Kopierer als fehlerfrei bezeichnet, funktioniert aber nicht - Privatverkauf

    • Kopierer als fehlerfrei bezeichnet, funktioniert aber nicht - Privatverkauf

      Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, das Artikel, die in Ebay als "OK" angeboten werden auch funktionieren müßen.

      Der Fall:
      Ich ersteigerefü 71 Euro einen Kopierer.
      Hole diesen auch persönlich ca.80km entfernt ab.
      Der Verkäufer, seriöse ältere Person übergibt mir das Gerät, ohne es einzuschalten, obwohl es in einem trockenen Raum mit Licht Steckdose stand.
      Habe dann auch nicht mehr weiter gefragt, das Gerät sieht TOP aus und das Umfeld stimmte.
      Am nächsten Tag will ich den Kopierer ausprobieren, und..... es tut sich nichts.
      Der Schlitten der die Lampe zieht blieb oben hängen und es gibt eine Fehlermeldung.
      Also Gerät ist NICHT in Ordnung.
      VERKÄUFER bietet mir 30 Euro Nachlass an, damit ich das Gerät rep. lassen kann.
      Dieses kostet jedoch mind. 100 Euro.
      Nun habe ich mehrfach -bestätigt- hingeschrieben, mit Anwalt gedroht und pro Tag 2 Euro Lagergenühr angekündigt.
      Keine Reaktion.


      FRAGE: Wie ist das nun. Muss ER dafür gradestehen und das Gerät zurückholen, oder welche Rechte habe ich, bevor ich einen Anwalt reich werden lasse.

      Weitere Infos dazu gerne.

      lg
      Dieter
    • Hallo Dieter, herzlich willkommen hier im Forum!

      Der Begriff OK ist wie übrigens auch TOP keine 100% verlässliche Eigenschaftsbeschreibung, jedenfalls was die Funktion angeht. In Ebay-Auktionstexten kann man diese Wörter auch oft lesen, nur verlassen kann man sich darauf nicht.

      Aber gehe erstmal davon aus, daß der VK den Kopierer im guten Glauben der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit angeboten hat. Ob er ihn vor dem Einstellen bei ebay nochmal ausprobiert und sich direkt vor der Auktion nach der eventuellen Lagerzeit (Zustand der Nichtbenutzung) von der Funktionsfähigkeit überzeugt hat, wissen wir nicht. Der Verkäufer hat also möglicherweise nicht gewußt, daß der Kopierer einen Defekt hatte. Also, Vorsatz ist erstmal ausgeschlossen.

      Und selbst wenn der VK den Kopierer ausprobiert und sich von der Funktionsfähigkeit überzeugt hat, kann der Kopierer auch nach der Übergabe kaputt gehen. So was soll es geben.

      Ihr hättet wohl beide besser darauf bestanden, den Kopierer bei Übergabe nochmals zu testen. Aber hinterher ist man (leider) immer schlauer.
      Es gibt bis jetzt keinen Beweis, daß der Kopierer bei Übergabe nicht funktionsfähig war! Bei Übergabe (in diesem Fall persönlich) gehen die Risiken auf Dich über.
      Nur wenn bewiesen werden kann, daß der Kopierer bei Übergabe defekt war und einen verborgenen Mangel hatte, haftet der VK.

      Hier ein paar allgemeine Erklärungen zum Thema Sachmängelhaftung:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#413

      Warum drohst Du gleich mit Anwalt und Lagergebühr? Finde ich ein bisschen heftig! Bei diesem Konfrontationskurs würde ich als VK auch in Deckung gehen und meinerseits einen Anwalt einschalten. Es steht dann wohl hier Aussage gegen Aussage. Nur durch ein technisches Gutachten könnte ein Beweis (egal in welche Richtung) erbracht werden.

      Allerdings hat der VK mit der (eventuell uneingeschränkten) Zusage eines Preisnachlasses für eine Reparatur eventuell ein latentes Schuldeingeständnis abgegeben. Wenn Du und Dein Anwalt dies ausnutzen wollt, dann bitte.

      Wenn man mal selbst als VK in die Verlegenheit einer solchen Situation kommen sollte, dann ist es besser für den Fall einer Erstattungszahlung den Hinweis "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" im Schriftverkehr hinzuzufügen. Man kennt das ja von diversen anderen Situationen, wo sich Firmen oder Institutionen damit gegen weitere Forderungen absichern.

      Zurückholen, also den Verkauf rückgängig machen, muß der VK nur, wenn ihm nachgewiesen werden kann, daß der Defekt bei Übergabe bereits vorhanden war und sonst keine Einigung (Reparatur) erzielt werden kann.
      Die Beweispflicht für einen verdeckten, bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel, liegt bei Dir. Die Sache ist nicht so einfach, wie sie scheint.

      Wie war denn der genaue Auktionstext oder kopiere mal einen Verweis auf die Auktion hier rein.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Das macht man, damit ein Gegenstand nicht unnötig Platz wegnimmt. Hab das auch mal (fast) bezahlen mußen, da ging es um ein paar Postkartenständer die woanders standen und ich keine Zeit hatte die abzuholen.
      :) in letzter Sekunde noch einen Transport organisiert....
      Und die beläuft sich je nach größe des Gegenstandes . In diesem Falle habe ich 2 Euro pro Tag gefordert.

      lg

      Dieter
    • 110556820463 ist die Art. Nummer

      Teil vom Text:
      Sie bieten hier auf einen Digital Kopierer der Marke Sharp inklusive des passenden Unterschrankes. Der Kopierer ist gebraucht, aber in einem guten Zustand und funktioniert einwandfrei.

      Papierformat: DIN A3 und DIN A4

      Zubehör: Bedienungsanleitung und Stromkabel.


      lg Dieter
    • Als "funktioniert einwandfrei" wurde der Kopierer ja beworben. Wann der Defekt erstmals latent vorhanden war, läßt sich im Moment nicht sagen. Versuche Dich gütlich mit dem VK zu einigen. Eventuell mal ein Telefongespräch.

      Ansonsten bleibt leider nur der ungewisse und erstmal teure Rechtsweg. :(
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    • Ich habe im übrigen das Gefühl, daß die Person, die das Gerät übergeben hat nicht der Accountinhaber war und somit wohl auch nicht Vertragspartner. Der Accountname cocomaus83 spricht jedenfalls eine andere Sprache. Habe ich damit Recht, Dietersch?

      Und dann müßte man vielleicht auch prüfen, ob das Gerät nicht aus einer Firmenauflösung scheinprivat über einen privaten Account verkauft worden ist. Auch hier würden sich andere Rechte ergeben. Jedenfalls besitzen nur wenige Privatpersonen ein solches Gerät.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke, wenn im Angebotstext steht "Der Kopierer ist gebraucht, aber in einem guten Zustand und funktioniert einwandfrei." und er funktioniert bei dirnicht, dann ging er vorher auch nicht.
      Wäre das Gerät jedoch nach längerem Gebrauch kaputt gegangen, ist es Pech.
      Fakt ist jedoch, der Drucker wurde mit "funktioniert einwandfrei" beworben, tut er es nicht, ist es (womöglich) vorsetzliche Irreführung durch eine falsche Artikelbeschreibung laut § 5 UWG.
      Wenn du das beweisen kannst, dass er vorher schon kaputt war, müsste der Verkäufer den zurücknehmen.
      Andernfalls wirst du wohl drauf sitzen bleiben, da es eine Private Auktion war und der Anbieter keine Garantie, Rücknahme oder Umtausch anbietet.

      Das Angebot von 30 Euro nachlass wirkt für mich aber so, als wusste er es.
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
    • verkaufe-was schrieb:

      Ich denke, wenn im Angebotstext steht "Der Kopierer ist gebraucht, aber in einem guten Zustand und funktioniert einwandfrei." und er funktioniert bei dirnicht, dann ging er vorher auch nicht.

      Was bewiesen werden müßte.

      verkaufe-was schrieb:


      Fakt ist jedoch, der Drucker wurde mit "funktioniert einwandfrei" beworben, tut er es nicht, ist es (womöglich) vorsetzliche Irreführung durch eine falsche Artikelbeschreibung laut § 5 UWG.

      Das UWG regelt vornehmlich den Wettbewerb der Anbieter untereinander und tangiert Käuferinteressen nur am Rand.

      verkaufe-was schrieb:


      Wenn du das beweisen kannst, dass er vorher schon kaputt war, müsste der Verkäufer den zurücknehmen.
      Andernfalls wirst du wohl drauf sitzen bleiben, da es eine Private Auktion war und der Anbieter keine Garantie, Rücknahme oder Umtausch anbietet.

      Garantie, Rücknahme und Umtausch beziehen sich in diesem Fall auf eine eventuelle freiwillige Leistung, die der Verkäufer ausschließt. Sachmängelhaftung wird davon nicht berührt. Garantie, Rücknahme oder Umtausch muß ein privater VK nicht explizit ausschließen, denn zu diesen Leistungen ist er nicht verpflichtet. Es wären freiwillige Leistungen, die er eher einschließen könnte. Diese Sätze in den Artikelbeschreibungen privater VK sind rechtlich unnütz und verbrauchen nur Ressourcen.

      verkaufe-was schrieb:


      Das Angebot von 30 Euro nachlass wirkt für mich aber so, als wusste er es.

      Könnte sein, aber ist reine Vermutung und nicht mehr ...
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    • Also ich vermute, dass der K absolut keine Chance hat. Und wenn ich mir überlege, was ein Anwalt kostet, würde ich das nicht wirklcih durchziehen. Ich würde die 30 Euro nehmen, denn selsbt das muss der VK ja nicht einräumen. Denn wer kann denn beweisen, dass der Kopierer nicht durch Verschulden des Käufers (evtl. Transport) kaputt ging??? Und wenn, dann müsste dies der K ja beweisen. Also würde ich einfach aus dem Fall lernen und mir nun keinen Stress mehr darum machen, da es ja eh ncihts bringt. ODer noch mal mit dem K in Kontakt treten und um Rückgabe bitten. Und dies auch nciht mit Drohung oder so.. ALso nach dieser 2 Euro Aktion für Lager für Lagerkosten, hätte ich auch keine Lust mehr zu antworten und würde an VK's Stelle einfach nur abwarten..
    • Dietersch schrieb:

      Der Schlitten der die Lampe zieht blieb oben hängen und es gibt eine Fehlermeldung.
      Ich schliesse mich mit meiner Meinung der Stubentigerin an.
      Es scheint ein mechanischer Defekt zu sein, und der kann seht gut auch auf dem Transport verursacht werden.

      Stubentiger schrieb:

      naja, wer sowas ohne geeignete Verpackung und ohne Sicherung des beweglichen Innenlebens
      "frei schwebend" im Auto transportiert, kann nicht 100 %ig auschließen, dass da auf der Fahrt
      was ausgehakt oder kaputt gegangen ist.



      Ach man ... so seriös das Umfeld und alles auch rüberkommt, warum hast du um Gotteswillen das Teil nicht gleich vor Ort getestet, die Bedingungen waren doch ideal?
      Und sei versichert, der liebe nette alte Herr hätte es dir nicht übel genommen, es dir nicht als MIsstrauen ausgelegt.
      Ja ich weiss schon, du wärst jetzt gern ein Wauwi ... die kommen bequem an den eigenen Steert *gg*
    • Da sehe ich auch ein Problem ! Warum wurde das Gerät nicht ausprobiert ? Die Voraussetzungen waren nach eigenen Aussagen bestens gegeben, Licht und Steckdose....Wenn ich so einen Kasten mitnehme und dafür auch noch zahlen soll, dann prüfe ich doch, ob er funktioniert, vor allem wenn es nur darum geht, einen Stecker mal schnell einzustecken. :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger