Gerwerbe-Verkäufer behauptet Ware/Couch wurde nachträglich durch einen Wasserschaden beschädigt

    • Gerwerbe-Verkäufer behauptet Ware/Couch wurde nachträglich durch einen Wasserschaden beschädigt

      Hallo
      folgendes Problem: Ich habe eine sehr schöne eckcouch als b-ware für 420 €ersteigert, also ein schnäppchen,..b ware, weil es wohl ein aussteller war.
      soooo, der verkäufer bietet diese couch im sofortkauf für ca.3000 € an.
      Nun habe ich gestern einen Anruf bekommen und der VErkäufer behauptet die WAre ist durch Einen Wasserschaden im Lager beschädigt worden und bittet mir stattdessen eine andere Eckcouch an , auch B-Ware die aber im Sofortkauf nur ca. 1000 € kostet.
      Ich muss dazu sagen es liegen welten zwischen den beiden exemplaren, die vom mir ersteigerte ist einfach qualitätsreicher und viel schöner etc.
      Ich habe dem Verkäufer klar gesagt, dass ich nur eine gleichwertige Couch annehme und mit der von ihm angebotenen nicht einverstanden bin.
      Daraufhin hat er gesagt, er hätte keine weitere B-Ware sondern nur noch Neuware.Ich habe mich natürlich nicht drauf eingelassen und meinte nun ich bestehe auf einen Artikel dieser quali und er solle sich bitte bei mir melde.
      Was kann ich denn nun tun?
      Könnte ich Neuware von ihm verlangen oder kann ihn nur auf Schadenersatz anzeigen.

      lg muma
    • Es geht also wirklich um eine regulär ausgelaufene Auktion und keinen Sofortkauf?

      Ein Wasserschaden ist doch ein Versicherungsschaden...

      Abgesehen davon nehme ich deinem VK die Version nicht ab.

      Teile ihm freundlich aber bestimmt mit, sollte er nicht liefern können oder ein gleichwertiges Sofa besorgen, würdest du das für ihn erledigen. Er habe mit dir einen gültigen Vertrag geschlossen, den er einzuhalten habe. In dem Fall, dass du das erledigst, würdest du ihm den Aufptreis in Rechnung stellen und die dann entstehenden Mehrkosten einfordern.

      Hier kannst du nachlesen:
      auktionen-faq.de/rechtliches/#4124