Versehentlich falsche Artikelbeschreibung - Rückerstattung

    • So langsam bekomme ich hier einen dicken Hals!! Fakt ist, ich habe sofort angeboten, es zurückzunehmen und alle anfallenden Kosten zurückzuerstatten. Und mich entschuldigt! Fakt ist, sie wollte diskutieren und um ein paar Euro feilschen. Ich dagegen wollte nciht verhandeln, was mein gutes Recht ist. Punkt! Mir zusätzliche Kosten aufzubürden und per Post zu schicken, aufgrund der Tatsache, Hermes sei zu weit enfernt (100m!!!!!!) und aufgrund der mehr als 20 Mails, in denen ich immer und immer wieder geschrieben habe ICH NEHME ES ZURÜCK, ist man irgendwann genervt. Ich habe als VK eben das Recht, die Kosten erst dann zu erstatten, wenn das Eisen in einem einwandfreien Zustand angekommen ist. Da sie bereits schon einmal behauptet hat, das Eisen sei nicht angekommen, gehe ich davon aus, dass sie dies im umgekehrten Fall auch behaupten wird (also, sie habe es abgeschickt und behält es doch) Was erwartet ihr? Man muss es doch akzeptieren können, wenn ich sage, ich möchte nicht um 7 Euro mit dem Preis runtergehen. Udn wie gesagt, wenn ihr in dem Fall erst das GEld zurücküberweist und dann auf die Ware wartet, halte ich euch für sehr naiv.
      Zudem habe ich auch Bezahlung per Pay Pal angeboten. Hätte sie nciht angefangen, mit mir zu diskutieren, hätte sie längst ihr Geld. Da ich dann nämlich auch direkt das GEld überwisen hätte. Aber einer Person, die lügt (grade wenn es Kleinigkeiten sind!!) glaube ich kein Wort. Sorry, sie hatte das Paket an dem Tag erhalten - persönlich und schreibt mir einen Tag später, es wäre nicht angekommen? Geht es denn ncoh eindeutiger??
      Mit Ehrlcihkeit kommt man eben immer noch am weitesten
    • HänselundGretel schrieb:

      Ich habe als VK eben das Recht, die Kosten erst dann zu erstatten, wenn das Eisen in einem einwandfreien Zustand angekommen ist.

      Es wird nicht dadurch richtiger, daß du es immer wieder wiederholst. Es ist dir schon von mehrfacher Seite geschrieben worden, daß so eine Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat. Das wird dir dann auch im Zweifelsfall ein Richter nochmal erklären. nein, du hast nicht das Recht, zunächst die Rücksendung zu verlangen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich würde mal behaupten, das der VK in einer ziehmlich miesen verhandlungsposition steht.

      Das werden wir wohl noch
      sehen. Diese hellseherischen Fähigkeiten brauch nicht nicht, ich vertrau
      lieber auf Fakten und Ergebnisse.

      Dann mal eine Frage an euch
      alle: Was hätte ich eurer Meinung nach tun sollen, außer anzubieten, es
      zurückzunehmen? Ihr Schadensersatz zahlen? Seid ihr alle fehlerfrei?
      Reicht
      ein "nein, ich möchte nciht verhandeln" nciht aus? Muss man darauf
      antworten a la: "Aber Sie müssen doch sowieso einen Versand von 6,90
      zahlen, da können Sie mir ruhig die 6,90 € überweisen und ich behalte
      das Eisen?" Muss man dann noch schreiben, auf die Frage, warum der
      Versand bei ihr so teuer sei, dass sie keinen Shop in der Nähe habe?
      Nein,
      es geht mir nicht (nur) um die 2 Euro. Es geht mir ums Lügen!! Mit
      einer Lüge feilschen.. Sorry, habe da andere Moralvorstellungen als ihr!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()



    • Es wird nicht dadurch richtiger, daß du es immer wieder wiederholst. Es ist dir schon von mehrfacher Seite geschrieben worden, daß so eine Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat. Das wird dir dann auch im Zweifelsfall ein Richter nochmal erklären. nein, du hast nicht das Recht, zunächst die Rücksendung zu verlangen
      Ihr scheint es aber immer ncoh nicht verstanden zu haben!
      Abwarten würde ich da sagen! Udn wie soll eine Zug um Zug Abwicklung bei einem Internetgeschäft bitte funktionieren???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HänselundGretel ()

    • Ich antworte dennoch mal auf die gestrichene Frage: §322, §348 BGB
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      HänselundGretel schrieb:

      Ich habe als VK eben das Recht, die Kosten erst dann zu erstatten, wenn das Eisen in einem einwandfreien Zustand angekommen ist.

      Es wird nicht dadurch richtiger, daß du es immer wieder wiederholst. Es ist dir schon von mehrfacher Seite geschrieben worden, daß so eine Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat. Das wird dir dann auch im Zweifelsfall ein Richter nochmal erklären. nein, du hast nicht das Recht, zunächst die Rücksendung zu verlangen



      dadurch das du dein Ergebnis, nämlich das eine Rückabwicklung immer Zug um Zug erfolgen muss, ständig wiederholst wird es ebenso undurchsichtiger warum der VK den ersten ZUG machen sollte????? nur weil er den Fehler gemacht hat? Ganz bestimmt nicht. Natürlich hat der VK das Recht das Geschäft, seinen Grundsätzen nach, rückabzuwickeln...

      @Hänsel: Ich würde mich verklagen lassen...soll se auf ihrem Eisen halt sitzen...jeder Richter fasst sich an seinen Kopf, wenn die dich wegen 15 € verklagt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • Ich habe als VK eben das Recht, die Kosten erst dann zu erstatten, wenn das Eisen in einem einwandfreien Zustand angekommen ist.

      Es wird nicht dadurch richtiger, daß du es immer wieder wiederholst. Es ist dir schon von mehrfacher Seite geschrieben worden, daß so eine Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat. Das wird dir dann auch im Zweifelsfall ein Richter nochmal erklären. nein, du hast nicht das Recht, zunächst die Rücksendung zu verlangen



      dadurch das du dein Ergebnis, nämlich das eine Rückabwicklung immer Zug um Zug erfolgen muss, ständig wiederholst wird es ebenso undurchsichtiger warum der VK den ersten ZUG machen sollte????? nur weil er den Fehler gemacht hat? Ganz bestimmt nicht. Natürlich hat der VK das Recht das Geschäft rückabzuwickeln...

      @Hänsel: Ich würde mich verklagen lassen...soll se auf ihrem Eisen halt sitzen...jeder Richter fasst sich an seinen Kopf, wenn die dich wegen 15 € verklagt...

      *lach* Ist mir auch mittlerweile egal. Sollen sie mcih ruhig bei Ebay sperren, möchte da nach dem ganzen Hin und Her auch keine Geschäfte mehr machen!!
    • @Hänsel: Ich würde mich verklagen lassen...soll se auf ihrem Eisen halt
      sitzen...jeder Richter fasst sich an seinen Kopf, wenn die dich wegen 15
      € verklagt...
      Nunja da wäre nur dann die Frage wer wohl ercht bekommt und wie erwähnt wenn K nun Clever geht er seinerseits her und macht einen auf sachmangel da ja nicht neu wie versprochen und wenn man dann pech hat und der richter miese laune heisst es eventuell am ende nen neues eisen für den K.
      Desweiteren ist der VK hier immer noch im nachteil wegen des fehlers wenn er nun aber zuerst geld los schickt, die ware nicht kommt der beweis eines versandes ausbleibt hat er die möglichkeit seine ware bzw. die kosten aus dem VK raus zuleiern.
      und jau ich würde es machen das geld los schicken und ca. 7 Tage warte., keine ware kleiner brief mit frist und danach die juristische keule für leute mit eswats begriff stuzigkeit. das wäre mir der spass am ende wert ich hab dann wohl mehr spass als wie mein gegenüber.




    • Zitat


      Ich habe als VK eben das Recht, die Kosten erst dann zu erstatten, wenn das Eisen in einem einwandfreien Zustand angekommen ist.

      Es wird nicht dadurch richtiger, daß du es immer wieder wiederholst. Es ist dir schon von mehrfacher Seite geschrieben worden, daß so eine Rückabwicklung Zug um Zug zu erfolgen hat. Das wird dir dann auch im Zweifelsfall ein Richter nochmal erklären. nein, du hast nicht das Recht, zunächst die Rücksendung zu verlangen



      dadurch das du dein Ergebnis, nämlich das eine Rückabwicklung immer Zug um Zug erfolgen muss, ständig wiederholst wird es ebenso undurchsichtiger warum der VK den ersten ZUG machen sollte????? nur weil er den Fehler gemacht hat? Ganz bestimmt nicht. Natürlich hat der VK das Recht das Geschäft rückabzuwickeln...

      @Hänsel: Ich würde mich verklagen lassen...soll se auf ihrem Eisen halt sitzen...jeder Richter fasst sich an seinen Kopf, wenn die dich wegen 15 € verklagt...

      *lach* Ist mir auch mittlerweile egal. Sollen sie mcih ruhig bei Ebay sperren, möchte da nach dem ganzen Hin und Her auch keine Geschäfte mehr machen!!

      Sie will es doch zurückgeben...du bist so freundlich, siehst deinen Fehler ein...und die macht trotzdem Stress....in den von UHU genannten § steht auch nicht wer in Vorleistung gehen soll...ergo hat das alles beidseitig zu geschehn...bzw. einer soll nachgeben...ich an deiner statt, würde in dem Fall nicht nachgeben...
      und ich beende das Ganze mal damit....
      Zitat einer Forenteilnehmerin, die mich kürzlich via PN kontaktierte:

      "In diesem Forum haben irgendwie immer die Käufer das Recht gepachtet..."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • @Hänsel: Ich würde mich verklagen lassen...soll se auf ihrem Eisen halt
      sitzen...jeder Richter fasst sich an seinen Kopf, wenn die dich wegen 15
      € verklagt...
      Nunja da wäre nur dann die Frage wer wohl ercht bekommt und wie erwähnt wenn K nun Clever geht er seinerseits her und macht einen auf sachmangel da ja nicht neu wie versprochen und wenn man dann pech hat und der richter miese laune heisst es eventuell am ende nen neues eisen für den K.
      Desweiteren ist der VK hier immer noch im nachteil wegen des fehlers wenn er nun aber zuerst geld los schickt, die ware nicht kommt der beweis eines versandes ausbleibt hat er die möglichkeit seine ware bzw. die kosten aus dem VK raus zuleiern.
      und jau ich würde es machen das geld los schicken und ca. 7 Tage warte., keine ware kleiner brief mit frist und danach die juristische keule für leute mit eswats begriff stuzigkeit. das wäre mir der spass am ende wert ich hab dann wohl mehr spass als wie mein gegenüber.

      naja aber genau da sehe ich das Problem...Ein Richter ist immer dem zugeneigt, der eben nicht verklagt..sondern der sich verklagen lässt...zudem musst du als VK in Vorleistung treten, ich wette das in diesem Falle der K keine Kohle hat...bei dem dann auch nix zu holen ist...und das alles wegen 15 €......*ich glaubs nicht....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MirFälltKeinNameEin ()

    • Ich habe die Käuferin jetzt gebeten, den Fall an Ebay weiterzuleiten, da eine Einigung von beiden Seiten nicht möglcih zu sein scheint.. Mit dem Ergebnis, dass sie noch etwas länger auf ihr Geld warten muss *lach*. Dabei hätte sie es so einfach haben können...
      Ich bin gespannt, was von Ebay zurückkommt!

      Und ich muss euch sagen, dass eine Freundin mal einen Artikel ersteigert und bezahlt hat und ihn nie erhalten hat. Und da ging es um einen driestelligen Betrag. Selbst da konnte (oder wollte??) Ebay nichts machen.. Also von daher Paragraphen hin oder her!
    • Und ich muss euch sagen, dass eine Freundin mal einen Artikel ersteigert und bezahlt hat und ihn nie erhalten hat. Und da ging es um einen driestelligen Betrag. Selbst da konnte (oder wollte??) Ebay nichts machen.. Also von daher Paragraphen hin oder her!
      zur info ebay ist nur die handelsplattforum und die haben nix mit dem vertrag zutun es entsteht nur ein kaufvertrag zwischen dem käufer und dem verkäufer und ebay geht es 3m am a... vorbei ob der eine seine ware bekommt oder der andere sein geld. interessiert die nicht die bohne weil kein vertrag zwischen ebay K und vk besteht 8o
    • Vorschlag zur güte mach es doch einfach so wie es dir beliebt und wenn richtig scheppert, dann kannste es uns ja wissen lassen. dann können wir nachher sagen und wir hatten doch recht :).
      und wenn nicht sind wir trotzdem auf den ausgang der sache neugierig :).

      Und ich muss euch sagen, dass eine Freundin mal einen Artikel ersteigert und bezahlt hat und ihn nie erhalten hat. Und da ging es um einen driestelligen Betrag. Selbst da konnte (oder wollte??) Ebay nichts machen.. Also von daher Paragraphen hin oder her!
      zur info ebay ist nur die handelsplattforum und die haben nix mit dem vertrag zutun es entsteht nur ein kaufvertrag zwischen dem käufer und dem verkäufer und ebay geht es 3m am a... vorbei ob der eine seine ware bekommt oder der andere sein geld. interessiert die nicht die bohne weil kein vertrag zwischen ebay K und vk besteht 8o

      Und was möchtest du mir jetzt damit sagen??