Versehentlich falsche Artikelbeschreibung - Rückerstattung

    • Hach, wie gerne würde ich zu dem Fall und dessen Ausgang Wetten annehmen :P

      Ich hab schon mal folgende Quoten (je nach Wahrscheinlichkeit) ausgerechnet:

      K. droht mit dem Anwalt aber es kommt nie ein Anwaltsschreiben: 1.000005

      VK wird von Ebay gesperrt: 145.65

      K wird von Ebay gesperrt: 165.54

      K. erstattet Strafanzeige: 2.04

      VK zahlt gefordertes DHL-Porto: 1.00000000011 :D

      VK und K gehen eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein und leben glücklich bis ans Ende ihrer Tage (das Glätteisen wird somit fester Bestandteil der eheähnlichen Gütergemeinschaft) : 1.000000000000000000000000000000001

      PS.: Nicht böse sein, ich mach nur Spaß...
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cast_away ()

    • *Lach* Ich hab grade mal nachgeschaut, das Glätteisen gibt es gebraucht nirgends günstiger als für 30 Euro.. Man man man, manche Menschen kann man echt nciht verstehen.. Wie gesagt, mich tangiert mein Ebay Konto auch nun überhaupt nicht mehr... Meine Käuferin hätte sogar ncoh 1 Jahr Garantie fürs Eisen gehabt.. Das einzige,was nciht stimmt, war dass die Verpackung nciht verschlossen war ^^
    • Das Hexenopfer scheint jedenfalls lernresistent.

      Habe ich etwas überlesen oder wurde schon festgestellt, dass der "kleine Fehler" gleich aus 2 Irrtümern bestand?

      Der erste war die Einstellung als Neuware, der zweite der Versand.

      Und dann wird "großzügig" Rückabwicklung angeboten und auch noch von Unehrlichkeit auf der Gegenseite gefaselt?
      Wäre ich der Käufer, würde mir der Kamm noch mehr schwillen als jetzt wo ich das lese. Ein Haarglätter ist eine genauso persönliche Angelegenheit wie der Kamm, der Rasierer oder (um noch deutlicher zu werden) die Zahnbürste!

      Unser TE kann sich freuen, dass keine Neuware gefordert wurde.
    • Was soll mit dem Versand sein? Du hast deinen Käufer schon zwimal versucht, über den Tisch zu ziehen. Warum sollte er dir vertrauen und glauben, dass du seine Auslagen ersetzt, wenn er die Ware zurück sendet? Du kennst den Mangel ganz genau.

      Ich kann nur von mir reden, aber wenn du mit mir nicht noch mehr Ärger und Post vom Anwalt haben wolltest, solltest du mindestens einen Teil der Gesamtsumme vorab überweisen, ehe du die Ware zurück hast. Dein Käufer ist durch Bezahlung vor Lieferung schon einmal in Vertrauens-Vorleistung gegangen. Diesen Vertrauensvorschuss hast du mit Füßen getreten.

      Die Betonung liegt übrigens bei Geamt-Summe und vorab. Dass du nach Warenerhalt den Rest überweist, versteht sich von selbst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()


    • *Lach* Ich hab grade mal nachgeschaut, das Glätteisen gibt es gebraucht nirgends günstiger als für 30 Euro.. Man man man, manche Menschen kann man echt nciht verstehen.. Wie gesagt, mich tangiert mein Ebay Konto auch nun überhaupt nicht mehr... Meine Käuferin hätte sogar ncoh 1 Jahr Garantie fürs Eisen gehabt.. Das einzige,was nciht stimmt, war dass die Verpackung nciht verschlossen war ^^

      cgi.ebay.de/Braun-Glatteisen-S…yling&hash=item4aa51a0ea6
      11,50

      cgi.ebay.de/BRAUN-Professional…yling&hash=item3f03ae3de1
      4,50

      cgi.ebay.de/Braun-ES1-straight…yling&hash=item230a80c951
      12,61

      :huh: wenn der Käufer gewusst hätte, dass deins nicht besser ist, als das für 12,61 hätte er sich vielleicht dafür entschieden

      hätte könnte würde,


      "du bist toll und tolerant und dass dein Problem noch nicht gelöst ist, ist einzig und allein des Käufers Schuld" [Blockierte Grafik: http://www.GratisSmilies.de/smilies/schilder/schilder_65.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich rede vernünftig mit dir. Du scheinst nur mit offener Kritik nicht umgehen zu können. Das finde ich bedauerlich.
      A) ist es eine unhaltbare Behauptung, ich hätte jemand über den Tisch ziehen wollen (und inwiefern gleich zweimal verstehe ich bisher immer noch nicht)
      B) Habe ich dich gefragt, was denn mit dem Versand sei und keine vernünftige Antwort erhalten
      und c) ist das ganze ja Gott sei Dank nicht dein Problem ;)

      Wenn hier jemand wen über den Tisch ziehen wollte, dann sicher nicht ich. Man sollte vorsichtig sein, Beschuldigungen öffentlcih auszusprechen, deren Vorsatz man nciht nachweisen kann. Ich dagegen kann ohne weiteres nachweisen,d ass sie bereits ihr Paket erhalten hatte, als sie mich anschrieb, es sei nicht angekommen. Habe mir Unterschrift des Empfangsberechtigten mit Uhrzeit und Datum zukommen lassen.. Naja, vielleicht ist sie auch so verwirrt, dass sie sich cniht mehr erinnern konnte, es einen Tag zuvor bereits angenommen zu haben. Weiß man ja auch wieder nciht. So viel dazu! Aber ich wiederhole mich ungern. Also ist deiner Meinung nach jeder, der versehentlich bei der Artikelbeschreibung etwas Nicht (!!!) eintippt, jemand der betrügt! Denn das "neu" kam automatisch und hätte in "gebraucht" geändert werden müssen. Soso! Wenn das so ist, solltest du Richterin werden.. Die können solche Sachverhalte meist nicht so schnell klären ;)


    • :huh: wenn der Käufer gewusst hätte, dass deins nicht besser ist, als das für 12,61 hätte er sich vielleicht dafür entschieden

      hätte könnte würde,


      Auf so eine Diskussion hätte ich mich ja auch ohne weiteres eingelassen! und das wäre eine Preisdifferenz von ??? Noch nichtmals drei Euro.. Selbst über 4 oder 5 hätte man ja noch reden können, aber eben nciht über 7.
    • *Lach* Ich hab grade mal nachgeschaut, das Glätteisen gibt es gebraucht nirgends günstiger als für 30 Euro.. Man man man, manche Menschen kann man echt nciht verstehen.. Wie gesagt, mich tangiert mein Ebay Konto auch nun überhaupt nicht mehr... Meine Käuferin hätte sogar ncoh 1 Jahr Garantie fürs Eisen gehabt.. Das einzige,was nciht stimmt, war dass die Verpackung nciht verschlossen war ^^


      *Lach* Ich hab grade mal nachgeschaut, das Glätteisen gibt es gebraucht nirgends günstiger als für 30 Euro.. Man man man, manche Menschen kann man echt nciht verstehen.. Wie gesagt, mich tangiert mein Ebay Konto auch nun überhaupt nicht mehr... Meine Käuferin hätte sogar ncoh 1 Jahr Garantie fürs Eisen gehabt.. Das einzige,was nciht stimmt, war dass die Verpackung nciht verschlossen war ^^

      cgi.ebay.de/Braun-Glatteisen-S…yling&hash=item4aa51a0ea6
      11,50

      cgi.ebay.de/BRAUN-Professional…yling&hash=item3f03ae3de1
      4,50

      cgi.ebay.de/Braun-ES1-straight…yling&hash=item230a80c951
      12,61

      :huh: wenn der Käufer gewusst hätte, dass deins nicht besser ist, als das für 12,61 hätte er sich vielleicht dafür entschieden

      hätte könnte würde,


      "du bist toll und tolerant und dass dein Problem noch nicht gelöst ist, ist einzig und allein des Käufers Schuld" [Blockierte Grafik: http://www.gratissmilies.de/smilies/schilder/schilder_65.gif]
      und auch neu konnte man es schon für neun, 9,- Euro (plus Versand) erwerben.
      cgi.ebay.de/BRAUN-Haarglatter-…yling&hash=item27b5666ef5

      Deswegen muss man ja hier kein Tänzchen aufführen
      weil der Käufer ja schon sooo ein Glück und sowieso selbst Schuld gehabt hätte, dass er da nicht lieber das "neuwertige" Teil behalten wollte.

      inzwischen bin ich mir nicht mal mehr sicher, wie das mit dem ersten Mailkontakt war, wenn der Käufer bemängelt hat, dass das Teil entgegen
      des Vertragstextes nicht neu war, kann er ja schlecht behauptet haben, das Gerät nicht empfangen zu haben!?
      Hast du vielleicht auch seinen Text missverstanden?

      Vielleicht sollte man den Käufer mal einladen, seine Sicht der Dinge hier darzustellen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


    • :huh: wenn der Käufer gewusst hätte, dass deins nicht besser ist, als das für 12,61 hätte er sich vielleicht dafür entschieden

      hätte könnte würde,


      Auf so eine Diskussion hätte ich mich ja auch ohne weiteres eingelassen! und das wäre eine Preisdifferenz von ??? Noch nichtmals drei Euro.. Selbst über 4 oder 5 hätte man ja noch reden können, aber eben nciht über 7.

      Dann wäre es aber deine Sache gewesen,
      der Mängelrüge der Käufers zu entsprechen und ein NEUES Gerät zu besorgen
      und an Käufers Adresse schicken zu lassen! und er hätte dann dein gebrauchtes für deine Abholung bereit gehalten ... :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ Hänsel und Gretel

      Das Wort Betrug ist über deine Tastatur gekommen. Das wäre die Unterstellung einer Straftat. So weit war ich noch lange nicht.
      Meine Aussage ist durchaus über die freie Meinungsäußerung gedeckt.

      6,90 Euro sind die reinen Portokosten von DHL. Liegt es in deinem Vorstellungsbereich, dass die Öffnungszeiten so eines Hermes-Versandshops nicht mit den Freizeiten deines Käufers konform gehen und er die Sendung auf dem Weg von seiner Arbeitsstelle aufgben muss, um überhaupt versenden zu können? Soll er deinetwegen jetzt Urlaub nehmen?

      Dann wäre da eine weitere Kleinigkeit. Es gibt Haushalte, in denen Eltern mit 3 Kindern leben. Das ist zwar heute fast selten geworden, aber alle tragen den selben Familiennamen. Eine Tochter hat die Sendung angenommen, verbringt aber die nächsten beiden Tage bei ihrer Freundin, weil sie annimmt, dass Mama das Paket schon findet.
      Schon hast du eine Konstellation, in der deine Käuferin das Paket zum Zeitpunkt ihrer Anfrage nicht in Händen hatte. Du unterstellst ihr aber eine Lüge.