Verkäufer verweigert Annahme

    • Verkäufer verweigert Annahme

      Hallo

      Habe auf ebay ein Handy gekauft. Als dies bei mir eintraf vielen mir mehrere Macken auf was nicht der beschreibung entsprach. Nach hin und her habe ich von Paypal recht bekommen. Doch das findet der Verkaufer nun nicht so toll und droht damit das er das Paket nicht annimmt.
      Paypal sagte mir dazu zitat: "...Dann hat er leider Pech gehabt" nur leider kann ich mir das ganze so auch nicht richtig vorstellen.

      Was soll/darf/kann ich nun machen wenn das Paket zurück kommt wegen "Annahme verweigert" ??
    • PayPal hat nicht ganz Unrecht. Mit dem Versand hast du deine Pflicht getan.

      Wichtig: Versende mit Beleg (versichert). Bewahre Beleg und Handy mindestens bis zum 31.12.2013 auf. Dann verjähren nämlich die Ansprüche des Verkäufers.

      Im übrigen halte ich diese alberne "Nichtdrohung" des Verkäufers für nicht ernst. Und wenn doch, sein Problem...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Flippst schrieb:

      Das ganze ist natürlich versichert raus.

      Aber muss ich mir das echt antun und das handy ganze 3Jahre aufbewahren?

      Habe leider keinen Tresor in dem ich das Handy 3Jahre sicher verstauen kann.

      Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

      Ja, man kann ein Schließfach bei der Bank anmieten. ;)
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • Ich weiß ja nicht, mit was für Ansprüchen deine Handys an dich herantreten, aber meine begnügen sich mit einer gut klimatisierten handelsüblichen Schublade. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Flippst schrieb:

      cast_away schrieb:

      Flippst schrieb:

      Das ganze ist natürlich versichert raus.

      Aber muss ich mir das echt antun und das handy ganze 3Jahre aufbewahren?

      Habe leider keinen Tresor in dem ich das Handy 3Jahre sicher verstauen kann.

      Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

      Ja, man kann ein Schließfach bei der Bank anmieten. ;)
      achsooo das ganze ist natürlich kostenlos stimmts :D?
      Kostenlos wirste das nicht bekommen aber es kostet nicht die welt und deinem VK kannste das ganze ja beweisbar als lager kosten aufs auge drücken :).
      nun ja schublade ist so eine sache es gibt da leute die machen einfach nur schublade auf rinn damit zu und solange bis sie aus allen nähten platz und wie das dann nen handy findet kann man sich ja lebhaft vorstellen :).
    • @senseman

      Die Schublade sollte hier als Synonym für jede übliche im Haushalt befindliche Aufbwahrungsmöglichkeit stehen. Nimm meinetwegen auch einen Schuhkarton, wenn du dich dabei sicherer fühlst.

      Der TE hat ja das Handy nun gekauft und hätte es ja auch irgendwo abgelegt, wenn er es nicht immer bei sich getragen hätte.

      Ein Tresor für ein Handy... :?:
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nöh, da kommt man auch anders drumrum.

      Sollte der VK die Annahme der Sendung tatsächlich verweigern, steht das auf dem Beleg. Dir entstehen dann deinerseits Kosten für die Entgegennahme der Rücksendung, so weit ich das weiß.

      Würdest du die Annahme dann deinerseits auch wieder verweigern, versteigert DHL irgendwann.

      Du kannst das Handy dann wieder annehmen und dem VK mitteilen, dass du jetzt davon ausgehst, dass er das Interesse an seiner Ware verloren hat. Sicherheitshalber bitest du ihm aber an, dir bis zum ... (hier sicherheitshalber einen Monat Frist) das verauslage Geld für die Rücksendung zuzüglich eines nochmaligen Versandes in Höhe von ... was insgesamt dann ... ergibt, auf Kto. XY zu überweisen. Sollte sich bis dahin nichts tun, wirst du das Ding entsorgen, verschenken oder was auch immer.


      Nachtrag: den Schriftverkehr mit dem VK musst du dann aufbewahren. Und die Aufbewahrungsfrist dafür entfällt nach der angegebenen Zeit.

      Den VK solltest du sicherheitshalber auf deine persönliche Sperrliste setzen und ihm auch mitteilen, dass du an keinerlei geschäftlichem Kontakt mehr mit ihm interessiert bist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Nöh, da kommt man auch anders drumrum.

      Sollte der VK die Annahme der Sendung tatsächlich verweigern, steht das auf dem Beleg. Dir entstehen dann deinerseits Kosten für die Entgegennahme der Rücksendung, so weit ich das weiß.

      Würdest du die Annahme dann deinerseits auch wieder verweigern, versteigert DHL irgendwann.

      Du kannst das Handy dann wieder annehmen und dem VK mitteilen, dass du jetzt davon ausgehst, dass er das Interesse an seiner Ware verloren hat. Sicherheitshalber bitest du ihm aber an, dir bis zum ... (hier sicherheitshalber einen Monat Frist) das verauslage Geld für die Rücksendung zuzüglich eines nochmaligen Versandes in Höhe von ... was insgesamt dann ... ergibt, auf Kto. XY zu überweisen. Sollte sich bis dahin nichts tun, wirst du das Ding entsorgen, verschenken oder was auch immer.


      Nachtrag: den Schriftverkehr mit dem VK musst du dann aufbewahren. Und die Aufbewahrungsfrist dafür entfällt nach der angegebenen Zeit.

      Den VK solltest du sicherheitshalber auf deine persönliche Sperrliste setzen und ihm auch mitteilen, dass du an keinerlei geschäftlichem Kontakt mehr mit ihm interessiert bist.

      Ok das hört sich ja schon mal soweit ganz gut an. Denke mal werde es auch so machen.

      Danke an alle die hier geantwortet haben :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Flippst ()