Zwei Versandarten - wer darf wählen?

    • Zwei Versandarten - wer darf wählen?

      Hallo, ich habe bei ebay einen artikel ersteigert. Hier die Artikel url.

      Ich habe jetzt das problem dass derVerkäufer 2 Versandarten angegeben hat. einmal Päckchen 4.10 Euro und einmal Packet 7.00 Euro

      Jetzt habe ich ihm den Kaufbetrag und 4.10 Euro überwiesen weil ich gesagt habe Päckchen reicht mir.
      Dann schreibt er ich soll ihm noch 3.00 Euro überweisen weil er das nicht als Päckchen verschicken kann da das Packet zu groß ist.

      Daraufhin habe ich gesagt ist doch sein problem das hätte er Vorher messen müssen und hätte den versand als Packet nicht anbieten dürfen da er das aber getan hat ist das sein Problem.

      dann kam von ihm:
      Es ist richtig das beide Versandarten angegeeben sind.Die Entscheidung wie ein Artikel verschickt wird obliegt dem Verkäufer und nicht dem Käufer! Die Versandart habe ich Ihnen nach dem Kauf umgehend mitgeteilt. Wenn durch Größe und Gewicht es möglich wäre hätte Ich Ihnen den Artikel auch als Päckchen zugeschickt. Wenn Sie weiterhin mit der Versandart nicht einverstanden sind können Sie auch vom Kauf zurücktreten. Sollte dies der Fall sein teilen Sie mir bitte Ihre Bankverbindung mit und ich überweise Ihnen den Betrag von 6,41€ auf ihr Konto. Ich erwarte Ihre Entscheidung so das wir diesen Fall endlich zu ende bringen können.

      Ich habe jetzt geschireben das ich meine ware haben möchte und es sein problem ist mit den 3 euro nicht meins.

      Bin ich damit im recht?
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      Der frühe Vogel fängt den wurm... Aber die zweite Maus bekommt den Käse

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    • Dein VK hat dich auf seinen Irrtum hingewiesen. Wäre ihm das bewusst gewesen, dass er so nicht versenden kann, hätte er so nicht angeboten.
      dejure.org/gesetze/BGB/119.html

      Nein, m.E. bist du nicht im Recht, die andere Versandart zu dem Preis einzufordern. Du kannst aber, wenn dir das lieber ist, auf die Ware verzichten. Dein VK überweist dir dann das Geld zurück. Er meldet einen nicht bezahlten Artikel mit der Option, dass ihr euch geeinigt habt, diese Transaktion nicht abzuschließen, damit er seine Provision gutgeschrieben bekommt. Du bekommst eine entsprechende Mail von eBay, in der du das bestätigst.
    • "Häufig bieten Verkäufer mehrere Versandservices an. In diesem Fall können Sie während der Kaufabwicklung angeben, welche der Versandservices Sie wünschen."
      Quelle: pages.ebay.de/help/pay/shipping-for-buyers.html

      "Bitte beachten Sie, dass Versandkosten immer bindend sind und vom Verkäufer nicht nachträglich geändert werden können."
      Quelle: pages.ebay.de/help/pay/shipping-costs.html
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    • *alte_eule* schrieb:

      Dein VK hat dich auf seinen Irrtum hingewiesen. Wäre ihm das bewusst gewesen, dass er so nicht versenden kann, hätte er so nicht angeboten.
      dejure.org/gesetze/BGB/119.html

      Der § greift hier nicht, da dieser Verkäufer im Gegensatz zum Gesetzestext "... kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." sehrwohl umfassende Kenntnis der Sachlage hat, da er viele Artikel dieser Art bei Ebay verkauft hat und ihm bewusst sein muss, wieviel Versandkosten er für ein bestimmtes Artikelkonvolut ansetzen muß. Eine Unkenntnis ist nicht erkennbar, somit hat die Annahme der Unkenntnis keine Grundlage.

      Dieser § wäre übrigens sonst auf alle zivilrechtlichen "Irrtümer" anwendbar und die Folgen im Privat- und Geschäftsleben könnte man sich ausmalen.
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    • 3 EURO tststs :wallbash
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Um jetzt mal juristisch kleinkariert zu sein: Es kommt auf die Art des Irrtums an.

      1. Hat der Verkäufer tatsächlich diese Versandkosten angeben wollen und dann erst festgestellt, dass sie gar nicht für den Preis zu versenden sind, weil zu groß/schwer, ist das sein Problem. Er kann nicht anfechten.

      2. Der Verkäufer wollte diese Versandart gar nicht angaben und hat dies aus Versehen so hieneingestellt, dann ist eine Irrtumsanfechtung möglich. Allerdings muss sie auch glaubhaft gemacht werden.

      Ob solche Überlegungen wegen 3€ sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde meinen Ärger eher in einer entsprechenden (sachlichen!) Bewertung legen und fertig ist.

      Ein interessante juristische Konstellation, wie ich finde...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • senfeuter schrieb:

      3 EURO tststs :wallbash

      Ja, ich finde auch, daß der VK sich wegen der 3 Kröten nicht unbedingt bei seinem K unbeliebt machen müßte. Einfach kleinlich sowas!

      Ich habe neulich auch was verkauft und auch irrtümlich zu wenig VK angegeben, obwohl ich es eigentlich hätte besser wissen müssen. Nun werde ich dazu stehen und meinen Fehler nicht auf den K abwälzen, sondern aus meiner Tasche bezahlen. Der K kann doch nun wirklich nichts dafür!
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    • biguhu schrieb:

      Ein interessante juristische Konstellation, wie ich finde...

      Un ganz typisch deutscher Michel sich damit lange zu befassen für 2,90 Euro :thumbdown:
      Um es ganz genau zu nehmen könnte es noch weniger sein, weil ein Paket mit der Post geht ja schon für 6,50 weg und mit Hermes noch preiswerter 8|
      Fehlt noch das unser TE oder sein Verkäufer nun die übliche Drohung mit Anwalt und so schreibt.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • senfeuter schrieb:

      Um es ganz genau zu nehmen könnte es noch weniger sein, weil ein Paket mit der Post geht ja schon für 6,50 weg und mit Hermes noch preiswerter

      Solche Argumente kann ich leiden.
      Einerseits wird gefordert, dass die Artikel zum Reinen Portopreis verschickt werden. Ok, da mach ich den Paketaufkleber direkt auf den Artikel und schick ihn so weg. Da kommt mit Sicherheit dann eine Beschwerde, dass der Artikel beim Transport einen Schaden wegen mangelhafter Verpackung erlitten hat. Hallo? Wer soll die denn bezahlen? Versandkosten sind Porto UND Verpackungskosten. Wer da ständig auf den Preisen der Post rumreitet, hat irgendwo den Ralitätsbezug verloren.

      Wenn er zwei Versandarten anbietet, muss er dass schon bewusst machen, da normalerweise nur eine Versandart aktiviert ist. Die zweite muss man manuell ergänzen. Und wenn ich zwei Versandarten anbiete, dann muss ich vorher prüfen, ob dass überhaupt so geht. Wenn ich dann hinterher beim Einpacken feststelle, dass es doch zu groß wird, habe ich einfach mal Pech gehabt. Ich hatte doch vorher die Möglichkeit, die Ausmaße des Artikels zu prüfen und die möglichen Versandarten einzugrenzen. Muss der Verkäufer halt die Differenz zusetzen und als Lehrgeld verbuchen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Mehrere Artikel/ Auktionen von einem Verkäufer_nur einmal Versandkosten?

      Hallo,

      ich habe mehrere Artikel in unterschiedlichen Auktionen von demselben Verkäufer erworben.
      Kann ich darauf bestehen, dass die Artikel in einer Sendung zusammengefasst werden und
      somit die Versandkosten nur einmal anfallen? Es handelt sich um Bücher, die gut in ein
      Paket in Standardgröße passen würden. Oder kann der Verkäufer auf den Einzelversand,
      also Versandkosten/ Versand pro Auktion, aus bspw. logistischen Gründen, bestehen?

      Danke im Voraus!
    • Um nochmal auf den TE zurück zu kommen:

      Es gibt zwei Möglichkeiten:

      1. Du zahlst zähneknirschend die 3 Euro mehr, hast den versicherten Versand und kannst davon ausgehen, dass der Artikel auch bei dir ankommt, die Bewertung kann dann dementsprechend ausfallen und gut, viel Ärger und Palaver gespart.

      2. Du bestehst auf den von dir gewählten Versand und die damit verbundenen Kosten (was ausser im Falle einer sofortigen Anfechtung wegen Irrtums dein Recht ist) und fängst im schlimmsten Fall einen Rechtsstreit an. Im Grunde muss der Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat zu dem stehen, was er anbietet. Selbst wenn er hinterher einen Irrtum anmeldet, muss ein Gericht diesem nicht stattgeben, denn dies muss er erstmal beweisen. Ein Verkäufer hat Sorge zu tragen, was er verkauft und wie er den Artikel verkauft/versendet. Normalerweise muss er sich vor Artikeleinstellung informieren, wie und zu welchem Preis dieser zu versenden ist. Tut er das nicht und gibt einen Versandpreis an, muss er dazu stehen PUNKT !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @4711:


      ich habe mehrere Artikel in unterschiedlichen Auktionen von demselben Verkäufer erworben.
      Kann ich darauf bestehen, dass die Artikel in einer Sendung zusammengefasst werden und
      somit die Versandkosten nur einmal anfallen?


      Nein ! Aber wenn er darauf besteht, muss er die Artikel auch einzeln verschicken. Hier hilft nur, wie ich bereits im anderen Thread schrieb, ordentlich, freundlich und sachlich mit dem Verkäufer zu schreiben und darum zu bitten. Im Grunde spricht in der Regel ja nichts gegen eine Sammelverschickung, es sei denn, die Artikel sind an verschiedenen Orten gelagert oder nicht zusammen in einer Sendung verschickbar.....das sollte hier wohl nicht der Fall sein.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger