Es fing alles harmlos an. Einen Kaffeevollautomaten, einen Kundenrückläufer,bei eBay ersteigert. Gerät bekommen und es war defekt.
Kurzschluss! Verkäufer kontaktiert und er sagte, ein Ersatzgerät wird sofort weggeschickt mit einem Rückschein für das erste defekte
Gerät. Nach 2 Wochen rief ich an und fragte den Verkäufer wo das Ersatzgerät bliebe. Er sagte, daß das Gerät zu einer falschen Adresse
geschickt worden war und ist jetzt auf dem Weg zu mir. Es kam dann auch, aber mit Hermes und nicht wie das Erste mit DHL. Hermes sagte mir, daß er keinen Auftrag habe ein Gerät mit zu nehmen. Außerdem darf er das nicht. Zum Glück! Ersatzgerät ausgepackt und siehe da, der Wassertank war defekt. So tauschte ich die Wasserbehälter aus und probierte das Ersatzgerät aus. Es funktionierte. Ich informierte den Verkäufer und er bedankte sich bei mir. Das erste Gerät möchte ich ihm zurückschicken und er überweist mir die Versandkosten. Das tat ich sofort. Nach 3 Tagen war das Gerät wieder da. Begründung von DHL: Kein Name unter dieser Anschrift/kein Name auf der Klingel. Die einzige Anschrift die ich hatte, war die auf dem Paket und auf/von eBay. Ich kontaktierte erneut den Verkäufer. Er antwortete:" Sie müssen mir das Gerät an folgende Anschrift... schicken die ich ihnen schon schickte. Dann bekommen sie die Versandkosten wieder". Infolgedessen antwortete ich ihm:
1. Diese Anschrift habe ich das erste Mal von Ihnen.
2. Wenn Sie mir erst 2X 11,90 Euro überweisen, dann werde ich das defekte Erstgerät zur DHL bringen. Denn ich bin nicht sicher, ob diese Adresse stimmt.
Das war vor 2 Wochen. Bis jetzt habe ich nichts gehört. Habe Rat bei eBay versucht zu bekommen, aber sie sagten, ich sollte einen Juristen fragen. Nun bin ich in diesem Foren angekommen.
Eins ist klar: Das defekte Gerät ist von ihm. Aber wie lange bin ich verpflichtet das Gerät zu "lagern"? Gibt es eine Frist in diesem Fall? Kann ich dem Verkäufer eine Frist setzen, z.B. das er das selbst abholt?
Ist vielleicht jemandem so etwas schon Mal passiert?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
Ferry
Kurzschluss! Verkäufer kontaktiert und er sagte, ein Ersatzgerät wird sofort weggeschickt mit einem Rückschein für das erste defekte
Gerät. Nach 2 Wochen rief ich an und fragte den Verkäufer wo das Ersatzgerät bliebe. Er sagte, daß das Gerät zu einer falschen Adresse
geschickt worden war und ist jetzt auf dem Weg zu mir. Es kam dann auch, aber mit Hermes und nicht wie das Erste mit DHL. Hermes sagte mir, daß er keinen Auftrag habe ein Gerät mit zu nehmen. Außerdem darf er das nicht. Zum Glück! Ersatzgerät ausgepackt und siehe da, der Wassertank war defekt. So tauschte ich die Wasserbehälter aus und probierte das Ersatzgerät aus. Es funktionierte. Ich informierte den Verkäufer und er bedankte sich bei mir. Das erste Gerät möchte ich ihm zurückschicken und er überweist mir die Versandkosten. Das tat ich sofort. Nach 3 Tagen war das Gerät wieder da. Begründung von DHL: Kein Name unter dieser Anschrift/kein Name auf der Klingel. Die einzige Anschrift die ich hatte, war die auf dem Paket und auf/von eBay. Ich kontaktierte erneut den Verkäufer. Er antwortete:" Sie müssen mir das Gerät an folgende Anschrift... schicken die ich ihnen schon schickte. Dann bekommen sie die Versandkosten wieder". Infolgedessen antwortete ich ihm:
1. Diese Anschrift habe ich das erste Mal von Ihnen.
2. Wenn Sie mir erst 2X 11,90 Euro überweisen, dann werde ich das defekte Erstgerät zur DHL bringen. Denn ich bin nicht sicher, ob diese Adresse stimmt.
Das war vor 2 Wochen. Bis jetzt habe ich nichts gehört. Habe Rat bei eBay versucht zu bekommen, aber sie sagten, ich sollte einen Juristen fragen. Nun bin ich in diesem Foren angekommen.
Eins ist klar: Das defekte Gerät ist von ihm. Aber wie lange bin ich verpflichtet das Gerät zu "lagern"? Gibt es eine Frist in diesem Fall? Kann ich dem Verkäufer eine Frist setzen, z.B. das er das selbst abholt?
Ist vielleicht jemandem so etwas schon Mal passiert?
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Ferry
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