Gesperrter Käufer ersteigert erneut Ware von mir

    • Käufer dürfen nicht bieten oder kaufen, wenn sie nicht die vom Verkäufer in der Angebotsbeschreibung festgelegten Bedingungen erfüllen.


      biguhu schrieb:

      Welche Bedingung sollte das denn genau sein?


      Habe ich doch alles schon in post #1 beschrieben: Kein Verkauf an Mitglieder auf der Sperrliste, auch nicht unter anderem Mitgliedsnamen!
    • 4711 schrieb:

      Habe ich doch alles schon in post #1 beschrieben: Kein Verkauf an Mitglieder auf der Sperrliste, auch nicht unter anderem Mitgliedsnamen!

      Und ich habe doch bereits in Post #4 geschrieben, dass ich die Formulierung in deiner Auktion als sehr mehrdeutig halte und nicht als rechtlich ausreichend. Zudem bleibt weiterhin die Beweislast, dass es ich wirklich um ein und dieselbe Person handelt. Und drittens beeinflusst ein Verstoß gegen die Grundsätze von eBay nicht unbedingt die Wirksamkeit des Vertrages.

      Im Übrigen:

      Kein Verkauf an Mitglieder auf der Sperrliste, auch nicht unter anderem Mitgliedsnamen!

      Das hast du gerade so nicht geschrieben!

      Es bleibt bei meiner Einschätzung: Da es keinen triftigen Grund gibt, den Kaufvertrag nicht zu erfüllen, und auch sonst ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden zu sein scheint, ist die einzige sinnvolle Variante, den Kaufvertrag auch zu erfüllen. Wer sonst keine Probleme hat, schafft sich eben welche...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es geht bei eBay also nach dem Motto, Hauptsache Käufer
      zahlt und Verkäufer liefert, dann ist alles paletti!?


      Jo, so läuft das.

      Wenn du der Person XY verbieten willst, bei dir zu kaufen, so musst du das der betreffenden Person mitteilen.

      Schreibe der Person einen eingeschriebenen Brief, wo du der Person untersagst bei dir zu kaufen.

      Alle bisherigen Käufe jedoch, sind rechtskräftig zustande gekommen und müssen von beiden Seiten erfüllt werden. Das " Kaufverbot " gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo Person XY von dir in Kenntnis gesetzt wurde.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Es geht bei eBay also nach dem Motto, Hauptsache Käufer
      zahlt und Verkäufer liefert, dann ist alles paletti!?


      Jo, so läuft das.

      Wenn du der Person XY verbieten willst, bei dir zu kaufen, so musst du das der betreffenden Person mitteilen.

      Schreibe der Person einen eingeschriebenen Brief, wo du der Person untersagst bei dir zu kaufen.

      Alle bisherigen Käufe jedoch, sind rechtskräftig zustande gekommen und müssen von beiden Seiten erfüllt werden. Das " Kaufverbot " gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo Person XY von dir in Kenntnis gesetzt wurde.



      Hallo Manni,

      na, das klingt ja nun auch 'mal richtig verkäuferfreundlich!!! 8o

      Der Käufer ist nicht ohne Grund auf meiner Sperrliste. Über vorherige Käufe dieses Käufers wurde dem Käufer unmissverständlich von mir über das ebay-E-Mailsystem
      deutlich bekanntgegeben, dass ich keinen weiteren Handel mit ihm betreiben möchte! Da der Käufer jedoch über mindestens drei Stroh-Konten für seinen ebay-Powershop
      einkauft, kenne ich die evtl. Mitgliedsnamen der weiteren accounts nicht und hinke mit einer Sperrliste immer hinterher.

      Wie gesagt, habe dem Käufer deutlich mitgeteilt, nicht mehr an ihn oder an seine Stroh-Konten zu verkaufen/ zu liefern. Habe die ganzen Vorgänge ganz gut dokumentiert
      und kann nachweisen, wie er das Ganze macht und das immer dieselbe Person dahintersteckt.

      Ich habe mir überlegt, nicht zu liefern und ggf. rote Punkte zu kassieren. Dann mache ich einfach ein neues ebay Konto auf. Aber das ziehe ich jetzt durch. Sollte der Käufer
      meine Kontoverbindung noch haben und überweisen, werde ich trotzdem nicht liefern. Er möge die Vorgänge gerne gerichtlich klären lassen, wenn er einen Anwalt findet, der
      die Sache trotz des geringen Streitwertes übernimmt. Ich habe zwei Volljuristen in der Familie und mache mir deshalb nicht zuviel Gedanken.
    • Er möge die Vorgänge gerne gerichtlich klären lassen, wenn er einen Anwalt findet, der
      die Sache trotz des geringen Streitwertes übernimmt. Ich habe zwei Volljuristen in der Familie und mache mir deshalb nicht zuviel Gedanken.


      Also einen Anwalt zu finden, der wegen 5 Euro tätig wird, ist absolut kein Problem, da der Mindeststreitwert sowieso 300 € beträgt. Nachrichten über das eBay System zählen nicht, da du nicht den Nachweis erbringen kannst, dass er diese auch gelesen hat. Wenn ich das richtig verstehe ist es wohl ein gewerblicher Verkäufer, der bei dir kauft. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen, der wird einen Anwalt haben. Bei der Gelegenheit könnte er dich auch gleich mit abmahnen. Grund dafür hätte er ja.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wenn Du schon Deine Volljuristen in der Familie hast, warum hast Du diese nicht gleich gefragt ?

      Aber um es kurz zu machen: Beweise, dass Du speziell diesem Käufer untersagt hast, bei Dir zu kaufen, oder liefere.

      Aber die letzte von Dir vorgeschlagene Variante hat sicher auch was für sich: Sich wegen dieses lächerlichen Betrages vorsätzlich strafbar zu machen, was aufgrund Deines letzten Beitrages sogar beweisbar wäre, macht die Weihnachtszeit wenigstens nicht so langweilig wie sonst :D

      Kann es sein, dass Du einfach zu viel Zeit und zu wenig zu tun hast ?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @ Drapondur
      Nein, die ganze Familie ist mehr als ausgelastet. Vielleicht liegt' auch daran 8o

      Mir war immer klar, dass es problematisch ist, hier seine Auktion und seinen ebay Mitgliedsnamen anzugeben.
      Nur bei Anfragen heißt es dann immer nur "na, dann gib uns doch 'mal eine Artikelnummer" etc. und irgendwann
      hat man sie angeben und der Mitgliedsname ist bekannt und dann lässt sich auch eine Menge davon ableiten.
      Werde ich hier nicht noch einmal machen. Wieso mache ich mich strafbar? Man darf doch mehrere ebay Konten haben.
      Und falls Du die Überweisung des Käufers meinst, die überweise ich doch gerne umgehend zurück.
    • Ich weis ehrlich nicht wo dein Problem liegt.
      Warte auf die Bezahlung liefere und fertig.
      Wovor hast du Angst?
      Mir fällt nicht viel ein.

      1. Dein Käufer zahlt nicht und will dir nur ne rote reinhauen. - Meldest nen nichtbezahlten Artikel. Meines wissens kann dann die rote gelöscht werden.

      2. Der Käufer zahlt und knallt dir trotzdem nach Lieferung ne rote rein. - Jetzt kannst du entweder a) ein neues Konto aufmachen, b) Damit leben. du bist privater Vk must also nicht von Ebay leben. kauf paar sachen ein und du hast die 100 wieder voll.
      oder c) (Variante für Menschen mit zuviel Zeit und Geld) Du streitest dich wegen so nem Quark vor Gericht rum undhälst unsere Gerichte mit noch nem unnötigen Fall mehr auf.

      Ich persöhnlich würde die b wählen.

      Man sollte von Gesetzes Seite mal langsam anfangen für solche unnötigen Rechtsstreite pauschal im voraus vom Kläger mal 2500€ kassieren. Dann würden sich es einige mal überlegen ob sie nicht lieber mal statdessen nen Spaziergang an der frischen Luft unternehmen.
    • @ Oberlix

      Gefällt mir sehr gut, was Du da schreibst! Werde ich mir durch den Kopf gehen lassen!

      Und was Deinen letzten Satz angeht: Genauso denken und reden meine Juristen in der Familie
      auch, weil sie laufend irgendwelche Nachbarschaftsstreitigkeiten zu bearbeiten haben, bei
      denen es aus meiner Sicht, auch nur um absoluten Kinderkram geht (bspw. irgendelche Überhänge,
      die über den Zaun wachsen und das Sonnenlicht nehmen etc.)! Ich wäre schon froh, wenn die ebay-AGB
      'mal vernünftig geändert werden würden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 4711 ()

    • Na siehst du frag doch mal was deine Juristen in der Familie zu nem 5€ Fall sagen... bestimmt das selbe wie zu deinen genannten Nachbarschaftsstreitigkeiten.

      Ich weis ja nicht ob du selber Familie hast aber falls ja: Geh doch mit deiner Frau lieber nen Kaffee trinken oder mit den Kindern rodeln. Das ist auf jedenfall schöner als sich über sowas zu ärgern.

      Zu deinen bedenken wegen postens von Artikelnummern: Wir wollen die Nummern gewiss nicht um jemanden auszuspionieren. Ich denke mal da kann ich für alle sprechen, dass wir weis Gott besseres zutun haben.
      Bei spezifischen Fragen wie auch deiner kann oft nur geholfen werden wenn die Helfer die Auktion kennen und sehen können ob z.b. darin alles ok war.
      Das ist also keine böse Absicht sondern nur ein Versuch auch wirklich helfen zu können.
      Zu deinen angesprochenen Unregelmässigkeiten die mal auftauchen können : Das sind oft: a) Fehler die vom Fragesteller selbst begangen wurden und oft fällt es eben diesen schwer das dann einzusehen das es ihr Fehler war und unterstellen dan gerne mal "bösartigkeit".
      b) Es ist ein Privater VK der eigentlich Gewerbe anmelden müste. Das solche Menschen hier noch darauf hingewiesen werden das ihr vorgehen nicht rechtens ist finde ich sehr nett. Ein Mitbewerber würde dafür kräftig geld verlangen.
    • Danke! Ich weiß, wie sie denken. Bin ich mit aufgewachsen! Es wäre ihnen immer
      lieber, wenn sich die Parteien (z.B. Nachbarn) in einem Streit selber einigen.
      Juristisch ist das für sie keine Herausforderung. Aber es gibt viele Anwälte,
      die froh sind, wenn sie solche Mandanten haben.

      Zur Artikelnummer
      Wenn ich von einem Administrator hingewiesen werde, dass es derzeit zwei
      Anmeldungen aus unserem Haushalt gibt und der andere längere Zeit nicht
      im Forum anwesend war, mache ich mir schon so meine Gedanken. Da lassen
      sich sämtliche aus unserem Haushalt hier erstellten Beiträge verknüpfen
      und schon erhält man einen ganz guten Überblick. Erweitert wird das Ganze
      dann noch über das eBay-Profil/ Mitgliedsnamen. Das ist ja schon fast BigBrother-
      . Denke, ich werde mich hier zukünftig diesbezüglich sehr zurückhalten.
      Vielleicht nur noch mitlesen oder abmelden. Und ein neues ebay Konto aufmachen.
    • 4711 schrieb:

      Welche "entscheidenden Informationen" meinst du denn?

      Der Grund, warum du dem nichts mehr verkaufen willst. Dass du dem das geschrieben hast, wissen wir schon, aber immer noch nicht, warum. Wovor hast du Angst?

      Auf der Sperrliste im Ebaysystem stehen nur Accounts, keine realen Personen.
      Anmeldungen bei Ebay mit mehreren Accounts sind nicht verboten, viele haben einen Account zum Kaufen und einen zum Verkaufen. Was soll da dagegen sprechen?
      Die scheinbare Namensabweichung (Maier, Meyer ect.) sind zwar verdächtig, aber kein stichhaltiger Beweis. Ich habe ne Kollegin, deren Nachbarin hat den gleichen Namen mit identischer Schreibweise.

      Sorry, aber genau solche Haarspaltereien, wie du sie hier betreibst sind doch meist die Ursache für dererlei Nachbarschaftsstreitigkeiten um Belanglosigkeiten.

      Wenn du detailierte Antworten haben willst, musst du auch detailierte Angaben machen. Bei Fragen zu Ebayauktionen ist es eben hilfreich, dass man mal in die entsprechende Auktion reinschaut. Kaffeesatzlesen können die wenigsten hier.

      Das ein Admin die ch darauf anspricht, dass in deinem Haushalt zwei Accounts für ein Forum existieren, ist nichts unseriöses. Der Admin kann z. B. die IP-Adressen der Rechner sehen, von denen aus du Zugriff hast. Das ist bei jeder Webseite so. Solange er das nicht veröffentlicht, ist das nichts unredliches. Im Gegenteil, wenn er da ein Auge drauf hat, ist doch gut, dann wird vermieden, das jemand sich zwei Accounts anlegt und dann mehr oder weniger einen Streit mit sich selber unter zwei Namen anfängt oder sich selber pusht. Mag zwar für den Moment etwas weit hergeholt klingen, aber solche schizophrenen Leute gibts wirklich.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Bevor hier Gerüchte aufgrund der Äußerungen von 4711 aufkommen, möchte ich (auch wenn es ein bißchen OT ist), die Sache klarstellen.

      Warum hier von 4711 die Angelegenheit mit den doppelten Accounts in die Öffentlichkeit gezerrt wird, entzieht sich meinem Verständnis. So etwas sollte nun wirklich unter uns bleiben, zumal es in der Regel nachteilig für den User ist. Unsere Forenregeln verbieten Mehrfachaccounts genau aus dem Grund, den niehls hier nannte. Es soll nicht die Möglichkeit gegeben werden, Stimmung damit zu machen bzw. die Leser zu täuschen. Nun suchen wir nicht wirklich aktiv nach solchen Verstößen (da ist mir meine Zeit zu kostbar), aber wenn man vom betroffenen User schon selbst darauf gestoßen wird, dann hake ich da natürlich nach.

      Und damit komme ich dann doch zum Thema zurück, denn ich habe in unserem Parallelforum diesen Thread entdeckt: auktionshaus.info/showthread.php?t=12371 Unser Fragesteller 4711 hat dort die gleiche Frage gepostet, nur unter dem doch auffälligen Nick CCCP99. Da wir hier im Forum auch einen User diesen Namens haben, schaut man da doch genauer hin und fragt nach. Was dabei herausgekommen ist, bleibt selbstverständlich unveröffentlicht, aber wenn 4711 meint, hier selbst vorpreschen zu müssen, ist das natürlich seine Entscheidung.

      Und vielleicht einige Anmerkung zu dieser Diskussion hier. Dieser Thread dreht sich seit geraumer Zeit immer nur im Kreis. Obwohl diverse User auf 4711 einreden, wird auf der anderen Seite auf taub gestellt. Nachfragen nach den Gründen dieses sturen "Nichtverkaufenwollens" werden mehrfach einfach ignoriert. Stattdessen wird aus Prinzip gegen jeglichen Verstand und Ratschlag lieber das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung und einer roten Bewertung in Kauf genommen. Wenn man eh nicht auf die Ratschläge der Forenteilnehmer hören möchte, warum fragt man dann hier eigentlich um Rat? Es gibt doch angeblich zwei Volljuristen in der Familie. Wenn ich in meinem Umfeld Kompetenz hätte, würde ich mich mit so einem Anliegen sicher nicht an die Öffentlichkeit wenden.

      Der Fragesteller sollte sich aber vielleicht auch mal darüber Gedanken machen, ob der Account annaraith nicht in Verdacht geraten könnte, gewerblich zu handeln. Immer wieder gleichartige Neuware! Vielleicht liegt ja genau hier der Casus Knaxus, weshalb der Käufer auf den Account aufmerksam wurde. Ich denke, wir werden es nicht mehr erfahren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @ 4711


      Mir fällt auf, du hast deinem Käufer mitgeteilt, du möchtest nicht weiter an ihn verkaufen...

      Was man möchte und letztendlich tut, sind 2 verschiedene Paar Schuhe. So eine Mitteilung ist nicht rechtverbindlich. Du musst schon eindeutiger formulieren und mitteilen, dass du das nicht tun wirst.

      Zum Thema, dass du da hinterher hinkst mit deiner Sperrliste mach ebay eine eindeutige Aussage:



      Gesperrte Käufer


      Verkäufer können ausgewählte Käufer daran
      hindern, Gebote für ihre Angebote abzugeben. Die gesperrten Käufer
      werden durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass sie nicht berechtigt
      sind, Gebote für die Artikel des betreffenden Verkäufers abzugeben.

      Wenn Sie für ein Angebot gesperrt wurden und
      dies mit dem Verkäufer diskutieren möchten, klicken Sie auf den
      Mitgliedsnamen des Verkäufers oder auf der Angebotsseite auf den Link
      „Frage an den Verkäufer“.

      Hinweis:Gesperrte
      Käufer dürfen auch nicht unter einem anderen Mitgliedsnamen Artikel
      dieses Verkäufers kaufen. Ein solcher Verstoß kann den dauerhaften
      Ausschluss von eBay zur Folge haben.



      Mehr zum Thema Listen gesperrter Käufer aus Sicht des Verkäufers.

      Wenn du ihn meldest, kommt er deine Aussage mit den Neuanmeldungen nicht hinterher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von *alte_eule* ()

    • @ *alte_eule*

      Ja, der eigentliche Käufer, so nenne ich ihn einmal, hat bereits mehrmals
      in zurückliegenden Auktionen etwas von mir gekauft. Der Käufer benutzt ein
      Hauptkonto nur zum Verkaufen und mehrere "Stroh"-Konten nur zum Einkaufen.
      Die Namen der "Stroh"-Konten-Mitglieder ist nur minimal verändert (z.B.
      Michael Meyer, Maikl Meier etc.) und entspricht dem Namen des Inhabers
      des Verkäuferkontos, ich nenne ihn 'mal Thomas Mayer. Die Einkäufe sollen
      immer an dieselbe Adresse des Thomas Mayer gehen.

      Jetzt gab es in den zurückliegenden Auktionen Unstimmigkeiten, worum es
      hierbei genau ging, mag vielleicht für die Recherchen eines Vorposters
      interessant sein, ist aber im Zusammenhang mit meiner ursprünglichen
      Frage wohl vollkommen unwichtig. Die Angelegnheiten wurden über eBay
      (eröffnete Fälle etc.) geklärt. Im Zusammenhang mit der Klärung dieser
      vorherigen Auktionen, habe ich in einer Stellungnahme den mir hierbei
      bekannten Auktionsteilnehmern, also dem "Thomas Mayer" und dem "Michael
      Meyer" mitgeteilt, dass ich anschließend den Handel mit ihnen ablehne
      (Verkauf und Kauf). Ich habe die beiden Mitgliedsnamen (Verkäuferkonto
      und Einkauf-Strohkonto_1) auf meine Sperrliste gesetzt.

      Ich denke einmal, dass sich die überwiegende Anzahl der Käufer und
      Verkäufer normalerweise nach einer problematisch verlaufenen Auktion
      so verhalten, dass sie anschließend ohnehin nicht mehr bei/von diesem
      Käufer/Verkäufer kaufen oder verkaufen.

      Jetzt löse ich derzeit einen Teil meiner Sammlung auf. Die Artikel passen
      sehr gut in das Warensortiment des Verkäufers "Thomas Mayer" in seinem
      ebay-shop. Ich finde dort meine Artikel nämlich anschließend dann wieder.

      Jetzt ist die Situation entstanden, dass über weitere/andere "Stroh"-Konten
      erneut die von ihm interessanten Artikel 2 Sekunden vor Auktionsende
      (sniper-tool?) ersteigert wurden, wiederum zu liefern an "Thomas Mayer".

      Aus den Kaufabwicklungsdaten wird der gesamte Konstruktionszusammenhang
      des Käufers mehr als deutlich. Ich möchte auch anzweifeln, dass es all'
      die ähnlich lautenden Personen so tatsächlich gibt. Auch fällt auf, dass
      immer an dieselbe Person zu liefern ist.

      Ich möchte demnächst weitere Artikel aus meiner Sammlung zum Verkauf
      anbieten, möchte jedoch den wirklichen Käufer/ Empfänger ausschließen.
      Jetzt heisst es hier im Forum, dass ich liefern muss, auch wenn der
      Käufer mit immer wieder neuen "Stroh"-Konten Artikel von mir ersteigert.

      Zu meiner ursprünglichen Frage: Wie schließe ich den Einkäufer jetzt
      aus? Bei E-Mail Nachrichten, auch über eBay, kann immer behauptet werden,
      die Nachricht nicht erhalten zu haben und mit dem Führen der Sperrliste
      hinke ich immer hinterher, da ich ja alle weiteren "Stroh"-Konten kenne.
      Muss ich nun diesen "Thomas Mayer" gennanten Einkäufer per Einschreiben
      zum Unterlassen auffordern?
    • @ *alte_eule*

      Vielen Dank,

      DAS hilft mir weiter!
      Dies schließt dann wohl aber nur zukünftige Auktionen ein.

      Was kann ich mit den erneuten Einkäufen der kürzlich bereits
      abgelaufenen Auktionen seitens ebay machen? Habe den Sachverhalt
      bereits ebay geschildert und Details angegeben. Aus den Daten
      an ebay geht deutlich hervor, dass jemand trotz der Sperrliste,
      erneut meine Artikel ersteigert hat. Ebay meldet sich aber nicht.
      Oder dauert sowas sehr lange/ passiert seitens ebay gar nichts/
      wird nur in diesem Fall der "Thomas Mayer" benachrichtigt?

      (Möchte die Artikel möglichst schnell dem unterlegenen Bieter
      anbieten)
    • 4711 schrieb:

      Dies schließt dann wohl aber nur zukünftige Auktionen ein.

      Da du dies nun endlich eingesehen hast, frage ich mich, was wir von folgender Bemerkung halten sollen:

      4711 schrieb:

      (Möchte die Artikel möglichst schnell dem unterlegenen Bieter
      anbieten)

      Dass heißt also, du erwartest von uns Hilfe, wie du es anstellst, einen rechtsgültigen Vertrag nicht zu erfüllen und dabei mit möglichst heiler Haut davonzukommen. Vielleicht schätzt der eine oder andere User die Sachlage hier anders ein, aber eigentlich ist Auktionshilfe nicht dafür gedacht, solche fragwürdigen Anfragen zu befriedigen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • eBay wird sich einen Dreck dafür interessieren, bei denen laufen jeden Tag Millionen von Transaktionen - was sollte eBay denn Deiner Meinung nach tun?

      Zudem kann sich auch eBay nicht über geltendes Recht hinwegsetzen - der Kaufvertrag ist zwischen Dir und dem Käufer zustande gekommen.

      Im Übrigen bezweifle ich, dass Du für die Zukunft ausschliessen kannst, dass er immer wieder bei Dir einkauft - zur Not macht er es über seinen Nachbarn/Fischverkäufer/Hund ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)