Was machen bei wahrscheinlicher Inkompatibilität?

    • Was machen bei wahrscheinlicher Inkompatibilität?

      Hallo zusammen,

      vor ein paar Tagen habe ich meinen "alten" CD-RW Brenner versteigert. Alt in Anführungsstriche,
      weil er bis zum Ausbau anstandslos funktionierte und nur einem schnelleren weichen musste...

      Nun, ich bin mir zu 150% sicher, das er bis zu dem Zeitpunkt Top in Ordnung war,
      bis ich ihn auf Reisen schickte.

      Was mich nun verunsichert, ist eine eMail des Käufers, in der es heisst, er bekäme den
      Brenner nicht zum laufen, bzw. er würde den Brennvorgang immer abbrechen?!
      Das hat er bei mir nie getan (ausser bei Aldi-Rohlingen, die mochte er nicht)

      Ich vermute einfach mal, da ich nicht annehme, dass der Brenner auf dem Weg zum
      Empfänger Schaden genommen hat, dass hier eine Inkompatibilität vorliegt oder
      vielleicht auch ein Bedienfehler vom Anwender, etc. Das möchte ich aber auch keinem
      unterstellen und frage mich nun, wie ist das in so einem Fall???

      Muss ich ihn zurücknehmen, soll ich ihn zurücknehmen??

      Ich bin bisher immer korrekt gewesen und würde ihn meinerseits tatsächlich
      zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Aber wer sagt mir, das er dann
      nicht tatsächlich kaputt ist, ich also praktisch was funktionierendes verschicke
      und defekt zurückbekomme?

      Vielleicht alles noch ein bisschen wirr - Will hoffen Ihr versteht, was ich damit meine :(

      stay tuned
      viele Grüße - S.M.art.Y
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von S.M.art.Y ()

    • RE: Was machen bei wahrscheinlicher Inkompatibilität?

      Müssen must Du als Privatverkäufer nichts, solange kein offensichtlicher Mangel vorliegt. Beweisen müsste das in diesem Fall der Käufer.
      Aber:
      Außer Streß für alle Beteiligten bringt es nichts auf sein Recht zu beharren. Also ich würde das Teil zurücknehmen, allerdings ohne die Versandkosten zu erstatten. Auch würde ich die Gebühren und Provision von der Gutschrift abziehen. Selbstverständlich sollte man sich vorher mit dem Kaüfer darüber einigen.
      Viele user haben nicht genug Erfahrung um eine Komponente zu installieren und Probleme dabei zu lösen. M.E. bringt es auch nichts, fernmüdlich oder per mail dabei zu helfen. Aber versuchen kannst Du es .
      Rückabwickeln - neu einstellen. Das ist für alle am einfachsten und Ihr könnt euch dann auch noch positiv Bewerten.
      Ich würde auch erst gutschreiben wenn der Brenner zurück ist und Du Ihn geprüft hast.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ego444 ()

    • Gewährleistungspflicht !

      @S.M.art.Y

      Das Gewährleistungsrecht gilt auch für Privatverkäufer. Besonders interessant ist da folgender Artikel:
      § 476 Beweislastumkehr
      Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

      Der Verkäufer ist in diesem Fall zur Nacherfüllung oder Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer kann auch ganz von dem Vertrag zurücktreten.

      Aber:
      Als Privatmann kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann nicht mehr gemäß § 437 BGB . Dies folgt unmittelbar aus § 444 BGB.

      Hast du dies in deiner Auktionsbeschreibung nicht getan, sind dir leider die Hände gebunden und du musst ggf. den Artikel zurücknehmen und das Geld rückerstatten. Eine Umlage der Porto- und Provisionskosten ist dabei nicht statthaft.

      Grüße
      Wolfshunter
      8) W O L F S H U N T E R 8)
    • Hallo zusammen,

      zunächst vielen Dank für die Antworten....

      Das Problem scheint sich nun aber auch so erledigt zu haben. Manchmal reichen
      in der Tat ein paar nette eMails mit Erfahrungsaustausch oder Tipps um zu einer für alle akzeptable Lösung zu kommen.

      Es war tatsächliche einer der wenigen Fälle, wo Hardwaremäßig so gut wie
      nichts zusammen passte und es wirklich nicht am Brenner allein lag.

      @Wolfshunter
      D.h. für mich im Klartext, möchte ich mich als Privatperson jeglicher
      Gewährleistungspflicht entsagen, muss ich dieses in meinen zukünftigen Auktionen
      auch irgendwo aufführen??!!

      Wo finde ich die Paragraphen, ist das HGB oder BGB??

      stay tuned
      viele Grüße - S.M.art.Y
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