Steuerfahnder jagen Anbieter bei eBay

  • Steuerfahnder jagen Anbieter bei eBay

    STEUERFAHNDER JAGEN ANBIETER BEI EBAY

    Bielefeld - Virtuelle Auktionshäuser im Internet gelten als heißer Tip für Schnäppchenjäger.
    Leider tummeln sich dort aber auch immer mehr gewerbliche Anbieter, die im großen Stil Waren verkaufen und die Einnahmen nicht versteuern.

    Damit ist jetzt Schluß !!
    Die Steuerfahnder in NRW haben ab sofort das Internet-Auktionshaus "eBay" (ca. 48 Millionen Artikel pro Quartal !!) im Visier.
    Per Spezialsoftware fahnden Ermittler nach den Schwarzhändlern.

    So wurde schon ein Angestellter entlarvt, der über 200.000,- EUR umsetzte, aber nicht versteuerte.

    Quelle: Bild-Zeitung - Ausgabe 284/49 - Regionalteil Siegen/NRW - Vom 05.12.2003
    Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
  • RE: Tztztz ... ;-)

    ... hast Du Deine Test-Auktion erfolgreich beendet ?? Infos bitte im alten Thread posten - danke !!


    Nöö, die endet erst Sonntag Abend. Bischen Zeit zum finden müssen die Leute schon haben. Ich hab aber heute noch 6 Kleinscheißauktionen hinterhergeschmissen.
    Hasta La Victoria Siempre!
    Christof 8)
  • Gibts in der Steuererklärung nicht ein Feld, wo man ankreuzt, dass die Erlöse aus Privatverkäufen unter einer bestimmten Grenze geblieben sind? Hab leider grad kein Formular zur Hand.
    Da muss man halt bnur aufpassen, dass das auch wirklich so ist.
    Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
    Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

  • In der Einkommensteuererklärung ist zu beantworten, ob sog. private Veräußerungsgeschäfte getätigt wurden. Diese liegen vor, wenn Gegenstände gekauft und innerhalb eines bestimmten Zeitraums gleich wieder verkauft wurden. Früher hieß dies Spekulationsgeschäfte.

    Hier geht es jedoch um etwas anderes. es geht darum, eBay-Verkäufer aufzugreifen, die sich als Privatverkäufer tarnen aber tatsächlich gewerblich tätig sind. Gewerblich ist jemand tätig, der mehrmals mit Wiederholungsabsicht als Verkäufer auftritt. Bei der Rentnerin ist dies wahrscheinlich nicht der Fall.

    Aber als Privatverkäufer getarnte Gewerbetreibende gibt es bei eBay en masse. Ich bin sogar schon auf Powerseller getroffen, die sich als Privatverkäufer ausgeben!

    Dies ist nicht nur unfair, sondern ist Wettbewerbsverzerrung, Steuerhinterziehung und Betrug. Betrug deshalb, weil sich diese Leute so der gesetzlichen Gewährleistungspflicht usw. entziehen.

    Meiner Meinung nach ist es schon OK, wenn die Finanzbehörden und Gewerbeämter hier genauer kontrollieren.

    Aber nochmals: bei einer Rentnerin, die einmalig ihre private Briefmarkensammlung veräußern will, liegt (wahrscheinlich) keine gewerbliche Tätigkeit vor.
  • Gewerblich ist jemand tätig, der mehrmals mit Wiederholungsabsicht als Verkäufer auftritt.


    Ich bin sicher, daß du das etwas anders gemeint hast, denn das würde praktisch auf fast jeden Ebayer zutreffen. Denn der Sinn von ebay ist ja zu kaufen und zu verkaufen und das auch mehrfach. :D
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Ich habe das genau so gemeint, wie ich es geschrieben habe!

    Kaufen kannst Du so viel und so oft Du willst. Anders ist es beim Verkaufen:

    Wenn jemand mehrfach und mit Wiederholungsabsicht verkauft, ist er gewerblich tätig. Da solltest Du mal im Einkommensteuergesetz nachlesen!!!

    Ich meinte hier ausdrücklich nicht die Rentnerin, die Ihre Briefmarkensammlung verkauft, sondern die Händler, die sich als Privatverkäufer tarnen und mehrfach gegen die geltenden Gesetze verstoßen (Gewerbeordnung, Steuergesetze usw.), um sich so Wettbewerbsvorteile zu erschleichen.

    Als Gewerbetreibender ist man z.B. verpflichtet, 2 Jahre lang Gewährleistungen zu leisten, was für Privatpersonen nicht gilt.

    Du hast schon recht, dass der Sinn von eBay darin besteht mehrfach zu kaufen und zu verkaufen. Aber Du hast scheinbar übersehen, dass eBay aus Amerika stammt und dort gelten andere gewerblichen Gesetze als in Deutschland. In Deutschland wird jedenfalls juristisch zwischen Privatverkauf und gewerblichem Handel differenziert und dies gilt auch beim Internethandel.

    Da solltest Du Dich mal genauer informieren!
  • Wenn jemand mehrfach und mit Wiederholungsabsicht verkauft, ist er gewerblich tätig.


    Wenn du das wirklich wörtlich so meinst, dann muß ich dir entschieden widersprechen. Selbstverständlich darf mann auch mehrfach bei ebay verkaufen. Oder ist jetzt jeder mit mehr als einem Verkauf gewerblich? Ich verkaufe im Übrigen immer mit Wiederholungabsicht, weil ich immer mal was zum Verkaufen habe und es auch Spaß macht.

    Als Gewerbetreibender ist man z.B. verpflichtet, 2 Jahre lang Gewährleistungen zu leisten


    Auch das ist so nicht richtig. Diese Aussage gilt nur für Neuwaren, bei Gebrauchtwaren kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr kürzen.

    Da solltest Du Dich mal genauer informieren!


    Entschuldige Herbert, aber ich bin mit mit ebay groß geworden und die Rechtslage kenne ich sehr gut. Ich denke der Admin hat mir schließlich die Moderation des Unter-Forums ebay und Recht nicht übergeben, weil ich mich mit Tomatenzüchtung auskenne. :D
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Hier zitiere ich Dir mal das Gesetz:

    § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz:

    "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

    Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du ja auch in den Kommentaren dazu nachlesen: nachhaltig heißt z.B. mit Wiederholungsabsicht...

    Wenn Du schon so lange mit eBay zu tun hast und das Unterform Recht moderierst, hättest Du Dich wenigstens vorher über die grundlegenden Voraussetzungen informiert sollen! Nur mit Halbwissen solltest Du jedoch kein Unterforum Recht moderieren!
  • Herbert, es ist nicht meine Absicht, mich mit dir zu streiten, aber derart falsche und absurde Interpretation des Gesetzestextes kann ich einfach nicht stehen lassen.

    Du hast das entscheidende überlesen:

    Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen...

    Mensch, Herbert, das kann doch nicht dein Ernst sein. Jemand der heute eine Buch verkauft und die Absicht hat, nächste Woche noch ein Buch zu verkaufen (Wiederholungsabsicht), ist für dich also gewerblich? :rolleyes:

    Mal im Ernst, du willst mich veralbern? Ich reagiere auf solche Spielchen ein wenig allergisch.
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    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Ich will Dich keinesfalls veralbern.

    Wenn jemand heute ein Buch verkauft und nächste Woche wieder ein Buch verkauft oder verkaufen will, handelt bereits gewerblich. Es liegt nämlich Wiederholungsabsicht und vermutlich auch Gewinnerzielungsabsicht vor, denn wenn das jemand ins eBay reinstellt, will er ja wahrscheinlich auch etwas dran verdienen.

    Wenn Du mir das nicht glauben willst, kannst Du Dich ja mal bei Deinem Steuerberater erkundigen. Der wird Dir das wahrscheinlich bestätigen.

    Das Dilema ist m.E. die allgemeine Unwissenheit über dieses Thema. Mir ist auch bewusst, dass die kleinen "Händler", die mal ab und zu mal was im eBay verkaufen nicht das Problom sind (obwohl sie tatsächlich strenggenommen bereits gewerblich tätig sind).

    Das Problem sind vielmehr (wie bereits mehrfach von mir betont), kommerzielle Händler, die sich als Privatverkäufer tarnen und so Steuer hinterziehen, Gewährleistungsrechte verweigern, Widerrufsrechte verweigern, Wettbewerbsverzerrungen tätigen usw.
  • Wenn jemand heute ein Buch verkauft und nächste Woche wieder ein Buch verkauft oder verkaufen will, handelt bereits gewerblich. Es liegt nämlich Wiederholungsabsicht und vermutlich auch Gewinnerzielungsabsicht vor, denn wenn das jemand ins eBay reinstellt, will er ja wahrscheinlich auch etwas dran verdienen.


    So, das lasse ich mal unkommentiert so stehen. Denn ich habe keine Lust mehr, über solche Absurditäten zu diskutieren. Sonst platze ich noch... :O

    Nur noch eine kleine Anmerkung: Nach deiner Definition dürften so ungefähr 95% aller Ebayer und fast alle in diesem Forum gewerblich handeln. Ach ja, und ich bin dann seit über sechs Jahren gewerblich tätig, schön, daß du uns allen nun die Augen geöffnet hast. ;)

    @all

    Haltet mich lieber fest, bevor ich mich daneben benehme...

    Wenn es einen Kopfschüttel-Smilie geben würde, dann würde ich ihn jetzt tausend mal nutzen.

    So und nun gehe ich zum Abreagieren eine DVD verkaufen und nächste Woche noch eine, damit ich gleich zum Gewerblichen werde. ;)
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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  • Das ist aber keine Absurdität sondern gesetzliche Tatsache!

    Was ich oben geschrieben habe, entspricht exakt dem Gesetz. Ob Dir das jetzt passt oder nicht, ist gleichgültig.

    Nochmals meine Empfehlung: frag mal Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu diesem Thema, er wird Dir das sicherlich bestätigen.

    Es liegt mir auch fern, Dir die Augen öffnen zu wollen, denn scheinbar willst Du der Realität eh nicht in die Augen schauen. Aber dafür sorgt vielleicht einmal die Steuerfahndung (siehe Beispiel Rentnerin mit Briefmarkensammlung), aber dann ist es wahrscheinlich zu spät-

    Aber ich wiederhole nochmal meine Bitte:
    Bevor Du ein Unterforum Recht moderierst, solltest Du Dich auch mal gründlich über die gesetzlichen Grundlagen informieren. Halbwissen und "schlaue" Sprüche genügt hierzu einfach nicht!
  • Bevor Du ein Unterforum Recht moderierst, solltest Du Dich auch mal gründlich über die gesetzlichen Grundlagen informieren. Halbwissen und "schlaue" Sprüche genügt hierzu einfach nicht!


    So, und an diesem Punkt ist bitte Schluß. Was in diesem Forum genügt oder nicht, hast nicht du zu beurteilen.

    Ich würde dich bitte deinen Unsinn an anderer Stelle zu posten. Ich für meinen Teil habe von dieser Diskussion genug.

    Mir Unwissen zu Unterstellen ist eine Sache, damit kann ich gut leben und das gehört zu einer gesunden Diskussionskultur auch dazu. Aber ich finde es nicht schön, daß Leute, die einen Rat in diesem Forum suchen, so einen Unsinn lesen müssen und das möglicherweise auch noch glauben, was du hier von dir gibst. Von daher würde ich vorschlagen das Thema an dieser Stelle ruhen zu lassen. Wenn du noch Bedarf hast, dann kannst du mich auch per PN kontaktieren.

    So, und nun haben wir uns wieder lieb... :)
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Ich habe jetzt auch genug von diesem Thema, denn ich habe schon gemerkt, dass bei Dir sowieso "Hopfen und Malz verloren" ist. Deshalb auch mein letzter Kommentar dazu:

    Du kannst meine Ausführungen als "Unsinn" oder egal was abqualifizieren, das ist mir völlig gleichgültig, denn es ändert nichts an der Richtigkeit meiner Aussagen. Ob Dir das jetzt passt oder nicht.

    Viele eBay-Verkäufer treten wahrscheinlich nicht bewußt sondern völlig unwissentlich als gewerbliche Händler auf. Das ändert aber an der gesetzlichen Lage nichts. Da kannst Du Dich drehen und wenden, wie Du willst. Zum Spass durchforstet die Steuerfahndung eBay und andere Plattformen jedenfalls nicht!

    Die Steuerfahndung wird Dir dann schon sagen, was gewerbliche Tätigkeit ist oder nicht! Aber dann ist es wahrscheinlich schon zu spät.

    Was Du persönlich machst oder nicht, ist doch völlig egal. AberDu solltest Dir darüber im klaren sein, dass Du als Moderator auch eine gewisse Verantwortung trägst. Und da kannst Du nicht erzählen, dass das alles so in Ordnung ist, nur weil Du Dich nicht genau informiert hast.
  • AberDu solltest Dir darüber im klaren sein, dass Du als Moderator auch eine gewisse Verantwortung trägst. Und da kannst Du nicht erzählen, dass das alles so in Ordnung ist, nur weil Du Dich nicht genau informiert hast.


    Und genau weil ich mir dieser Verantwortung sehr wohl bewußt bin, ist jetzt Schluß! Bitte nutze die PN-Funktion!
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Was hat das mit freier Meinungsäußerung zu tun?

    Ich bin sicher, dass sich viele eBay-Verkäufer, die sich oftmals nicht darüber im klaren sind, wann gewerbliche Tätigkeit vorliegt oder nicht, sehr für dieses Thema interessieren würde.

    Aber ich akzeptiere den "Beschluss" dieses selbstherrlichen Moderators, der glaubt, nur weil eBay so viel Spass macht, sei alles OK, und beende deshalb ebenfalls dieses Thema. Leider versteht die Steuerfahndung keinen Spass.

    Ich hoffe nur, dieser selbsternannte Rechtsexperte hat eine gute Haftpflichtversicherung, denn wenn sich die Leute auf sein Halbwissen berufen, das er in diesem Forum von sich gibt, dann gute Nacht!

    Wenn jemand an diesem Thema ernstaftes Interesse hat, kann er das Thema ja wieder aufgreifen.