Versehentlich falsche Artikelbeschreibung - Rückerstattung

    • Also an alle anderen... wenn man höflich fragt, bekommt man auch einen Link, wie Ihr seht...!

      Zur Sache:

      Im Grunde genommen wurde hier bereits alles gesagt. Es wurden sogar Hinweise auf den § 119 BGB gebracht, mit denen ich allerdings sehr vorsichtig umgehen würde, denn ein Inhaltsirrtum schließt einen Anspruch auf Schadensersatz nicht aus, also dieser Schuss kann ganz gehörig in die Hose gehen.

      Da du der Käuferin gegenüber ja bereits erklärt hast, du würdest das Glätteisen zurücknehmen, kannst du dich ja mit ihr darüber einigen, dass Sie dir den Artikel zurücksendet und du nach Erhalt der Ware das Geld überweist.
      Sofern die Käuferin darauf besteht, den Artikel mit DHL zurückzusenden, ist das doch gar kein Problem. Das Nachweis-Päckchen innerhalb von Deutschland kostet 4,90 EUR (max. 60x30x15cm, bis 2 kg) und ist bis zu einem Warenwert von 25,- EUR versichert. Also optimal für diese Angelegenheit.

      Alle anderen Fragen sind erstmal nebensächlich bzw. unbegründet. Man muss hierbei auch nicht zwingend Jurist sein, um eine wohlwollende einvernehmliche Lösung zu finden. Unterbreite ihr dieses Angebot, lehne dich zurück und warte die Antwort ab.
      Sollte Sie anwaltlichen Rat einholen wollen, steht ihr dies selbstverständlich frei. Dieser wird ihr aber auch nichts anderes sagen. Außerdem gehe ich bei einem Streitwert von unter 25,- EUR nicht unbedingt davon aus, dass irgendeine Seite einen Anwalt zu Rate ziehen wird.
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Danke Cast Away :)

      Hm, also cih habe sogar gesehen, dass das ganz normale kleine Päckchen nur 4,10 kostet. Werde ihr also ganz sicher nicht 6,90 €, so wie sie es gerne hätte, erstatten. Und Geld bekommt sie erst zurück, wenn das Glätteisen bei mir angekommen ist. So werde ich es machen ;)
      Heute hat sie sich aber noch gar nciht bei mir gemeldet.. ;) Hatte ihr nämlcih geschreiben, dass das ganze nur vostatten geht, wenn sie dem Abbruch der Transaktion zustimmt. Und das hat sie noch nicht getan.. Und ich habe sie zudem nach diesen ganzen "missverständnissen" gefragt und eine Stellungnahem erbeten (ich weiß, das muss sie nciht tun, aber interessieren würde es mich trotzdem mal)
    • Habe mich grade mit dem Kundenservice von Ebay in Verbindung gesetzt. Und ja, cih kann erst den Artikel zurückfordern, dann das Geld zurücküberweisen.

      Naja, der Kundenservice wie mich auch noch daraufhin, etwas vorsichtiger mit den Formulierungen zu sein, und dass, wenn der Fall nicht geschlossen wird, automatisch an das
      Sicherheitsteam wenden und dort diesen Fall melden kann. Bei
      einem Verstoß gegen den Ebay Grundsatz behält Ebay sich vor, Maßnahmen
      gegen mein Mitgliedskonto zu ergreifen.

      Na wunderbar, und der Kundenservice sieht natürlich nicht die etlcihen Emails, die vorher schon geschrieben wurden (warum ich eben so genervt bin)

      Ich kopiere jetzt hier mal rein, was ich geantwortet habe (von unten nach oben lesen)


      silberfischi201010.10.10 um 15:36:57 MESZeine Einigung meinerseits sei nicht möglich, finde ich mehr als anmaßend. Also ist eine Rückerstattung
      aller ausgelegten Kosten in ihrem Verständnis keine Einigung? Ich habe mcih sogar sofort bereit erklärt
      , die 19,15 € plus die erneuten Versandkosten zu tragen.
      Und wie gesagt, es ist durchaus legitim,
      den Artikel erst zurückzuerhalten, und dann den Preis zu erstatten. Und von diesem Recht möchte ich
      eben Gebrauch machen!


      silberfischi201010.10.10 um 15:34:01 MESZ"Hallo, vielleicht ist eine finanzielle Einigung sinvoller???? Wenn ich das Eisen zurückschicke kommt
      ja für sie auch wieder Rückportokosten zustande!!!
      Würde verischert schicken, das heißt DHL 6,
      90Euro.
      Danke für die Antwort.
      Schönen Abend Marion Staadt"

      Und da ich mich eben nicht um eine
      Entgegenkommen von 6,90 € bereit erklärt hatte, wäre es schön gewesen, den Artikel einfach zurückzuschicken.
      Aber scheinbar ging es Ihnen gar nciht um einen Einigung. Und mir dann zu unterstellen,

      silberfischi201010.10.10 um 15:32:19 MESZAuf Ihren Hinweis, dass der Artikel als neu eingestellt wurde, obwohl er offensichtlich gebraucht ist
      , habe ich direkt am gleichen Tag, drei Stunden später "Hallo s_stephan,

      Oh Mist!! Das war keine
      Absicht! Das musste "gebraucht" heißen.*schäm* Ich überweise den Geldbetrag im Austausch gegen das
      Glätteisen zurück, wenn das in Ordnung ist?

      Viele Grüße

      - sweetprincipessa82"
      zurückgeschrieben.
      Worauf hin von Ihnen das hier zurückkam:

      silberfischi201010.10.10 um 15:15:06 MESZUnd für das "nochmal für Blöde" möchte ich mich schon mal entschuldigen. Aber es nervt mich wirklich
      , dass wir bestimmt 10 Nachrichten über Ebay hin und herschreiben, ich Ihnen immer und immer wieder
      geschrieben habe, dass ich das Glätteisen zurücknehme. Und mehr als mich entschuldigen und zurücknehmen
      kann ich ja nun auch nciht! Oder wie sehen Sie das?



      silberfischi201010.10.10 um 15:09:08 MESZIch verstehe bis heute Ihr Problem nun wirklcih nciht! Was möchten Sie denn mehr als eine Rückerstattung??
      Und dass ich einer Preisverhandlung nicht zustimme, sollten Sie akzeptieren. Mehr habe ich dazu nicht
      mehr zu sagen!

      silberfischi201010.10.10 um 15:06:44 MESZdie 4,10 € Versandkosten auf Ihr Konto überweisen.


      silberfischi201010.10.10 um 15:06:07 MESZdass ich Ihnen vorweg lediglcih die Ihnen bei Rücksendung entstehenden Portokosten erstatten muss und
      den Rest eben bei Erhalt des Pakets. Dies sei von mir ein durchaus legitimes Recht.
      Und er legte mir
      nahe, Ihnen mitzuteilen,d ass es in unserem beider Interesse läge, es wieder per Hermes zu verschicken
      zwecks Rückverfogung des Pakets. Und da ich denke, dass es Ihnen durchaus möglich ist, in den von
      ihrer Arbeitstelle weniger als einen Kilometer entfernten Hermes Shop zu gehen, werde ich Ihne

      silberfischi201010.10.10 um 15:02:45 MESZIch habe bereits in meiner ersten Antwort auf die Info, dass die Artikelbeschreibung wohl nicht stimme
      , einen Fehler meinerseits eingeräumt und ohne Aufforderung angeboten, den Preis zurückzuerstatten
      inklusive des neuen Portos. Da ich meine ausgelegten Kosten (die Verkaufsprovision) zurückhaben möchte
      , habe ich Sie geben, einem Abbruch zuzustimmen. Was Sie bisher aber nciht getan haben. Stattdessen
      haben Sie mcih angemahnt!
      Habe grade mit dem Kundenservice gesprochen und der klärte mich auf,

      silberfischi201010.10.10 um 14:29:43 MESZEinigung seitens des Käufers war nicht möglcih! Den Preis um die Hälfte zurückfordern ist mehr als
      unverschämt. Und aufgrund vieler Lügen sind Sie alles andere als vertrauenswürdig. Da ich sowieso
      eine schlechte Bewertung von Ihnen bekommen werde, werde ich auch auf Ihren Vorschlag, erst das Geld
      zurückzuerstatten, nicht eingehen!

      silberfischi201010.10.10 um 14:26:59 MESZNun noch mal für blöde: Ich nehem das Glätteisen zurück. Sie bekommen Ihre Kosten erstattet, sobald
      das Glätteisen bei mir angekommen ist. Aufgrund mehrere Lügen Ihrereseits lasse ich mich nicht darauf
      ein, erst das Geld zu ertatten. Post von meinem Anwalt wird in den nächsten Tagen eintreffen nach
      Rücksprache mit Hermes. SChriftverkehr bereits weitergeleitet

      s_stephan10.10.10 um 13:57:04 MESZArtikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Braun Glätteisen mit einstellbarer Temperatur (Artikelnr. 250699463153)
      Zahlungsmethode: Banküberweisung
      Zahlungsdatum: 27. Sep. 2010
      Weitere Informationen: Artikelbeschreibung lt. Ebay Neu:Neuer,unbenutzter Artikel in ungeöffneter OVP.Geldüberweisung am
      27.9.10. Lieferung:5.10.2010 Glätteisen über 1 Jahr alt laut Garantiekarte und benutzt!!!!Einigung
      seitens Verkäufer leider nicht möglich. Warte auf Rücküberweisung meines Geldes (19,15 Euro) sobald
      Kontogutschrift da, geht die Ware auf den Rückweg zum Verkäufer. Rücksendung bis Do. 14.10.10 bei
      Geldeingang möglich, dann bin ich in Urlaub, Versand dann ab dem 25.10.2010 wieder machbar. Netter
      Gruß
    • Habe jetzt auch die Privatadresse des Bieters. Komisch, laut Hermes ist der nächste Paket Shop ganze 100 Meter entfernt. Und da zu schreiben, man habe keine Paketannahme in der Nähe, ich solle ihr bitte 5,90 € Porto bezahlen für DHL finde ich eine Farce! Sorry, da fehlen mir die Worte..
    • Ich kann über diesen Thread nur den Kopf schütteln, kleinkariert hoch 10 oder typisch deutsch eben :wallbash

      Die Verkäuferin hat einen Fehler gemacht und macht ein Fass auf wegen 2,80 Euro Differenz bei den Portokosten, ich hätte die 6,90 Euro überwiesen und gut für beide Seiten, wenn man sonst keine Sorgen hat.......oh wie ist das Leben doch so schön



      Zu Hermes muss man sagen das die Fahrer teilweise selbst unterschreiben, oder irgendeinen Namen auf dem Scanner eintragen, sich darüber aufregen und Betrug vermuten ist krank und hirnrissig in meinen Augen, und wer dann noch die 0900/xxxx Hotline anruft der ist doch selber schuld, es gibt völlig normale 040/xxxxx Rufnummern, für Sendungsstatusabfrage (welcher aktueller ist als der im net der oft tagelang hinterher hängt)für Reklamation und sogar für Nachforschungen :D
    • @HänselundGretel

      1. Du solltest den Aussagen der ebay-Hotline, an der in der Regel irgendwelche Aushilfen sitzen, mit deutlich mehr Skepsis begegnen. Der Sachmangel ist zugegeben, die Rückabwicklung hat Zug um Zug zu erfolgen. Mit Nichten hast du das Recht, zunächst die Ware zu fordern. Da du den Fehler gemacht hast, solltest du nun in Vorleistung treten.

      2. Wäre ich an der an der Stelle der Käuferin, hättest du schon lange eine negative Bewertung. Die Ware hätte ich mit der Post verschickt mit einem beiliegenden Brief, der eine Frist zu Rückzahlung des gesamten Betrages incl. aller Versandkosten beinhaltet. Danach eben Mahnbescheid...

      Ich finde es völlig daneben, daß du dich hier um 1 oder 2€ streitest, obwohl das ganze ausschließlich auf deinen Fehler zurückzuführen ist. Mir ist so etwas ähnliches auch schon mal passiert. Selbstverständlich habe ich ohne Zögern und Diskussionen alle Folgekosten getragen. Das solltest du auch tun!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich weiß nicht, wie oft ich es ncoh sagen muss, aber ich werde ihr doch die Kosten vollständig erstatten. Und aufgrund der Tatsache, dass sie versucht hat, mich zu betrügen, werde ich ganz sicher nicht in Vorleistung treten, da ich mir zu hundert Prozent sicher bin, dass ich dann die Ware nie zurückerhalten werde. Und die negative Bewertung ist mir inzwischen völlig egal, da ich nun echt die Nase voll von Ebay habe und nichts mehr über Ebay machen werde..
    • Sehe ich halt anders. Fehler können passieren und ich habe ja sofort angeboten, den Artikel zurückzunehmen. Aber zu behaupten, ein Paket sei nicht angekommen, obwohl diejenige es laut Unterschrift am Tag zuvor selbst angenommen hatte, ist für mich ncihts versehentlcihes mehr. Genau so gut, wie zu behaupten, man habe keinen Hermes Shop in der Nähe so nach dem Motto, die kann das doch eh nciht nachvollziehen, finde ich frech.

      Ich weiß nicht wie ihr es handhabet, aber wenn ihr in 3 Mails 4 mal wegen Kleinigkeiten (!) angelogen werdet, würdet ihr dann noch in Vorleistung treten, obwohl ihr es nicht müsst? Würdet ihr so jemanden vertrauen? Und ich habe mir die Bewertungen der Käuferin angeschaut, wie sie andere Verkäufer bewertet hat. Und da wurde vor kurzem eine rote Bewertung von Ebay revidiert..

      Wie gesagt, die schlechte Bewertung bekomme ich sowieso, egal, was und wie ich es mache.
    • Ich weiß nicht wie ihr es handhabet, aber wenn ihr in 3 Mails 4 mal wegen Kleinigkeiten (!) angelogen werdet, würdet ihr dann noch in Vorleistung treten, obwohl ihr es nicht müsst? Würdet ihr so jemanden vertrauen? Und ich habe mir die Bewertungen der Käuferin angeschaut, wie sie andere Verkäufer bewertet hat. Und da wurde vor kurzem eine rote Bewertung von Ebay revidiert..

      Wie gesagt, die schlechte Bewertung bekomme ich sowieso, egal, was und wie ich es mache.
      Das sehe ich nicht bei deinem Käufer, die einzige rote in letzer Zeit wurde nur kommentiert, aber nicht revidiert!
      Und der Käufer gibt vernünftige, erläuternde Berwertungen.
      Ob du nun "wegen Kleinigkeiten" schwindelst?

      Zu dem ganzen Streit, wie man in den Wald ruft ... usw

      Wenn du schon unterstellst, dass dein Käufer dich um 2 Euro Porto "betrügen" will (Betrug wär anders!)
      und du in entsprechendem Tonfall mit ihm kommunizierst (
      "für blöde"),

      und das alles aufgrund DEINER falschen Artikelbeschreibung, die
      dem Käufer nichts als unnötigen Aufwand und Zeitverlust beschert hat,

      dann solltest du dich nicht noch darüber beschweren,
      wenn du zurecht entsprechend deines Verkaufverhaltens bewertet wirst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Es geht nciht um zwei Euro, sondern darum dass ich mir sicher bin, dass sie mir das Glätteisen nicht zurückschicken wird. Und sie somit Geld und Glätteisen am Ende hat. Aber ist egal. Bin raus hier. Kann das ganze vor mir selber gut rechtfertigen und mit den Konsequenzen kann ich auch guten Gewissens leben :)
    • HänselundGretel schrieb:

      Es geht nciht um zwei Euro, sondern darum dass ich mir sicher bin, dass sie mir das Glätteisen nicht zurückschicken wird. Und sie somit Geld und Glätteisen am Ende hat.

      Da müßte die gute Dame aber schon reichlich dämlich sein, denn für dich wäre es ein Leichtes, mit einem Mahnbescheid an das Geld zu gelangen. Zudem: Eine Straftat wegen 20€ begehen? Nicht, wirklich...

      HänselundGretel schrieb:

      Kann das ganze vor mir selber gut rechtfertigen und mit den Konsequenzen kann ich auch guten Gewissens leben

      Wenn es die Käuferin drauf anlegt, dann wird dich der Spaß noch weit mehr als die 20€ kosten, dann nämlich, wenn sie dich auf Rückabwicklung verklagt.

      Wie kann man bloß so engstirnig sein... :wallbash
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mir ist da was unklar...

      Also ich fasse mal zusammen:
      K: meckert das Artikel nicht neu sondern gebraucht ist...ersteigert dieses vermeintlich neue Glätteisen von Braun für 15,15 € (Neupreis ca. 60 €)
      -> woher weiß denn K das Glätteisen nicht neu ist...ist das denn defekt, verklebt dreckig? was hat K. denn dazu gesagt? sollte diese Frage schon beantwortet worden sein, so habe ich sie überlesen...
      V: sagt ok...schick zurück...mein Fehler...
      K: weigert sich und will erst Geld, dann schickt sie es erst zurück?


      Da würde ich mich nicht drauf einlassen...normales Prozedere ist, dass K Artikel schickt und dann das Geld bekommt...wenn K. sich nicht darauf einlässt...würde ich das ganze abhaken...Geld behalten uns gut ist....
      *das ist echt Querulantentum....wenn ich z.B. ne gebrauchte Jacke kaufe und da hängt der Knopf auf halb acht...dann nähe ich ihn an...und nerv nicht den VK....das er mir das Nähgarn bezahlt.....man kann als K auch echt übertreiben...
    • MirFälltKeinNameEin schrieb:

      -> woher weiß denn K das Glätteisen nicht neu ist...ist das denn defekt, verklebt dreckig? was hat K. denn dazu gesagt? sollte diese Frage schon beantwortet worden sein, so habe ich sie überlesen...

      Ja, die Frage ist bereits beantwortet. Die Verkäuferin hatte die Ware bereits benutzt und ihren Fehler sofort zugegeben. Der Sachmangel steht hier also gar nicht zur Diskussion.

      MirFälltKeinNameEin schrieb:

      normales Prozedere ist, dass K Artikel schickt und dann das Geld bekommt...

      Ich weiß zwar nicht, was du mit "normal" meinst, aber den gesetzlichen Vorgaben entspricht es nicht. Hier hat die Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen. Da dies im Online-Geschäft kaum möglich ist, muß hier jemand freiwillig in Vorleistung treten. Daß es aber diejenige nicht sein möchte, deren Fehler das Dilemma überhaupt erst ausgelöst hat, ist nicht nur fragwürdig, sondern kann auch rechtlich ganz schön in die Hose gehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • was soll denn da rechtlich in die Hose gehen...???? Auch wenn der VK zugegeben hat, dass er das Glätteisen benutzt hat, so sehe ich nicht wieso er jetzt das Risiko eingehen sollte das Geld zu zahlen um dann das Glätteisen nicht wiederzusehen...???? Wegen eines Fehlers sollte der TE sich nicht alles gefallen lassen....

      ich denke das VK seinen Willen zur friedlichen Lösung gezeigt hat aber das der K sich doch sehr aufspielt.....und das zeigt doch, dass der K nicht unbedingt an einer friedlichen Lösung interessiert ist....

      Normal ist, dass das Risiko hier voll und ganz bei VK liegen würde, wenn er erst zahlt....und das würde ich ihm nicht raten....Zug um Zug heißt auch, dass K ihm durchaus hätte anbieten können, dass er dem VK den Versandbeleg vorlegt, so dass dieser dann das Geld anweist...PP macht das doch auch so...K bekommt Geld, wenn er den Versandbeleg vorzeigt....
    • Ich würde mal behaupten, das der VK in einer ziehmlich miesen verhandlungsposition steht.
      Er hat zwar einen fehler gemacht und diesen eingeräumt, was aber nicht heisst das sich der K das gefallen lassen muss. Ich an der K stelle würde solangsam aber sicher nen dicken hals bekommen und auf Vertragserfüllung bestehen also ein neues Produkt wie es versprochen war, bzw in der auktion beschrieben wurde sollte juristisch haltbar sein und dem VK würden dann wohl solangsam die augen überlaufen.
      Desweiteren und was solls wenn sie die Ware nicht raus rpück ??? in dem moment hat man als VK die besseren karten, weil man den K wegen nicht erfüllung (der rückabwicklung am schlawitchen hätte)
      Sollte man mal drüber nach denken. und ich sehe es so das es um 2,80 geht weil sonst würde man nicht x-mal sagen da ist nen hermes und da kannste hin gehen. und die wortwahl mancher mails ist unter aller egal wie genervt man ist man sollte immer die etikette wahren gerade in so einem fall wo man eigentlich die schlechteren karten hat.
    • Ich sehe das anders...es kommt eh selten vor, dass der VK einen Fehler eingesteht...zudem hat er die Rückabwicklung und die Erstattung der Versandkosten angeboten...und nun streitet sich der K rum, wie er das Glätteisen verschickt...*Sorry aber das würde ich mir als VK nicht gefallen lassen...hier gehts nicht um 2,80 € sondern um das Prinzip.....Ausserdem scheint es mir doch sehr merkwürdig, dass der K zuerst behauptet hat, dass das Glätteisen nicht angekommen sei...also irgendwie ist der K streitsüchtig oder er will was rausschlagen...ich meine 2,80 € sind 2,80€*vermutlich will K sich davon ein Eis kaufen...*IRONIE...aber wieso sollte der VK ihm das Eis bezahlen...er gesteht dem K doch nun wirklich genug zu....