Verkäufer will die Transaktion abbrechen - Artikel ist ausverkauft

  • Verkäufer will die Transaktion abbrechen - Artikel ist ausverkauft

    also, da ebay kontakt immer so lange dauert und per telefon es auch nur geld abzocke ist, versuche ich hier mal bei euch.
    es geht um den ipod touch 4 gen. 64 gb.

    es war keine auktion und auch kein sofortkaufen...

    es war sofortkaufen oder PREISVORSCHLAGEN.

    so, ich habe dann meinen gebot fuer 240 mal gegeben. da dachte ich, bekomme eine ablehnung und kriege einen gegenvorschlag.

    dann sehe ich, oh ich habe es bekommen

    unfassbar. dann nach 2 minuten erhalte ich folgende email.. glaub ihr koennt euch das vorstellen. ja das bekannte "transaktion abbrechen" mit der begruendung, "das geraet ist leider schon ausverkauft"

    ich habe es dann mal abgelehnt. dann kontaktiert mich der verkaeufer "wieso machen sie das?" da sagte ich, ich habe nur ein recht auf meinen erworbenen artikel.

    da sagt er, "dann koennen sie lange warten bis die ware bei ihnen ankommt"

    was kann ich tun?



    und was sehe ich gerade??? der hat den gleichen nochmal eingestellt????? ich verstehe das nicht...

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von rmaqhddl () aus folgendem Grund: link vergessen

  • Wenn der VK auch nach nochmaliger Aufforderung mit Fristsetzung nicht liefert, nachdem Du bezahlt hast, dann kannst Du ihn auf Vertragserfüllung verklagen. Das kannst Du machen, wenn Du die Nerven, einen Anwalt und das Geld dafür hast.

    Wenn nicht, dann vergesse die Sache, schließlich hast Du noch keinen realen Verlust erlitten.

    Deine Enscheidung, hop oder top :thumbup:

    Nachtrag:
    Kumpel hat noch eines?
    Is dat vielleicht der Kumpel, der Schmiere gestanden hat? 8|
    time flies like an arrow - fruit flies like a banana

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

  • In erster Linie würde ich sagen, zahl nicht und lass das Ding ruhen, mit so einem Pappenheimer wird es nicht einfach......aber wenn Du unbedingt darauf bestehst.....

    Also theoretisch kanns Du zahlen und warten, wenn Du den Artikel nicht erhälst kannst Du zivilrechlich gegen ihn vorgehen, heißt, Du kannst einerseits den Artikel verlangen oder andererseits auf die Rückzahlung bestehen. Da es dir aber darum geht, den Artikel zu erhalten und durch seine Mails und die Wiedereinstellung nachweislich klar ist, dass er dir den Artikel nicht geben will, sollte das Ding auch klar sein.

    Erstmal kannst Du aber über eBay einen nicherhaltenen Artikel melden (dies solltest Du aber nur tun, wenn Du gezahlt hast). Dann kannst Du im eine Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags und Herausgabe der Sache setzen. Hält er diese nicht ein müsstest Du klagen. Dies wäre mit Kosten verbunden, die Du in Vorkasse leisten müsstest.

    Der eventuelle Nachteil hieran: Er hat kein Geld mehr, Du hast die Kosten und bekommst dein Geld und das Teil nicht.....der Vorteil: Hat er Geld, wird er dir das Handy ausliefern müssen, oder deine Zahlung nebst Aufschlag für den Kauf eines gleichwertigen ipods ersetzen müssen.....

    Fazit: Du hast noch nicht gezahlt, das Risiko ist zu hoch....lass es (meine Meinung)...gib ein Problem und ne rote ab....das ist nicht viel und ärgerlich, spart dir aber auch viel Ärger !
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
  • Klar, Kumpel...was für ein Zufall....egal wer das Ding hat, wenn Du überweist besteht der Kaufvertrag weiterhin mit ihm...somit stehen wir an demselben Punkt, den ich eben beschrieb...wenn er nicht liefert hast Du genannte Möglichkeiten.....

    EDIT: Sichere die Auktion per Screen, sichere alle Mails, drucke alles aus !
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
  • Wie sehen die Bewertungen des Verkäufers aus? - ich habe jetzt nicht geschaut....
    Was auf jeden Fall fakt ist - wie Engelchen schon sagt - du hast einen gültigen Kaufvertrag. Wenn er dir jetzt kein IPod zu den Eigenschaften wie angeboten liefern kann, kannst du ihm "ggf. " Schadensersatz androhen.
    Ein Verkäufer muss die Ware die er anbietet vorrätig haben. verglieche verschiedene Gerichtsurteile.

    Sprich, du könntest dir ein neues für 400 Euro kaufen und der verkäufer müsste den Differenzbetrag als Schadensersatz leisten. So wäre es theoretisch. Jetzt kaufe dir aber erstmal keins woanders !!

    Wenn du das andere IPod haben willst, nimm es nur auf Nachnahme. Du investierst paar Euro mehr, aber die Chance dass er nicht liefert ist schon mal geringer.
    Dann am besten die Lieferung nicht annehmen und dann in der Post abholen und dort öffnen. Dann hast du schon mal eine Postangestellte als "Zeugin", falls das Paket "Leer" ist.

    Jedenfalls 240 Euro bei dem hin und her würde ich nicht überweisen.

    Zudem, sieht stark nach gewerblich aus. So viel Neuware. und alles schön ohne Gewährleistung....
    Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren
  • rmaqhddl schrieb:

    nein aber ich wuerde ja gerne. nur der droht dann mit "sie koennen dann lange warten bis die ware bei ihnen ankommt"

    Wenn du das schriftlich hast, und nicht mehr bezahlen "willst", wende dich an Ebay. Erstmal bietet er Ware an, die er nicht hat (aber ich glaube, der Preis war ihm zu niedrig), und dann droht er damit, dass er dir nach der Zahlung sowieso nicht liefert.
    Die sollten den mal fix sperren!
    Zusätzlich wäre doch ein Hinweis ans dortige Finanzamt mal ganz nett....


    PS: 2010 hat er schon 1925,83 Umsatz gemacht. Davon 2x IPod und 6x Gaigerzähler. Und alles Neuware. Für privat nicht schlecht.
    Ich glaube ich muss ihn mal fragen, wo das Zeug vom Laster fällt....
    Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von verkaufe-was ()

  • Bei einem solchen VK, der eine solche Auktion wie z.B diese hier reinsetzt, würde ich gar nichts kaufen:
    Sie bieten hier nur auf Abholung von Flughäfen Moskau in die Innenstadt von Moskau. Preis für Abholung beträgt 150 Euro .Kaufen Sie nur dann , wenn Sie damit einverstanden sind.Für 1 Euro findet selbstverständlich keine Abholung statt :).Gerne buchen wir einen Flug noch Moskau oder Unterkunft für Sie.Wir sprechen Deutsch und bieten Ihnen sichere Ablauf.Für weitere Fragen stehen wir zur Verfügung.


    Und zu der Auktion des Themenstarters fällt mir noch ein, daß der VK wahrscheinlich mit dem Nebenangebot auch noch die Ebay-Gebühren umgehen will. Und ob der Artikel den K jemals erreicht ist dann fraglich. Und gegen Leute mit russischen Verbindungen eventuell vor Gericht zu gehen, stelle ich mir echt prickelnd vor. :S

    Mach da einen großen Bogen drum!
    Bilder
    • Abholung von Flughäfen Moskau und mehr.png

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  • Eine Erklärung wird dir keiner geben können, ausser er selber.....evt. hat er eins, zwei oder auch keins....ich gehe aber auch erstmal von zwei mindestes aus....denn sein Bewertungsprofil spricht für mehrere Artikel gleicher Art. Warum er dann allerdings deinen Preisvorschlag annahm und dann doch nicht wollte ist eher rätzelhaft....was genau willst DU denn nun ?
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger