Verkäufer will die Transaktion abbrechen - Artikel ist ausverkauft

  • Ist doch egal ... no risk no fun ...
    ... und wenn Du hinter schwedische Gardinen kommst ...
    ... auch egal ...
    ... im Knast ist´s doch heutzutage toll ...
    ... freie Kost & Unterkunft, Schwimmbad, Freizeithobbies, Kino, Internet ...
    ... herrlich :]
    time flies like an arrow - fruit flies like a banana
  • Genau. Und wenn du es mit rein bekommst, hast ein neues IPod :lach:
    Vielleicht musst du dann mal nicht die Seife aufnehmen :thumbsup:

    Wenn du bei Ebay jetzt Ware ersteigerst, die geklaut ist, und du weißt nichts davon, bekommst du keine Strafe, dir dürfte lediglich die Ware weg genommen werden.
    Weißt du aber dass die Ware geklaut ist, weil der Verkäufer es dir z.B. sagt oder du ggf. schon die Vermutung hast, kannst du dafür bekangt werden.
    Welche Strafen, weiß ich aber nicht.

    Aber genaueres kann dir das ENGELCHEN bestimmt sagen.
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  • :wallbash
    ich glaube bei der endscheidung hätteste dir den ganzen thread sparen können. ich sehe es schon kommen in nen paar tagen sitz hier wieder jemand der seinem geld hinterher weint weil kohle futsch nix ware und kann alles nicht verstehen.
    und nach welchem vertrag soll man jetzt überweisen müssen ??? der VK ist erstmal einseitig von dem vertrag zurück getreten diese gelegenheit würde ich meines seits nutzen somit wäre der vertrag in beider seitigem einvernehmen auf gehoben.
    aber wie heisst es hier immer so schön ??? geiz ist geil.
    aber man hat ja 90 euro gegen über den neu ware gespart ist ja ein unschlagbares kaufargument. sollte das teil wirklich kommen sich nach nen paar tagen ins hardware nirvana verabschieden wird apple sicher kulant genug sein und dir ne gewährleistungsleistung geben ohne rechnung ohne alles :lach:. weiter träumen 8o

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von senseman ()

  • ne voll kommen normal mir schenken meine lieben mit menschen auch ständig die aktuellsten handy`s weil sie mich füreinen so netten kerl und armes schwein halten :rolleyes: . schön wärs hät ich nen problem weniger.

    bei so einer sache muss ich alles, ausser zahlen wetten ??? also der dürfte mich gerne verklagen den schriftverkehr interessiert sicher jeden richter :). und zur not kann man wohl nochmals explizit vom kauf zurück treten, denke mal dafür haben unsere spezies hier sicher ne idee.
    abermach ruhig wie du möchtest ich bin auf den ausgang der sache gespannt wie nen flitzebogen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senseman ()

  • rmaqhddl schrieb:

    daher muss ich ja die zahlung vornehmen oder

    Was soll man dir darauf antworten, wenn du selber alles besser weist? Was willst du eigentlich von uns wissen? Die Meinung der hier anwesenden Helfer ist nahezu einstimmig, aber ist ja eigentlich egal, was der Rest der Welt denkt ich mach was ich will und jammer dann hinterher, dass mich jar überhaupt gar niemand gewarnt hat und das ich es gar nicht erkennen konnte ect.

    Manche sind doch echt beratungsresistent. Warum stellen solche Leute dann Fragen in Foren? Wollen die nur die Welt beschäftigen?
    Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
    Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

  • @
    rmaqhddl

    Ganz einfach, der Handel (in deinem Fall Kauf) gestohlener Ware ist strafbar. Ausnahme ist, du kannst glaubhaft machen, dass du davon nichts wissen konntest.

    Dieser Typ handelt auf jeden Fall gewerblich und unterschlägt mindestens den Käufern ihre Rechte durch die private Anmeldung.

    Wenn er dann jetzt noch nicht einmal die Nachnahme akzeptiert, die im übrigen für dich überhaupt keine Sicherheit ist, weil du nicht siehst, was du überhaupt entgegen nimmst, stinkt die Sache noch mehr.

    Lass um Himmels Willen die Finger davon!!!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

  • Das ist`ne echt harte Nummer.... Ich hab mir mal eben die Freiheit genommen und über terapeak eine Analyse durchgeführt. (Siehe Screenshot)

    Der Typ hat seit 16. August über 6000 EUR Umsatz gemacht. Dafür dass er als privater Käufer angemeldet ist!? Ich hab eben den Zoll und das Finanzamt angerufen. Hey.... ich zahle jeden Monat meine Ust. Steuer und 1/4 jährlich meine Einkommenssteuervorauszahlung. Und mir geht die Hutschnur, wenn ich sowas mitbekomme. Ich hab noch nie jemanden auf dem Finanzamt angeschwärzt. Heute hab ich`s getan! Finanzamt sagt, dass er obwohl privat angemeldet auch Gewerbe dahinter stecken kann. Ja aber wo sind dann die AGB`s, etc.??? Man wird das als Kontrollmitteilung ans zuständige Finanzamt weiter geben, da er rein theoretisch im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben könnte.

    Auch der Zoll wird sich dieser Sache annehmen.

    @ rmaqhddl:



    Auch ich kann Dir nur raten, die Finger davon zu lassen! Eindringlichst! Ich hab da bisher immer super sensible Antennen gehabt und die schlagen total aus. Und Du kannst sicher sein, dass die Stammuser die Dich schon eindringlichst gewarnt haben und über die Konsequenzen aufgeklärt haben genügend Erfahrungen haben, so dass Du Ihnen Vertrauen schenken kannst. Wegen 90 EUR ein so großes Risiko eingehen? Ist es nicht wert. Glaub mir.....
    Bilder
    • analyse.png

      249,39 kB, 1.280×3.038, 172 mal angesehen
  • engelchen schrieb:

    OT: Ich lach mich mal gerade weg....ausverkauft...bei einem privaten Verkäufer.......... :lach:

    engelchen schrieb:

    OT: Ich lach mich mal gerade weg....ausverkauft...bei einem privaten Verkäufer.......... :lach:
    Hallo alle zussamen.
    Es gibt kein Grund eucht weg zu lachen;)IPod hat meine Frau ihrer Freundin verkauft und davon wusste ich leider nicht:(,deswegen habe ich Preisvorschlag angenommen,und danach so eine schöne Nachricht "Ich habe IPod verkauft"=-().Was sollte ich da machen????Da habe ich gleich den Käufer geboten die Transaktion abzubrechen,da IPod wircklich ausverkauft ist.Der Käufer muss sich wircklich freuen, dass ich ein Ipod von meinem Kumpel geholt habe.Aber in D. hat man vor allem Angst auch typisch Deutsch :).Und Ihr schreibt hier so eine schöne Geschichte.Also typisch Deutsch:-D .Was Radex angeht.Ich war in Moskau habe 10 St. dort gekauft soll ich jetzt wegen 10St. mich gleich als gewerblicher Verkäufer anmelden???? Hoffenlich habe ich alle Ihre Fragen beantwortet.
    Gruß
  • Um deine Frage mit einer kurzen Gegenfrage zu beantworten. Weißt du was gewerblich bedeutet?
    Bzw. weißt du was eine Gewinnerziehlungsabsicht ist?

    Weiß der Zoll, wenn du 10 Stück in Russland kaufst und diese importierst. Haben wir Steuern bezahlt?
    Wird ja immer dreister, der Herr.... :cursing:

    Auch ich zahle Steuern, gehe gute 50h die Woche arbeiten und nebenbei auch noch.
    Und dann kommt so einer....
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von verkaufe-was ()

  • Zum einen, JA.
    Wenn du die Teile verkaufen willst und damit beabsichtigst Gewinn zu erziehen, musst du ein Gewerbe anmelden.
    Zudem musst du auf technische Geräte eine Gewährleistung geben.

    Ich kenne mich im Zollrecht nun sehr wenig aus, aber Russland sollte definitiv ein Drittland sein und gehört nicht zur EU. Alles andere wäre sehr neu für mich.
    Wie sieht es mit der Einfuhrumsatzsteuer aus? 10 x das selbe Teil - und der Zoll ignoriert das? Sehr unwahrscheinlich.

    Lies selber:
    Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EG

    Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.
    Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
    Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
    Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19 % des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %.
    Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. "Vorsteuer" absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der "Mehrwert" der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.


    Kannst dir ja mal den Spass machen und beim Zoll anrufen und Fragen ob du bei der Einfuhr von 10 technischen Geräten, die du in Deutschland verkaufen willst, wirklich ohne Abgaben durch kommst.

    Auskunft für Unternehmen
    Tel.: 0351/44834-520

    Bitte danach das Ergebnis posten. Damit ggf. auch andere wissen, wie Sie sich bei Einfuhr aus Drittländern verhalten müssen.
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  • Also ich wäre vom Vertrag zurück getreten. Auch wen ich von Ebay eine Abmahnung kassiert hätte. Wer so herum drückt und herum wendet sollte der Gesunde Menschenverstand eigentlich sagen "Lass die Finger davon".
    c:\brain> cd\
    c:\> del brain
    Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
    c:\>