Missbrauch von Markennamen - Gewerbliche haben offenbar dafür einen Freischein

    • Missbrauch von Markennamen - Gewerbliche haben offenbar dafür einen Freischein

      Grüßt euch!

      ebay scheint hier mit zweierlei Maß zu "richten", schon seit Jahren beobachte ich wie
      Gewerbliche beispielsweise Handyzubehör von Drittherstellern mit originalen Markennamen betiteln.
      Beispiel: Akku von Fremdhersteller mit der Betitelung Nokia.. Offenbar ohne Konsequenz.

      Wenn ich nun als kleiner Mann meinen Artikel etwas bekannter machen will, wird das ruckzuck geahndet.

      Zufall?
      Nein, ich denke, dass sich Gewerbliche grundsätzlich mehr erlauben können bei ebay. Oder sehe ich das falsch?
    • Selbst wenn wölfi recht hätte und eBay mit zweierlei Maß messen würde, muss das der Hersteller nicht auch so sehen. Ich könnte mir vorstellen, dass es dem Markeninhaber völlig egal ist, ob der Schutzverletzer Powerseller oder Gelegenheitsverkäufer ist.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • wölfi schreibt "mit der Betitelung Nokia".

      Ohne seinen Text zu kennen, ist es sehr wohl ein Unterschied, ob im Titel erkennbar ist, dass so ein Akku FÜR entsprechende Geräte geeignet [{b]ist oder aber eine Verwechslung mit Originalware zumindest beabsichtigt scheint.
      Vermeintliche Plagiate lasse ich jetzt bewusst außen vor.

      Ohne genaue Kenntnis des genauen Textes bleibt der Rest Spekulation.
    • Nichts leichter als das...Eine Sache von Sekunden :)



      Die Bezeichnung "NOKIA-BL-5C" ist einfach nur irreführend, denn so ist die Bezeichnung des Originalakkus.
      In diesem Fall geht es jetzt nicht explizit um den Namen Nokia.

      Man versucht also mit der Bezeichnung eines Produktes auf seine Auktion aufmerksam zu machen
      was man gar nicht verkauft. Das ist irreführend!
    • Passend für folgende NOKIA-Handys:


      und

      Ein perfekter Ersatzakku für den Original-Nokia-Akku BL-5C


      ist doch die Beschreibung der Sache (und wehe, diese zugesicherte Eigenschaft stimmt gar nicht ;) )



      etwas anderes wäre so eine Werbung :
      "mein billiges noname Produkt hier ist bestimmt genauso schön wie ein Eifon"

      wie hier zb:

      Letzte Aktualisierung am 00:37:08 MESZ, 27. Okt. 2010 Alle Änderungen anzeigen

      oder, wie ich es heute mal wieder bei Markenklamotten gesehen habe, die Einfügung von Markennamen in weißer Schrift auf weißem Grund,
      um den Leute auf der Suche nach bestimmten Dingen etwas in die Ergebnisliste zu schmuggeln!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @ wölfi

      Aus der Auktion geht doch deutlich hervor, dass es sich nicht um ein Akku von Nokia handelt. Es wurde hergestellt, um in genau diese Handys zu passen. Ein Einstellen in dieser Art geht mit den eBay-Regeln und auch mit denen des Herstellers konform - auch wenn der natürlich lieber Ware aus dem eigenen Haus verkauft.
    • wölfi schrieb:

      Man versucht also mit der Bezeichnung eines Produktes auf seine Auktion aufmerksam zu machen was man gar nicht verkauft. Das ist irreführend!

      Nö, der sagt, dass er etwas hat, was als Ersatz dafür dienen kann. Das ist doch völlig legitim. Ist bei jedem anderen Drittanbieter auch so.
      Wenn du Eine Druckerpatrone von einem Fremdanbieter kaufst, wird da in der Beschreibung auch stehen, dass diese Patrone baugleich mit der Patrone XXX des Herstellers YYYY ist.
      Eigentlich ist das sogar gut, denn dann kannst du als Käufer sicher sein, ob das Akku auch wirklich in dein Handy passt, denn nicht selten wechseln Hersteller eines Gerätes im Produktionszyklus auch zwischenrein mal nur einzelne Komponenten aus.

      PS: Was würde es denn nutzen, wenn der den Markennamen nicht nennen würde? Wenn da nur stehen würde: "Ersatzakku für ein Handy" könnte kein Mensch etwas damit anfangen.

      Im Übrigen ist das nicht die Aufgabe von Ebay, bei der Verletzung von Markennamenrechten selbständig tätig zu werden. Das machen die Hersteller selber und beauftragen ebay dann mit entsprechenden MAßnahmen, z. B. mit der Löschung des Angebotes. Ebay hat sich in seinen AGB nur dahingehend abgesichert, dass die Hersteller das können und diejenigen, die eine Rechteverletzung begangen haben dann keine Handhabe gegen ebay haben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()

    • wölfi schrieb:

      Die Bezeichnung "NOKIA-BL-5C" ist einfach nur irreführend, denn so ist die Bezeichnung des Originalakkus

      Im Titel steht doch schon: Akku für NOKIA .... und dann kommen die Typen der Telefone in die es passt.

      Mal ganz davon abgesehen, dass Fremdakkus immer ein Lotteriespiel sind, ich würd die nicht mehr kaufen. Schlechte Erfahrungen sind manchmal heilsam. :D
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      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Diese schlechten Erfahrungen kommen dem original Hersteller zu Gute. Trotz allem kommen viele Käufer oft auf "Ersatzprodukte" zurück, weil sie einfach günstiger sind. Das machen die User nicht nur bei Handys, auch bei Autos und Comutern sehr beliebt, wenn auch das Gerät selber ggf. Schaden erleiden könnte, was aber die meisten nicht glauben (wollen), ist ja auch nicht immer so....

      Ich verstehe aber dein Problem. Die Marke sollte nicht genannt werden, wenn sie nicht Bestandteil des zur Auktion kommenden Artikels ist....

      Zitat eBay:
      Es ist verboten, artikelfremde Markennamen in der Artikelbezeichnung (Titel) und Artikelbeschreibung zu verwenden und den Ruf einer Marke auszunutzen. Das schließt die Verwendung von leicht abgewandelten Markennamen ein.


      Ein Missbrauch eines Markennamen liegt in der Regel vor, wenn in der Artikelbezeichnung (Titel) oder in der Artikelbeschreibung Wörter benutzt werden, die einen Bezug zu einer artikelfremden Marke herstellen, z.B. durch Zusätze wie "wie", "im ...-Stil", "...-Design").


      Allerdings kann unter Umständen der Markenname benannte werden, wenn der Auktionsartikel für den von der Marke hergestellten Artikel geeignet- oder damit kompartibel ist.....eBay tut da in der Tat wenig, gerade bei hochdotierten Verkäufern :(

      ABER: Das hindert den Hersteller selber sicherlich nicht, hier eine Abmahnung geltend zu machen. Ggf. können auch Wettbewerbsgegner mit Originalware hier abmahnen. eBay selber wird sich da nur dran stören (wenn überhaupt), wenn einer den Artikel meldet.....

      Und wie meine Vorschreiber schon sagen....es kommt immer auf die Formulierung an. Gibt man das Teil als eines der Marke/Firma aus, oder sagt man klar, dass es nur damit kompatibel ist ?!

      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/brand-name.html
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger