Defektes Handy verkauft - Käufer will Geld zurück !

    • Defektes Handy verkauft - Käufer will Geld zurück !

      Hallo

      Ich habe ein Problem mit einem Käufer und weiß jetzt nicht wie ich mich weiterhin verhalten soll.

      Zuerst schildere ich die Sachlage:

      Habe ein defektes Handy GEKAUFT. Ich dachte ich könne es reparieren lassen jedoch bekam ich ein nagelneues Handy in der Zeit und war demnach nicht mehr auf das defekt-ersteigert Handy angewiesen.

      Eine Woche später verkaufte ich das defekte Handy wieder.

      Artikelnummer: 230532517619

      Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und beschwert dass das defekt verkaufte Handy nicht an und aus geht wie ich es in der Artikelbeschreibung erklärt habe und dass das Handy auch noch dazu einen Wasserschaden erlitten hat. Außerdem meint er dass das Handsy sich nicht mit dem PC verbinden lässt und ich das jedoch in der Artikelbeschreibung schreiben hätte müssen.

      Jedoch ich hatte absolut keine Ahnung von dem Handy und habe es auch Nicht an den Pc geschlossen und auch nichts von einem angeblichen Wasserschaden gewusst da ich ja kein Fachmann bin, dies habe ich auch in der Artikelbeschreibung zu Verständnis gegebn.

      Der Käufer möchte sein Geld wieder haben und meint er sei im Recht. Ich jedoch sehe mich im Recht da ich das Handy als DEFEKT/ ERSATZTEIL verkauft habe.

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen ob er ein Recht auf das Geld hat oder nicht .

      Danke schonmal
    • Hi.
      Ich würde es ignorieren.
      Anhand deiner Artikelbeschreibung geht hervor:

      Zustand:
      Als Ersatzteil / defekt: Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder auf einer neuen Registerkarte/einem neuen Tab geöffnet..

      Gut, es geht aus deiner Artikelbeschreibung nicht hervor, dass es einen Wasserschaden hat, aber das ist - finde ich - unerheblich, da du den Fehler den du erkannt hast, beschreibst. Dass der Wasserschaden die Ursache des Fehlers sein könnte, ist unerheblich, da du kein Fachmann bist und du auch selbst sagst, du hast keine Ahnung davon.

      Ich finde, du hast geschrieben, es ist defekt, und defekt heißt defekt, also kein Zustand der eine Funktion ohne Mängel zuläßt.

      Lies noch nach
      § 434 und § 437 BGB greifen meines Erachtens nicht, da du nicht verschiegen wurde, dass ein Mangel vorliegt.

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Defekt ist defekt, egal wie defekt
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von verkaufe-was ()

    • Wer wissentlich einen defekten Artikel erwirbt, muß davon ausgehen, daß der Artikel auch defekt ist. Und das der Artikel im Weiteren auch eventuell noch defekter ist, als er beschrieben wurde.

      Der K reklamiert, daß das Handy sich gar nicht mehr einschalten läßt. Diese Verschlechterung des Artikelzustandes kann möglicherweise auch erst bei ihm eingetreten sein, wenn Du es in dem beschriebenen Zustand versandt hast. Dies in Verbindung mit der fehlenden Möglichkeit, das Handy an einen Computer anzuschließen ist zwar für den K kein idealer Zustand, für den Du aber nicht haftbar zu machen bist. Du mußt das Handy vor dem Verkauf nicht (probeweise) mit einem Computer verbinden, nur damit Du herausfinden kannst, daß dies nicht funktioniert. Und einen eventuellen Wasserschaden mußt Du auch nicht erkennen, wenn er nicht offensichtlich ist, nämlich das Wasser hinauslaufen würde. Durch Deine Artikelbeschreibung ist erkennbar, daß das Handy so defekt ist, daß es fachmännischer Hilfe bedarf, es wieder in Gang zu setzen.

      Der Käufer hat also auf eigenes Risiko das Handy gekauft und damit sind die Risiken der Reparatur auf ihn übergegangen. Wer solche Artikel kauft, sollte eigentlich wissen was er macht.

      Der K hat keinen Anspruch auf Erstattung, Kaufpreisminderung o.ä.

      Er kann Dir eine negative Bewertung geben, die Du gegebenenfalls sachlich kommentieren kannst.
      Er kann einen Rechtsanwalt einschalten und den Rechtsweg gehen. In diesem Fall müßtest Du auch einen RA einschalten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Ich lese auch nirgends in der Auktion, dass die PC-Verbindung funktionieren würde. Insofern ist diese Funktion auch nicht explizit zugesichert.

      Das einzige, was mich etwas "stört" ist die Formulierung im ersten Satz dees Auktionstextes:
      Verkaufe mein Iphone 3GS 32GB das sich in einem Sehr gutem Zustand befindet( keinen Kratzer).

      Sehr guter Zustand ist es ja nicht, wenn es nicht funktioniert, auch wenn mit der Klammer die Einschränkung auf den äußerlichen Zustand erfolgt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.