Meine ersten beide Käuferschutzfälle - habt ihr Tips für mich?

    • Meine ersten beide Käuferschutzfälle - habt ihr Tips für mich?

      Hallo Forum,

      Ich bin seit 9 jahren bei eBay (230,100%) und habe jetzt meine ersten beiden PayPal Käuferschutzfälle. Weil ich da keine Erfahrungen habe und ein bischen nervös bin, habe ich mich hier angemeldet (Tach erstma!) und wollte ich fragen, ob mir jemand dazu Tipps geben kann.

      Beim ersten Fall habe ich von einem Verkäufer aus Ö. der ca. 50 Dachbodenkameras (die über die Fotos zu identifizieren waren) angeboten hat, für 40 Euro inkl. Versand eine Kamera gekauft. Geliefert hat er mir aber eine andere Kamera von ähnlicher Bauart, die aber weniger wert ist. VK ist nachdem er alles verkauft hatte vermutlich in den Urlaub gefahren, jedenfalls habe ich seit drei Wochen keine Reaktion von ihm erhalten. Seine Bewertungen für seine Dachbodenverkäufe sind aber alle positiv, daher nehme ich an, dass er einfach was verwechselt hat. Das Käuferschutzverfahren wartet jetzt noch bis nächste Woche auf seine Reaktion.

      Jetzt lese ich hier:
      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…/ProtectionsBuyer-outside
      folgendes:
      Pro Kalenderjahr können Sie - unabhängig von den Erstattungsbeträgen - maximal drei Rückzahlungen über den PayPal-Käuferschutz erhalten.
      Was zum :wallbash...

      • Bedeutet das, das wenn ich z.B. vor Weihnachten noch zweimal in die Schüssel greife, ich damit rechnen muss, das ich für einen Fall keinen Käuferschutz mehr habe?
      • Und würdet ihr mir generell raten, auf die Erstattung in diesem Fall zu verzichten, die Kamera weiterzuverkaufen und mit dem Verlust (ca. 20-30 Euro) zu leben?
      • Und entspricht es den Gepflogenheiten in diesem Forum, für meinen anderen Fall (der etwas unterhaltsamer ist) ein neues Thema aufzumachen? :)

      Vielen Dank!
      Luther
    • Ich persönlich plädiere bei zwei voneinander unabhänigen Fällen für einen 2. Thread, damit da nichts durcheinander geht.

      Was die 3 Fälle bei PP betrifft, handelt es sich ohnehin um eine Kulanzleistung. PP entscheidet, ob erstattet wird.

      Bei von der Beschreibung abweichenden Artikeln wird der Antragsteller meistens dazu aufgefordert, ein Gutachten erstellen zu lassen. Außerdem wird er dann aufgefordert die Ware auf seine Kosten sendungsverfolgt zurück zu senden.

      Den Fall würde ich auf jeden Fall erst einmal eröffnen, damit die Frist von 45 Tagen nicht verstreicht und dann erst einmal abwarten.

      Reichst du bitte die Artikelnummer nach und sagst uns auch, welche Kamera du tatsächlich bekommen hast. Vielleicht handelt es sich ja wirklich nur um eine Verwechslung. Dann können wir das mal prüfen. Das ist aber jetzt unaghängig davon, den Fall trotzdem zu eröffnen.
    • Die Auktionsnummer lautet:
      270631386051

      Bekommen habe ich dies (absichtlich so wie im Angebot fotografiert, damit man das Verwechslungpotential sieht):


      [Blockierte Grafik: http://img820.imageshack.us/img820/975/img4129a.jpg] [Blockierte Grafik: http://i51.tinypic.com/wmjnv5.jpg]


      Die Kamera im Angebot ist eine chinesische Seagull 4 A oder B, bekommen habe ich eine russiche Lubitel. Ein Laie kann das durchaus beim verpacken verwechseln, denke ich. Daher sehe ich auch keine böse Absicht.
    • Ich weiß jetzt nicht, ob foti "bekannt" oder wirklich Sammler ist, weil er sehr viel und auch vorher schon gekauft hat.

      Die Meldung über PP solltest du auf jeden Fall machen. Die Frist von 45 Tagen nach Auktionsende läuft sonst ab.


      Welches Problem hattest du noch?
      Nachdem das so weit abgehandelt ist, können wir damit jetzt auch hier weiter machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • Mein anderes Problem ist eine Rolleiflex. Sofortkauf für 395.-, was für das Modell idR. der untere Preisrahmen ist (400-600). Da der Verkäufer aber PayPal angeboten und einen "Top-Zustand" in der Beschreibung zugesichert hat, wollte ich es mal riskieren, obwohl er *keine* Bewertungen hatte (Schlagt mich ruhig...).


      (EDIT) Artikelnummer ist 180570936903

      Ich habe mit dann die Seriennummer der Kamera geben lassen - man kann prüfen ob sie zu den Objektiven passt. Die kam dann auch nach einigem zögern und ich habe mit PayPal bezahlt.

      Das Paket kam dann schon zwei Tage später an und ich habe es ausgepackt, während ein Kollege mit der Handykamera gefilmt hat. Die Kamera war zwar in eine Polsterung eingewickelt, lag aber frei im Karton, sodaß sie dort herumflog. Immerhin war kein Ziegelstein drin, sondern die Kamera.

      Es stellte sich heraus, dass es eine Definition von "Top-Zustand" geben muss, die mir noch nicht geläufig war. Z.B. sieht die Einstellscheibe so aus:

      [Blockierte Grafik: http://phoyd.net/img/2.8d/IMG_4094.jpg]

      Den Riss rechts könnte man noch auf den Transport schieben, aber bei der dunklen Stelle oben ist die Beschichtung der Mattscheibe ab, und das war auch schon vor zwei Wochen so. Die Beschichtung fällt nicht einfach so ab, wenn man die Kamera schüttelt. Jedenfalls, die Mattscheibe könnte man noch reparieren, aber das hier:

      [Blockierte Grafik: http://phoyd.net/img/2.8d/IMG_4097.jpg]

      Das Aufnahmeobjektiv wurde offenbar unsachgemäß gereinigt (unsachgäß wie in "mit dreckigem Lappen geputzt"). Lt. zweier Fachwerstätten ist das nicht reparabel, weil der Schaden in der Linse sitzt und Ersatzteile nicht mehr zu bekommen sind.

      Ich habe dem Verkäufer dies alles mittgeteilt und er hat sich anfangs gesträubt, weil er offenbar Schwierigkeiten mit PayPal hatte, dann aber eingewilligt (Zitat: "Gut, sobald mein PayPal hat guthaben wieder, ich mache Rückzahlung auf 411 euro.", ich weiss Klischee, Klischee..). Ich stelle also einen Rückzahlungsantrag auf PayPal.

      Am nächsten Tag hat er den Antrag abgelehnt, behauptet er hätte die Bilder grade eben erst gesehen und nun wäre er "schokirt" (sic!) über den Zustand der Kamera:
      das kamera enspricht nicht von das was Sie haben von mir bekommen. Sie haben Objektiv "schwer" beschädigt der war nicht so! Und "kapute" scheibe oben ist mir nicht bekant.
      Die Bilder waren auf meinem Webserver gespeichert und ich konnte im serverlog ablesen, das mehrere Stunden vor seiner ursprünglichen Einwilligung zur Rückzahlung das letzte Mal auf die Bilder zugegriffen wurde.

      Offenbar behauptet der VK nun, dass ich:
      • Die Kamera zuerst einmal zur Begrüssung auf den Boden geworfen habe.
      • Anschliessend ein paar Stunden bei 150 Grad im Backofen gut durchgeschmort habe, damit sich die Mattscheibenbeschichtung löst.
      • Um dann, unzufrieden mit dem bisher angerichteten Schaden, die Aufnahmelinse mit einem Topfreiniger zu reinigen.
      ..weil ich nach neun Jahren eBay einmal so richtig die Sau rauslassen wollte. Ach ja, ich habe ihm das mit dem serverlog gesagt und jetzt meint er, das ich einen "Knack" auf seinen Rechner gemacht habe. Was immer das bedeuten soll.

      Da hatte ich die Faxen dicke und Käuferschutz beantragt. Da er sofort abgelehnt hat, ist der Vorfall jetzt in der "PayPal prüft" Phase.

      Ich glaube jetzt alles gut dokumentiert zu haben und ich sehe auch nicht, daß der VK irgendwas vorbringen kann. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob ich da etwas anders hätte machen sollen (z.B. nicht kaufen :-)) und was mich jetzt vorraussichtlich erwartet.

      Danke für eure Hilfe!

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    • Das ist die Auktion:




      Es ist doch immer wieder spannend, was andere Auktionen so hergeben:




      Also entweder ist er selbst Fotograf oder aber er verkauft im Auftrag. Bei der eingestellten Menge und der Tatsache, dass er Nuller ist, gehe ich mal von Punkt 1 aus. So oder hätte er sich dann gewerblich anmelden müssen und die entsprechenden Pflichten einhalten.

      Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Überpfrüfung durch die Wettbewerbszentrale eine Kostennote von etwa 200 Euro für ihn nach sich ziehen könnte, ist ausgesprochen wahrscheinlich.

      Du kannst jetzt erst einmal nur abwarten, was PP macht und deinem VK schreiben, dass du notfalls den Rechtsweg beschreiten wirst, sollte er einer Rücknahme auch weiterhin nicht zustimmen.
    • Die Angebotsfotos sind offenbar mit einem Handy geschossen worden. Er hat mir ein Foto mit der Seriennummer geschickt und aus den Exif-Daten konnte ich ablesen, dass es sich um ein Samsung Galaxy handeln muss. Das spricht nicht unbedingt für einen Fotografen, der sich vermutlich eher totschämen würde als eine Rolleiflex mit einem Handyfoto zu verkaufen. Ansonsten ist er aber ein Connaisseur:







      Die Nikon wurde am 4.Okt verkauft, aber es sind noch keine Bewertungen abgegeben worden.
    • Wenn du das so schreibst, kommt mir, ohne deinem VK jetzt etwas untersetllen zu wollen, der Begriff Diebesgut in den Kopf.
      Das würde auch dazu passen, dass er sich zunächst bei der Seriennummer gesträubt hat.

      Andererseits, wie kann man als Profi besser darstellen, ein Laie zu sein bzw. Mängel verdecken?
    • Hatte ich auch schon überprüft, aber die Polizei hatte die Serienummer nicht im Computer und kann offenbar so etwas wie "Rolleiflex gestohlen im Raum XXX" nicht abfragen. Den Laien zu spielen um kaputte Kameras zu verkaufen wäre natürlich Betrug, aber an sowas möchte ich jetzt gar nicht denken.

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    • Wieso sollte es sich bei schlechter Bildqualität um Betrug um eine Straftat handeln? Das wäre es mitnichten.

      Jederm Käufer bleibt selbst überlassen, ob ihm eine angebotene Bildqualität reicht oder ob er diesbezüglich eine Nachbesserung per Mail vor Gebotsabgabe wünscht. Mal auf einen anderen Bereich übertragen, kann mich doch niemand zwingen, einen Benz zu fahren, der vor der Tür steht, wenn ich selbst lieber preiswerter den Polo nehmen möchte, der mir auch zur Verfügung steht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wieso sollte es sich bei schlechter Bildqualität um Betrug um eine Straftat handeln? Das wäre es mitnichten.

      Jederm Käufer bleibt selbst überlassen, ob ihm eine angebotene Bildqualität reicht oder ob er diesbezüglich eine Nachbesserung per Mail vor Gebotsabgabe wünscht. Mal auf einen anderen Bereich übertragen, kann mich doch niemand zwingen, einen Benz zu fahren, der vor der Tür steht, wenn ich selbst lieber preiswerter den Polo nehmen möchte, der mir auch zur Verfügung steht.
      Ich habe mich auf "wie kann man als Profi besser darstellen, ein Laie zu sein bzw. Mängel verdecken?" bezogen. Wer Fehler kennt und verschweigt handelt arglistig, auch wenn ich Gelegenheit gehabt hätte über Nachfragen den Mangel des Artikels aufzudecken. Z.B:

      Ein Verkäufer haftet wegen arglistiger Täuschung nicht nur dann, wenn sein Handeln von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch bei einem Verhalten im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" oder "Inkaufnehmens".
      Arglistig handelt daher auch der Verkäufer eines Hauses, wenn er annimmt, der Käufer sei imstande, den Mangel zu erkennen und in Kauf nimmt, dass dieser den Vertrag ohne vorherige Prüfung abschließt.
      Urteil des BGH vom 22.11.1996
      V ZR 196/95
      NJW-RR 1997, 270
      Wenn also ein Fotoprofi mir eine kaputte Kamera verkauft (deren Mangel er kennen musste, weil er offensichtlich ist), dann kann er sich nicht mit "selbst schuld" rausreden, nur weil ich keine Fotos vom Innenraum angefordert habe. Wenn der Profi aber den Eindruck erweckt und unterhält, er wäre ein Laie oder wüsste sowieso gar nichts über die Kamera und könne daher auch keine Fragen beantworten, dann wäre das selbstverständlich Betrug.

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    • Genau, ein Laie kann kann das ja nicht wissen und darum gibt's auch keine Post vom Staatsanwalt wenn er's pflichtgemäß zurücknimmt ;) Aus diesem Grund halte ich ja auch weiterhin an der Hoffnung fest, dass mein VK mit der Situation einfach nur überfordert ist und sich alles noch aufklärt - Z.Z. möchte ich nicht mehr Aufregung haben.

      Was passiert denn nun als nächstes, also nachdem PayPal den Fall geprüft hat? Werden die mich auffordern, ein Gutachten über die Schäden anfertigen zu lassen? Oder würden die in diesem Fall anhand der Fotos entscheiden?

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