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    • Ja, mit Insolvenz von Schuldnern habe ich schon meine Erfahrungen gemacht. Da bekommt z.B. einer mehr Arbeitslosengeld als ich überhaupt verdiene und muss seine Schulden trotzdem nicht zurückzahlen.

      Noch hat die Anwältin nicht geantwortet. Wenn das so bleibt oder sie ihre Meinung nicht ändert, werde ich es wohl mit dem Mahnbescheid versuchen.

      Mich wundert nur, dass sich hier noch kein anderes der 1500 Opfer gemeldet hat!
    • Heute endlich kann ich vom Ausgang der Sache berichten:

      Ich habe einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt hat. Also kam es zum Prozess. Das dauert ja immer längere Zeit, und heute erhielt ich das Urteil, dass die Beklagte mir das überwiesene Geld zurückerstatten muss.

      Herzlichen Dank für den Rat, der sich nun als richtig erwiesen hat! :thumbup:
    • Bravo !
      Leider gehen viel zu wenige Käufer, die bei einem Betrug an einen Finanzagenten überwiesen haben, diesen Weg.
      Bei einem von mir beobachteten Strafprozess gegen eine Finanzagentin ( die bereits einschlägig Wiederholungstäterin !! war , aber dennoch einen milden Richter fand ) , äusserte der Anwalt der Angeklagten nach der Urteilsverkündung seine nichtgelinde Verblüffung darüber, daß trotz mehr als eines Dutzend Geschädigter und mehreren tausend EUR Schadens kein einziger Geschädigter seine Ansprüche gegen seine Mandantin zivilrechtlich geltend gemacht hatte.
      Die Dame war so trotz der vom Strafgericht verhängten( moderaten ) Geldstrafe noch verhältnismäßig glimpflich davongekommen.

      Die Anwältin im vorliegenden Fall sollte sich evtl kulanterweise an den Prozesskosten ihrer Mandantin beteiligen.
      Spätestens nach Erhalt der Klageschrift wäre es an der Zeit gewesen, die Forderung endlich zu begleichen ( und sich vor allem auch endlich mal zu entschuldigen und ein Mindestmaß an Einsicht oder Reue zu zeigen ), anstatt es erst noch zum Prozess kommen zu lassen. Daß strafrechtliche Ermittlungen bzw deren Ausgang nichts mit zivilrechtlicher Haftung für einen Schaden zu tun haben, wissen in der Regel sogar Nichtjuristen.
      Einer Anwältin hätte das allerdings nun wirklich klar sein müssen, daß man nicht zwangsläufig erst eine Straftat begehen muss, um für einen Schaden zu haften...

      @Klinghaus:
      Ist das Urteil bereits rechtskräftig ?
      Welches Gericht war das mit welchem Aktenzeichen ?
    • *alte_eule* schrieb:

      Im Endeffekt spielt das keine Rolle. Es wäre nur schöner gewesen. Diese Dame hat dein Geld zu erstatten.
      Sie hat dein Geld entgegen genommen.

      Wie Uhu schon sagte, es stellt sich die Frage, ob etwas zu holen ist.
      Mich wundert hier nur, dass sie strafrechtlich so sauber raus ist.



      Ist das so? Glaub ich nicht. Vielleicht wissen Sie mehr als ich.

      Auch schon mal an Verjähung gedacht?


      Lars Scheffzic wurde auch nur wegen 18 Fällen verurteilt und damit ist das Thema durch. Meinen Sie da kommt noch was nach oder das irgendwer sein Geld zurückbekommt wenn er es nicht freiwillig zahlt?

      Ich glaub nicht. Wir werden es sehen.

      Machen Sie den Leuten nicht zuviel Hoffnung, gibt es überhaupt jemanden, der schon mal Geld aus so einer Betrugsserie zurückerhalten hat? Es wird kein Geld kommen, es wäre auch ungerecht wenn die ebenfalls betrogene die Käufer auszahlen müsste. Niemand wird sowas machen, da macht Sie eher Privatinsolvenz und die Sache ist vom Tisch.
    • Klinghaus schrieb:

      Heute endlich kann ich vom Ausgang der Sache berichten:

      Ich habe einen Mahnbescheid erwirkt, gegen den die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt hat. Also kam es zum Prozess. Das dauert ja immer längere Zeit, und heute erhielt ich das Urteil, dass die Beklagte mir das überwiesene Geld zurückerstatten muss.

      Herzlichen Dank für den Rat, der sich nun als richtig erwiesen hat! :thumbup:



      Freu dich nicht zu früh. Noch hast du nichts weiter außer ein Urteil. Gepostet am 29.10.2011, somit ist es nicht mal rechtskräftig, es kann angefochten werden. Normalerweise in einer Spanne von 30 Tagen.


      Selbst wenn es nicht angefochten wird hast du dein Geld noch nicht. Poste hier doch mal wenn du es wirklich erhalten hast. Bist sicher dann einer der ersten der tatsächlich mal was erhält.

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    • In diesem Video:

      Onlinedetektiv ermittelt Betrug im Internet


      youtube.com/watch?v=GAvvS1EfrTI&feature=related

      spricht in den letzten Minuten eine Anwältin. Diese sagt: Ein Urteil wird man bekommen, man kann sich vor Gericht streiten, Geld wird trotzdem niemand wieder sehen und man sollte davon absehen da die einzigen die in dem Fall verdienen, die Anwälte sind.

      Mich würde man interessieren ob du den Mahnbescheid kostenlos erwirkt hast oder ob dir jetz noch zusätzliche Kosten entstanden sind, die du zwar theoretisch dem Schuldigen aufdrücken darfst, praktisch aber selber zahlen musst?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hokuspokus ()

    • Und nun geht es dem Quartett an den Kragen!

      524 Fälle! Bande zockte im Internet ab

      Von JESSICA BACKHAUS

      (...)

      Auch zahllose Ebay-Nutzer gingen dem Bonn-Essener Quartett auf den Leim. Unter fantasievollen Namen wie „Piratenmausii“, „Red Man“ oder „Schiffmeister“ vertickten sie Ware nach erfolgter Online-Auktion. (...)

      Die Staatsanwaltschaft (klagte insgesamt 524 Betrügereien an) ist sicher: Der aus Chats und E-mails rekonstruierte Schaden von rund 30.000 Euro ist nur die Spitze des Eisbergs. Der tatsächliche Schaden dürfte bei über einer halben Million Euro liegen. Seit Mittwoch sitzen die vier Betrüger (23 bis 37) endlich auf der Anklagebank.

      Den Ermittlern kam bei der Suche nach den Gangstern Kommissar Zufall zu Hilfe: (...) Die Ermittler fanden den 25-Jährigen vorm Computer sitzend bei illegalen Geschäften.

      In einem Hacker-Netzwerk hatte er sich Kreditkartendaten von Wildfremden besorgt, damit fleißig im Internet bestellt. Außerdem fälschte die Bande Bahn-Tickets (natürlich für die Erste Klasse). (...)


      express.de/bonn/30-000-euro-sc…net-ab,2860,17342584.html