprechend der Bilder und der Artikelbeschreibung gebrauchte Schuhe. Selbst wenn kein Makel in der Artikelbeschreibung steht und neuer gepflegter Zustand angegeben wird, dann erfragt man evtl. ein Nachrreichen von Fotos oder fragt nach speziellen Gebrauchsspuren. Tut man das nicht, so hat man den Schaden und sollte sich später nicht beschweren. So sehe ich das. Ihr könnt natürlich gerne eine andere Meinung dazu haben.

      Die vereinbahrte Eigenschaft waren gebrauchte Schuhe. Die Käuferin hätte mich fragen müssen, was ich unter einem neuen gepflegten Zustand verstehe. Und als ich die Schuhe verschickt habe, waren diese in einem neuen gepflegten Zustand. Wenn die Käuferin dann Neuwahre erwartet, so kann ich nichts dafür.
    • Selbst wenn kein Makel in der Artikelbeschreibung steht und neuer gepflegter Zustand angegeben wird, dann erfragt man evtl. ein Nachrreichen von Fotos oder fragt nach speziellen Gebrauchsspuren. Tut man das nicht, so hat man den Schaden und sollte sich später nicht beschweren.


      DER VERKÄUFER ist für das Angebot verantwortlich, nicht der Käufer...deine Ansicht ist hier völlig falsch ! Ein Käufer hat nicht die Pflicht nach bestehenden Mängeln, die nicht in der Beschreibung erklärt werden zu fragen, sondern der Verkäufer hat alle Mängel in der Artikelbeschreibung aufzuzählen. Tut er dies nicht, in dem Bewusstsein, dass der Artikel einen Mangel hat, könnte man ihm arglistige Täuschung vorwerfen !

      So langsam widersprichst Du dir aber komplett selber und das wirft bei mir noch mehr Zweifel auf, dass diese von dir benannten Fotos tatsächlich exestieren !

      1. Was hätte denn der Käufer erfahren, hätte er dich angeschrieben

      und

      2. warum und mit welchem Grund zeigst Du uns die Fotos nicht. Dazu hast noch nicht Stellung bezogen. Musst Du auch nicht, wenn Du nicht magst. Bleibt alles bei dir, aber bitte behaupte nicht, wir würden gegen dich wettern. Denn dein jetziges Verhalten diesbezüglich ist nicht nachvollziehbar. Ich habe dir deine Ausgangsfragen beantwortet, so wie Du wolltest. Dann fängst Du an, gegen das Forum und die Antwortgeber zu wettern...warum ?

      Das Problem ist, Du hast nach deiner Beschreibung wie zitiert so gut wie neue Schuhe in gepflegtem Zustand verkauft, diese hatten offensichtlich einen Mangel, der nicht benannt wurde. Bisher konntest Du das nicht widerlegen. Musst Du auch als Privatverkäufer nicht, aber dann wunder dich doch nicht, wenn Du schreibst, dass Du anderer Meinung bist, dass wir danach fragen, bzw. nach den Belegen/Fotos fragen, die Du hier aus bisher ungeklärten Gründen nicht präsentieren magst.

      Wir hätten dir gerne geholfen, aber wie denn, wenn Du hier deine angeblichen Beweise zurückhälst ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun dann werde ich das jetzt mit den Fotos erklären...ich habe keine Nahaufnahme! Ich habe das Foto, welches ich auch bei ebay eingestellt habe noch mit Blitzlicht aufgenommen. Aber ich habe es bereits gelöscht. Dieses zeigte aber eben keine Draufsicht. So wie die Käuferin das gemacht hat. Um ehrlich zu sein, es war mir einfach peinlich zuzugeben, dass ich so dämlich war und keine Nahaufnahme vorher gemacht habe. Ich war einfach so überzeugt von dem Zustand der Schuhe, dass ich mit einer Käuferin die Mängel geltend machen möchte nicht gerechnet habe. Ich kann nur schwören, dass der Makel vorher nicht da war. Naja ich dachte nicht, dass ihr das so genau wissen wollt. Ich sehe meinen Fehler auch ein und hätte nicht laut rumtönen sollen, dass ich Beweisfotos habe. Wenn die Dame mich vorher danach gefragt hätte, dann hätte ich nochmal ne Nahaufnahme gemacht. Vermutlich wäre es aber dann auch nicht zu diesem Disput gekommen, weil sie dann keine Chance gesehen hätte, im nachhinein den Preis zu drücken.
    • Um die Sache nochmals klar auf den Punkt zu bringen: pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html

      Ausnahmen: Was ist keine Bewertungserpressung?

      Hier haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, wann wir nicht von einer Bewertungserpressung ausgehen:

      ...

      Der Käufer meldet dem Verkäufer, dass der gelieferte Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Er kündigt an, eine negative Bewertung zu hinterlassen, wenn der Artikel nicht ersetzt wird.


      Somit liegt nach der Richtlinien von ebay hier keine Bewertungserpressung vor.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.