Autoreifen mit nicht sichtbaren Nagel versteigert - schadensersatzpflichtig?

    • Autoreifen mit nicht sichtbaren Nagel versteigert - schadensersatzpflichtig?

      Hallo zusammen,

      vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe vor etwa 2 Wochen von meinem kürzlich verkauften Auto die Winterreifen bei Ebay versteigert. Dabei habe ich jegliche Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, reingeschrieben "Nach besten Wissen und Gewissen" und die Reifen als gebraucht beschrieben. Nun hat sich ver Käufer direkt mit seiner Kontonummer bei mir schriftlich gemeldet, dass beim Umziehen der Reifen auf andere Felgen, in einem ein Nagel entdeckt worden ist und ich solle die Reperaturkosten von 30 Euro dafür übernehmen. Muß ich das überhaupt? Schließlich habe ich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen und in die Reifen kann ich auch nicht schauen. Die waren immer dicht und haben nie Luft verloren. Hätte ich mein altes Auto noch, würde ich diese ja noch selbst fahren.



      Danke schonmal im Vorraus für eure Hilfe
    • Du mußt nicht unbedingt für den Schaden haften.
      Aber es kommt darauf an, wie stark Deine Nerven sind. Möchtest Du im Zweifelsfall dafür beklagt werden und die Sache vor Gericht ausfechten?
      Wenn ja, dann verneine eine Erstattung und warte was passiert!

      Wenn Du meinst, der K könnte im Recht sein und Du Dir weiteren Ärger ersparen willst, dann erstatte die Reparaturkosten. Tue dies aber mit dem Hinweis 'ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' und unter Ausschluss weiterer Ansprüche des K. Sonst würde er vielleicht noch was finden und Dir in Rechnung stellen.

      Hat der Käufer Dir einen Nachweis (mit Angabe des reparierten Reifentyps) über die Reparatur zugesandt?

      Ganz allgemein hilft Dir vielleicht das erstmal weiter:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4131
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Der Gewährleistungsausschluss rettet dich da nicht. Du hast intakte Ware angeboten, die der Beschreibung entspricht.
      Versetzte dich mal in seine Lage. Und haettest du von dem Mangel gewusst, wärst du ganz sicher auch nicht einfach mit dem Reifen weiter gefahren, auf die Gefahr hin, mitten in der Pampa plötzlich mit Plattfuß zu stehen.

      Eine einfach in den Raum geworfene Summe würde ich allerdings nicht üeberweisen. Ich würde den Käufer auffordern, mir den Beleg über die Reparatur zukommen zu lassen. Behaupten kann er nämlich erst einmal viel. Nach Erhalt des Belegs bekäme er dann das Geld.
    • Ide,

      in dem Fall wäre er nicht mit Reparatur gekommen. Das bringt ihm nichts, sofern er tatsächlich mit der Quittung kommt.
      Der veranschlagte Preis ist realistisch.

      Eine andere Möglichkeit wäre höchstens, er lässt einen Sommerreifen reparieren oder aber er hat einen Zweitwagen und macht das da. Eine letzte Sicherheit würde nur die Rücksendung und eine eigene Reparatur bringen. Ich finde, der Aufwand und mögliche Aufpreis stehen in keinem Verhältnis - zumal dann der Schaden wohl tatsächlich da wäre, auch wenn an diesem Reifen vorher keiner war.
    • idefix.windhund schrieb:

      Und was wen der K den Nagel selber rein gedonnert hat? Oder den Preis Prellen will? So was scheint es nicht nur 1x gegeben haben.

      Was hätte er davon, außer zusätzlichem Aufwand? Wenn da eine Reparatur stattgefunden hat, die er belegen kann, dann ist das ja mehr oder weniger eine Durchlaufposten. Er will ja nix zurückgeben. Nur die Reparatur bezahlt haben. Und da er die auf andere Felgen hat montieren lassen, gehe ich mal davon aus, dass er die Räder noch nicht benutzt hat.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Wichtig ist, sich genau erklären zu lassen, wo ( an welcher Stelle ) denn der Nagel angeblich gesteckt hatte. Ansonsten ist so ein Nagel, wenn nicht auf den ersten Blick sichtbar, ein versteckter Sachmangel. Da die Sachmängelhaftung offensichtlich wirksam ausgeschlossen wurde, kann eigentlich nicht viel passieren.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Der TE scheint nicht an weiterer Aufklärung interessiert zu sein, denn er war zwar gestern abend online, reagiert aber nicht auf die hier gestellten Fragen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Vielleicht sollte man ersteinmal nachfragen, bevor man etwas unterstellt! Ich habe momentan beruflich sehr viel zutun, genauso wie jetzt auch. Ich lese eure Kommentare, habe aber momentan nicht die Zeit, darauf näher einzugehen. Doch diese Aussage, wollte ich jetzt nicht unbeantwortet hier stehen lassen. Morgen habe ich meinen freien Tag und wollte mich dann zu euren Kommentaren äußern. :!:
    • war ja nicht persönlich gemeint, aber wenn jemand eine Frage stellt, und dann nicht mehr reagiert, wenn man Rückfragen hat, obwohl im Profil sichtbar ist, dass derjenige die Frage gelesen hat, dann scheint es eben so, als ob das Interesse gering wäre. Kommt häufig vor, dass jemand ne Frage stellt und dann nichtmehr reagiert. Viele stellen die gleiche Frage in mehreren Foren gleichzeitig und sobald irgendwo eine brauchbare Antwort kommt, "vergessen" sie die anderen Foren wieder. Wenn das bei dir anders ist, nehm ich alles zurück.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Sooo, nun han i zeit!

      Fairhandel schrieb:

      Hat der Käufer Dir einen Nachweis (mit Angabe des reparierten Reifentyps) über die Reparatur zugesandt?
      Hat der Käufer leider nicht getan. Er hat nur beschrieben, wie es aufgefallen ist, den Betrag und seine Kontonr. Mehr nicht. Hätte er freundlich angefragt und eine Rechnung mitgeschickt, dann wäre ich fair und würde ihm seine Unkosten erstatten. Nur ich bin vorsichtig.
    • *alte_eule* schrieb:

      Eine einfach in den Raum geworfene Summe würde ich allerdings nicht üeberweisen. Ich würde den Käufer auffordern, mir den Beleg über die Reparatur zukommen zu lassen. Behaupten kann er nämlich erst einmal viel. Nach Erhalt des Belegs bekäme er dann das Geld.
      Danke, das werde ich auch tun.

      *alte_eule* schrieb:

      Der Gewährleistungsausschluss rettet dich da nicht. Du hast intakte Ware angeboten, die der Beschreibung entspricht.
      Versetzte dich mal in seine Lage. Und haettest du von dem Mangel gewusst, wärst du ganz sicher auch nicht einfach mit dem Reifen weiter gefahren, auf die Gefahr hin, mitten in der Pampa plötzlich mit Plattfuß zu stehen.
      Aber muß ich nicht damit rechnen, wenn ich 3 Jahre alte gebrauchte Reifen ersteigere, dass da etwas drinstecken kann? Schließlich läuft nicht immer einer vor meinem Auto her und fegt die Strasse... Aber eine tolle Vorstellung :D
    • *alte_eule* schrieb:

      Eine andere Möglichkeit wäre höchstens, er lässt einen Sommerreifen reparieren oder aber er hat einen Zweitwagen und macht das da. Eine letzte Sicherheit würde nur die Rücksendung und eine eigene Reparatur bringen. Ich finde, der Aufwand und mögliche Aufpreis stehen in keinem Verhältnis - zumal dann der Schaden wohl tatsächlich da wäre, auch wenn an diesem Reifen vorher keiner war.
      Das weiß nur der Käufer.

      *alte_eule* schrieb:

      in dem Fall wäre er nicht mit Reparatur gekommen. Das bringt ihm nichts, sofern er tatsächlich mit der Quittung kommt.
      Der veranschlagte Preis ist realistisch.
      Mit einer Quittung kommt er bei mir nicht weit! Ist es keine offizielle Rechnung mit Markenbezeichnung und DOT, sowie Unterschrift und Stempels der Werkstatt, kann er von seinen 30 Euro träumen.

    • engelchen schrieb:

      Vielleicht kann er dir auch Fotos von der Stelle senden. Neben dem Beleg für die Reparatur würde ich auch eher die Kosten übernehmen. Worüber reden wir denn hier ? Wäre ein Link zur Auktion möglich bitte ?
      So, hier ist der Link zu meinen Reifen. Irgendwie habe ich nur Theater mit diesem Käufer. Erst Hickhack weil er sie versand haben wollte, was er organisieren wollte. Aber ich am Ende mich darum kümmern mußte. Und nun das. Naja, man lernt immer dazu.





    • niehls0815 schrieb:

      war ja nicht persönlich gemeint, aber wenn jemand eine Frage stellt, und dann nicht mehr reagiert, wenn man Rückfragen hat, obwohl im Profil sichtbar ist, dass derjenige die Frage gelesen hat, dann scheint es eben so, als ob das Interesse gering wäre. Kommt häufig vor, dass jemand ne Frage stellt und dann nichtmehr reagiert. Viele stellen die gleiche Frage in mehreren Foren gleichzeitig und sobald irgendwo eine brauchbare Antwort kommt, "vergessen" sie die anderen Foren wieder. Wenn das bei dir anders ist, nehm ich alles zurück.
      Ich bin nicht Viele, ich bin ich und ich mache soetwas nicht. Ich sage noch Danke und Bitte, und Guten Tag und Aufwiedersehen. Wenn mir jemand irgendwo geholfen hat, dann sage ich auch Danke. Und wenn ich mich irgendwo abmelden möchte, dann verabschiede ich mich auch von den Menschen, die mit mir geschrieben haben. Aber ich war ja schon immer ANDERS ;)
    • Guten Abend zusammen

      Ich wünsche allen einen guten Abend und bedanke mich nochmals für eure bisherige Hilfe und Denkanstösse.

      Ich habe nun dem K. geantwortet, dass ich unter Ausschluß jeglicher weiterer zukünftiger Ansprüche seinerseits, die Hälfte des Betrages übernehmen werde, wenn er mir eine Kopie einer offiziellen Werksstattrechnung zusendet. Auch habe ich ihm gefragt, warum erst in der Werkstatt der Nagel aufgefallen sei? Weil ich unterstelle ihm mal, dass er nach Ankunft der Reifen, diese auch gesichtet hat.

      Ebenso bin ich der Meinung, wenn man drei Jahre alte gefahrene Winterreifen ersteigert, muß man damit rechnen, dass da etwas drinsteckt. Es ist schließlich ein Verschleißteil und kein Rückspiegel, außerdem kann ich nicht mit einer Lupe vor meinem Auto herlaufen, um zu schauen, was da auf der Strasse liegt. Mir ist jedenfalls dieser Nagel nicht in Warnweste vor das Auto gesprungen, sonst hätte ich ja angehalten. Noch habe ich bei meiner Sichtung den Nagel gesehen (aber Käufer ja auch nicht). Und einen Röntgenraum habe ich auch nicht im Keller ;)

      Nun bin ich mal gespannt wie es weitergehen wird.... :wallbash
    • xuki schrieb:

      Ebenso bin ich der Meinung, wenn man drei Jahre alte gefahrene Winterreifen ersteigert, muß man damit rechnen, dass da etwas drinsteckt. Es ist schließlich ein Verschleißteil und kein Rückspiegel, außerdem kann ich nicht mit einer Lupe vor meinem Auto herlaufen, um zu schauen, was da auf der Strasse liegt. Mir ist jedenfalls dieser Nagel nicht in Warnweste vor das Auto gesprungen, sonst hätte ich ja angehalten. Noch habe ich bei meiner Sichtung den Nagel gesehen (aber Käufer ja auch nicht). Und einen Röntgenraum habe ich auch nicht im Keller ;)
      nun ja ich weis ja nicht wie du deine Reifen einstellst, aber bevor ich sowas mache schnappe ich sie mir mal kurz und dreh sie ein mal rum und schaue nach ob ich was in den reifen stecken sehe bzw. schaue mir die laufspur des reifen an. und entferne auch den ein oder anderen fremdpartikel (z.b. steinchen). und wenn man so eine sichtkontrolle durch führt, sollte auch nen nagel auffallen. desweiteren sind nägel eigentlich schlecht zum abdichten geeignet. womit man davon aus gehen muss, das der reifen damit undicht wird und somit auch luft verliert also schon nen bisschen seltsam das das erst dem K auffällt.

      was dir allerding bei einem eindeutigen beweis des defektes das genick brechen dürfte , ist die beschreibung des reifen zustandes.

      Reifen und Felgen sind in Ordnung,lediglich die Opelradblenden welche mit dazu gehören weisen einige Kratzer auf.
      Weil nen Nagel macht den Reifen platt und somit wäre der reifen alles ausser in ordnung, damit wäre er defekt man hätte einen versteckten mangel. Wobei ich ehr zum sachmangel tendiere weil deutlich sichtbar nen nagel ist seltens bis zum anschlag drin und somit wäre der gewährleistungs ausschluss null und nichtig weil hat ware in ordnung sein sollte aber ehr als defekt zu bezeichnen wäre. und mit einem nagel muss ich mit nichten in einem als ok beschriebenen reifen rechnen höchstens dann wenn der reifen als defekt verkauft wird.
      aber das hängt ja nun ehr alles von dem ab was der K an beweisen rann bringen kann oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

    • Nein, sensemann,da widerspreche ich. So ein Nagel plättet nicht zwingend, wenn er passend steckt. Da rede ich aus Erfahrung.

      Trotzdem handelt es sich bei einem Nagel im Reifen um einen nicht beschriebenen Sachmangel. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der versteckt war. Er hat nicht da zu sein und berechtigt zur Reklamation. Der VK hat den Schaden zu tragen. Das hat er kpl. zu tun und nicht nur zur Hälfte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • senseman schrieb:

      was dir allerding bei einem eindeutigen beweis des defektes das genick brechen dürfte , ist die beschreibung des reifen zustandes.

      Reifen und Felgen sind in Ordnung,lediglich die Opelradblenden welche mit dazu gehören weisen einige Kratzer auf.
      Weil nen Nagel macht den Reifen platt und somit wäre der reifen alles ausser in ordnung, damit wäre er defekt man hätte einen versteckten mangel. Wobei ich ehr zum sachmangel tendiere weil deutlich sichtbar nen nagel ist seltens bis zum anschlag drin und somit wäre der gewährleistungs ausschluss null und nichtig weil hat ware in ordnung sein sollte aber ehr als defekt zu bezeichnen wäre. und mit einem nagel muss ich mit nichten in einem als ok beschriebenen reifen rechnen höchstens dann wenn der reifen als defekt verkauft wird.
      aber das hängt ja nun ehr alles von dem ab was der K an beweisen rann bringen kann oder nicht.

      senseman schrieb:

      xuki schrieb:

      Ebenso bin ich der Meinung, wenn man drei Jahre alte gefahrene Winterreifen ersteigert, muß man damit rechnen, dass da etwas drinsteckt. Es ist schließlich ein Verschleißteil und kein Rückspiegel, außerdem kann ich nicht mit einer Lupe vor meinem Auto herlaufen, um zu schauen, was da auf der Strasse liegt. Mir ist jedenfalls dieser Nagel nicht in Warnweste vor das Auto gesprungen, sonst hätte ich ja angehalten. Noch habe ich bei meiner Sichtung den Nagel gesehen (aber Käufer ja auch nicht). Und einen Röntgenraum habe ich auch nicht im Keller ;)
      nun ja ich weis ja nicht wie du deine Reifen einstellst, aber bevor ich sowas mache schnappe ich sie mir mal kurz und dreh sie ein mal rum und schaue nach ob ich was in den reifen stecken sehe bzw. schaue mir die laufspur des reifen an. und entferne auch den ein oder anderen fremdpartikel (z.b. steinchen). und wenn man so eine sichtkontrolle durch führt, sollte auch nen nagel auffallen. desweiteren sind nägel eigentlich schlecht zum abdichten geeignet. womit man davon aus gehen muss, das der reifen damit undicht wird und somit auch luft verliert also schon nen bisschen seltsam das das erst dem K auffällt.
      Ich weiß, dass ein Nagel in einem Reifen nichts zu suchen hat. Und ich kontrolliere meine Reifen immer bevor ich sie einlagere, jeder kommt dann schön einzeln in seine Reifentasche. Außerdem habe ich jeden einzelnen Reifen kontrolliert. Ich habe ihn nicht gesehen. Hätte ich den Nagel gesehen, hätte ich die Reifen ja nicht verkauft. Dieser Nagel ist mir nicht aufgefallen und dem Käufer auch nicht, der ist ja erstmals in der Werkstatt bemerkt worden.