Zahlungsfrist bei Privatauktionen

    • Zahlungsfrist bei Privatauktionen

      Hallo!
      weis jemand,wenn sich ein Käufer nicht meldet,wie lange man gesetzlich verpflichtet ist,die Ware überhaupt zu verkaufen,erlischt irgendwann,der Kaufvertrag?
      oder könnte sich ein Käufer praktisch immer,auch nach langer Zeit,dann noch melden,und den Arikeln fordern?
      finde darüber keine Informationen ?
    • Nach welchem nationalen Recht hätten wir denn diesmal die Antwort? Da du kein Deutscher bist, wenn ich mich recht erinnere, ist eine so allgemeine Frage kaum zu beantworten.

      Da wir aber in einem deutschen Forum unterwegs sind, empfehle ich §195 BGB. Verjährungsfristen betragen 3 Jahre (gerechnet zum Jahresende des Jahres, in dem die Verjährung eintritt).
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    • Hallo!
      weis jemand,wenn sich ein Käufer nicht meldet,wie lange man gesetzlich verpflichtet ist,die Ware überhaupt zu verkaufen,erlischt irgendwann,der Kaufvertrag?
      oder könnte sich ein Käufer praktisch immer,auch nach langer Zeit,dann noch melden,und den Arikeln fordern?
      finde darüber keine Informationen ?
      Es kommt drauf an... z. B. was vertraglich vereinbart worden ist. Wurde ein Zahlungsziel von 14 Tagen oder 1 Monat vereinbart, muss auch innerhalb dieser Frist gezahlt werden. Wurde nichts vereinbart, gilt Zug um Zug. Es wird sofort gezahlt (also nach Vertragsschluss) und die Ware sofort übergeben. Dürfte für die meisten Bereiche des Handels (auch privater Natur) zutreffen. Bei Ebay beispielsweise hat sich aber die Vorkasse durchgesetzt. Wurde Vorkasse vereinbart, muss sofort gezahlt werden.

      Bei Sofortzahlung per Überweisung, muss der überwiesene Betrag innerhalb von drei Tagen (Bankgeschäftstagen) auf dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben sein (vgl. 672b BGB). Sollte am vierten Bankgeschäftstag noch keine Gutschrift erfolgt sein, wäre der Schuldner theoretisch bereits im Zahlungsverzug.

      Es hat sich jedoch im privaten Handel ein Zeitraum der Wartefrist in Höhe von ca. 7 Tagen eingependelt. Sollte nach dieser Zeit keine Zahlung eingegangen sein, kann man den Schuldner in Verzug setzen und unter Einräumung einer erneuten Frist zur Zahlung auffordern. Sollte auch diese Fristsetzung fruchtlos ablaufen, kann man den Kaufvertrag wegen Nichterfüllung anfechten. In diesem Falle könnte man beispielsweise unter Einräumung einer erneuten Frist, dem Käufer gegenüber signalisieren, dass man vom Kaufvertrag zurücktritt, sofern er einer letztmaligen Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.

      Das wäre jedenfalls meine Vorgehensweise und wesentlich günstiger als auf 3-jährige Verjährungsfristen abzustellen (@biguhu) ;)
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    • cast_away schrieb:

      Das wäre jedenfalls meine Vorgehensweise und wesentlich günstiger als auf 3-jährige Verjährungsfristen abzustellen (@biguhu) ;)

      Allgemeine Fragen erhalten halt nur allgemein gehaltene Antworten. Wir kennen unseren Sandmann hier schon länger. Wenn er nicht mal deutsches Recht meinte (und das wäre bei ihm durchaus möglich), waren deine bemühten Ausführungen gänzlich umsonst.

      Übrigens 672b haut nicht hin, du mußt einen anderen meinen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • cast_away schrieb:

      Bei Sofortzahlung per Überweisung, muss der überwiesene Betrag innerhalb von drei Tagen (Bankgeschäftstagen) auf dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben sein (vgl. 672b BGB). Sollte am vierten Bankgeschäftstag noch keine Gutschrift erfolgt sein, wäre der Schuldner theoretisch bereits im Zahlungsverzug.

      Das halte ich nicht für richtig. Zahlungsverzug ergibt sich erst aus dem Verstreichen einer konkret gesetzten Frist und nicht automatisch. Die vertraglich vereinbarte Vorkasse beinhaltet im übrigen auch keine Frist.

      Du darfst hier Fälligkeit und Verzug nicht verwechseln!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • per Überweisung, muss der überwiesene Betrag innerhalb von drei Tagen (Bankgeschäftstagen) auf dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben sein (vgl. 672b BGB).

      §676a abs. 2 bgb regeltnur die Banklaufzeit im bargeldlosen Zahlungsverkehr
      Kap.3 Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • deswegen auch: ....theoretisch (und, man möge mir verzeihen, dass ich in diesem Falle lediglich meine Gedanken niedergeschrieben habe, also ohne wirklich nachzuschauen...)

      Wenn die Zahlung sofort fällig ist und auch sofort gezahlt wurde, kann damit gerechnet werden, dass die Zahlung nach höchstens drei Bankgeschäftstagen auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.

      Jedenfalls wollte ich das damit in Ausdruck bringen. Grundsätzlich kommt es jedoch darauf an, was vereinbart worden ist.
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