Express Sendung beim Kunden angeblich nicht angekommen

    • Express Sendung beim Kunden angeblich nicht angekommen

      Hallo an euch alle,

      Ich hoffe, mein Problem kann hier annähernd geklärt werden. Falls es der falsche Treat ist, sorry vorweg ;-))

      Als gewerblicher Händler habe ich eine Sendung per DHL Express liefern lassen. Der DHL Bote hat dieses am nächsten Tag dem Kunden in seinen Briefkasten gelegt. Lt. Tracking ist alles dokumentiert. Genaue Uhrzeit und daß es in den Briefkasten gelegt wurde. Dieser galt lt DHL als sicher. Daß man Express Sendungen auch per Unterschriftannahme versenden kann, wusste ich bis dahin nicht.

      Also alles soweit, sogut. Nun der " Worst Case " Der Empfänger behauptet schlicht, daß sein Briefkasten leer war. Inzwischen musste der DHL Fahrer schriftlich belegen, wann und wo genau er geliefert hat. Alles korrekt. Die Anschrift stimmte, auf dem Briefkasten stand auch der Name des Empfängers. In der Sendungsverfolung gilt die Sendung also auch als Korrekt zugestellt.

      Die Einlieferungsquittung von DHL habe ich natürlich auch vorliegen.

      Nun meine Frage.... Wer haftet nun in diesem kuriosen Fall ? Normalerweise ist es ja wohl so, daß der Gewerbetreibende wohl immer haftet ?? Aber auch in diesem speziellen Fall?

      Klar werde ich mich natürlich nicht drücken, zumal der Kunde auch ein sehr guter von mir ist.

      Aber die rein rechtliche Seite interessiert mich wirklich brennend.

      Vielen Dank im Vorraus und ich hoffe, daß mir hier der ein oder andere helfen kann.

      Tschüss und einen schönen Abend euch.
    • Er an dich, du kannst dich dann an den Transporteur wenden, und der muss sich widerum mit dem Kunden einigen ... oder so


      Versendungskauf handelt, ist dem Grundsatz nach §447 BGB anzuwenden, jedoch dürfte das hier ein Verbrauchsgüterkauf (also ein Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher) sein, wonach §447 durch §474 ausgeschlossen wird.
      Will heissen: Der Verkäufer trägt im Normalfall des §447 die Gefahr ab dem Zeitpunkt nicht mehr, wo er dem Spediteur die Ware übergibt (würde also bedeuten dass man sich keinesfalls mehr an den Verkäufer, hier den Verein, wenden kann bzgl einer Ersatzlieferung). Wohl aber nach dem bereits gesagten gem. § 421 HGB an den Transporteur.


      postpla.net/namen-gesetzes/war…sten-gestohlen.42892.html

      aber eine andere Frage ist ja, inwieweit dein Kunde für die Sicherung seines Briefkastens verantwortlich ist,
      oder wie genau der Postbote seine Pflichten nimmt,
      ob er immer mit aller Gewalt zu große Briefsendung vollständig in zu kleine Schlitze pfriemelt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:


      ... ob er immer mit aller Gewalt zu große Briefsendung vollständig in zu kleine Schlitze pfriemelt?

      Das muß er können, das ist Einstellungsvorraussetzung bei DHL.. :D Genauso wie immer eine Ecke rausgucken lassen, damit bei Regenwetter der ganze Kasten absäuft.
      Das üben Die wahrscheinlich in Fortbildungsveranstaltungen ... 8o
      Ansonsten denke ich das der Kunde für seinen Kasten verantwortlich ist, wenn was aus meinem Briefkasten geklaut worden ist ist das mein Pech.
      Ich halte dieses Teil ja vor damit Sendungen korrekt zugestellt werden können, es ist sozusagen Teil meiner Wohnung.
    • Naja, also wenn Du beispielsweise in so einem Hochhaus wohnst und die Sendung wie so oft nur zur Hälfte im Kasten steckt, dann muss ich das nicht hinnehmen, wenn es einfach so wegkommt. Zumindest glaub ich das. Denn mal ganz ehrlich, es gibt auch für Briefe den tollen blauen Schein oder bei der DHL den gelben, wo ich die Sendung dann bei denen abholen kann. Ich bin mir nicht sicher, wie die Vorschriften dafür sind, aber mein Bote nimmt Sendungen, die nicht reinpassen und die kein Nachbar annimmt (mit Benachrichtigungskarte) wieder mit und ich kann sie dann abholen.....so ist es auch richtig.

      Man sollte mal bei der DHL anrufen und nach den Vorschriften fragen.... !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger