4711 schrieb:
Das ist eben die Frage: Ob unter den gegebenen Umständen denn nun wirklich
ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Nun, da du weiterhin an den zweithöchsten Bieter verkaufen möchtest bzw. gar nicht verkaufen möchtest, hast du für dich doch bereits diese Frage beantwortet. Oder du setzt dich über die Antwort einfach hinweg, weil es dich nicht interessiert.
Zwar ist keine der antwortenden User ein ausgebildeter Jurist gewesen, dennoch ist dein Frage bisher einhellig mit "ja" beantwortet worden. Wenn du hier niemandem glaubst, wieso fragst du dann nicht deine beiden angeblichen Volljuristen? Dann hättest du diese Diskussion doch erheblich abkürzen können. eBay ist in diesem Fall übrigens die drittbeste Wahl. Mal abgesehen davon, dass du keine sachbezogene Antwort erhalten wirst, hat die Erfahrung gezeigt, dass die Rechtskompetenz der dortigen Aushilfskräfte gegen Null tendiert.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.