Hallo!
weis jemand,wenn sich ein Käufer nicht meldet,wie lange man gesetzlich verpflichtet ist,die Ware überhaupt zu verkaufen,erlischt irgendwann,der Kaufvertrag?
oder könnte sich ein Käufer praktisch immer,auch nach langer Zeit,dann noch melden,und den Arikeln fordern?
finde darüber keine Informationen ?
weis jemand,wenn sich ein Käufer nicht meldet,wie lange man gesetzlich verpflichtet ist,die Ware überhaupt zu verkaufen,erlischt irgendwann,der Kaufvertrag?
oder könnte sich ein Käufer praktisch immer,auch nach langer Zeit,dann noch melden,und den Arikeln fordern?
finde darüber keine Informationen ?