Mickblue64 - angebliche Geschäftsschädigung

    • für biguhu:
      Was die Unhöflichkeit einer nicht beantworteten Frage angeht warte ich noch auf die Antwort der Frage die ich Dir um 17:09 stellte: Was bitte ist ein PN über die ich Dir Unterlagen zukommen lassen soll?
      Informationen fließen deshalb begrenzt, da einige Sammler schon mehrere Tausend Euro bezahlen mußten. Hinzu kommen 2 mal Anwaltskosten, Gerichtskosten und das von alte Eule erwähnte Hotelbett das zu zahlen ist.
      Nach solch einem Tiefschlag ist man eben nicht mehr zu großen Gesprächen und Offenbarungen bereit. Ich persönlich bin hier aufgetaucht, weil mich diese Diskussionsbeiträge wie ich sie von Oktober/November 2010 laß
      nur den Kopf schütteln ließen. Für das was ich hier vorbringe habe ich im Gegensatz zu anderen hier Beweise besorgt.
    • @Tacheles:

      Ich bin zwar nicht biguhu aber erlaube mir deine Frage zur PN zu beantworten.

      Eine PN ist die Abkürzung für eine Privare Nachricht.
      Wenn du auf den Namen von biguhu klickst kommst du auf seine Profilseite. Dort siehst du rechtsoben einen Button Private Nachricht senden.
      Wenn du darauf klickst kannst du biguhu schreiben und nur er erhält dann deine Nachricht.

      Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich erklären. :)
    • @Tacheles:

      Was willst du hier eigentlich erreichen?
      1. stellst du hier Behauptungen in den Raum und bist auch auf Nachfragen nicht bereit, entsprechende Fakten zu liefern. Direkte Nachfregen werden im gegenteil von dir noch unfreundlicher beantwortet.
      2. Trittst du hier auf, als ob du die "Weisheit mit Löffeln gefressen" hättest, kennst aber offenbar noch nicht mal die Grundbegriffe des Forenwesens. Dazu zählt zum Beispiel, dass man normale Beiträge in der Standartschriftart schreibt und sich nicht bei jedem Beitrag mit geänderter Schriftart, -stil und -größe wichtiger zu machen versucht. Auch die Abkürzung PN ist eigentlich im Netz gängig. Dass man mit so einem Auftreten scheinabr von allen "angegiftet" wird, ist nicht verwunderlich.
      3. schickst du PNs mit genau dem Inhalt, den du vorher im Forum gepostet hast. Das ist völlig kontraproduktiv und verringert die Akzeptanz für dein Auftreten zusätzlich. PNs sind dafür da, mit anderen direkt in Verbindung zu treten und nicht dazu, nur mit einer Kopie des eigenen Beitrags für die eigenen Beiträge "Werbung" zu machen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Guten Tag an alle Forumsmitglieder
      Ich habe mir mal die Beiträge hier über das Thema mickblue64 von Anfang angeschaut. Ich muß schon sagen daß mich hier vieles verwundert. Im Besonderen das Auftreten von alte_eule. Der macht sich hier offenbar sein eigenenes Schlachtfeld und ernennt sich zum General. Nur weil Sie sich alte_eule nennen haben Sie aber noch einige Defizite bis Sie deren Weisheit erlangt haben. Auch Ihr Benehmen lässt zu wünschen übrig. Wie wird in den Forumsregeln erklärt? Hier sollte geholfen werden. Die einzigen nützlichen, weil den Tatsachen entsprechenden Beiträge brachte hier tacheles. Der wurde aber gleich mal hart angegangen, statt sich mal artig für dessen Infos zu bedanken die hier etwas Licht in die verfahrene Diskusion brachten. Statt dessen wurde von einigen und hier nochmals von alte_eule im besonderen am eigentlichen Thema vorbeigeredet. Wäre ich tacheles, würde ich mir meine Kommentare zumindestens in diesem Forum sparen. Nun ist mir noch etwas aufgefallen: Zu jeder Info die tacheles gab fand eine, ich nenne es mal Vorverurteilung der Betroffenen statt. Damit meine ich, daß hier die Abmahnungen der Rechtsanwälte des Herrn B. schon gleich als gerechtfertigt und richtig angenommen wurden. Dabei weiß doch jeder über die Praktiken der sich aus dem Internetgeschäft gebildeten Abmahnkanzleien Bescheid. Wenn in dieser Menge (mir sind selbst ca 60 Fälle bekannt) Abmahnungen verschickt werden, dann geht es nicht um die Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern um persönliche Bereicherung. Herr O.B. hat in keinem der mir bekannten Fälle den Sammler selbst kontaktiert. Ein Mail mit dem Hinweis: "Hören Sie mal, als Privatanbieter stehen Sie in direkter unerlaubter Konkurenz zu mir" hätte hier Wunder gewirkt und den mickblue64 in einem anderen Licht darstehen lassen. So etwas nennt man dann faires Umgehen mit den Mitmenschen. Ist allerdings weniger einträglich. Dafür hätte Herr O.B. aber mehr Zeit um sich um Sein Frankfurter Bauunternehmen zu kümmern. Die Abmahnungen trotzen im übrigen vor nicht bewiesenen Argumenten und die zeitlichen Fristen die gesetzt wurden sind gesetzeswiedrig. Eine beigefügte Unterlassungserklärung dient der Einschüchterung der Betroffenen und ist mit 1000 Euro "pro Zuwiederhandlung" nicht gesetzeskonform. Denn hier wird schon wieder der Betroffene unter Zeitdruck genötigt eine Schuld (welche?) anzuerkennen. Also 1000 Euro pro Auktion in der Zukunft? Damit haben die Gewerblichen den "weltweit größten Markt für Privatanbieter" endlich übernommen. Letztlich muß ich mal Fragen: Was glauben denn in diesem Forum alle was mit Pins die in jeder Brauerei 4 bis 10 Euro kosten, in Ebay aber für 1 Euro das Stück oder im 5er Bundle verramscht werden heute noch für Millionen zu verdienen sind? Nun können Sie sich mal Ihre Gedanken machen. Aber Vorsicht: Versuchen Sie nicht päpstlicher als der Papst zu sein.
    • @tacheles

      Meine Schweigen auf die PN-Frage war keine Absicht. Nachdem du hier bereits Beweise veröffentlicht hast, hielt ich dies für erledigt.

      Ansonsten bleiben meine Fragen nach der Stellungnahme deines Anwalts weiterhin unbeantwortet.

      Informationen fließen deshalb begrenzt, da einige Sammler schon mehrere Tausend Euro bezahlen mußten. Hinzu kommen 2 mal Anwaltskosten, Gerichtskosten und das von alte Eule erwähnte Hotelbett das zu zahlen ist.
      Nach solch einem Tiefschlag ist man eben nicht mehr zu großen Gesprächen und Offenbarungen bereit.

      Dann sind wohl bereits negative Urteile gefallen? Die verschweigt man dann lieber, weil es in die selbst zurechtgehämmerte Rechtsauffassung nicht passt. Übrigens: Wenn man zu Gesprächen nicht bereit ist, was sucht man dann in einem Diskussionsforum mit dem Thema?

      @michaelblue46

      Auf den juristische Unsinn, den du von dir gibst, mag ich kein Statement mehr abgeben. Aber wir lassen uns nicht für dumm verkaufen: Doppelaccounts mit dem Versuch eine zweite Identität vorzutäuschen, sind bei uns nicht erlaubt. Das hast du in den Forenregeln auch explizit gelesen. Dein Account ist daher gesperrt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Für niehls0815:
      Zum ersten beantworte ich keine Nachfragen unfreundlich, sondern reagiere auf plumpes Benehmen mir gegenüber.
      Zum zweiten stimmt es, daß ich nicht Foren erfahren bin. Aber hat das irgend eine Bedeutung?
      Dann ist es mir so etwas von egal in welscher Schriftart jemand schreibt, daß kannst Du Dir gar nicht vorstellen. Wichtig ist doch wohl was hinten herrauskommt. Und das ist bei manchen Forenmitgliedern ein geruchsintensives Naturprodukt.
      Gefressen habe ich die Weisheit nicht. Wenn schon gegessen. Den Unterschied haben mir vor 60 Jahren meine Eltern beigebracht.
      Ich habe bereits gestern mehr Fakten gebracht als hier alle Mitglieder zusammen die sich seit Herbst 2010 hier mit mehr oder weniger Information zu Wort gemeldet haben.
      Und wenn ich nichts mit einem PN anzufangen weis, dann ist das doch wohl das kleinste Problem, oder weist Du alles?
      Nun zu Deiner eigentlichen Frage, was ich hier erreichen will. Ich möchte Klarheit in diese etwas verfahrene Diskusion bringen. Die entsprechenden Beweise für meine
      Äußerungen habe ich. Ich verlange aber auch Nachsicht dafür, daß ich mir dreimal für einmal überlege was ich letztendlich veröffentliche.
    • Für biguhu:
      Wie kommst Du überhaupt darauf, daß ich einen Anwalt habe? Das würde ja vorraussetzen, daß ich Betroffener wäre.
      Juristische Urteile sind bereits gefallen und mir bekannt. Auch hier mal bitte in die Lage der Betroffenen versetzen. Die haben
      keine große Lust mehr nach 6 Monaten Ärger mit Herrn B. ihre Geschichte groß unter die Leute zu bringen.
    • Denkst du etwa, wir wären blöd?
      gestern um 17:09 stellst du die Frage:

      tacheles schrieb:

      Was bitte ist ein PN über die ich Dir Unterlagen zukommen lassen soll?

      hast aber selber genau diese Funktion bereits um 15:55 genutzt.

      tacheles schrieb:

      Zum ersten beantworte ich keine Nachfragen unfreundlich, sondern reagiere auf plumpes Benehmen mir gegenüber.

      Wer sich hier plump benimmt, davon haben sich die Leser sicher bereits selber ein Bild gemacht.

      tacheles schrieb:

      Zum zweiten stimmt es, daß ich nicht Foren erfahren bin. Aber hat das irgend eine Bedeutung?

      Ja, hat es. Wenn man nämlich keine Ahnung hat, sollte man nicht versuchen, alle anderen zu belehren, sondern Hinweise, wie sie zum Beispiel in Bezug auf die Schriftart bereits mehrfach hier kamen, überdenken und annehmen. Die werden nicht ohne Grund gegeben.
      Wenn dann aber als Reaktion kommt:

      tacheles schrieb:

      Und das ist bei manchen Forenmitgliedern ein geruchsintensives Naturprodukt.

      dann ist die vorherige Anmerkung über die Plumpheit gewisser Aussagen mehr als bewiesen. Beleidigungen, egal ob direkt oder indirekt, kommen niemals gut an. Und wenn damit noch Ignoranz gegenüber Ratschlägen verbunden ist, wirkt das alles nur noch peinlich.

      tacheles schrieb:

      Gefressen habe ich die Weisheit nicht. Wenn schon gegessen. Den Unterschied haben mir vor 60 Jahren meine Eltern beigebracht.

      Wenn man noch nicht mal eine gängige Redewendung, die zusätzlich noch in Anführungsstrichen geschrieben ist kenn und sich daran hochzieht, scheint nicht nur die Forenerfahrung mangelhaft zu sein.

      tacheles schrieb:

      Nun zu Deiner eigentlichen Frage, was ich hier erreichen will. Ich möchte Klarheit in diese etwas verfahrene Diskusion bringen. Die entsprechenden Beweise für meine
      Äußerungen habe ich. Ich verlange aber auch Nachsicht dafür, daß ich mir dreimal für einmal überlege was ich letztendlich veröffentliche.

      Wenn du Klarheit in die Diskussion bringen willst, dann bringe Fakten und Beweise. Andeutungen, Mutmaßungen und Spekulationen bringen hier niemanden weiter. Im Gegenteil, wenn jemand Fakten nicht herausrücken will, entsteht nun mal der Eindruck, der Betreffende hätte etwas zu verbergen.

      Im Übrigen ist es ein himmelweiter Unterschied, ob etwas rechtlich nicht zu beanstanden ist oder moralisch einwandfrei. Eine Abmahnung wegen nicht angemeldeter Gewerblichkeit mag im Einzelfall moralisch bedenklich sein, rechtlich kann die deswegen trotzdem hieb- und stichfest sein. Wenn daher hier im Forum mehrheitlich dahingehend argumentiert wird, dass die Abmahnung gegenüber dem TE rechtlich nicht zu beanstanden ist, heisst das noch lange nicht, dass das gängige Abmahnwesen von dem Mitgliedern hier gutgeheisen wird.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • biguhu schrieb:

      2. Der Verkaufs-Account bzw. Shop des Abmahners, mit dem er angeblich im Wettbewerb mit den Abgemahnten steht.

      Der hier ist es jedenfalls nicht.


      @tacheles:

      Wenn Du einen vermeintlich gewerblichen Verkäufer abmahnst, weil er als privater VK auftritt, gilt er bis zum Urteilsbeweis des Gegenteils immer noch als privater Verkäufer und damit als Verbraucher. Ein Unternehmer, der ihn abmahnt muss also zwingend an dem Gericht streiten das für den Wohnort des Abgemahnten zuständig ist. Das wollte Dir der Link zur ZPO sagen. Viel verdächtiger wäre es, wenn alle Verfahren in Hamburg oder Hamm anhängig gewesen wären. Deren Richter sind mir in Fragen Abmahnung sozusagen gerichtsnotorisch als merkbefreit bekannt.

      tacheles schrieb:

      Juristische Urteile sind bereits gefallen und mir bekannt.

      Schiebst Du mal bitte die Aktenzeichen nach? Dann kann ich in der Datenbank nachschauen um was es ging und was warum geurteilt wurde.


      @Uhu:

      Die Einstellung von michaelablue ist mir durchaus geläufig, auch wenn der Rest des Beitrags eher für die Tonne ist. Die meisten Sammler sind sich gar nicht im Klaren darüber, dass sie mit ihrer Aktivität auf ebay aus rein rechtlicher Sicht quasi zwangsgewerblich sind. Die sehen das als Aktivität im Rahmen ihrer persönlichen Lebensführung als Hobby an, eine Ansicht, die ich als Sammler durchaus nachvollziehen kann, auch wenn der Jurist in mir das anders beurteilt. Und ich gehöre tatsächlich zu den gewerblichen Anbietern, die ihre privaten Mitbewerber per Nachricht dauf hinweisen, wenn sie es ein bisschen arg übertreiben. Ich schreibe auch gewerbliche VK an, wenn ich was entdecke. Die Antworten, die ich von beiden Gruppen teilweise darauf bekomme, schreibe ich aber nicht hier rein, sonst wird das Forum noch unter wenn-beleidigen-dann-aber-richtig.de direktverlinkt. ;)

      Was die Menge der möglichen Abmahnungen angeht muss ich engelchen zustimmen. Ich habe über Ostern bei ebay ein bisschen gestöbert. Würde ich jetzt bei meinen Mitbewerbern alle Privaten mit mehr als 600 Angeboten in den letzten 12 Monaten und dazu noch alle Gewerblichen, die rechtlich erheblich fehlerhafte Angebote haben abmahnen, die mir dabei ausgefallen sind, würde mein Anwalt vermutlich das nächste Wochenende dranhängen um den Drucker durchlaufen zu lassen. Mit schlappen 200 Abmahnungen wäre es da nicht getan.

      Und ich? Ich Rindvieh verbringe täglich Zeit und Geld damit, mich auf dem Laufenden zu halten und in meinen Angeboten die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen statt mich einen Dreck darum zu kümmern, dass die BGB-InfoV schon mindestens seit zwei Tagen (oder so) keine Rechtsgrundlage mehr für eine WRB bildet. Da frage ich mich dann schon, ob ich nicht doch ein viel zu gutmütiger Idiot bin, wenn ich meinem Anwalt ein freies Wochenende genehmige.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mifft - da hab ich ein Posting übersehen.

      Ok... wie der Abmahner seine Sachen vertreibt ist für die Aktivlegitimation unerheblich. Natürlich kann er die als gewerblicher Händler einem Kommissionär übergeben, damit der sie ihm verkauft. Das und die daraus sich ergebende Tatsache, dass er selber nciht auf ebay auftritt, schadet der Möglichkeit, dass er selber abmahnt erst mal nicht.

      Was mir bei den Abmahnanschreiben aufgefallen ist: der Streitwert ist m.E. mit 10.000 Euro ein bisschen sehr hoch angesetzt. Solange ich nicht beurteilen kann, auf welchen abgemahnten Account sich das bezieht, muss ich das aber mal so stehen lassen. Ist jedenfalls nicht unüblich, aber eventuell aufgrund des abgemahnten Angebotsvolumens prüfbar.

      Das selbe gilt für die Frage des Kostenvorteils. Ohne die Ergebnisse zu sehen, die derjenige hatte, lässt sich dazu nichts genaues sagen. Ich nehme aber mal an, dass privat verkaufte Pins kaum über 12 Euro je Angebot einbringen, in dem Moment wäre das Argument nämlich hinfällig - ab da zahlt der Volksauktionär im Vergleich zum gewerblichen Anbieter drauf.

      Ansonsten ist das eine "ganz normale" Abmahnung, auch wenn die Kostenrechnung nicht separat beiliegt. Von der eingangs vom TE erwähnten unbilligen Schadensersatzforderung sehe ich da nichts. Interessant wäre auch die eingeforderte Unterlassungserklärung im Detail.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • tacheles schrieb:

      Wie kommst Du überhaupt darauf, daß ich einen Anwalt habe? Das würde ja vorraussetzen, daß ich Betroffener wäre.
      Juristische Urteile sind bereits gefallen und mir bekannt.

      Ich frage mich allerdings schon, wie du als nicht Betroffener an die Urteile, die Abmahnungen und weitere Interna kommst. Du musst zumindest Beteiligter sein oder in einem engen Verhältnis mit einem Betroffenen stehen. Urteile sind also, wie von mir vermutetet, gefallen. Ganz offensichtlich zu Ungunsten der angeblichen Opfer. Dann würde man ja behaupten können, dass die Abmahnungen zu Recht erfolgt sind. Wenn man anderer Ansicht ist, dann sollte man in die nächste Instanz gehen. Nun ist auch zu vserstehen, warum du seit mehreren Seiten die Frage nach der Meinung der Anwälte ignorierst.

      Ich bitte dich darum, die Forenregeln, die du selbst akzeptiert hast, zu beachten. Die Stimmungmache per Doppelaccount ist genauso daneben, wie der Versuch, sie hinsichtlich der PN-Funktion dumm zu stellen. Die hast du selbst mehrfach zuvor benutzt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok... wie der Abmahner seine Sachen vertreibt ist für die Aktivlegitimation unerheblich. Natürlich kann er die als gewerblicher Händler einem Kommissionär übergeben, damit der sie ihm verkauft. Das und die daraus sich ergebende Tatsache, dass er selber nciht auf ebay auftritt, schadet der Möglichkeit, dass er selber abmahnt erst mal nicht.

      Ich will mangels genauer Kenntnis nicht darüber streiten, aber mir fällt es schwer zu glauben, dass zB der gelegentliche Flohmarktverkäufer im Wettbewerb mit einem ebay-Händler steht. In diesem Fall haben wir mickblue64, der weder bei ebay, noch im Internet, noch an Vebraucher verkauft. Er gibt die Ware nur an andere gewerbliche Verkäufer per Kommission weiter (weiter oben hatte ich das fälschlicherweise anders herum verstanden). Als Vertragspartner der Verbraucher tauchen ausschließlich diese gewerblichen Verkäufer auf, niemals aber mickblue64 selbst.

      Nun fällt es mir aber schwer, bei dieser Konstellation nachzuvollziehen, wie hier ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen soll.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ich will mangels genauer Kenntnis nicht darüber streiten, aber mir fällt es schwer zu glauben, dass zB der gelegentliche Flohmarktverkäufer im Wettbewerb mit einem ebay-Händler steht. In diesem Fall haben wir mickblue64, der weder bei ebay, noch im Internet, noch an Vebraucher verkauft. Er gibt die Ware nur an andere gewerbliche Verkäufer per Kommission weiter (weiter oben hatte ich das fälschlicherweise anders herum verstanden). Als Vertragspartner der Verbraucher tauchen ausschließlich diese gewerblichen Verkäufer auf, niemals aber mickblue64 selbst.

      Nun fällt es mir aber schwer, bei dieser Konstellation nachzuvollziehen, wie hier ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen soll.

      Erkläre ich Dir. Sobald Du die selben Sachen verkaufst wie ein anderer, bist Du schon mal Mitbewerber. Wenn Du dann auch noch ein Gewerbe anmeldest, bist Du gewerblicher Mitbewerber. Und damit in jedem Fall aktivlegitimiert, Wettbewerbsverstöße anderer Mitbewerber abzmahnen. Nun ist so ein kleiner Ladenkrauter in Hiaslhugldorf im hintersten Unterbayern natürlich kein direkter Mitbewerber eines kleinen Ladenkrauters in Plattdütsch-Nordenkaffig ob der Ostsee weil ihnen die räumliche Nähe und damit der Bezug auf den selben Kundenkreis fehlt.

      Sobald aber einer der beiden seinen Krimskrrams auf ebay einstellt, kann es natürlich sein, dass einer der Kunden des anderen VK damit angesprochen wird. Selbst wenn der andere VK gar nicht auf ebay unterwegs ist. Und damit kann dann jeder den anderen aus dem Wettbewerbsrecht heraus auf Unterlassung von Verstößen in Anspruch nehmen. Wobei der auf ebay sich schwer tun wird, dem reinen Offline-Händler über 900 km Distanz nachzuweisen, das der seinen Vornamen an der Ladentüre abgekürzt hat. Andersrum ist das viel einfacher, auch weil der auf ebay ein viel größeres Fehlerpotential hat.


      Wenn nun, wie hier dargestellt, der Abmahner Pins vertreibt, dafür einen Gewerbeschein besitzt, dies aber auf ebay über einen Verkaufsagenten macht ist er selber trotzdem aktivlegitimiert. Schones Beispiel dazu: Abmanungen von Media Markt Märkten hardwarejournal.de/media-markt…eisangabenverordnung.html Selbst wenn der Verkauf des Mitbewerbers nur an einen einzigen gewerblichen Wiederverkäufer erfolgt, dessen Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Inhaber des einzelunternehmerischen Mitbewerbers ist hindert das nicht den Wettbewerb der Einzelunternehmung und seine Aktivlegitimation (Urteil des LG Karlsruhe in Sache Vertragsstrafe aus UE, Az 15 O 105/10 KfH IV - was abstruseres habe ich gerade nicht hier rumliegen)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun gut. Ich spinne mal eine kleine Geschichte:

      Da ist ein Herr. Nennen wir ihn macgreen17. Dieser meldet ein Gewerbe an. Aber anstatt seinen Lebensunterhalt mit dem Gewerbe direkt zu verdienen, kauft er ein paar Waren in äußersten Niedrigpreissektor auf. Statt diese weiter an Verbraucher zu verticken, lässt er diese in Kommission von seiner Lebensgefährtin auf ebay verkaufen. Der Gewinn dabei dürfte gegen Null gehen.

      Dafür kommt er nun in die vorteilhafte Lage, als Mittbewerber einiger privater "Sammler" zu gelten und verschickt Abmahnungen.

      Und nun die Preisfragen, deren Beantwortung in die Spekulation reichen dürfte:

      Ist dies rechtsmissbräuchlich?

      Wer profitiert eigentlich davon? Die sich nicht selbst die Hände schmutzig machende Lebensgefährtin, die sich einiger Händler entledigt, die das Wettbewerbsrecht nicht so genau nehmen? Oder doch macgreen17 persönlich, weil er es geschafft hat, daraus einen finanziellen Nutzen zu ziehen?

      Es sei betont, dass diese wundersame Geschichte mit zahlreichen Spekulationen ausgeschmückt ist, die nicht der Realität entsprechen müssen.

      Edit: Und zusätzlich stelle man sich vor, dass unser mac eine Firma für Bauprodukte besitzt. Da ist der Umstieg auf das Pin-Geschäft natürlich ein finanzieller Aufstieg. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ehenAn biguhu:
      Mit Deinem Beitrag kommst Du der Sache schon sehr viel näher. Desshalb hier eine kleine Belohnung.
      PS: Warum habt Ihr die Dame gesperrt? War sie Euch zu ehrlich? Da liegt Ihr etwas mit Eurer Vermutung daneben. Die hat nämlich Insiderwissen.


      Anhang wegen Veröffentlichung von Realdaten entfernt. Die Redaktion.
    • Eine Abmahung ist nie rechtsmissbräuchlich. Allenfalls kann ein Gericht durch Endurteil feststellen, dass sie in rechtsmissbräuchlicher Absicht ausgesprochen wurde.
      (Diskutiere nie mit einem Juristen - er zieht Dich auf sein Niveau und schlägt Dich dann mit Erfahrung. :lach: Hey - das wär doch 'ne Forensig für mich. )

      Wenn Du fragst, ob der mac grundsätzlich die Sammler als Mitbewerber abmahnen darf: ja, darf er. Er hat nämlich eine Gewerbeanmeldung und kann damit seine gewerbliche Tätigkeit im Zweifel sogar jederzeit nachweisen. Dass er Gewinn machen muss hat ihm dabei keiner vorgeschrieben. In dem von Dir konstruierten Beispiel kann er sogar belegen, dass er an Endverbraucher verkauft. Das ist aber, wie ich hier im Volltext zu liegen habe, nicht mal erforderlich um das Bestehen eines aktivlegitimierenden Wettbewerbsverhältnisses zu begründen . Der Richter, der das am LG KA entschieden hat, heisst übrigens Specht - kannst ihn anrufen, so lange ist das noch nicht her, das war Anfang März.

      Ob das moralisch in Ordnung ist und ob unsere Rechtsordnung das so gemeint hat, was sie da ermöglicht, das hast du ja nicht gefragt.

      Aus dem Grund würde ich bei der Abmahnung auf jeden Fall mal den Gegenstandwert prüfen (lassen) denn die 10.000 scheinen mir angesichts des zu erwartenden Umsatzes (Anwesende haben da ja sogar verlässlichere Zahlen als meine grobe Schätzung, rücken sie aber nicht raus) mit den Pins ein wenig sehr stark zu hoch gegriffen, auch angesichts der in der UE wohl eingeforderten Vertragsstrafe von "nur" 1000 Euro.

      Sollte Sammeluhu aber in der Lage sein, nachweisen zu können, dass zwischen Mac und Mac Anwalt eine Übereinkunft besteht, nach der Mac Anwalt pro Abmahnung vier Dutzend Burger an Mac auskehrt, dann ist es noch einfacher - das ist dann einem Gericht schnell als rechtsmissbräuchlich zu vermitteln. Sonst hat Mac ja nur dann einen finanziellen Vorteil, wenn er die Strafsumme aus der UE geltend machen kann. Und hier wäre eben die UE auch interessant, nämlich einmal hinsichtlich des genau zu unterlassenden Verhaltens und dann hinsichtlich der Frage ob sie die Überprüfung der Strafsummenhöhe durch ein Gericht zulässt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @tacheles:

      Halte biguhu und das Team nicht für dumm.
      Es wird schon eine Verbindung zwischen dem gesperten Account und deinem Geben. z.b. Die selbe IP.
      Als Admin hat man genügend möglichkeiten sowas zu erkennen.
      Zudem hat das Team von Auktionshilfe darin auch die nötige Erfahrung und Sachkenntnis. ;)
    • @tacheles

      Ich habe dich nicht umsonst gebeten, mir die Dokumente per PN zukommen zu lassen. Die Realdaten mit kompletten Kontaktdaten von mickblue haben hier im öffentlichen Raum nichts verloren. Deshalb haben wir sie entfernt. Du hast wirklich ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

      Auch werde ich über dein IP keine öffentliche Diskussion führen. Du hast im übrigen die Kommunikation mit dir per PN unterbunden. Du solltest deinen unangemessenen Auftritt hier im Forum wirklich überdenken.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.