Angeblich gehackter Account beim Käufer

    • Angeblich gehackter Account beim Käufer

      Hallo!

      Meine Frage ist recht einfach und für Leute die sich damit auskennen recht schnell beantwortet. Ich hab ein Handy bei Ebay verkauft (Sofort Kauf), aber der Käufer schrieb 1-2 std danach, dass sein Account gehackt wurde und so das Handy nicht bezahlen werde. Nun frag ich mich ob Ebay die Kosten für die Auktion und Provision erstattet, oder ob der Käufer einen Hackangriff nachweisen muss um so vom Kaufvertrag zurückzutreten. Was sind meine Möglichkeiten und wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen ?
    • Du kannst ein Problem melden (sprich das vorher mit dem Käufer ab), dann einigt ihr euch da darauf, die Transaktion nicht durchzuführen. Wenn ich mich richtig erinnere, werden dir die Provisionen erstattet, allerdings bleiben die Einstellgebühren bei dir.....hoffe, sie waren nicht so hoch ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Käufer wusste nach 1-2 Stunden, dass sein Account gehackt wurde?
      Seltsam, dass nicht gerade in dem Moment der Wellsittich über die Tastatur gelaufen ist...

      Klick mal uneingeloggt auf die Gebotsliste. Dann kannst du sehen, worauf noch geboten wurde.

      Ich persönlich würde bei so einer offensichtlichen Lüge keine Absprachen mehr treffen, sondern den Artikel regulär als nicht bezahlt melden, eine Frist von 10 Tagen zur Einhaltung des Vertrages setzen, weil ich ihn ansonsten als hinfällig ansehe und nach Ablauf mit Verwarnung schließen.

      Die Provision bekommst du dann gutgeschrieben.

      Sofern du an keiner Sonderaktion teilgenommen hast, bekommst du auch die reinen Einstellgebühren einmal erstattet, wenn du nach Wiedereinstellung verkaufst.
    • *alte_eule* schrieb:

      Klick mal uneingeloggt auf die Gebotsliste. Dann kannst du sehen, worauf noch geboten wurde.

      Eule erklär das mal näher :?:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Das nette Kasterl mit Anzahl bebotene Artikel, Gebotsaktivität bei diesem Käufer etc. in der Gebotsübersicht ist gemeint.

      Ein wirklich gehackter - wenn auch nur von Sohnemann "gehackt" sollte Symptome von Kaufrausch zeigen.
      Friiignatur

      :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von friiischling ()

    • @ senfeuter

      Das wäre nicht die erste Ware, die von einem Käufer doppelt gekauft wurde, wobei dann auf diese Art versucht wird, den teureren Vertrag aufzulösen.

      Aber ich sehe gerade, ich habe einen Schritt vergessen. :wallbash
      Nach dem Klick auf die Gebotsliste muss der TE auf den anonymisierten Account klicken, um zu sehen, worauf noch geboten wurde.
    • *alte_eule* schrieb:

      muss der TE auf den anonymisierten Account klicken, um zu sehen, worauf noch geboten wurde.

      Das erklärt mir dein Vorschlag, danke sehr :thumbup:

      Warum gibt es in diesem Forum keine "Danke" Funktion :?:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
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