Wann einen eröffneten Fall zurücknehmen?

    • Wann einen eröffneten Fall zurücknehmen?

      In einer meiner Auktionen hält sich der Käufer nicht an die Zahlungsangaben in der Auktionsbeschreibung
      und hat bislang nicht gezahlt. Ich hatte dem Käufer nach Ablauf des Zahlungszeitraumes eine erneute Frist
      gesetzt. Bezahlt hat er bis heute nicht. Ich habe vor einigen Tagen einen sog. "Fall" wegen des unbezahlten
      Artikels bei eBay eröffnet.

      Wann kann man den Fall schließen? Wenn klar ist, dass der Käufer nicht mehr zahlen wird, vor Ablauf der
      32 (?) oder 36 (?) Tagesfrist seitens eBay?

      Bedeutet die Schließung des Falls gegenüber eBay nicht, dass sich alles geklärt hat? Das trifft aber doch gar
      nicht zu.

      Ist es nach Schließung eines Falles noch möglich, eine Bewertung abzugeben?

      Als Verkäufer handel ich mir ja garantiert eine negative "Retour"-Bewertung ein und ich kann den Käufer
      dann nur positiv bewerten, so'n Mist! Da ich pro Jahr nur sehr wenig bei eBay kaufe oder verkaufe, schlägt
      die negative Bewertung dann aber bei mir richtig zu Buche (ca. 10-15 Auktionen pro Jahr). Bei zehn Bewertungen
      mit der elften als negative, bin ich ja gleich nur noch bei knapp 90%! Da kann ich ja gleich mein eBay Konto
      schließen!

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    • Ist es nach Schließung eines Falles noch möglich, eine Bewertung abzugeben?


      pages.ebay.de/help/feedback/feedback-disputes.html

      Kann eine Bewertung auch entfernt werden?
      Wir entfernen Bewertungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen. Beispiele:
      - Die Bewertung verstößt gegen unsere Grundsätze zum Bewertungssystem. Wenn Sie meinen, dass dies der Fall ist, können Sie die Löschung beantragen.
      - Die Bewertung stammt von einem Mitglied, dessen Mitgliedschaft aufgehoben wurde.
      - Die Bewertung stammt von einem Käufer, dessen Kommunikationsverhalten den Eindruck erweckt, dass er/sie nicht die Absicht hat, den Artikel zu bezahlen.
      - Die Bewertung enthält anstößige oder beleidigende Ausdrücke.
      - Die Bewertung enthält persönliche Kontaktinformationen.
      - Wir wurden rechtsgültig durch ein Gericht dazu aufgefordert, die Bewertung zu entfernen.
      - Wurde von einem Käufer abgegeben, der einem Verkäufer nicht geantwortet hat, selbst nachdem:
      ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels vom Verkäufer geöffnet wurde und
      für den Käufer in seinem Mitgliedskonto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels eingetragen wurde.

    • Ich hatte in der Auktion um die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist gebeten. Nachdem keine Zahlung erfolgt ist, hatte ich den Käufer angeschrieben und um Zahlung bis zu einem bestimmten Termin gebeten. Nach Ablauf der Frist hatte ich einen sog. "Fall" bei eBay eröffnet. Jetzt ist rund eine Woche vergangen. Käufer will nicht zahlen. Wann nehme ich jetzt den Fall bei eBay zurück? Für mich ist ziemlich klar, dass der Käufer nicht mehr zahlen wird. Wenn ich den Fall jetzt bei eBay zurücknehme, bedeutet das dann nicht gegenüber eBay, alles in Ordnung mit der Transaktion? Das ist aber doch gar nicht der Fall!
    • Du nimmst den Fall nicht zurück, sondern schließt ihn mit einer Verwarnung und beantragst zugleich die Einstellgebühr zurück.

      Details findest du alle hier: pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html#work
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.