Doppelte Versandkostenübernahme wegen defekten Erstgerätes

    • Doppelte Versandkostenübernahme wegen defekten Erstgerätes

      Es fing alles harmlos an. Einen Kaffeevollautomaten, einen Kundenrückläufer,bei eBay ersteigert. Gerät bekommen und es war defekt.

      Kurzschluss! Verkäufer kontaktiert und er sagte, ein Ersatzgerät wird sofort weggeschickt mit einem Rückschein für das erste defekte

      Gerät. Nach 2 Wochen rief ich an und fragte den Verkäufer wo das Ersatzgerät bliebe. Er sagte, daß das Gerät zu einer falschen Adresse

      geschickt worden war und ist jetzt auf dem Weg zu mir. Es kam dann auch, aber mit Hermes und nicht wie das Erste mit DHL. Hermes sagte mir, daß er keinen Auftrag habe ein Gerät mit zu nehmen. Außerdem darf er das nicht. Zum Glück! Ersatzgerät ausgepackt und siehe da, der Wassertank war defekt. So tauschte ich die Wasserbehälter aus und probierte das Ersatzgerät aus. Es funktionierte. Ich informierte den Verkäufer und er bedankte sich bei mir. Das erste Gerät möchte ich ihm zurückschicken und er überweist mir die Versandkosten. Das tat ich sofort. Nach 3 Tagen war das Gerät wieder da. Begründung von DHL: Kein Name unter dieser Anschrift/kein Name auf der Klingel. Die einzige Anschrift die ich hatte, war die auf dem Paket und auf/von eBay. Ich kontaktierte erneut den Verkäufer. Er antwortete:" Sie müssen mir das Gerät an folgende Anschrift... schicken die ich ihnen schon schickte. Dann bekommen sie die Versandkosten wieder". Infolgedessen antwortete ich ihm:

      1. Diese Anschrift habe ich das erste Mal von Ihnen.

      2. Wenn Sie mir erst 2X 11,90 Euro überweisen, dann werde ich das defekte Erstgerät zur DHL bringen. Denn ich bin nicht sicher, ob diese Adresse stimmt.

      Das war vor 2 Wochen. Bis jetzt habe ich nichts gehört. Habe Rat bei eBay versucht zu bekommen, aber sie sagten, ich sollte einen Juristen fragen. Nun bin ich in diesem Foren angekommen.

      Eins ist klar: Das defekte Gerät ist von ihm. Aber wie lange bin ich verpflichtet das Gerät zu "lagern"? Gibt es eine Frist in diesem Fall? Kann ich dem Verkäufer eine Frist setzen, z.B. das er das selbst abholt?

      Ist vielleicht jemandem so etwas schon Mal passiert?

      Ich würde mich über jede Antwort freuen.

      Ferry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ferry ()

    • Meine Kontodaten muss er haben, denn ich habe es ihm überwiesen. Ausserdem kann er mich ja fragen wenn er es so machen will wie ich ihm vorgeschlagen habe.

      Es war die gleiche Adresse die 1. bei eBay stand,2. die auf der erstem Gerät und 3. auf dem Eratzgerät. Ich denke eine Breifkastenanschrift die keine Pakete annehmen kann. Die Anschrift die er mir zuletzt geschickt hat ist ein Lager, ohne seinen Namen. Wenn Interesse, dann kann ich sie euch nennen. Die Auktion Nr. 300 468 255 793
    • Negative Bewertung Ware nicht OK. Zurrück gesendet. Keine Antwort und Geld nicht erstattet. Anzeige 18.10.10 15:24

      Macht sowas nicht stutzig?

      Mensch der Verkäufer muss ja ein Kaffee-Junkie sein. So viele gebrauche Kaffee Maschinen zu verkaufen.

      Das richt sehr stark mal wieder nach einem Gewerblichen Anbieter, der als Privat verkauft.
      Somit gibt es keine AGB und kein Widerruf. Nicht mal ein Impressum.
      Also in dem Fall kannst du einen Widerruf erstmal knicken.
      Dass er dir ein Ersatzgerät schickt, obwohl er privat ist, ist ja sehr sonderbar. Wenn eine Playstation privat verkaufe, habe ich auch immer eine zweite da stehen, falls die erste kaputt ist.
      Wenn die zweite Maschine nun geht, sitzt du momentan nur auf der ersten kaputten und den extra Versandkosten?

      Ich würde Ebay fragen wie es mit privaten Anbieter aussieht, die scheinbar gewerblich handeln. Und welchen Rat die geben. Ggf. wäre eine Anzeige interessant, da dir z.b. Gewährleistung oder Widerruf vorenthalten werden. Auch gewerblich gehandelte Gebrauchtwaren unterliegen einer Gewährleistung, soweit ich weiß.
      Aber auf dem Gebiet kenne ich mich nicht auf.

      Jedenfalls bin ich der Meinung, die eine schlechte Bewertung ist für mich ein Nicht-Kaufe-Grund und die Artikel insgesamt richen nach Gewerbe.
      Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen :(
      Die kostenlose Alternative: Hier gehts auch ohne Gebühren


    • Schlechtes Profil und noch dazu scheinprivater Verkäufer! Warum erspart man sich den Ärger nicht und kauft bei so dubiosen Accounts einfach nicht.

      Acoount von ronny1531

      Du hast doch nun alles richtig gemacht. Ein erneutes Verschicken nur gegen Vorkasse.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo biguhu !

      Was meinst Du? Soll ich jetzt abwarten? Wie lange?

      Der ronny1531 hat auch einen Bruder coco-best angemeldet gewerblich auf Ronny Colditz Berlin.

      Eigentlich sollte er reagieren, oder ist ihm zwei mal Porto der Automat nicht Wert? Dann weist er was er verkauft.

      Ferry (oder nicht mit dem Komander!)
    • So ganz gleichgültig ist das nicht.

      Du bist mit der Maschine jetzt so weit zufrieden?
      Die Daten aus dem Impressum des "Bruders" sind identisch mit den bei die hinterlegten Daten?

      Dann druck dir die Bestätigungsmail über den Kauf aus, eine laufende Auktion des "Bruders" und das derzeigitge Angebot oder das Bewertungsprofil.
      Damit hast du ggf.den Beweis dafür, dass du trotzfalscher Angaben beieinem Gewerblichen VK gekauft hast und etwas vereinfachte Möglichkeiten, deine Rechte im Gewährleistungsfall durchzusetzen.
    • Habe jetzt von ronny1531 eine Mail erhalten wo er mich um meine Kontodaten bittet um mir die Versandkosten zu überweisen. Habe ihm geschickt mit dem Hinweis, daß er zwei Versandkosten erstatteten sollte. Mal sehen was das gibt. Werde mich dann wieder melden.

      Ferry
    • Ach so, das wußte ich nicht, habe es nur angesprochen, da es ja in deinem ersten Posting stand. Nun denn warte einfach ab, ob er nun beide Versandwege zahlt/überweist und dann sehen wir weiter. Wenn er keine sendefähige Adresse mitgeteilt hat, dann ist das ja erstmal sein Problem.

      Aber sicherlich versteh ich dein Begehr auch...ist nervig, wenn man das Teil dann da stehen hat (meist im Weg) und nichts damit anfangen kann. Laut Gesetz muss es wohl 3 Jahre in deinem Besitz bleiben, bevor Du es entsorgen kannst. Wenn hier nichts mehr passiert, dann verpack es so/lass es so verpackt, wie Du es wegschicken würdest und mach nen blauen Sack drum (wegen Feuchtigkeit). Stell es in den Keller und gut is......ist zwar doof, aber alles andere könnte noch doofer enden !

      Ich denke aber, dass der Verkäufer sich kümmert und überweist. Bisher scheint er ja sehr einsichtig und vernünftig :thumbsup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ich frage mich, warum willst du nun zweimal Versandkosten bekommen,, du hast doch noch keine Versandkosten gehabt, die dir erstatte werden müssten?
      Für die erste Maschine hast du Versand bezahlt, ganz normal, die war defekt und für den Versand der Ersatzmaschine hast du doch keinen
      Versand bezahlt, oder?

      Also brauchst du doch nur EINMAL den Rückschein/Abholschein oder die Kostenerstattung für die Rücksendung der defekten Maschine,
      oder ist mir da etwas entgangen?

      Und wenn du die nicht bekommst, setze doch eine Frist zur Abholung, danach kannst du die anderweitig entsorgen, soweit ich weiß,
      müsste aber nochmal genauer nachsehen, wie lange man nun sowas aufbewahren muss. Angemessene Frist per Einschreiben setzen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Vielleicht, weil, wie der TE im Eingangspost bereits angegeben hat, er die erste Maschine bereits einmal zurückgeschickt hat, die aber als unzustellbar wiedergekommen ist?

      Ferry schrieb:

      Ich informierte den Verkäufer und er bedankte sich bei mir. Das erste Gerät möchte ich ihm zurückschicken und er überweist mir die Versandkosten. Das tat ich sofort. Nach 3 Tagen war das Gerät wieder da. Begründung von DHL: Kein Name unter dieser Anschrift/kein Name auf der Klingel. Die einzige Anschrift die ich hatte, war die auf dem Paket und auf/von eBay. Ich kontaktierte erneut den Verkäufer. Er antwortete:" Sie müssen mir das Gerät an folgende Anschrift... schicken die ich ihnen schon schickte. Dann bekommen sie die Versandkosten wieder".

      Insofern würden bei einem erneuten Rückversand jetzt bereits das zweite mal Versandkosten entstehen,. Da der Verkäufer offenbar doch keinen Rücksendeschein beigelegt hatte, muss der Käufer die Versandkostren bezahlen. Daher ist die Forderung nach zweimal Versandkosten berechtigt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.