Artikel entspricht nicht der Beschreibung

    • Artikel entspricht nicht der Beschreibung

      Hallo,
      habe eine Jacke ersteigert und festgestellt,das eine Seitentasche aufgerissen ist.Habe dem Verkäufer geschrieben und ihm dies geschildert.Er meinte ein Schneider würde das für lau nähen.Nun ist es so der Schneider müsste eine neue Tasche einsetzen und dies würde 20 euro kosten.Der Verkäufer meinte noch er wäre mit der Hand reingefahren und hätte nichts gemerkt(unmöglich,hätte man merken müssen).Nun möchte ich die Jacke zurück geben,aber meint er müsste auf meine mails nicht mehr reagieren.
      Muss er die jacke zurück nehmen?
      Auf eine Anfrage von mir bestätigte er mir noch,das weder flecken noch löcher drin wären.
      Welche fristen muss ich setzen und wie gehe ich nun weiter vor?
      Hier noch der link zur Auktion:160500591425

    • senseman schrieb:

      nun ja kleiner böser fehler die gewährleistung wurde nicht aus geschlossen somit darf der VK das teil reparieren oder aber du bestehst auf wandlung und gut is :).

      Ob hier die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist, ist unerheblich. Bestand ein deartiger Mangel bereits beim VK, dann schützt auch kein Gewährleistungsausschluß. Der Mangel ist offensichtlich. Bestreitet der VK den Mangel, dann muß der K nachweisen, daß dieser bereits beim VK vorlag. Auch hier ist es unerheblich, ob mit oder ohne Gewährleistungsausschluß.

      Der Gewährleistungsausschluß hilft dem VK nur bei versteckten Mängeln. Darunter dürfte eine gerissene Tasche kaum fallen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bin der selben Meinung wie biguhu.Der Mangel Bestand schon beim Verkauf,also müsste er den Artikel zurück nehmen.Den Artikel vom Verkäufer Reparieren zu lassen halt ich gar nichts,der bringt es noch fertig und flickt das ding "irgendwie".
      Jetzt ist nur noch die frage,welche frist ich ihm setzen muss,eine woche? Oder länger?
      Und wie gehe ich gegen ihn vor?
      Über ebay,oder Polizei?
    • Das istein zivilrechtliches Problem, das letztendlich ein Richter entscheiden müsste. Du müsstest finanziell in Vorleistung treten und auch wenn du gewinnst, zahlst du drauf, wenn dein Gegner nicht Zahlungsfähig ist und es zu einem Vergleich käme.

      Was willst du erreichen? Die Jacke auf jeden Fall behalten oder eine Rückabwicklung?
    • ich denke mal in deinem falle wäre wohl ne frist setzung von ca 7-10 tagen nicht verkehrt und dabei auch direkt auf wandlung des vertrages zu bestehen, weil ne neue tasche wird sich bei dem kauf preis nicht lohnen einsetzen zulassen. sollte so ein einschreibe brief nicht fruchten kannst du es mit nem RA versuchen wenn du denn mags aber wie erwähnt hat man halt das risiko, das man auf den kosten sitzen bleibt weil er nicht zahlungfähig ist.