Guten Tag Leute,
sehr lange frage ich mich ob ich von einem Privat zu Privat Kauf die Restgarantie mit Erwerbe? Also wen ich ein Artikel kaufe mit Restgarantie ob die Garantieansprüche auf mich als neuer Besitzer übergehen oder beim Erstkäufer bleiben.
Ich frage weil mir schon 2x passiert ist das ich die Restgarantie in Anspruch nehmen musste.
Beim ersten mal ging es um ein Asus Maximus Extreme Motherboard das ich von Privat ersteigert habe. (Link gibt es schon lange nicht mehr) Dieses ging nach dem Einbauen kaputt und den Verkäufer (der Private) weigerte sich strikt mir zu Helfen und bezog sich darauf das er Privat ist unter Ausschluss jeder Gewährleistungen. Der rührte nicht mal den kleinen Finger für mich, verkauft aus dem Sinn oder so ähnlich. Was ich von so einer Haltung halte könnt ihr euch ja denken.
Also wendete ich mich an den gewerblichen Verkäufer, habe ja noch einige Monate Restgarantie. Die weigerten sich aber mir zu Helfen da ich nicht der eigentlich Käufer war. Der private Verkäufer weigerte sich mir aber weiterhin zu helfen und wirkte sehr genervt und war sehr unfreundlich. Also habe ich mich wieder an den gewerblichen Verkäufer gewannt. Die wollten 65€ haben damit Sie mich erst mal als Kunden mit Garantie ansehen und erst das Motherboard annehmen. Danach werde erst entschieden ob es repariert wird oder eingeschickt wird ... dass sah ich allerdings nicht ein. 65€ für dass das ich Kunde werde und Anspruch auf Garantie habe Der gewerbliche Verkäufer meinte dazu das es gegen das Gesetz wäre wen die Garantie den Besitzer wechselt. Das wäre Verboten ... wie, was der gewerbliche Verkäufer genau gesagt hat um es zu Begründen weiß ich nicht mehr genau. Ist schon eine weile her.
Dann hatte ich vor kurzem einen Garantiefall mit einer Grafikkarte. Habe den gewerblichen Verkäufer angeschrieben und der schickte mir sofort Antwort und Retoureschein. Dazu habe ich noch den privaten Verkäufer angeschrieben um diesen Bescheid zu sagen und der unterstütze mich auch sofort. Ich habe in einer E-Mail angegeben und im Paketschein auch mit angegeben das sich Name und Adresse geändert hat. War dem gewerblichen Verkäufer scheinbar alles egal. Mittlerweile habe ich eine neue Grafikkarte bekommen. Hat zwar viele E-Mails und einige Telefonate gekostet da der gewerbliche Verkäufer scheinbar etwas überfordert ist aber egal. Ich kann wieder zocken
Auch zum Restbetrag gab ich ihn meine Bankdaten, alles ohne Probleme, bis auf die Tatsache das er mit den Restbetrag zurück zahlen sich wieder Wochenlang Zeit lässt.
Wer hat sich von den beiden Beispielen nun richtig verhalten? Der oberste Fall da die Garantieansprüche beim Erstkäufer liegen oder der unterste da es egal ist. Der Besitzer der Ware hat das recht auf ein Garantieanspruch.
Grüße
Ide
sehr lange frage ich mich ob ich von einem Privat zu Privat Kauf die Restgarantie mit Erwerbe? Also wen ich ein Artikel kaufe mit Restgarantie ob die Garantieansprüche auf mich als neuer Besitzer übergehen oder beim Erstkäufer bleiben.
Ich frage weil mir schon 2x passiert ist das ich die Restgarantie in Anspruch nehmen musste.
Beim ersten mal ging es um ein Asus Maximus Extreme Motherboard das ich von Privat ersteigert habe. (Link gibt es schon lange nicht mehr) Dieses ging nach dem Einbauen kaputt und den Verkäufer (der Private) weigerte sich strikt mir zu Helfen und bezog sich darauf das er Privat ist unter Ausschluss jeder Gewährleistungen. Der rührte nicht mal den kleinen Finger für mich, verkauft aus dem Sinn oder so ähnlich. Was ich von so einer Haltung halte könnt ihr euch ja denken.
Also wendete ich mich an den gewerblichen Verkäufer, habe ja noch einige Monate Restgarantie. Die weigerten sich aber mir zu Helfen da ich nicht der eigentlich Käufer war. Der private Verkäufer weigerte sich mir aber weiterhin zu helfen und wirkte sehr genervt und war sehr unfreundlich. Also habe ich mich wieder an den gewerblichen Verkäufer gewannt. Die wollten 65€ haben damit Sie mich erst mal als Kunden mit Garantie ansehen und erst das Motherboard annehmen. Danach werde erst entschieden ob es repariert wird oder eingeschickt wird ... dass sah ich allerdings nicht ein. 65€ für dass das ich Kunde werde und Anspruch auf Garantie habe Der gewerbliche Verkäufer meinte dazu das es gegen das Gesetz wäre wen die Garantie den Besitzer wechselt. Das wäre Verboten ... wie, was der gewerbliche Verkäufer genau gesagt hat um es zu Begründen weiß ich nicht mehr genau. Ist schon eine weile her.
Dann hatte ich vor kurzem einen Garantiefall mit einer Grafikkarte. Habe den gewerblichen Verkäufer angeschrieben und der schickte mir sofort Antwort und Retoureschein. Dazu habe ich noch den privaten Verkäufer angeschrieben um diesen Bescheid zu sagen und der unterstütze mich auch sofort. Ich habe in einer E-Mail angegeben und im Paketschein auch mit angegeben das sich Name und Adresse geändert hat. War dem gewerblichen Verkäufer scheinbar alles egal. Mittlerweile habe ich eine neue Grafikkarte bekommen. Hat zwar viele E-Mails und einige Telefonate gekostet da der gewerbliche Verkäufer scheinbar etwas überfordert ist aber egal. Ich kann wieder zocken
Auch zum Restbetrag gab ich ihn meine Bankdaten, alles ohne Probleme, bis auf die Tatsache das er mit den Restbetrag zurück zahlen sich wieder Wochenlang Zeit lässt.
Wer hat sich von den beiden Beispielen nun richtig verhalten? Der oberste Fall da die Garantieansprüche beim Erstkäufer liegen oder der unterste da es egal ist. Der Besitzer der Ware hat das recht auf ein Garantieanspruch.
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c:\brain> cd\
c:\> del brain
Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
c:\>
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