FAMILIENRECHT
Yacht gehört zum Hausrat
Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu entscheiden, was zum sogenannten Zugewinn oder zum Hausrat gehört. Eine Motoryacht im Wert von 42.000,- EUR ist dann dem Hausrat zuzurechnen, wenn sie zur Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Familie genutzt wird und nicht nur den persönlichen Interessen einer der Eheleute dient.
Urteil:
OLGR Dresden, Aktenzeichen: 232/03
Yacht gehört zum Hausrat
Bei der Vermögensauseinandersetzung ist zu entscheiden, was zum sogenannten Zugewinn oder zum Hausrat gehört. Eine Motoryacht im Wert von 42.000,- EUR ist dann dem Hausrat zuzurechnen, wenn sie zur Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Familie genutzt wird und nicht nur den persönlichen Interessen einer der Eheleute dient.
Urteil:
OLGR Dresden, Aktenzeichen: 232/03
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