Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, das Artikel, die in Ebay als "OK" angeboten werden auch funktionieren müßen.
Der Fall:
Ich ersteigerefü 71 Euro einen Kopierer.
Hole diesen auch persönlich ca.80km entfernt ab.
Der Verkäufer, seriöse ältere Person übergibt mir das Gerät, ohne es einzuschalten, obwohl es in einem trockenen Raum mit Licht Steckdose stand.
Habe dann auch nicht mehr weiter gefragt, das Gerät sieht TOP aus und das Umfeld stimmte.
Am nächsten Tag will ich den Kopierer ausprobieren, und..... es tut sich nichts.
Der Schlitten der die Lampe zieht blieb oben hängen und es gibt eine Fehlermeldung.
Also Gerät ist NICHT in Ordnung.
VERKÄUFER bietet mir 30 Euro Nachlass an, damit ich das Gerät rep. lassen kann.
Dieses kostet jedoch mind. 100 Euro.
Nun habe ich mehrfach -bestätigt- hingeschrieben, mit Anwalt gedroht und pro Tag 2 Euro Lagergenühr angekündigt.
Keine Reaktion.
FRAGE: Wie ist das nun. Muss ER dafür gradestehen und das Gerät zurückholen, oder welche Rechte habe ich, bevor ich einen Anwalt reich werden lasse.
Weitere Infos dazu gerne.
lg
Dieter
Der Fall:
Ich ersteigerefü 71 Euro einen Kopierer.
Hole diesen auch persönlich ca.80km entfernt ab.
Der Verkäufer, seriöse ältere Person übergibt mir das Gerät, ohne es einzuschalten, obwohl es in einem trockenen Raum mit Licht Steckdose stand.
Habe dann auch nicht mehr weiter gefragt, das Gerät sieht TOP aus und das Umfeld stimmte.
Am nächsten Tag will ich den Kopierer ausprobieren, und..... es tut sich nichts.
Der Schlitten der die Lampe zieht blieb oben hängen und es gibt eine Fehlermeldung.
Also Gerät ist NICHT in Ordnung.
VERKÄUFER bietet mir 30 Euro Nachlass an, damit ich das Gerät rep. lassen kann.
Dieses kostet jedoch mind. 100 Euro.
Nun habe ich mehrfach -bestätigt- hingeschrieben, mit Anwalt gedroht und pro Tag 2 Euro Lagergenühr angekündigt.
Keine Reaktion.
FRAGE: Wie ist das nun. Muss ER dafür gradestehen und das Gerät zurückholen, oder welche Rechte habe ich, bevor ich einen Anwalt reich werden lasse.
Weitere Infos dazu gerne.
lg
Dieter